Protokoll der Sitzung vom 18.01.2012

Wir haben im Nachgang zu der Katastrophe von Fukushima sehr viel über die Umweltverträglichkeit der Energieversorgung und die Versorgungssicherheit gesprochen. Was in den letzten Monaten aber zu kurz gekommen ist, ist die Diskussion über die Preisgünstigkeit der Energieversorgung. Deshalb ist es richtig, darauf ein Augenmerk zu richten und diese Frage sehr intensiv zu diskutieren. Das tun wir auch mit all denen, die sich in das Energiekonzept mit eingebracht haben und bei denen diese Frage auch mit im Vordergrund steht.

Am Ende kann sich die Preisentwicklung nämlich zu einer sozialen Frage entwickeln. Ferner kann sie noch weiter, als es ohnehin schon der Fall ist, zu einer wirtschaftspolitischen Frage werden. Auch

die Gefahr einer schleichenden Deindustrialisierung sollte man nicht leichtfertig abtun, sondern ernst nehmen und in den Blick behalten; denn am Ende geht es hier auch um die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland.

(Zuruf von der FDP: Ja!)

Meine Damen und Herren, deshalb ist es, wenn man über die Preisgünstigkeit spricht, auch richtig, darüber nachzudenken, die effizientesten Technologien zu wählen und auszusuchen sowie Wege zu finden, auf denen es gelingt, die Energie auch kosteneffizient zu erzeugen. Insofern halte ich es für völlig richtig, dass auch Bundesminister Rösler die hier ebenfalls angesprochene Diskussion über die Frage führt, wie man das verbessern kann.

Da springt einem natürlich die Fotovoltaik ins Auge. Hier sind schon einige Zahlen genannt worden.

55 % des Kostenanteils an der EEG-Umlage entfallen auf die Fotovoltaik. Nur 20 % des aus erneuerbaren Energien gewonnenen Stroms stammen aber aus der Fotovoltaik.

Wenn man dann einmal die Vermeidungskosten pro Tonne CO2 betrachtet, sich also eher unter dem Klimaschutzgesichtspunkt den Dingen nähert, stellt man Folgendes fest: Sie betragen 500 Euro pro Tonne bei der Fotovoltaik,

(Zuruf von Enno Hagenah [GRÜNE])

5 Euro pro Tonne, wenn man die Dämmung verbessert, und 20 Euro pro Tonne, wenn man Gas zur Energieerzeugung verfeuert.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Im Moment nicht.

Alles in allem zeigt dies schon ein krasses Missverhältnis, dem man sich wohl nicht entziehen kann.

Deshalb ist es richtig, sich diesen Fragestellungen auch zu stellen, um am Ende - darauf ist auch hingewiesen worden - die Akzeptanz der Energiewende nicht zu gefährden, zumal wir auch an anderen Positionen Kostenfaktoren haben, die wir noch gar nicht überschauen können. Der Netzausbau kommt im Moment noch stiefmütterlich voran und wird am Ende mehr Geld kosten, als wir uns

das heute vorstellen können. Auch dort wird Geld hineinfließen müssen. Am Ende wird auch das natürlich umgelegt und in irgendeiner Weise bei den Stromkunden ankommen. Dem müssen wir uns stellen und vorbeugen, indem wir bei der Erzeugung auf effiziente Technologien setzen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Deshalb ist diese Diskussion wichtig und richtig. Ich bin dem Kollegen Rösler dankbar, dass er sie angestoßen hat. Es geht ja nicht darum, von heute auf morgen hier irgendwelche strukturellen Änderungen herbeizuführen, die zu einem Systembruch führen, sondern es geht natürlich immer um gleitende Übergänge. Da gibt es verschiedene Ansätze: Direktvermarktung; ein Quotenmodell ist genannt worden. Hier geht es darum, mehr Wettbewerb zu schaffen, sodass am Ende die effizienten Technologien zum Zuge kommen. Da werden wir uns auch als Landesregierung weiter konstruktiv einbringen.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch zu diesem Punkt gibt es keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir die Aktuelle Stunde insgesamt für heute als beendet betrachten können.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3649 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/4297 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4386 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4395

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Beide Änderungsanträge zielen darauf ab, den vorliegenden Gesetzentwurf entgegen der Be

schlussempfehlung in einer anderweitig geänderten Fassung zu beschließen.

Zu dem Gesetzentwurf wird ein mündlicher Bericht erstattet. Dazu erteile ich Frau Kollegin Mundlos das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist am 20. Mai 2011 direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Genau deshalb hat es der Ausschuss für erforderlich gehalten, hier heute einen Mündlichen Bericht abzugeben.

In der Drs. 16/4297 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, den Gesetzentwurf in einer geänderten Fassung anzunehmen. Diese Empfehlung wird von den Ausschussmitgliedern der Fraktionen der CDU und der FDP getragen, während die übrigen Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE dagegen gestimmt haben. Der Ausschussempfehlung haben sich die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen mehrheitlich angeschlossen. Auf deren besondere Empfehlungen zu den §§ 8 und 12 komme ich noch zu sprechen.

Der federführende Sozialausschuss hat am 25. August 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in der sich elf Verbände geäußert haben. Auch der Landesrechnungshof hat sich dort geäußert und sich auch mit Vorschlägen an den Beratungen beteiligt.

Mit dem Gesetzentwurf soll das aus dem Jahr 1986 stammende Niedersächsische Krankenhausgesetz überarbeitet und an neuere bundesrechtliche Entwicklungen, insbesondere an die dort eingeführten Fallpauschalen, angepasst werden.

In der öffentlichen Erörterung am 16. Juni 2011 hat ein Vertreter des Sozialministeriums ausgeführt, Kernpunkt des Gesetzentwurfs sei die Neuregelung der Pauschalförderung, die bislang ausschließlich auf der Basis der im Krankenhausplan berücksichtigten Planbetten erfolge. Dieser Verteilungsmaßstab solle künftig um einen stärkeren Leistungsbezug ergänzt werden, indem beispielsweise die Entwicklung der Fallzahlen, die Behandlungsschweregrade oder die Vorhaltung besonders kostenintensiver Leistungsbereiche berücksichtigt werde. Außerdem solle die bislang enge Bindung des Krankenhausplans an die Gebiete der ärztli

chen Weiterbildungsverordnung gelockert werden; dadurch könnten einzelne besonders bedeutsame Teilgebiete künftig gesondert planerisch ausgewiesen werden. Neue Regelungen enthalte der Gesetzentwurf für die Notfallversorgung in Krankenhäusern und für Vorsorgemaßnahmen bei Schadensgroßereignissen.

Der federführende Sozialausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf eingehend befasst, auch soweit darin Vorschriften aus dem bisherigen Landesgesetz unverändert übernommen wurden. Eingehend überarbeitet wurden dabei vor allem die förderungs- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen in den §§ 9 bis 13; hierzu schlägt der Ausschuss vor allem rechtstechnisch einfachere Lösungen vor. Dabei sind die Eckpunkte des Gesetzentwurfs weitgehend unberührt geblieben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf die einzelnen Paragrafen, die aufgeführt worden sind und die auch in dem Bericht ausführlich dargestellt werden, wie der Diskussionsablauf war und welche Punkte am Ende ausschlaggebend waren, so zu entscheiden, wie entschieden worden ist, möchte ich nicht weiter eingehen. Ich gehe davon aus, Sie sind damit einverstanden, dass ich diese Detailerörterung zu Protokoll gebe.

Ich möchte Sie lediglich noch bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses Folge zu leisten, damit ein neues Krankenhausgesetz greifen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

(Zu Protokoll:)

Von den sachlichen Änderungsempfehlungen des Sozialausschusses möchte ich zunächst diejenigen zu §§ 5 und 6 erwähnen, mit denen auch künftig die Beteiligung des Landtages bei der Aufstellung des Krankenhausplanes und des jährlichen Investitionsprogramms sichergestellt wird. Mit der Empfehlung zu § 4 wird die Stellung der Ärztekammer Niedersachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen bei der Planung gestärkt; denn diese beiden Vereinigungen können, obwohl sie weiterhin zu den „mittelbar Beteiligten“ gehören, künftig auch an den Sitzungen des Planungsausschusses teilnehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1/1).

Hingegen soll die - bisher beim Investitionsprogramm in § 6 Abs. 2 angesprochene - Beteiligung des Landesrechnungshofs nicht mehr im vorlie

genden Fachgesetz geregelt werden, weil sich die Beteiligung des Landesrechnungshofs an der Aufstellung des Krankenhausplans und des Investitionsprogramms bereits aus der allgemeinen Vorschrift des § 102 Abs. 1 Nr. 5 der Landeshaushaltsordnung ergibt. Im Ausschuss bestand Einigkeit darüber, dass das dort geregelte allgemeine Beteiligungsrecht des Landesrechnungshofs weiter reicht als die bisherige besondere Regelung im Fachgesetz; der Ausschuss geht dabei davon aus, dass auf die rechtzeitige Beteiligung des Landesrechnungshofs künftig verstärkt geachtet wird.

In § 8 Abs. 2 hat der Sozialausschuss die Empfehlung des mitberatenden Haushaltsausschusses aufgegriffen, der eine Bestandsschutzvorschrift empfohlen hatte. Damit soll verhindert werden, dass die Veränderung des Verteilungsmaßstabs für die Pauschalförderung zu Verschlechterungen bei einzelnen Krankenhausträgern führt. Die Überarbeitung der Empfehlung des Haushaltsausschusses dient lediglich der Klarstellung, dass diese Vorschrift nicht vor solchen Veränderungen schützen soll, die auch nach dem bisherigen Recht eine niedrigere pauschale Förderung zur Folge hätten, etwa im Falle eines Bettenabbaus. Es ist aber nicht daran gedacht, den Abbau von Planbetten dadurch attraktiver zu machen, dass die Förderung übergangsweise in der bisherigen Höhe weiter gewährt wird; denn auch das bisherige Recht sieht eine solche Anreizwirkung nicht vor.

Der Landesrechnungshof hatte sich dafür eingesetzt, die Vorschriften über die Krankenhausplanung und über die Überwachung der Mittelverwendung (§§ 5 und 11) mit dem Ziel zu ergänzen, den Ausschluss von Krankenhäusern aus dem Krankenhausplan zu erleichtern. Dazu sollten die Auskunftsrechte des Fachministeriums gegenüber den Krankenhäusern sowie die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs nach § 11 Abs. 4 erweitert werden. Die Ausschussmehrheit hat insoweit jedoch keine ausreichend gewichtigen Gründe dafür gesehen, in diesen Punkten die bisherige Rechtslage zu verändern und damit möglicherweise neue Rechtsunsicherheit zu schaffen.

Eingehend erörtert wurde die neue Bestimmung über die Notfallversorgung in § 14, mit der die Krankenhäuser verpflichtet werden, für die Notfallversorgung von lebensbedrohlich Verletzten und Erkrankten die nötige Vorsorge zu treffen. Die Änderungsempfehlung des Ausschusses bringt die Voraussetzungen und die Grenzen dieser Verpflichtung deutlicher zum Ausdruck. Dem Vorschlag der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion,

an dieser Stelle eine an § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes angelehnte Bestimmung aufzunehmen, ist der Ausschuss nicht gefolgt, nachdem der Vertreter des Sozialministeriums darauf hingewiesen hatte, dass eine derart konkrete Umschreibung der Vorsorgepflicht eine Vielzahl von Anträgen auf Bezuschussung zusätzlicher Intensivpflegeplätze zur Folge haben könnte.

Die neue Vorschrift des § 16 über die Krankenhaushygiene soll nach der Ausschussempfehlung entfallen, nachdem der Bund im August 2011 durch § 23 des Infektionsschutzgesetzes die Landesregierungen detailliert - mit Frist bis zum 1. April 2012 - zum Erlass von Verordnungsvorschriften verpflichtet hat. Die Landesregierung hat erklärt, diese Verordnungsregelungen innerhalb der vom Bundesgesetzgeber gesetzten Frist erlassen zu wollen.

Während die Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zugestimmt haben, wurde er von den Ausschussmitgliedern der Oppositionsfraktionen - mit zum Teil unterschiedlichen Gründen - abgelehnt. Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion haben sich dafür ausgesprochen, die von mir bereits erwähnten Änderungsvorschläge des Landesrechnungshofs aufzugreifen. Sie haben dazu die Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs angekündigt und sich insbesondere für eine umfassendere Regelung der Notfallversorgung in Krankenhäusern ausgesprochen.

Das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen hat sich insbesondere für eine stärkere Betonung von Leistungs- und Qualitätsaspekten bei der Planung und Förderung sowie für eine nähere Regelung der Notfallversorgung eingesetzt, die auch Sanktionen für sich verweigernde Krankenhäuser einschließen sollte.

Auch das Ausschussmitglied der Fraktion der Linken hat sich gegen die - aus seiner Sicht lückenhafte - Regelung der Notfallversorgung gewandt und vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den streitig gebliebenen Fragen noch weiter zu beraten.

Den Änderungsempfehlungen des Ausschusses zu diesen einzelnen gesetzlichen Vorschriften liegen folgende Erwägungen zugrunde: