Kurz vor seinem angekündigten Rücktritt am 17. Januar 2012 hat Umweltminister Sander am 20. Dezember 2011 noch einen Förderbescheid in Höhe von 1,1 Millionen Euro für eine umstrittene Abwassertransportleitung von Brevörde nach Holzminden über das Gelände der ehemaligen Landesdomäne Heidbrink überreicht (siehe NDR vom 20. Dezember 2011). Die Förderung beruht auf einer Zusage des Ministers bei einem Besuch der Firma Petri im Jahre 2006 im Zusammenhang mit dem Verkauf der Landesdomäne für 3,4 Millionen Euro (vgl. Drs. 15/4400 und Drs. 16/1281). Die Firma plante auf der Domäne bei Polle Europas größte Massentierhaltung von Ziegen. Eine dafür
nötige Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes wurde jedoch 2010 vom Kreistag des Landkreises Holzminden abgelehnt.
Obwohl die aktuelle Vergaberichtlinie (Richtlinie des Umweltministeriums vom 1. November 2007 - 22-62603/03/02 (VORIS 28200)) eine Förderung von Abwassertransportleitungen zwischen zwei Orten ausdrücklich ausschließt, hat Umweltminister Sander laut Täglichem Anzeiger Holzminden (TAH) vom 21. Dezember 2011 die Förderung genehmigt.
Gleichzeitig läuft vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Revision des Bauträgers Wasserverband Ithbörde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Hildesheim vom 16. Februar 2011. Dieses hatte einer Klage von 76 Poller Bürgerinnen und Bürgern gegen die massive Erhöhung der Abwassergebühren recht gegeben. Die Gebührenerhöhung, so das Gericht, sei „unbillig“, da Finanzierungskosten für eine einzig einem Unternehmen dienende Abwasserleitung von Brevörde nach Holzminden enthalten sind. Außerdem seien Starkverschmutzergebühren der Firma Petri nicht zur Entlastung der Gebührenzahler, sondern zur Finanzierung der Transportleitung eingeplant worden.
Das Gericht hat damit festgestellt, dass die Abwasserleitung zu einer erheblichen Gebührenerhöhung für alle Bürgerinnen und Bürger in der ehemaligen Samtgemeinde Polle geführt hat bzw. führen wird. Trotzdem behauptet Minister Sander, der Bau der Abwasserleitung sorge langfristig für Gebührensicherheit und eine Verbesserung der Gewässerqualität (TAH vom 21. Dezember 2011).
Der Landkreis Holzminden, der ursprünglich 200 000 Euro dazugeben sollte, lehnt den Bau der Abwassertransportleitung auf Kosten der Gebührenzahler inzwischen ab und wird den Bau „in keiner Weise - weder finanziell noch organisatorisch - unterstützen“ (Koalitionsvertrag SPD/GRÜNE im Kreistag Holzminden www.gruene-holzminden.de). Auch die Stadt Holzminden und die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle haben über einen Vertragsabschluss bzw. Förderung der Leitung noch nicht entschieden. Bei Gesamtkosten von 2,6 Millionen Euro und einer Selbstbeteiligung des Unternehmens Petri von 250 000 Euro sind trotz Landesförderung vom Wasserverband noch mehr als 1 Million Euro Investitionskosten über den Gebührenhaushalt selbst aufzubringen.
Laut Landkreis Holzminden als unterer Wasserbehörde handelt es sich um ein Problem der mangelhaften Vorklärung der Abwässer durch das Unternehmen selbst und nicht um ein Kapazitätsproblem der bestehenden Kläranlage: „Würde das Abwasser im Unternehmen auf das für die Kläranlage Brevörde erforderliche Maß vorgereinigt - was eine Erweiterung der Vorbehandlungsanlage dort erfordern würde -, würden ausreichend Abwasserbehandlungskapazitäten auf der Kläranlage zur Verfügung stehen.“ Eine solche Vorklärung durch das Unterneh
men würde nach Einschätzung von Experten ca. 500 000 Euro kosten, die vom Unternehmen als Verursacher aufzubringen wären.
1. Welche Auflagen oder Bedingungen sind mit der Landesförderung insbesondere in Bezug auf den Baubeginn, die Schließung der bestehenden Kläranlage in Brevörde, den Transport aller Abwassermengen oder nur der Überschussmengen zur Kläranlage Holzminden verbunden?
2. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden Gerichtsentscheidung an ihrer Auffassung fest, dass es durch den geplanten Bau der Pipeline zu keinen Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger gekommen ist oder kommen wird?
3. Wie kann eine Landesförderung aufgrund einer im Jahr 2006 abgelaufenen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Abwasserbeseitigung und Abwasserverwertung (siehe Antwort der Landesregierung vom 17. März 2011) gewährt werden, wenn der Antrag des Wasserverbandes erst 2011 gestellt wurde, und aus welcher Stelle im Haushalt wird die Forderung finanziert.
Der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) hat sein Gesamtkonzept als strategische Lösung zur Entsorgung des Abwassers für den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Polle (oh- ne Lichtenhagen) im Landkreis Holzminden mit dem Ziel neu aufgestellt, seiner Abwasserbeseitigungspflicht langfristig zu vertretbaren Konditionen, auch in Hinblick auf den demografischen Wandel, nachzukommen.
Das Konzept sieht langfristig die Stilllegung der Kläranlage Brevörde und die Überleitung der gesamten Abwässer zur Kläranlage Holzminden vor. In einem ersten Schritt soll in 2012 ein Abwasserteilstrom aus kommunalem und gewerblichem Abwasser über eine Transportleitung der Kläranlage Holzminden zugeführt und dort gereinigt werden. Die Kläranlage Brevörde wird hierdurch entscheidend entlastet, was sich positiv auf den Gewässerschutz auswirkt.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz fördert diesen richtungweisenden ersten Schritt mit rund 1,1 Millionen Euro Landesmitteln bei Gesamtkosten in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2012.
31. Dezember 2012 durchzuführen. Die Zuwendung ist zweckgebunden zur anteiligen Finanzierung des Projektes „Bau einer Abwassertransportleitung als Druckleitung vom Hauptpumpwerk Brevörde bis zur Kläranlage Holzminden mit einer Länge von rund 12 450 m, inklusive Zwischenpumpwerk“ zu verwenden. Die Transportleitung hat die Funktion, Abwässer der Ortschaften Glesse und Ottenstein sowie der Firma Petri der Kläranlage Holzminden zur Reinigung zuzuführen. Darüber hinaus muss die Transportleitung im Rahmen der im Antrag beschriebenen technischen Kapazitäten darauf ausgelegt sein, auch das Abwasser aus den Siedlungen Forst und Heidbrink aufnehmen zu können. Der Bau der Transportleitung ist der Beginn der Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur Entwässerung des Raumes der ehemaligen Samtgemeinde Polle (Ortschaften Brevörde, Heinsen, Ottenstein, Polle und Vahlbruch). Die Endausbaustufe, verbunden mit der Stilllegung der Kläranlage Brevörde, ist im Zuwendungsbescheid nicht geregelt.
Im Zusammenhang mit der Beurteilung des Antrages sind die Auswirkungen auf die Entwicklung der Beitragsleistungen der Bürgerinnen und Bürger durch die Umsetzung der Investitionsmaßnahme betrachtet worden. Der Wasserverband hat nachvollziehbar dargelegt, dass die Umsetzung des Vorhabens keinen Einfluss auf die Höhe der Entgelte und Gebühren nehmen wird.
Zu 3: Die Entscheidung über die Landesförderung erfolgt auf Grundlage der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Die bis zum Jahr 2006 gültige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Abwasserbeseitigung und Abwasserverwertung diente als zusätzlicher Rahmen bei der Antragsbeurteilung, da zum Zeitpunkt der In-Aussicht-Stellung der Landesförderung diese Richtlinie noch gültig war.
Die Zuwendungen des Landes wurden aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe bereitgestellt. Die zur Finanzierung des Vorhabens bewilligten Haushaltsmittel werden aus dem Kapitel 15 52 (Gewässerschutz und -überwachung; Abwasser- behandlung) , Titelgruppe 95/96 (Verwendung der Abwasserabgabe) zur Verfügung gestellt.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 25 der Abg. Christian Meyer und Stefan Wenzel (GRÜNE)
Nach Absage der Staatsjagd nun Abschiedswanderung im Harz - Offene Fragen zu Sanders Ausstand im Nationalpark
Nachdem im Oktober 2011 bekannt geworden war, dass der Minister für Umwelt und Klimaschutz Sander (FDP) anlässlich seines angekündigten Abschiedes für den 7. November 2011 zu einer Staatsjagd im Nationalpark Harz hatte laden lassen, hatten die Abgeordneten Stefan Wenzel und Christian Meyer (GRÜNE) eine umfassende Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Zum Abschied eine Staatsjagd“ an die Landesregierung gestellt (Drs. 16/4318).
Zum Abschied wollte der Minister als Ehrengast gemeinsam mit Landtagsabgeordneten an einer Jagd teilnehmen - mitten im Nationalpark Harz (HNA vom 19. November 2011). Auch der SPDAbgeordnete Gerd Will soll eine Einladung erhalten haben (Weser-Kurier vom 8. November 2011). Offiziell lud der Nationalpark Harz zu der Jagd ein. Einige Einladungen sind nach Presseberichten jedoch auf ausdrücklichen Wunsch vom Minister hin erteilt worden (NDR vom 21. Oktober 2011).
Unklar blieb, nach welchen Auswahlkriterien die Einladungen erfolgten. Während der zur Jagd eingeladene „Bürger“ Landwirtschaftsminister Lindemann seine Teilnahme abgesagt hatte, wie sein Pressesprecher am 21. Oktober 2011 mitgeteilt hatte, waren weitere Politiker des Landes und Wirtschaftsvertreter zu der Bewegungsjagd im Nationalpark Harz eingeladen. Ob alle Jagdscheininhaber generell und damit auch jagdberechtigte Politiker über genügend Fachkenntnis und Erfahrung verfügen, um die Jagd in einem sensiblen Gebiet wie dem Nationalpark ausüben zu können, ist umstritten. Darüber hinaus wäre die Bevorzugung von Politikern und Wirtschaftsvertretern gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern mit Jagdschein nach dem in Deutschland vorherrschenden Demokratieverständnis eine nicht zu rechtfertigende Privilegierung. Staatsjagden als Mittel zur Beförderung politischer Ziele kommen eigentlich in demokratischen Gesellschaften nicht mehr zum Einsatz.
Auch wenn die geplante Staatsjagd letztendlich abgesagt wurde, sind der geplante Teilnehmerkreis und die Einladung ein öffentlicher Vorgang und von öffentlichem Interesse. Auf die Fragen der Abgeordneten Wenzel und Meyer zum Themenkomplex des Kreises der Eingeladenen und der Bewertung der Einladung zur Jagd als „verwaltungseigener Vorgang“ hat die Landesregierung in ihrer Antwort vom 14. Dezember 2011 nur mit dem Hinweis geantwortet, dass
der Jagdtermin nicht stattgefunden habe. Zur Frage der konkret Eingeladenen wird die Antwort verweigert.
Dies entspricht nicht der Pflicht der Landesregierung nach Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung, „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig“ auf parlamentarische Anfragen zu antworten.
Inzwischen wurde die abgesagte Jagd laut Berichterstattung in der Goslarschen Zeitung vom 4. Januar 2012 „Auch ohne Jagd ein Halali zum Abschied“ durch eine „Informationsveranstaltung Nationalpark“ ersetzt. Auch bei diesem Termin wurde Minister Sander durch „eine Reihe von Abgeordneten“ aus ganz Niedersachsen begleitet. Allerdings wurde im Vorfeld des Termins offenbar nur ein Teil der Abgeordneten informiert. In der offiziellen Information des Ministerbüros an alle Fraktionen im Landtag über die Termine des Ministers Sander war dieser nicht enthalten.
1. Welche Personen waren zu der letztlich abgesagten Jagd am 7. November 2011 sowie zur Informationsveranstaltung/Wanderung am 3. Januar 2012 in den Nationalpark namentlich eingeladen?
2. Welchen Einfluss nach welchen Kriterien haben das Ministerium und Minister Sander selbst auf die Einladungsliste genommen?
3. Warum besteht nach Ansicht der Landesregierung trotz zahlreicher Presseanfragen kein öffentliches Interesse daran, die Namen der eingeladenen Personen am 7. November 2011 zu erfahren, und warum war der für einige Lokalmedien (siehe Bericht in der Goslarschen Zeitung vom 4. Januar 2012) veranstaltete öffentliche Abschlussbesuch des Ministers im Nationalpark Harz mit zahlreichen CDU-Landtagsabgeordneten am 3. Januar 2012 nicht den Fraktionen und der Landespressekonferenz vorab zur Verfügung gestellt worden?
Zu 1: Zur Jagd im Rahmen der Wildbestandsregulierung am 7. November 2011, die nicht stattgefunden hat, wurden Jagdscheininhaber aus Niedersachsen eingeladen. Die konkreten Namen werden den Fragestellern sowie auf Wunsch weiteren Abgeordneten übermittelt. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der eingeladenen Personen wird von einem Abdruck an dieser Stelle abgesehen.
Zu der Informationsveranstaltung über den Nationalpark Harz als Entwicklungsnationalpark am 3. Januar 2012 waren u. a. Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages, Vertreter der Landesjägerschaft und der Landesverwaltung eingeladen.
Die konkreten Namen werden den Fragestellern sowie auf Wunsch weiteren Abgeordneten übermittelt. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der eingeladenen Personen wird von einem Abdruck an dieser Stelle abgesehen.
Zu 2: Die Nationalparkverwaltung Harz hatte im Rahmen der Maßnahme zur Wildbestandsregulierung zu der Bewegungsjagd auf Schalenwild am 7. November 2011 eingeladen. Zu der Informationsveranstaltung am 3. Januar 2012 hat Minister Sander in Absprache mit der Nationalparkverwaltung Harz eingeladen.
Zu 3: Die Veranstaltung am 3. Januar 2012 diente der fachlichen Information und einem Gespräch über den Nationalpark Harz als Entwicklungsnationalpark. Sie war auf einen begrenzten Teilnehmerkreis beschränkt, weshalb der Termin nicht als öffentlicher Termin bekannt gegeben wurde.
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 8. September 2011, Az. C-297/10 und C-208/10) stellt die Bezahlung nach Altersstufen (wie im Falle des alten BAT bzw. BAT-O) einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung dar. Dementsprechend haben betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufe. Dieser Entscheidung des EuGH schloss sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. November 2011 (Az. 6 AZR 146/09) an. Inwiefern die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch auf Beamte anzuwenden ist, war bisher unklar. Entsprechende Klagen von Beamten wurden von den Verwaltungsgerichten abgelehnt. Berufungsverfahren dazu laufen noch.
Nunmehr hat das Verwaltungsgericht Halle in mehreren Entscheidungen vom 28. November 2011 entscheiden, dass den klagenden Beamten rückwirkend seit dem 1. Januar 2006 Grundgehalt nach der höchsten Stufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe zu zahlen ist. Auch in Niedersachsen gelten noch die Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Fassung von 2006, sodass die Bezüge der Beamten auch nach Dienstalter gestaffelt sind. Die GdP Niedersachsen hat diese Entschei