Protokoll der Sitzung vom 20.01.2012

Nunmehr hat das Verwaltungsgericht Halle in mehreren Entscheidungen vom 28. November 2011 entscheiden, dass den klagenden Beamten rückwirkend seit dem 1. Januar 2006 Grundgehalt nach der höchsten Stufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe zu zahlen ist. Auch in Niedersachsen gelten noch die Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Fassung von 2006, sodass die Bezüge der Beamten auch nach Dienstalter gestaffelt sind. Die GdP Niedersachsen hat diese Entschei

dungen zum Anlass genommen, nunmehr eine Musterklagevereinbarung über den DGB zu initiieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Frage, ob die o. g. Rechtslage zur Altersdiskriminierung durch Bezahlung nach Altersstufen auch für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten gilt, d. h. diese auch Anspruch auf eine höhere Besoldung hätten?

2. Welche Kosten kämen auf das Land für die Vergangenheit und die Zukunft zu, wenn alle niedersächsischen Beamtinnen und Beamten rückwirkend nach der höchsten Stufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe zu bezahlen wären?

3. Wird die Landesregierung eine Musterklagevereinbarung schließen, wenn nein, warum nicht?

Die Fragen der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass sich aus der Rechtsprechung des EuGH und BAG, die sich auf Angestellte bzw. Tarifbeschäftigte bezieht, im Hinblick auf Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen kein Anspruch auf eine höhere Besoldung herleiten lässt. Die angesprochenen Urteile des VG Halle - die nicht vom 28. November 2011, sondern vom 28. September 2011 datieren - sind nicht rechtskräftig. Nach unserem Kenntnisstand sind gegen alle Entscheidungen Anträge auf Zulassung zur Berufung beim OVG Magdeburg gestellt worden. Die weit überwiegende Anzahl der Verwaltungsgerichte - z. B. das VG Berlin, das VG Chemnitz und das VG Schleswig-Holstein - haben entsprechende Klagen von Beamtinnen und Beamten auf Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe abgewiesen.

Zu 2: Die Frage ist rein hypothetischer Natur. Die Landesregierung geht nach Auswertung der angeführten Entscheidungen davon aus, dass die fortgeltenden Regelungen zum Besoldungsdienstalter weiterhin rechtlichen Überprüfungen standhalten. Daher ist die aufwändige Ermittlung rein hypothetischer Kosten nicht angezeigt.

Zu 3: Die Meinungsbildung zum Abschluss einer Musterklagevereinbarung ist innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.

Anlage 26

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 27 der Abg. Enno Hagenah und Ursula Helmhold (GRÜNE)

A 2 und Verkehrssicherheit - Minister Bode mit Temposündern auf der Überholspur?

Die besonders unfall- und staugefährdete Autobahn A 2 soll auf der gesamten 155 km langen Strecke in Niedersachsen nach dem Willen von Verkehrsminister Bode nicht mehr mit einem Tempolimit von 120 km/h, sondern von 130 km/h belegt werden. Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die Erwartung des Ministers, dass sich damit der Verkehrsfluss und die Akzeptanz einer Regulierung durch die vorhandenen Verkehrsbeeinflussungsanlagen erhöhen. Der Sprecher des Ministeriums, Christian Budde, erklärte gegenüber den Medien: „Dadurch (…) halten sich die Menschen an die Vorgaben und reduzieren so das Unfallrisiko.“

Im Gegensatz dazu herrscht in der Verkehrswissenschaft grundsätzliche Einigkeit darüber, dass eine Absenkung der durchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit und damit insbesondere auch die Reduktion der Spreizung der Geschwindigkeit zwischen Schwerlastverkehr und übrigem Verkehr das Unfallrisiko senken. So ergab beispielsweise eine umfassende Auswertung von 36 Studien aus der Schweiz zum dortigen Unfallgeschehen auf Autobahnen, dass seit dem Erlass eines generellen Tempolimits auf 120 km/h im Jahre 1990 die Anzahl der Unfälle pro Stundenkilometer Geschwindigkeitsreduktion um 2 % abnahm. Damit sank nicht nur die Zahl der Unfallopfer, sondern auch der erhebliche volkswirtschaftliche Schaden durch Unfälle wurde deutlich reduziert.

Trotz der technischen Verbesserungen in den Fahrzeugen und der Ausstattung mit Verkehrslenkungsmaßnahmen ist überhöhte Geschwindigkeit auf deutschen Autobahnen immer noch die Ursache für etwa die Hälfte aller Unfälle. Für Unfalltote auf der Autobahn ist überhöhte Geschwindigkeit sogar die deutlich überwiegende Ursache.

Der einzige bekannte Fall, in dem ein erhöhtes Tempolimit im größeren Maßstab auf den ersten Blick scheinbar mehr Verkehrssicherheit erbracht hat, ist die 2004 erfolgte Heraufsetzung des generellen Tempolimits auf dänischen Autobahnen von 110 km/h auf 130 km/h. Die Dänen hatten diesen Schritt aber mit einer strengeren Kontrolle und drastisch erhöhten Bußgeldern verbunden. Mit dieser Kombination konnten die Raser wirkungsvoll diszipliniert werden. Nach der Maßnahme wurde sogar insgesamt eine deutlich abgesenkte Durchschnittsgeschwindigkeit auf den Autobahnen ermittelt, was wiederum die Schweizer Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Verkehrsgeschwindigkeit und Unfallhäufigkeit bestätigt.

Einige Landkreise wie Helmstedt oder Peine haben inzwischen gegen den Widerstand des Verkehrsministers zusätzliche Geschwindigkeitskontrollanlagen auf der unfallträchtigen A 2 installiert. Das Verkehrsministerium ließ daraufhin in 100 m bzw. 500 m Entfernung Warnschilder aufstellen. Zwischen Landkreisen und Verkehrsministerium ist laut Medienberichten nun ein Streit über die Warnschilder bzw. die Blitzer und die davon möglicherweise ausgehende Gefährdung entbrannt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich das Unfall- und Staugeschehen auf der A 2 in den vergangenen Jahren vor und nach der Einrichtung des generellen Tempolimits auf 120 km/h in den verschiedenen Abschnitten in Niedersachsen konkret dargestellt (u. a. Anzahl der Unfälle, Verletzten und Ver- kehrstoten im jeweiligen Jahr) ?

2. Auf welche neuen Untersuchungen mit welchen konkret übertragbaren Rahmensetzungen stützt die Landesregierung ihre Annahme, dass eine Heraufsetzung des Tempolimits auf 130 km/h auf der A 2 die Stau- und Unfallprobleme dort reduziert, nachdem doch das bestehende Tempolimit von 120 km/h zuvor mit dem Argument der Unfallvorsorge und der Stauprävention von seinen Amtsvorgängern eingeführt wurde?

3. Will die Landesregierung nun parallel zu der geplanten Lockerung des Tempolimits auch von sich aus mehr Tempokontrollen sicherstellen und sich im Bundesrat für höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen einsetzen?

In Niedersachsen, wie auch im gesamten übrigen Bundesgebiet, gibt es keine generellen Tempolimits. Da der Bund durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Frage der in Deutschland zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bundeseinheitlich geregelt hat, entfalten die diesbezüglichen Regelungen eine Sperrwirkung für abweichendes Landesrecht. Demnach ist es keinem Land rechtlich möglich, im Gesetz- oder Verordnungswege generell-abstrakt zu regeln, dass auf Bundesautobahnen, die über sein Territorium führen, ein generelles Tempolimit besteht.

Hiervon zu unterscheiden sind die Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden der Länder zur Regelung des Verkehrs. § 45 StVO enthält eine enumerative Aufzählung von Gründen, aus denen der Verkehr beschränkt oder verboten werden kann. Neben der Gewährleistung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs kommen hier insbesondere Aspekte des Schutzes der Straßeninfrastruktur sowie des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen in Betracht. Andere als die in § 45 StVO aufgeführten Gründe oder

außerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Gefahrenabwehr liegende Ziele rechtfertigen eine Anordnung nicht.

Mit den zum 1. September 2009 vom Bund erlassenen Verwaltungsvorschriften zur StVO wurde seitens des Bundesgesetzgebers ermöglicht, auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen auch Verkehrsbeschränkungen von 130 km/h im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen anzuordnen. Dieser erweiterte bundesgesetzliche Spielraum soll nun genutzt werden, um die dynamische Verkehrsregelung durch die Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) auf der BAB 2 weiter zu optimieren. Durch einen weiter zu differenzierenden Geschwindigkeitsrahmen kann die VBA noch effizienter auf die jeweiligen Verkehrssituationen reagieren und somit zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses und damit zu mehr Verkehrssicherheit auf der BAB 2 beitragen.

Ein generelles Tempolimit auf 120 km/h gab es auf der BAB 2 auch in der Vergangenheit nicht. Durch die VBA erfolgt jeweils eine bedarfsgerechte Anordnung von etwaigen Verkehrsbeschränkungen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Da die Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2011 noch nicht abgeschlossen ist, haben die Unfallzahlen 2011 zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich vorläufigen Charakter. Veränderungen dieser Daten sind daher noch zu erwarten.

Das Verkehrsunfallgeschehen auf der BAB 2 in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen Braunschweig (einschließlich LK Peine bis Lan- desgrenze Sachsen-Anhalt) und Hannover (Lan- desgrenze Nordrhein-Westfalen bis einschließlich Region Hannover) sowie den als Summe zusammengefassten gesamten niedersächsischen Bereich kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden:

PD Braunschweig:

2009 2010 2011

Verkehrsunfälle 1 306 1 207 1 136

Leichtverletzte 291 186 174

Schwerverletzte 60 32 61

Getötete 4 10 9

PD Hannover:

2009 2010 2011

Verkehrsunfälle 1 882 2 159 1 633

Leichtverletzte 344 357 310

Schwerverletzte 34 40 27

Getötete 6 5 8

Summe (Niedersachsen):

2009 2010 2011

Verkehrsunfälle 3 188 3 366 2 769

Leichtverletzte 635 543 484

Schwerverletzte 94 72 88

Getötete 10 15 17

Zu 2: Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei der vorgesehenen Maßnahme nicht um die Änderung eines Tempolimits, sondern um die Nutzung des vom Bund festgesetzten rechtlichen Rahmens zur Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Rahmen einer Weiterentwicklung der Funktionalität der VBA auf der BAB 2.

Zu 3: Aus den unter der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Gründen einer Anpassung der Funktionalität gibt es keine Überlegungen dieser Art.