Protokoll der Sitzung vom 20.01.2012

Zu 3: Aus den unter der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Gründen einer Anpassung der Funktionalität gibt es keine Überlegungen dieser Art.

Anlage 27

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 28 der Abg. Silva Seeler, Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Wie sieht die konkrete Umsetzung des 40-Millionen-Euro-Förderprogramms aus, das CDU und FDP für die Tagespflege von Kindern im Alter unter drei Jahren beschlossen haben?

Bei der Betreuung der unter Dreijährigen in Krippen, Tagesstätten, Krabbelgruppen oder bei Tagesmüttern lag Niedersachsen zum Stichtag 1. März 2011 mit 19,1 % weit unter dem Bundesdurchschnitt von 25,4 % und nahm damit im Ländervergleich den vorletzten Platz ein.

Mit einem 40-Millionen-Euro-Programm wollen CDU und FDP bis 2013 den Krippenausbau der unter Dreijährigen deshalb fördern und damit Niedersachsens Betreuungsquote deutlich verbessern.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien werden die Gelder verteilt? Wer bekommt was gefördert?

2. Wie sieht es mit der Förderung der Städte und Kommunen aus, die bereits die 35-%Tagesbetreuungsquote für unter Dreijährige erreicht haben?

3. Wann wird die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms von 40 Millionen Euro in Kraft treten, an der sich die Städte und Kommunen orientieren können?

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist ein zentrales Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung. Niedersachsen investiert im Zeitraum 2008 bis 2013 mehr als 462 Millionen Euro in die Betreuung dieser Kinder, sei es durch den Bau neuer Plätze oder die nicht unerhebliche anteilige Finanzierung der Personalkosten. Es war darüber hinaus diese Landesregierung, die sich dafür gegenüber dem Bund eingesetzt hat, dass auch das Konjunkturpaket II für einen zügigen Kindertagesbetreuungsausbau eingesetzt werden konnte.

Die Landesregierung ist den Fraktionen von CDU und FDP dankbar, dass die zusätzlich in den Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für ein neues Landesprogramm verwendet werden können, das die Kommunen in ihren Anstrengungen um eine bedarfsgerechten Betreuungsausbau nochmals deutlich unterstützen wird.

Zurzeit werden mit den kommunalen Spitzenverbänden die Fördermodalitäten erörtert. Die Gespräche werden in Kürze abgeschlossen werden, sodass anschließend mit der förderrechtlichen Umsetzung begonnen werden kann. Die Ergebnisse bleiben aber zunächst abzuwarten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 und 2: Mit Blick auf die genannten Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden ist eine verbindliche Aussage zurzeit nicht möglich.

Zu 3: Das Landesprogramm wird veröffentlicht, sobald die Erörterungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und erforderliche Beteiligungsverfahren abgeschlossen sind.

Anlage 28

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 29 der Abg. Jutta Rübke (SPD)

Was unternimmt die Landesregierung gegen die Verwirrung um den Einschulungstermin 2012?

Nach Berichten der Hildesheimer Zeitung vom 20. Dezember 2011 gibt es „Verwirrung um Einschulungstermin 2012“. Das Land Niedersachsen hat festgelegt, dass die Einschulung bis zum 5. September 2012 stattfinden muss. Der 5. September 2012 ist ein Mittwoch. Diese Festlegung hat in Grundschulen für Diskussionen gesorgt. Für die Kinder ist der Einschulungstermin ein wichtiger Tag, der in vielen Familien groß gefeiert wird. Dazu heißt es in der Hildesheimer Zeitung vom 20. Dezember 2011: „Logisch, dass viele Familien das groß feiern wollen, manche mit Restaurantbesuch und vielen Gästen. (…) Am Rande einer Dienstbesprechung streckten die Hildesheimer Grundschulleiter ihre Köpfe zusammen. Und einstimmig sprachen sie sich für den 8. September als Einschulungstermin aus - das ist, wie gewohnt, ein Sonnabend. Diesen Wunsch hat die Stadt als Trägerin der 18 Grundschulen am Montag an die Landesschulbehörde weitergeleitet. Über eine Sondergenehmigung, hieß es überraschend in den Herbstferien, könnten die Schulen durchaus am 8. September einschulen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung den Einschulungstermin für Kinder und Familien?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die „Verwirrung um Einschulungstermin 2012“ und die Festlegung des Termins auf einen Mittwoch?

3. Wird die Landesregierung jeden Antrag auf Sondergenehmigung bewilligen, oder was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit die Einschulung an einem Samstag stattfinden kann?

Die Sommerferien beginnen gemäß der Vereinbarung der KMK in Niedersachsen und in mehreren anderen Bundesländern in der Regel an einem Donnerstag. Eine Ausnahme bildet lediglich das Jahr 2012. Weil am 26. Juli 2012 bzw. 1. August 2012 auch die Ferien der bevölkerungsreichen Länder Baden-Württemberg und Bayern beginnen, wurde der Ferienbeginn für Niedersachsen vom Donnerstag (26. Juli 2012) auf den Montag (23. Juli 2012) vorgezogen, um den Reiseverkehr zu entzerren und damit die Ferienüberschneidung mit Nordrhein-Westfalen möglichst gering zu halten.

Die Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler erfolgt gemäß Nr. 5.4 der Ergänzenden

Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis zur Schule am Samstag nach dem ersten Schultag eines neuen Schuljahres. Im Jahr 2012 ist der erste Schultag Samstag, der 1. September 2012. Danach müsste die Einschulung am darauffolgenden Samstag, dem 8. September 2012 erfolgen. Weil das Schuljahr 2012/2013 mit 34 ½ Wochen ein extrem kurzes Schuljahr ist, wurde festgelegt, dass die Einschulung im Zeitraum von Samstag, dem 1. September 2012, bis Mittwoch, dem 5. September 2012, erfolgt. Die abschließende Festlegung des Einschulungstermins liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Schule. So wird gewährleistet, dass den Erstklässlerinnen und Erstklässlern keine vollständige Unterrichtswoche des neuen Schuljahres verloren geht. Alle Beteiligten und Betroffenen haben ausreichend Zeit, sich auf den außerplanmäßigen Termin 2012 einzustellen.

Da bei einer Einschulung am Mittwoch oder früher der bisher übliche Rahmen (Vorführungen durch die 3. oder 4. Klassen, Teilnahme berufstätiger Familienangehöriger bzw. Patinnen und Paten, Einschulungsgottesdienste) nach Aussage von Grundschulen zu Schwierigkeiten führen könnte, hat das Kultusministerium entschieden, den Grundschulen auf Antrag eine Ausnahme für die Einschulung am Samstag, dem 8. September 2012, durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) zu genehmigen. Die NLSchB wurde per Einzelerlass vom 20. Mai 2011 entsprechend informiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Einschulung ist für Kinder und deren Familien ein bedeutsames Ereignis, das häufig in einem sowohl schulischen als auch familiär größeren Rahmen gewürdigt wird.

Zu 2: Die terminlichen Möglichkeiten der Einschulung im Jahr 2012 sind seitens des Kultusministeriums frühzeitig bekannt gegeben worden, sodass sich Schulen und Schulträger darauf einstellen konnten.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3: Die Anträge werden seitens der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) bearbeitet. Die Möglichkeit der Einschulung am Samstag, dem 1. September 2012, oder am Samstag, dem 8. September 2012, ist ausdrücklich gegeben.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 30 der Abg. Dr. Silke Lesemann, Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Wolfgang Jüttner und Wolfgang Wulf (SPD)

Studienerfolg von niedersächsischen Bildungsinländern

Laut einer aktuellen Studie des HochschulInformations-Systems (HIS) studierten ca. 63 500 ausländische Studierende, die in Deutschland ihr Abitur gemacht haben, im Jahr 2010 an deutschen Hochschulen, und das mit steigender Tendenz. Die positive Entwicklung der Zahl der Bildungsinländer an deutschen Hochschulen vollzieht sich vor dem Hintergrund eines steigenden Anteils ausländischer Schulabgänger mit Hochschulreife: 13 % im Jahr 2009. Im Vergleich dazu machten 34 % der deutschen Jugendlichen ein Abitur. Bildungsinländer mit Studienberechtigung entscheiden sich im Vergleich zu deutschen Studienberechtigten häufiger für ein Studium. Während 72 % der deutschen Studienberechtigten des Jahres 2008 ein Studium aufgenommen haben oder dies sicher planten, liegt der Prozentsatz bei den Bildungsinländern bei 84 %. Allerdings werden die hohen Bildungsambitionen im Verlauf des Studiums häufig wieder zunichte gemacht. Der HIS-Studie zufolge brechen 41 % der Bildungsinländer ihr Studium ab, unter den Deutschen sind es hingegen 24 %.

Bildungsinländer entscheiden sich zu 38 % überdurchschnittlich häufig für ein Studium an einer Fachhochschule; lediglich 32 % der deutschen Studierenden sind dort eingeschrieben. Besonders häufig studieren Bildungsinländer dort Informatik und Ingenieurwissenschaften. An den Universitäten sind sie dagegen auch überdurchschnittlich häufig in rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fächern immatrikuliert. Auffällig ist ihre nach wie vor vergleichsweise geringe Zahl in den Lehramtsstudiengängen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat sie über das Studierverhalten (Quantität, Fächerwahl, Studien- gänge, Studienerfolge und -abbrüche) der Bildungsinländer in Niedersachsen, und wie bewertet sie diese?

2. Welche Daten liegen der Landesregierung über die soziale Situation der Bildungsinländer (soziale und ethnische Herkunft, Familiensitua- tion, Studienfinanzierung, Anteil an den Stipen- diaten) in Niedersachsen vor?

3. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung ergriffen, um die Studienberechtigtenquote der Bildungsinländer zu erhöhen und die hohen Studienabbrecherquoten zu senken?

Zurzeit studieren in Niedersachsen rund 3 100 sogenannte Bildungsinländer; dies sind rund 2,1 % aller Studierenden im Land. Die Zahl der Bildungsinländer steigt seit 2006/2007 kontinuierlich leicht an, liegt aber immer noch leicht unter den Werten vor 2005.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Rund 60 % der Bildungsinländer an den niedersächsischen Hochschulen studieren in den Bereichen Rechts-, Wirtschafts- und Sozial- oder Ingenieurwissenschaften. Bei den deutschen Studierenden beträgt der Anteil in diesen Bereichen rund 50 %. Quantitativ bedeutsam sind daneben die Fächergruppen Mathematik/Naturwissenschaften mit 16 % sowie Sprach- und Kulturwissenschaften mit rund 11 %. Die differenzierte Auswertung der Bildungsinländer nach den Fächergruppen der amtlichen Statistik in Form einer Zeitreihe vom Wintersemester 2001/02 bis zum WS 2010/11 in absoluten Werten sowie der jeweilige prozentuale Anteil sind in Anlage 1 dargestellt. Zum Vergleich sind die Werte für die deutschen Studierenden nach demselben Schema in Anlage 2 dargestellt.

Weitergehende Auswertungen auf der Basis von einzelnen Studiengängen sind dabei nicht möglich, da aufgrund der geringen Fallzahlen Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich werden würden. Erkenntnisse über den Studienerfolg bzw. -abbrüche der Bildungsinländer werden in der amtlichen Hochschulstatistik nicht erfasst.

Insgesamt deuten die verfügbaren Daten und Statistiken darauf hin, dass das Studienverhalten und der Studienerfolg von Bildungsinländern je nach Herkunft und Nationalität zum Teil erheblich von den Inländern abweichen können. Eine wichtige Rolle hierbei spielen vermutlich der familiäre Hintergrund und die verschiedenen Bildungstraditionen.

Zu 2: Daten über die soziale Situation von Bildungsinländern, die nur Niedersachsen betreffen, liegen der Landesregierung nicht vor.