Protokoll der Sitzung vom 20.01.2012

Landesweit wurden insgesamt 15 Leitstellen in folgenden Gebietskörperschaften eröffnet: Stadt Braunschweig, Landkreis Peine, Landkreis Schaumburg, Landkreis Verden, Region Hannover, Hansestadt Lüneburg, Landkreis Gifhorn, Landkreis Emsland, Landkreis Harburg, Stadt Hildesheim, Stadt Osnabrück, Landkreise Wittmund/Friesland, Stadt Delmenhorst, Landkreis Goslar und Stadt Salzgitter. Die Leiststelle der Landkreise Wittmund und Friesland wird dabei in interkommunaler Kooperation geführt.

Umgesetzt wurden die Leitstellen über Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Land und den jeweiligen Kommunen und Landkreisen. Sie sind mit Landespersonal besetzt, welches langfristig ohne zeitliche Begrenzung an die Kommunen bzw. Landkreise abgeordnet ist. Schwerpunktmäßig umfasst die Tätigkeit der Leitstellen die Steuerung

der Erstintegration, die Koordination kommunaler Integrationsaufgaben, die Feststellung von Integrationsdefiziten, die Förderung des ehrenamtlichen Engagements sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Koordinierung und Stärkung der örtlichen Integrationsstrukturen liegt auch im Interesse des Landes. Die kommunalen Leitstellen für Integration haben hier in den vergangenen Jahren erfolgreiche Arbeit geleistet. Eine Fortführung des bestehenden Modells hält der Niedersächsische Landesrechnungshof laut seinem Prüfbericht vom 17. November 2011 jedoch für nicht vertretbar. Ein Konzept zur Fortführung der Tätigkeit der Leitstellen unter geänderten Voraussetzungen und zur Wahrung der bisherigen Fortschritte wird daher zurzeit erarbeitet.

Zu 2: Eine Evaluation ist nicht erfolgt und bis auf Weiteres auch nicht vorgesehen.

Zu 3: Die Leitstelle für Integration in der Stadt Hildesheim konnte seitens des Landes - trotz zweimaliger interner Ausschreibung - nicht nachbesetzt werden. Derzeit nimmt ein Kommunalbediensteter der Stadt Hildesheim die Aufgabe wahr.

Die Leitstelle für Integration der Region Hannover konnte trotz Ausschreibung ebenfalls nicht nachbesetzt werden. Die Region Hannover hat jedoch entschieden, das Konzept der Leitstelle in eigener Zuständigkeit und mit eigenem Personal fortzuführen.

Weitere, kurzfristige Vakanzen sind derzeit nicht erkennbar.

Anlage 38

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 39 des Abg. Uwe Schwarz (SPD)

Beabsichtigte Schließung der JVA Einbeck

Die Abteilung Einbeck der JVA Rosdorf ist eine Einrichtung des offenen Vollzugs für erwachsene männliche Strafgefangene mit einer Vollzugsdauer bis zu zwei Jahren (Erstvollzug) bzw. für Gefangene des Regelvollzugs mit einer Vollzugsdauer bis zu einem Jahr. Die Belegungsfähigkeit beträgt 27 Gefangene; zusätzlich wird ein Haftraum für Terminvorführungen beim Amtsgericht Einbeck genutzt. Durch die zentrale Lage der Abteilung Einbeck für Gefangene und Bedienstete im Bereich der JVA Ros

dorf kann größtenteils eine heimatnahe Unterbringung der Gefangenen erfolgen. Durch erfolgreiche Resozialisierungsmaßnahmen kann jedem Gefangenen ein Arbeitsplatz zugewiesen werden, sodass die Beschäftigungsquote bei annähernd 100 % liegt. Das Betriebsergebnis der Abteilung Einbeck liegt auch im Jahr 2011 innerhalb der Gesamtanstalt vorn. Eine mögliche Schließung der JVA Einbeck wird neben 8 Arbeitsstellen für Bedienstete auch 27 Arbeitsstellen für Gefangene im Landkreis und der Region Einbeck/Northeim kosten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Zukunft der JVA Einbeck, auch unter Beachtung einer möglichst heimatnahen Haftunterbringung, aus Sicht der Landesregierung dar?

2. Zu wann ist gegebenenfalls die Schließung der Abteilung Einbeck vorgesehen?

3. Welche Auswirkungen hat die mögliche Schließung auf Handel und Gewerbe in der Region sowie - unter Beachtung notwendiger Sozialpläne - auf die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Nachfolgend beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Gefangenenbelegung und neue Aufgaben erfordern einen kontinuierlichen Prozess der Neuorganisation. Seit 2008 sind vier selbstständige Justizvollzugsanstalten zu zwei neuen Anstalten fusioniert, sechs Abteilungen geschlossen und fünf Abteilungen anderen Justizvollzugseinrichtungen zugeordnet worden. Mit der Inbetriebnahme der neuen Justizvollzugsanstalt Bremervörde Ende 2012/Anfang 2013 ist die Schließung der Abteilung Stade der JVA Uelzen, der Abteilung Cuxhaven der JVA Oldenburg sowie der Abteilung Achim der JVA Vechta verbunden. Eine Schließung der Abteilung Einbeck ist derzeit nicht geplant.

Zu 3: Konkrete Auswirkungen der Schließung von Vollzugsstandorten können zutreffend und verlässlich erst im Zusammenhang mit einer tatsächlichen Planung ermittelt und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Gegenwärtig sind bei der Abteilung Einbeck acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Bei früheren Standortschließungen konnten Beschäftigte regelmäßig ihren Verwendungswünschen entsprechend in anderen Justizvollzugseinrichtungen weiterbeschäftigt werden.

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 40 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Detlef Tanke, Marcus Bosse, Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Karin Stief-Kreihe und Rolf Meyer (SPD)

Expertenhearing ohne Fachleute aus dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz?

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in öffentlicher Sitzung am 13. Dezember 2011 u. a. die Durchführung eines Expertenhearings beschlossen: „Es wird bis zur nächsten Ratssitzung ein öffentliches Hearing von Sachverständigen und Beteiligten zum Thema ‚Risiken der Verarbeitung von umweltgefährdenden Stoffen, insbesondere strahlender Abfallstoffe in der Nähe von Wohngebieten’ durchgeführt. Beteiligt sollen sein: die Firma Eckert & Ziegler, die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Gewerbeaufsichtsamt, das niedersächsische Umweltministerium sowie weitere geeignete Expertinnen und Experten. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die erforderlichen Vorarbeiten zu leisten, insbesondere für die Herstellung einer breiten Öffentlichkeit zu sorgen und die geeigneten Räumlichkeiten für das Hearing selbst und die zu erwartende Öffentlichkeit bereitzustellen.“

Die Braunschweiger Zeitung berichtet zudem am 5. Januar 2012, dass die Firma Eckert & Ziegler dem Rat zugesagt habe, in Thune Atommüll weder aus der Asse noch aus anderen fremden Quellen aufzuarbeiten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium für Umwelt und Klimaschutz als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, eine Teilnahme an dem Hearing sicherzustellen?

2. Inwieweit wird der designierte und dann bereits berufene Minister Dr. Birkner sich hierzu positionieren, und inwieweit wird sich diese Position gegebenenfalls von der des noch im Amt befindlichen Ministers Sander unterscheiden?

3. Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, wo in Niedersachsen die Firma Eckert & Ziegler in welchem Umfang und aus welchen Quellen Atommüll lagert oder aufarbeitet?

Die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH plant über die Ausgliederung des Betriebsteils „Umweltdienste“ am Standort Braunschweig eine Erweiterung des Betriebsgeländes und den Bau einer Containerhalle zur Konditionierung radioaktiver Abfälle. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ist vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig über das Investi

tionsvorhaben der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH informiert worden.

Zum Bau der Containerhalle ist neben einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung eine Baugenehmigung durch die Stadt Braunschweig erforderlich. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist die Änderung der bestehenden Bebauungspläne notwendig. Vor der Änderung der Bebauungspläne hat der Rat der Stadt Braunschweig am 13. Dezember 2011 beschlossen, ein öffentliches Hearing durchzuführen. Dieses Hearing wird von der Stadt Braunschweig gemeinsam mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig durchgeführt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig ist zuständig für Genehmigungsverfahren gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. In diesem Zusammenhang hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig die Aufgabe übernommen, geeignete Expertinnen und Experten für den Themenkomplex anzusprechen. Die schriftlichen Einladungen werden in Kürze verschickt. Die vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig angesprochenen Institutionen sind dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz bekannt. An deren Fachkompetenz bestehen keine Zweifel.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung bzw. das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ist durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsaufsichtsamt Braunschweig bei dem Expertenhearing vertreten. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig ist zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen.

Zu 2: Zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig. Bei der neben einer Baugenehmigung erforderlichen strahlenschutzrechtlichen Genehmigung handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, d. h. bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen ist die Genehmigung durch das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zu erteilen.

Zu 3: Die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH verarbeitet und lagert am Produktionsstandort Braunschweig radioaktive Abfälle aus den Bereichen Medizin, Forschung und Technik. Für die Aufsicht ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zuständig. Im Außenlager Leese der

Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH werden radioaktive Abfälle ausschließlich gelagert. Das Außenlager Leese im Landkreis Nienburg/Weser liegt im Aufsichtsbezirk des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover.

Der Bestand an radioaktiven Stoffen bei der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH ist den zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern gemäß den Regelungen des § 70 Abs. 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung bekannt. Die Mitteilungen sind am Ende jedes Kalenderjahres innerhalb eines Monats vorzulegen und liegen bis zum Kalenderjahr 2010 bei den zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern vor.

Gemäß § 72 der Strahlenschutzverordnung ist der Verbleib radioaktiver Abfälle von der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH gegenüber den zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern nachzuweisen. Diese Angaben sind jeweils zum Stichtag 31. Dezember fortzuschreiben und bis zum darauf folgenden 31. März vorzulegen und liegen bis zum Kalenderjahr 2010 bei den zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern vor.

Weiterhin ist die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH gemäß § 73 Abs. 2 in Verbindung mit § 73 Abs. 4 der Strahlenschutzverordnung zur elektronischen Erfassung der radioaktiven Abfälle verpflichtet. Die erfassten Daten sind so aufzuzeichnen, dass auf Anfrage der zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter die erfassten Angaben unverzüglich bereitgestellt werden können.

Anlage 40

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 41 der Abg. Stefan Wenzel und Ursula Helmhold (GRÜNE)

Ministergesetz, Spenden und Sponsoring: Zweierlei Maß, zweierlei Moral, zweierlei Recht? (Teil 2)

Nach dem selbst eingestandenen Rechtsbruch im Zusammenhang mit der Annahme und verspäteten Rückzahlung eines geldwerten Vorteils beim Ticketkauf vertrat der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff die Auffassung, mit dem Einräumen des Fehlers und der Zusicherung, in Zukunft kein weiteres unbezahltes Upgrade in Anspruch nehmen zu wollen, alle notwendigen Konsequenzen gezogen zu haben.

In der NDR-Sendung „Niedersachsen 19:30“ antwortet der Ministerpräsident am 21. Januar 2010 auf die Frage, ob er nach seinem Verstoß gegen das Ministergesetz noch als Vorbild wir

ken könne: „Ich hoffe sehr, dass man gerade durch das Umgehen mit einem Fehler sich Vorbildhaftigkeit erhält. Die braucht die Politik nämlich.“

Auf die Frage, ob es geschäftliche Beziehungen zwischen dem ehemaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und dem Unternehmer Egon Geerkens oder irgendeiner Firma, an der Herr Geerkens als Gesellschafter beteiligt war, gab, antwortete die Staatskanzlei: „Zwischen Ministerpräsident Wulff und den in der Anfrage genannten Personen und Gesellschaften hat es in den letzten zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen gegeben.“