gen, sind daher nur schwer zu führen. Umso mehr müssen die Studien hohen Anforderungen genügen, insbesondere dann, wenn die darauf aufbauenden Empfehlungen flächendeckend umgesetzt werden sollen.
Im Hinblick auf ihren gesetzlichen Auftrag ist eine Bewertung von Studien zur Verhinderung nosokomialer Infektionen in erster Linie von der KRINKO vorzunehmen. Ihre Empfehlungen werden auf der Basis von publizierten Studienergebnissen, Laboruntersuchungen, Expertenkonsensen und Anhörungsverfahren stetig weiterentwickelt. Je höher die wissenschaftliche Beweiskraft der vorhandenen Studien ist, desto nachdrücklicher wird die Umsetzung der Maßnahme empfohlen. Für dieses Vorgehen wurde auch der Begriff „evidenzbasierte Medizin“ (EbM) geprägt. Die evidenzbasierte Medizin ist der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patientinnen und Patienten.
So ist beispielsweise bekannt, dass allein die genaue Beobachtung aufgetretener Fälle im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung führt. Dies bildet auch die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Surveillance nosokomialer Infektionen. Für Studien bedeutet dies, dass ein derartiger Effekt bei der Beurteilung berücksichtigt werden muss und nicht eine Maßnahme empfohlen wird, die, für sich genommen, keinen Effekt hat.
Studienergebnisse, die den genannten Anforderungen bezüglich des klinischen Nutzens genügen, liegen für den Einsatz antimikrobieller Kupferlegierungen bisher nicht vor. Selbst wenn es nachweisbar sein sollte, dass Bakterien auf bestimmten Oberflächen schlechter überleben, so ist unklar, ob und wie sich dies im klinischen Alltag auf die Anzahl nosokomialer Infektionen auswirkt.
In den Jahren 2008 und 2009 wurden auch in Deutschland Studien durchgeführt und im Internet über Pressemitteilungen eines Institutes der Metallindustrie dargestellt. Allerdings hat dies bislang nicht dazu geführt, dass die KRINKO eine besondere Empfehlung zu dem Einsatz von Kupferlegierung ausgesprochen hat oder daran arbeitet. Solange der positive Effekt unter realen Bedingungen nicht nachgewiesen ist, wäre deren Einsatz sogar kritisch zu bewerten, wenn Befürchtungen zuträfen, dass in der Folge im klinischen Alltag auf Maßnahmen mit nachgewiesenem Effekt verzichtet werden würde. Aus diesem Grund gehört deren
Für den spezifischen Bereich der Medizinprodukte gelten besonders strenge Regeln für solche Produkte, die keimarm oder steril anzuwenden sind. Diese Medizinprodukte sind, unabhängig von dem zu ihrer Herstellung verwendeten Material, mit geeigneten validierten Verfahren so aufzubereiten, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten, Anwenderinnen und Anwendern und Dritten nicht gefährdet wird.
Diese strengen Regeln gelten insbesondere auch für die Medizinprodukte, die mit der Aussage „der Einsatz invasiver Medizintechnik“ fördere „den Transport oftmals zunächst harmloser körpereigener oder übertragener Bakterien zu normalerweise keimfreien Bereichen des menschlichen Körpers“ gemeint sein dürften. Der Einsatz von Kupfer dürfte hier, eine rechtskonforme Aufbereitung vorausgesetzt, keine Verbesserung bringen. Die Materialwahl ersetzt nicht die gute Aufbereitung. Darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit die Verwendung von Kupfer anstelle der bisher eingesetzten Materialien Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit von Medizinprodukten oder auch die Einsatzfähigkeit im oder am menschlichen Körper (z. B. auch die Auslösung von Allergien, Korrosion) hätte.
Zu 3: Ohne entsprechende, evidenzbasierte Empfehlungen der KRINKO sieht die Landesregierung derzeit keine Umsetzungsperspektiven.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 57 des Abg. Norbert Böhlke (CDU)
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den nächsten Jahren und Jahrzehnten davon auszugehen, dass ältere Menschen in den verschiedenen Lebensbereichen und Alltagssituationen einen erhöhten Bedarf an Unterstützung und Beratung haben. Daher fördert Niedersachsen seit dem Jahr 2008 als erstes Flächenland den Aufbau von Seniorenservicebüros, an die sich alle älteren Menschen mit ihren Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung, aber auch alle Anbieter von Unterstützungsleistungen wenden können.
Als zentrale Ansprechstelle soll das Büro Informationen und Dienstleistungen aus einer Hand anbieten oder vermitteln, um so älteren Menschen unnötigen Aufwand und weite Wege zu ersparen. Dabei sollen die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit älterer Menschen gezielt unterstützt werden. Darüber hinaus sollen die Kenntnisse und Fähigkeiten älterer Menschen gestärkt und soll ihnen das Angebot gemacht werden, sich selbst durch freiwilliges Engagement einzubringen.
3. Wie viele Seniorenbegleiterinnen und -begleiter konnten mithilfe der Seniorenservicebüros bereits qualifiziert und eingesetzt werden?
Niedersachsen fördert seit 2008 als erstes Flächenland den Aufbau von Seniorenservicebüros (SSB). Die SSB sind als Organisationseinheit an eine bereits bestehende Struktur angebunden, z. B. an Mehrgenerationenhäuser, Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros, Volkshochschulen, Familienservicebüros oder die Kommunalverwaltung. Die SSB haben insbesondere die Aufgabe, sich im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt so zu vernetzen, dass sie einen Netzwerkknoten mit ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern darstellen und dadurch ein qualitativ hochwertiges Vermittlungs- und Beratungsangebot sicherstellen können. Die Kooperationen vor Ort sind - unabhängig davon, ob das SSB einen freien oder kommunalen Träger hat - vielfältig und erfolgreich. Die Erfahrungen zeigen, dass die SSB zentrale Anlauf- und Informationsstelle für die älteren Menschen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten geworden sind und bestätigen das Projekt der Landesregierung damit nachdrücklich.
- Vermittlung, Organisation und Koordination von Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleitern (DUO) ,
- Organisation, Koordination und Vermittlung des Freiwilligen Jahres für Seniorinnen und Senioren (FJS) - insgesamt haben bis jetzt 106 Seniorinnen und Senioren am FJS teilgenommen - und
- einen weiteren Baustein nach Wahl; hier haben sich die meisten Büros für die ehrenamtliche Wohnberatung entschieden; seit Frühjahr 2008 wurden insgesamt 574 Personen zu ehrenamtli
Die Förderung des Landes richtet sich nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Seniorenservicebüros (Erlass des MS vom 15. Dezember 2008, Nds. MBl. Nr. 3/2009 S. 49).
Zu 1: Die SSB sind zeitlich gestaffelt ausgewählt worden. Innerhalb von vier Jahren haben sie mit ihrer Arbeit begonnen. Insgesamt gibt es in Niedersachsen nunmehr 45 SSB. Lediglich die Region Hannover und die Stadt Wilhelmshaven haben keinen Förderantrag gestellt. Damit ist die geplante Flächendeckung von einem SSB pro Kommune nahezu erreicht worden. Die Standorte sowie Kontaktdaten sind ersichtlich unter http://www.ms.niedersachsen.de/download/50608.
Zu 2: Die SSB werden mit jeweils bis zu 40 000 Euro jährlich für vier Jahre gefördert. Es handelt sich um eine Anschubfinanzierung, die durch eigene Mittel der jeweiligen Träger ergänzt wird. Gefördert werden Personal- und Sachkosten.
Das Gesamtvolumen für die SSB-Förderung beläuft sich auf 7,2 Millionen Euro. Hinzu kommen noch rund 1,08 Millionen Euro für die Qualifizierung von Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleitern im Programm DUO, da jedem SSB für diese Qualifizierungsmaßnahme bis zu 6 000 Euro jährlich zur Verfügung stehen.
Zu 3: Ein wesentlicher Baustein der SSB sind mögliche Vermittlungsangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. Daher soll das Programm „Alltagsbegleitung und Haushaltsassistenz“ (DUO) Hilfe für den Alltag von Mensch zu Mensch anbieten. Durch freiwilliges Engagement von Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleitern soll der Hilfe- und Pflegebedarf gemindert und durch die Unterstützung und Beratung qualifizierter Assistentinnen und Assistenten die Lebensqualität älterer Menschen verbessert werden. Hierdurch wird erreicht, dass die Menschen ihr selbstständiges und selbst bestimmtes Leben so lange wie möglich beibehalten können. DUO steht dabei für die Zusammenarbeit von zwei Personen als Seniorin oder Senior mit einer Seniorenbegleiterin oder einem Seniorenbegleiter.
Die DUO-Schulungen finden in Kooperation mit einem Bildungsträger statt. Das können z. B. Familienbildungsstätten, die Katholische oder Evangeli
sche Erwachsenenbildung, die Ländliche Erwachsenenbildung Niedersachsen (LEB), eine Volkshochschule (vhs) , eine Kreisvolkshochschule (kvhs) oder eine Heimvolkshochschule (hvhs) sein. Die Kurse sollen mindestens 50 Unterrichtsstunden in der Theorie umfassen und werden in Abendkursen und auch samstags in einem Zeitraum von ca. vier Monaten durchgeführt. Für den praktischen Teil sollen mindestens 20 Stunden vorgesehen werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten vom Bildungsträger ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Die Absolventen der Qualifizierungskurse werden von den SSB vermittelt.
Innerhalb dieses Programms wurden bis jetzt mehr als 1 130 Ehrenamtliche als Seniorenbegleiterin und -begleiter qualifiziert. Tatsächlich - und dies zum Teil mehrfach - eingesetzt wurden bisher 518 ehrenamtliche Seniorenbegleiterinnen und -begleiter, eine angesichts der bisherigen Laufzeit der SSB beachtliche Anzahl. Sie erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, in der Regel zur Erstattung der Fahrtkosten.
Derzeit sind bereits knapp 1 Million Menschen in der Pflegebranche tätig. Angesichts des medizinischen Fortschritts und der immer älter werdenden Gesellschaft wird der Bedarf an Pflegekräften in den kommenden Jahren weiter steigen. Bis zum Jahr 2020 benötigen die Heime und ambulanten Dienste 170 000 Beschäftigte mehr, davon 75 000 ausgebildete Fachkräfte.
Um noch mehr Nachwuchskräfte für die Pflegeberufe zu gewinnen, leistet das Land Niedersachsen bereits seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 eine monatliche Unterstützung zum Schulgeld in Höhe von 50 Euro. Im Rahmen des im November 2011 geschlossenen Pflegepakts für Niedersachsen wurde die Schulgeldbezuschussung auf bis zu 160 Euro monatlich erhöht. Damit werden rund vier Fünftel der Altenpflegeschülerinnen und Altenpflegeschüler faktisch von der Schulgeldzahlung befreit.
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Jahren 2006, 2007 und 2008 eine Ausbildung im Bereich der Altenpflege begonnen?
2. Wie viele dieser Altenpflegeschülerinnen und -schüler haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen?
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Bedarfs an Fachkräften zur Sicherung des pflegerischen Bedarfs unserer Bevölkerung hat die Landesregierung ein besonderes Interesse an einer bedarfsgerechten Ausbildung und Nachwuchsgewinnung in der Altenpflege. Deshalb hat sie ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, zu dem u. a. die vielfältige Förderung der Altenpflegeausbildung im Rahmen des Pflegepakets gehört. Ein wichtiger Baustein ist die monatliche Unterstützung in Höhe von 50 Euro, die das Land zur Abmilderung des Schulgeldes bereits seit August 2009 gewährt. Diese Förderung wurde mit Wirkung vom Februar 2011 auf 100 Euro verdoppelt. Nunmehr soll im Rahmen des Pflegepakts für Niedersachsen in diesem Jahr eine erneute Erhöhung auf bis zu 160 Euro monatlich erfolgen.
Die Ausbildung in der Altenpflege ist durch den Bund mit dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vom 25. August 2003 geregelt und auch in den Geltungsbereich des Niedersächsischen Schulgesetzes einbezogen. Diese Einbeziehung hat den Vorteil, dass der Schulträger schulische Ausbildungsplätze nach Bedarf einrichtet und die Finanzierung grundsätzlich gewährleistet ist. Hier unterscheidet sich Niedersachsen von Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, wo die Zahl der Ausbildungsplätze kontingentiert ist.
Die Altenpflegeausbildung wird an öffentlichen Berufsbildenden Schulen und Schulen in freier Trägerschaft angeboten. Hinsichtlich der Finanzierung folgt Niedersachsen der allgemeinen Systematik für alle Schulen: Soweit Schülerinnen und Schüler öffentliche berufsbildende Schulen besuchen, wird kein Schulgeld erhoben! An diesen Schulen sichern Land und Schulträger - also die Kommunen - die volle Finanzierung der schulischen Ausbildung. Dies trifft auf etwa ein Drittel der Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung zu.
Schulen in freier Trägerschaft erhalten durch das Land eine Finanzhilfe, die im Grundsatz die Personalkosten der Lehrkräfte abdeckt. Prinzipiell ist es Aufgabe der Schulträger, die Kosten für Infrastruktur und das nicht pädagogische Personal zu übernehmen. An Schulen in freier Trägerschaft werden diese Mittel letztlich durch Schulgeld aufgebracht.
Die monatliche Unterstützung zum Schulgeld wird aus Sicht der Landesregierung dazu beitragen, die „Konkurrenzfähigkeit“ der Altenpflegeausbildung im Vergleich zu anderen Angeboten zu erhöhen. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass die Landesregierung in dieser Frage eine klare Antwort auf die demografische Herausforderung und die pflegerische Versorgung der Bevölkerung hat.
Zu 1: Die statistischen Daten werden jeweils zum 15. November eines Jahres erhoben. Am 15. November 2006 waren 1 768 Schülerinnen und Schüler im ersten Ausbildungsjahr der Altenpflegeausbildung. Im folgenden Schuljahr 2007/2008 befanden sich 1 692 Schülerinnen und Schüler im ersten Ausbildungsjahr. Im Schuljahr 2008/2009 stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Klasse 1 auf 1 762.
Zu 2: Im Bildungsgang Altenpflege haben in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 1 211 bzw. 1 324 Schülerinnen und Schüler Anträge zur Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin/Altenpfleger“ gestellt. Für das Jahr 2011 liegt noch keine abschließende Statistik vor.