Protokoll der Sitzung vom 20.01.2012

Zu 2: Im Bildungsgang Altenpflege haben in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 1 211 bzw. 1 324 Schülerinnen und Schüler Anträge zur Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin/Altenpfleger“ gestellt. Für das Jahr 2011 liegt noch keine abschließende Statistik vor.

Diese Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung hat den Charakter der Berufszulassung. Daher wird sie nach erfolgreicher Prüfung üblicherweise beantragt. Die vorgelegten Zahlen entsprechen somit weitgehend den tatsächlich erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen.

Anlage 58

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 59 der Abg. Dirk Toepffer und Wilhelm Hogrefe (CDU)

Welche Einstellung vertritt die Landesregierung zur geplanten Revision der EU-Richtlinie über Bodenabfertigungsdienste?

Derzeit verfolgt die EU-Kommission Pläne, wonach im Rahmen einer Revision der Richtlinie über Bodenabfertigungsdienste verpflichtend vorgeschrieben sein soll, dass künftig bis zu drei Wettbewerber bei der Bodenabfertigung berücksichtigt sein sollen. Dies führt nach Angaben der Gewerkschaft ver.di sowie der Hannover Airport GmbH und des Betriebsrates der Hannover Flughafen Langenhagen GmbH zu einer für die Lohnstruktur auf Deutschlands

Flughäfen nicht hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Pläne der EU zur Revision der Richtlinie über Bodenabfertigungsdienste?

2. Welche Auswirkungen hätten die von der EU vorgesehenen Pläne nach Kenntnis der Landesregierung auf Niedersachsens Flughäfen?

3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung im Zusammenhang mit der von der EU-Kommission beabsichtigten Revision der Richtlinie zu ergreifen?

Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2011 ein umfassendes Maßnahmepaket vorgestellt, das dazu beitragen soll, die Kapazität der europäischen Flughäfen zu erhöhen, Verspätungen abzubauen und die Qualität der Dienstleistungen für Fluggäste zu verbessern. Die Maßnahmen zielen auf die Qualität der Dienstleistungen, die die Fluggäste und die Fluggesellschaften am Boden vor dem Abflug erhalten (z. B. Gepäckabfertigung, Check-in, Betankung), die Transparenz von Entscheidungen zur Bekämpfung von Fluglärm sowie die Effizienz des komplexen Netzes der jeden Flug bestimmenden Start- und Landezeiten.

Bestandteil dieses sogenannten Flughafenpakets ist auch die Revision der BVD-RL 67/96/EG - Vorschlag für eine Verordnung des EP und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der RL 96/67/EG.

Die neuen Vorschläge zur Bodenabfertigung sehen - nun nicht mehr in der Rechtsform der Richtlinie mit entsprechendem Umsetzungsspielraum, sondern als unmittelbar verbindliche Verordnung - Maßnahmen zur Verwirklichung folgender Ziele vor:

größere Auswahl an Bodenabfertigungslösungen, vollständige Marktöffnung für Selbstabfertigung der Luftverkehrsunternehmen, Erhöhung der Anzahl der Dienstleister auf mindestens drei an großen Flughäfen (ab 5 Millionen Passagiere),

der Flughafen wird Koordinator der Bodenabfertigungsdienste, d. h. ihm obliegt die Festlegung der Mindeststandards,

- Verbesserung der Ausbildung und Sicherung stabiler Beschäftigungsbedingungen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Verordnungsentwurf wird in der Branche unterschiedlich beurteilt. Von hier aus wird vornehmlich die Kritik geteilt.

Die Ausgangsrichtlinie von 1996 war seinerzeit als erster Schritt zu einer stufenweisen Liberalisierung des Zugangs zum Markt der Bodenabfertigungsdienste der Gemeinschaft gedacht. Sie sollte zur Senkung der Betriebskosten der Luftfahrtunternehmen und zur Verbesserung der Dienstleistungen beitragen. Diese Ziele wurden zumindest in Deutschland auch erreicht. Es konnten ohne Beeinträchtigung der Qualität Preissenkungen an die Luftverkehrsgesellschaften von bis zu 30 % weitergegeben werden.

Weitere Marktöffnungen werden nach überwiegender Ansicht zu Nachteilen für die gesamte Luftverkehrswirtschaft führen. Selbstabfertigung durch die Luftverkehrsgesellschaften ist schon heute möglich, findet aber faktisch nicht statt. Schon heute erwirtschaften die führenden Drittabfertiger keine Gewinne. Die Möglichkeiten zur Prozessoptimierung sind bei den Flughäfen weitgehend ausgeschöpft. Mehr Wettbewerber auf dem Vorfeld führen nicht automatisch zu günstigeren Preisen und besserem Service; denn der zu verteilende Kuchen wächst nicht, sondern bleibt konstant. Dementsprechend würden die Marktanteile durch die Teilnahme weiterer Wettbewerber am Geschäft lediglich kleiner werden und zu zusätzlichem Preisdruck führen, dem in diesem personalintensiven Geschäft wohl nur durch Lohnsenkung begegnet werden könnte.

Ebenfalls kritisch werden die zusätzlichen Verpflichtungen des Flughafenbetreibers als Gesamtverantwortlichen für ein funktionierendes System, das z. B. durch verbindliche Einführung von kostenintensiven sogenannten CDM-Systemen überwacht werden soll, gesehen. Mit der Einräumung stärkerer Überwachungs- und Eingriffsrechte für den Flughafen fordert der Entwurf einerseits eine starke Koordination der Dienstleister und Airlines durch den Flughafen als Infrastrukturmanager, bringt aber gleichzeitig unnötigerweise weitere Mitspieler auf das Feld. Daneben werden die Abfertigungsdienstleister der Flughäfen gegenüber Drittanbietern benachteiligt, da z. B. nur für sie das sogenannte Subcontracting verboten werden soll.

Zu 2: Aus niedersächsischer Sicht besteht eine Betroffenheit am internationalen Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen. Mit über 5 Millionen Passagieren überschreitet er knapp die Grenze und wäre daher verpflichtet, einen weiteren Anbieter

am Standort zuzulassen. Es steht zu befürchten, dass die unter 1. beschriebenen nachteiligen Auswirkungen auch am hiesigen Standort einträten. Dies gelte sowohl für die Drittabfertiger, die schon heute keine Gewinne erwirtschaften, als auch für die Groundhandling-Tochter des Flughafens, die bei Abzug weiterer Passagiere durch den dritten Anbieter wohl nicht mehr gewinnbringend arbeiten könnte.

Zu 3: Ende Januar wird die Angelegenheit im Bundesrat beraten. Es ist in Absprache mit MW ein den Verordnungsentwurf ablehnender Antrag Hamburgs im Verkehrsausschuss des Bundesrats angekündigt worden, den Niedersachsen unterstützen wird. Niedersachsen wird in Kontakt bleiben mit dem Bund (BMVBS), der ebenso wie diverse Abgeordnete des Europäischen Parlaments dem Entwurf negativ gegenüber steht.

Anlage 59

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 60 des Abg. Martin Bäumer (CDU)

Wie glaubwürdig ist die Kleemann-Studie?

In den niedersächsischen Medien wurde im Dezember über mehrere Tage eine neue Studie zur Eignung des Salzstocks in Gorleben als Endlager von hoch radioaktiven Abfällen thematisiert. Eine Kernaussage der Studie ist, dass der Salzstock in Gorleben aufgrund von aktiven Störungszonen und potenziell Gas führenden Schichten nicht in die ergebnisoffene Endlagersuche mit aufgenommen werden kann. Dieses wurde insbesondere von den Grünen als Bestätigung ihrer Haltung bei der Suche nach einem geeigneten Endlager interpretiert. Der Autor der Studie, der ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes für Strahlenschutz Ulrich Kleemann, wird als Gutachter für Fragen der atomaren Endlagerung zitiert. Wie sich jetzt herausstellt, ist er als Mitarbeiter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gorleben-Untersuchungsausschuss tätig gewesen.

Vor dem Hintergrund der langjährigen und intensiven Arbeiten im Erkundungsbergwerk Gorleben frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagen von Ulrich Kleemann zu eventuellen aktiven Störungszonen und Gasvorkommen im Bereich des Erkundungsbergwerks Gorleben?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Kompetenz von Ulrich Kleemann als Gutachter für Fragen der atomaren Endlagerung?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die parteipolitische Unabhängigkeit von Ulrich Kleemann?

Die Einrichtung von Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist gemäß § 9 a Abs. 1 des Atomgesetzes Aufgabe des Bundes. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) fungiert aufgrund des vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als der zuständigen Bundesbehörde gestellten Antrages für das Endlagerprojekt Gorleben als zuständige Planfeststellungsbehörde. Für die geowissenschaftliche Erkundung des Salzstocks Gorleben werden darüber hinaus bergrechtliche Betriebspläne des BfS durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie geprüft und zugelassen. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes erfolgt die Erkundung nach Bergrecht und umfasst alle rein bergmännischen Arbeiten, um detaillierte Kenntnisse über das Salzstockinnere zu gewinnen. Diese Kenntnisse werden als Voraussetzung für die Beantwortung der wesentlichen Frage angesehen, ob die Sicherheit im Falle der Einlagerung radioaktiver Abfälle gewährleistet sei und welche Mengen von Abfällen in den einzelnen Bereichen des Salzstockes gelagert werden können.

Die Anfrage betrifft eine Studie, die Dr. Kleemann am 29. November 2011 im Auftrag der „Rechtshilfe Gorleben“ zur Bewertung des Standortes Gorleben veröffentlicht hat. Die Studie beruht laut eigenen Aussagen von Dr. Kleemann im Wesentlichen auf der Auswertung ausgewählter Literatur und nicht auf eigenen wissenschaftlichen Arbeiten und thematisiert „Geologische Probleme und offene Fragen im Zusammenhang mit der Vorläufigen Sicherheitsanalyse (VSG)“.

Die Aussagen von Dr. Kleemann zu möglichen Störungszonen und Gasvorkommen im Bereich des Erkundungsbergwerks Gorleben beziehen sich auf umfangreiche Themenkomplexe der geologischen Standortbeschreibung.

Die untertägige Erkundung des Standortes Gorleben ist noch nicht abgeschlossen. Der Landesregierung liegen zum jetzigen Stand des Verfahrens keine aktuellen bzw. vollständigen Unterlagen des BfS als Vorhabensträger zur Prüfung vor. Eine Bewertung der Erkundungsergebnisse und daraus folgender Aussagen über Eignung oder Nichteignung des Standortes Gorleben kann frühestens nach förmlicher Vorlage entsprechender Genehmigungsunterlagen bei der zuständigen Behörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt

und Klimaschutz und deren Prüfung durch die Behörde selbst oder deren Sachverständige erfolgen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im vorliegenden Bericht wird zwischen drei Typen möglicher tektonischer Störungen unterschieden: endogentektonische Bruchstörungen, Störungen vom Typ Oberrheingraben und Sockelstörungen unterhalb der Salzstruktur. Vonseiten des Betreibers und der von diesem zugezogenen Fachbehörde, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, wird das Vorhandensein dieser Störungen ausgeschlossen. Eine Bewertung dieser Aussagen durch die Landesregierung kann erst nach Einreichung qualifizierter Genehmigungsunterlagen erfolgen.

Im Zusammenhang mit der Genese von Salzlagerstätten sind die Entstehung und der Einschluss von Kohlenwasserstoffen sowohl in flüssiger als auch Gasform per se nichts Ungewöhnliches. Zu klären ist, welche Relevanz sie für die Sicherheit eines Endlagers haben. Der Betreiber hat im Rahmen der Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben ein umfangreiches Untersuchungsprogramm zu diesem Thema aufgelegt. Eine Bewertung durch die Landesregierung kann erst nach Einreichung qualifizierter Genehmigungsunterlagen erfolgen.

Zu 2: Die vorgelegte Studie entspricht den grundsätzlichen Anforderungen an eine auf ein Literaturstudium gestützte wissenschaftliche Ausarbeitung. Ob sie akademischen Anforderungen genügt, müsste gegebenenfalls von einer akademischen Einrichtung geprüft werden. Die Landesregierung nimmt zu Fragen der persönlichen Kompetenz einer Privatperson keine Stellung.

Zu 3: Die Landesregierung nimmt zur Parteizugehörigkeit einer Privatperson keine Stellung.

Anlage 60

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 61 der Abg. Clemens Große Macke (CDU) und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Hat das beschlossene Ende der Käfighaltung in Europa Bestand?

Die konventionelle Käfighaltung ist in Deutschland seit Anfang 2010 untersagt. Innerhalb der Europäischen Union soll die Zulässigkeit dieser

Haltungsform Ende des Jahres 2011, nach zwölfjähriger Übergangsfrist, ebenfalls auslaufen. Das wurde bei einem Treffen von Eierproduzenten, Verarbeitern, Einzelhändlern und Tierschützern in Brüssel bekräftigt. Die Europäische Kommission als Gastgeberin unterstrich im Anschluss an die Gespräche, dass die Vermarktung von Eiern aus nicht konformer Produktion ab dem 1. Januar 2012 „vermieden“ werden solle. Allerdings wurden keine konkreten Maßnahmen vereinbart, um die Einhaltung der Frist tatsächlich zu gewährleisten.