1. Welche Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind 2009 konkret aufgedeckt worden, und wie haben sich diese Probleme in den vergangenen Jahren entwickelt?
2. In welcher Weise ist Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung im Vergleich zu 2009 heute verankert, d. h. wie viele Ressorts und Behörden verfügen bzw. verfügen nicht über Beraterinnen und Berater, und wie viele aller Beschäftigten in der Landesverwaltung waren in absoluten und prozentualen Zahlen in Gender Mainstreaming bis Ende 2011 geschult?
3. Welche weiteren Schritt sind aus Sicht der Landesregierung nötig, um Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung zu verankern?
Die Einführung von Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung ist im Jahre 1998 begonnen worden. Im Dezember 2006 hat das Kabinett beschlossen, die Bestrebungen zu intensivieren und um eine Prüfung der Auswirkungen von Maßnahmen auf Familien zu ergänzen. In einer zweijährigen Erprobungsphase sind in den einzelnen Ministerien Vorhaben auf ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung und auf Familienfreundlichkeit überprüft worden. Über das Ergebnis dieser Phase wurde das Kabinett nach einem Zwischenbericht im Januar 2008 abschließend im Januar 2009 unterrichtet. Darauf beruht der Bericht im rundblick vom 13. Januar 2009.
In der Kabinettssitzung im Januar 2009 sind Gender Mainstreaming und die Prüfung der Auswirkungen von Entscheidungen auf Familien als Daueraufgabe in der niedersächsischen Landesverwaltung bestätigt worden. Neben den Ministerien wurden auch die nachgeordneten Behörden in den Prozess einbezogen. Die Fortbildung in den Methoden von Gender Mainstreaming und der Prüfung der Auswirkungen auf Familien wurden in die Ausbildungsgänge von Führungskräften und in die Aufstiegsfortbildung als verpflichtende Inhalte aufgenommen. Ein E-Learning-Programm und ein Wissenspool mit genderbezogenen Daten wurden im Intranet des Landes zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde die im April 2002 gegründete „Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming“, der unter der Leitung des MS Vertretungen aller Ministerien angehören, als interministerieller Arbeitskreis weitergeführt. Dem Kabinett ist alle drei Jahre über den Stand der Implementierung zu berichten.
Beispiele für die durchgeführten Projekte können der Broschüre „Gender Mainstreaming und die Prüfung der Auswirkungen auf Familien - die besten Beispiele aus der Praxis des Landes Niedersachsen“ vom Dezember 2011 entnommen werden. Die Broschüre kann bei der Pressestelle des Sozialministeriums angefordert werden. Sie ist im Internet auf dem Pfad www.ms.niedersach
Am 13. Dezember 2011 hat das Kabinett den nunmehr 3. Bericht über die Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming und der Prüfung der Auswirkungen auf Familien zur Kenntnis genommen. Es hat beschlossen,
- den Prozess weiterhin kontinuierlich fortzusetzen und die Bemühungen zu verstärken, die nachgeordneten Behörden einzubeziehen,
- den interministeriellen Arbeitskreis „Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming und Prüfung der Auswirkungen auf Familien“ auf Abteilungsleitungsebene zunächst bis zum 31. März 2015 fortzuführen,
- in allen Behörden, die Vorhaben des Gender Mainstreaming und der Prüfung der Auswirkungen auf Familien durchführen, Beraterinnen und Berater zu benennen, zu schulen und für diese Aufgabe im erforderlichen Umfange freizustellen und
MS wird den Berichtszeitraum 2012 bis 2014 extern evaluieren lassen. Der Evaluationsbericht wird die Fortschritte in der Verankerung von Gender Mainstreaming und der Prüfung der Auswirkungen auf Familien aufzeigen und Basis werden für den Bericht an das Kabinett, den MS bis zum 15. März 2015 vorlegen wird.
Zu 1: Der Landesregierung ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Der öffentliche Dienst hat hier Vorbildfunktion. Viele Fortschritte sind in diesem Prozess schon erzielt worden. Die Einführung der Telearbeit, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, Ausgleichsregelungen für familienbedingte Einschränkungen der Arbeitszeit im Beamten- und Tarifrecht, verwaltungsinterne Regelungen zur Kinderbetreuung durch Betriebskindergärten und Großpflegestellen, durch Ferienbetreuung, Eltern/Kind-Zimmer und ähnliche Maßnahmen sind gute Beispiele für erreichte Verbesserungen. Die Bemühungen werden auch in Zukunft fortgeführt werden. Verbesserte technische Möglichkeiten der Kommunikation werden dabei möglicherweise weitere Chancen eröffnen. Sechs Ministerien haben das „audit berufundfamilie“ der Hertie-Stiftung - zum Teil wiederholt - erworben oder befin
den sich dazu im Verfahren. In diesem Prozess werden Schritte festgelegt, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern.
Die Meldung des Informationsdienstes rundblick vom 13. Januar 2009 verkürzt den Sachverhalt aber leider. Es ging bei der Kabinettssitzung seinerzeit nicht darum, dass bestimmte benannte Defizite in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beseitigt werden sollten. Die Weiterführung des Prozesses von Gender Mainstreaming und der Prüfung der Auswirkungen auf Familien sollte vielmehr sicherstellen, dass bei allen Entscheidungsprozessen - nicht nur bei Personal-, sondern auch bei fachlichen Entscheidungen - die Auswirkungen auf die Gleichstellung und auf Familien mitbedacht werden. Bei Personalmaßnahmen kann das bedeuten, dass das Vereinbarkeitsziel noch stärker in den Blick gerät. Die Erfahrungsberichte der Ministerien haben gezeigt, dass die Methoden von Gender Mainstreaming und Prüfung der Auswirkungen auf Familien dafür gut geeignet sind.
Zu 2: Gender Mainstreaming ist nach § 2 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien durchgängiges Leitprinzip. Es ist bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen zu beachten.
In den Prozess des Gender Mainstreaming und der Prüfung der Auswirkungen auf Familien sind ausweislich des 3. Berichts an das Kabinett mit Stand vom 15. August 2011 bislang die neun Ministerien und die Staatskanzlei und eine Reihe von nachgeordneten Behörden, etwa die Finanzämter und die Oberfinanzdirektion Niedersachsen, verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung und das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einbezogen. In den einbezogenen Behörden sind in aller Regel Beraterinnen und Berater bestellt worden. Um wie viele Personen es sich handelt, kann in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden, da hierfür eine Abfrage bei ca. 400 Dienststellen erfolgen müsste.
Das Studieninstitut des Landes hat die Methoden des Gender Mainstreaming und der Prüfung der Auswirkungen auf Familien in die Fortbildungsprogramme zur Führungsfortbildung und zu Aufstieg und Qualifizierung für höhere Eingangsämter einbezogen. Darüber hinaus sind vier gesonderte Fortbildungen durchgeführt worden. Insgesamt
hatten zum Stichtag 15. August 2011 mindestens 104 Führungskräfte aus den Ministerien und mindestens 41 sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fortbildungen zum Thema Gender Mainstreaming erhalten. Weitere Fortbildungen sind durch die Inanspruchnahme des E-Learning-Programms Gender und Familie erfolgt. Das Verhältnis der beschulten Personen zu den in der Verwaltungseinheit insgesamt Beschäftigten ist nur ermittelbar durch eine Abfrage aller Beschäftigten von ca. 400 Dienststellen.
Zu 3: Die Landesregierung wird den Prozess zur Verankerung von Gender Mainstreaming und der Prüfung der Auswirkungen auf Familien kontinuierlich fortbilden und vertiefen. Nach und nach werden zusätzliche Behörden und weitere Aufgabenbereiche einbezogen werden. Ziel ist es, dass bei jeder Verwaltungsentscheidung die Auswirkungen auf Frauen und auf Männer sowie auf Familien in einem gesteuerten Prozess ermittelt und die Ergebnisse auf Gleichstellung der Geschlechter und Familienfreundlichkeit optimiert werden.