lisierungen des Marktes für Bodenabfertigungsdienste gegeben. Diese Anstrengungen waren erfolgreich. Es konnten Preissenkungen für die Luftverkehrsbetriebe erzielt werden. Damit wird deutlich, dass Marktöffnung und Wettbewerb durchaus ein Erfolgsrezept sein können.
Die EU-Kommission plant, mit einer Verordnung diesen Wettbewerb auszudehnen, indem die Hinzunahme weiterer Anbieter für Bodenabfertigungsdienste vorgeschrieben werden soll, und zwar für Flughäfen u. a. mit mehr als 5 Millionen Passagieren jährlich. Das würde also auch Langenhagen betreffen.
Dagegen wehren sich sowohl Betreiber als auch Arbeitnehmer. Es bleibt im konkreten Fall also festzuhalten, dass sich die Tarifvertragsparteien hier einig sind, auch wenn die die Dienstleistungen nachfragenden Luftverkehrsgesellschaften auf verstärkten Wettbewerb setzen und damit dieser Verordnung positiv gegenüberstehen. Gegenwärtig ist es allerdings so, dass die Bodenabfertigungsdienste keine Gewinne erwirtschaften. Da sämtliche Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die vorgegebene Ausweitung nur zulasten der Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung gehen, Herr Schminke.
Ebenfalls ist zu befürchten, dass damit die Qualität der Dienstleistungen für die Passagiere verloren geht. Das Thema Sicherheit hat Frau EmmerichKopatsch eben angesprochen.
Der Komfort für die Passagiere könnte in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein Wettbewerb auf dem Rücken der Passagiere könnte zu Standortnachteilen des jeweiligen Flughafens führen. Das betrifft wiederum Langenhagen.
Ziel unseres Antrages ist nicht die Verhinderung von Wettbewerb, sondern die Beeinflussung von Rahmenbedingungen zur Verhinderung von Verdrängung mit Qualitätseinbußen und einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.
Ein unkontrollierter Wettbewerb könnte zu Monopolstrukturen führen. Das kann auch nicht im Sinne von sozialer Marktwirtschaft sein. Politik hat mit entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass das so nicht passiert.
Wir haben im Ausschuss klargestellt, dass sich sowohl die Landesregierung als auch die Fraktionen im Kernanliegen einig sind.
Im Antrag der SPD steht noch etwas mehr, und zwar nicht nur mein Lieblingswort „Mindestlohn“, sondern auch „Dumping“ etc. Um diese Diskussion um das verständliche Anliegen nicht zu stören, habe ich im Ausschuss vorgeschlagen, auf diese ideologischen Darstellungen zu verzichten. Das aber wollten Sie nicht. Insofern können wir Ihren Antrag nur ablehnen und den Antrag von CDU und FDP im Ausschuss weiter beraten. Mit diesem Antrag wollen wir die Landesregierung bei ihren Bemühungen unterstützen, gemeinsam mit den anderen Bundesländern im Bundesrat Einfluss auf die Entwicklung der EU-Richtlinie zu nehmen.
Frau Kollegin Polat hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Sie haben jetzt das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie dem Datum des Antrags der SPD-Fraktion entnehmen können, stammt er aus dem Januar. Das Flughafenpaket wurde von der Europäischen Kommission am 1. Dezember 2011 vorgelegt. Wir haben hier aufgrund der Initiative der Fraktion der SPD die Möglichkeit, sehr schnell zu reagieren und Stellung zu nehmen. Auch der Kollege Herr Dr. Matthiesen hatte eine Anfrage gestellt. Wie Sie sehen, sind wir noch im Februar, und wir haben als Fraktionen relativ schnell versucht, eine Initiative in Richtung Europa zu starten.
Leider hat es nicht geklappt, eine gemeinsame Initiative hinzubekommen. Herr Rickert, das Bemühen war ja da. Sowohl die SPD-Fraktion als auch ich als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen haben natürlich gesagt, dass das ein sehr wichtiger Verordnungsentwurf zur Revision der Richtlinie über die Bodenabfertigungsdienste ist. Wenn wir im Kern alle das gleiche Anliegen haben, sollte es doch möglich sein, hier eine gemeinsame Initiative hinzubekommen. Aber leider ist das gescheitert. Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, diesen Antrag noch einmal in den Ausschüssen zu diskutieren;
denn wir haben gehört, dass sich im Verkehrsausschuss 16 Bundesländer gegen die Revision ausgesprochen haben und im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates 15. Der Bundestag hat in der vorletzten Woche, am 9. Februar, hierzu einen interfraktionellen Antrag verabschiedet, Herr Dr. Matthiesen. Es ist wirklich schade, dass wir das hier nicht hinbekommen haben.
denn die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums im Ausschuss für Europaangelegenheiten war in dem Punkt viel deutlicher.
Darin war nämlich die Haltung zu der Revision kritisch bis ablehnend, während Sie im dritten Punkt Ihres Antrages jetzt auf einmal von einer angemessenen Öffnung sprechen. Ich bin darüber irritiert und habe die Befürchtung, dass dadurch der Prozess noch einmal geöffnet werden könnte, weil alle 16 Bundesländer gesagt haben, dass sie keine weitere Marktöffnung und - im Gegenteil - noch nicht einmal eine Revision der Richtlinie wollen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielt bekanntlich darauf ab, den Rechtsrahmen von einer Richtlinie zu einer Verordnung zu wechseln. Wir haben Ihrer Fraktion vorgeschlagen, sich hierzu kritisch zu äußern.
Außerdem haben wir den Aspekt eingebracht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen, die auf Bundesebene erlassen wird, entsprechend verändert wird und deren Umsetzung sichergestellt wird, was Lohndumping und Leiharbeit betrifft. Von daher würde mich wirklich interessieren, ob Sie - insbesondere mit dem Punkt
3 - zufrieden sind. Ich sehe die Gefahr, dass Sie das konterkarieren, was wir in den Ausschüssen einmütig erklärt haben, und bitte darum, direkte Abstimmung zu beantragen.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend gesagt, hat die EU-Bodenverkehrsdienstleistungsrichtlinie aus dem Jahr 1996 schon einmal eine Marktöffnung mit Preissenkungen um bis zu 30 % gebracht. Das ist mit deutlichen Lohnsenkungen bei den Flughafenbodenabfertigungsdiensten verbunden gewesen, wie unsere Kollegin Frau Emmerich-Kopatsch gerade näher ausgeführt hat. Die Arbeitsbedingungen haben sich zum Teil verschlechtert, Leih- und Teilzeitarbeit haben deutlich zugenommen.
Nun haben wir es mit dem sogenannten Flughafenpaket der EU-Kommission vom 1. Dezember letzten Jahres zu tun. Dieses Paket will erreichen, dass an die Stelle der Richtlinie eine Verordnung der Europäischen Union tritt, die eine starke weitere Marktöffnung bringen soll.
Es ist richtig, dass unser Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen mit über 5 Millionen Passagieren sehr stark betroffen ist; denn die Selbstabfertigung der Fluggesellschaften soll vollständig freigegeben werden. Wie wir gehört haben, soll die Zahl der Dienstleister auf mindestens drei erhöht werden. Das ist deswegen problematisch, weil schon jetzt an der Kante gefahren wird. Führende Drittabfertiger machen schon jetzt keine Gewinne mehr - so der Aviapartner des Flughafens Hannover. Unser eigenes Wirtschaftsministerium hat in der Sitzung des Europaausschusses Mitte Januar selbst ausgeführt, dass die Möglichkeiten der Prozessoptimierung weitgehend ausgeschöpft sind. Das bedeutet, dass der zu verteilende Kuchen bei steigender Zahl von Mitbewerbern konstant bleibt. Das würde unbestritten zu einem zusätzlichen Preisdruck führen und weitere Lohnsenkungen auslösen.
Richtig ist, dass wir hier ein sehr personalintensives Geschäft haben. Auf dem Flughafen Hannover sind allein 1 000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt mit den Bodenabfertigungsdiensten verbunden. Das ist für den Flughafen eine große Schwierigkeit;
er ist nämlich Infrastrukturmanager mit zusätzlichen Verpflichtungen für die Funktionsfähigkeit des Systems, für das er gesamtverantwortlich ist. Er bekommt dann aber weniger Einfluss und weniger Selbstbestimmung. Das kann nicht funktionieren.
Deswegen sind auch wir, CDU und FDP, der Meinung, dass die Auswirkungen des Vorschlags der EU-Kommission nicht hingenommen werden können. Wir wollen negative Auswirkungen auf die Löhne der Arbeitnehmer, auf ihre Qualifizierung und die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze verhindern. Wir wollen natürlich sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze erhalten. Hinzu kommt, dass die Bodenabfertigung auf den deutschen Flughäfen - auch in Hannover-Langenhagen - sehr gut funktioniert, zuverlässig und sicher ist. Deswegen darf kein erneuter Eingriff durch die Europäische Union erfolgen!
Herr Dr. Matthiesen, mich würde vor dem Hintergrund dessen, was Sie eben ausgeführt haben, Folgendes interessieren: An welcher Stelle sind Sie denn für eine weitere Marktöffnung?
Das ist lieb von Ihnen, Frau Kollegin Polat. Ich wollte gerade darauf zu sprechen kommen, dass wir dafür nicht sind. Über diese Eckpunkte sind wir, CDU, FDP, SPD und GRÜNE uns, wie Kollege Klaus Rickert gerade gesagt hat, einig. Das können Sie auch am Entschließungsantrag von CDU und FDP ablesen, der die ausdrückliche Bitte an die Landesregierung enthält, weiterhin gemeinsam mit den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Niedersachsen abgestimmt gegen die nächste Stufe der Marktöffnung vorzugehen. Das
steht ausdrücklich darin. Sie haben allerdings recht: Es gibt noch einen dritten Absatz, in dem etwas von „angemessener Öffnung“ drin steht. Das aber ist im Lichte des Satzes zu sehen, den ich gerade genannt habe.
Um das Gesagte abzurunden: Nach Bekanntwerden der Vorschläge der EU-Kommission sind wir gemeinsam vorgegangen. Wir haben eine Unterrichtung zu diesem Thema im Europaausschuss beantragt. Das Wirtschaftsministerium hat auf dieser Basis alles unternommen und das von uns gewollte Abstimmungsverhalten im Bundesrat an den Tag gelegt. Es haben alle 16 Länder im Verkehrsausschuss des Bundesrates gegen die weitere Marktöffnung gestimmt. Das ist sogar auch im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates geschehen, nur bei Enthaltung von Berlin.