Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

stand des zu stellenden Antrags und vor der Erteilung der Genehmigung durch den Antragsteller zu erbringen. Die Prüfung des Genehmigungsantrages erfolgt durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven unter Hinzuziehung von Sachverständigen.

Die Firma Dekonta hat am 23. Juni 2008 der Samtgemeinde Hagen mitgeteilt, dass das Projekt nicht realisiert werden soll.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat durch Berichterstattung des für die Genehmigung und Aufsicht der geplanten Anlage zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven Kenntnis von dem Projekt. Ein Genehmigungsantrag nach der Strahlenschutzverordnung wurde bislang nicht gestellt. Die Firma Dekonta hat mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven lediglich Vorgespräche zur Antragstellung geführt. Nach Auskunft des Projektleiters der Firma Dekonta war nicht geplant, Förderanträge an das Land Niedersachsen zu stellen.

Durch die Mitteilung, dass das Projekt nicht realisiert werden soll, stellt sich die Frage nach der Genehmigung und der Aufsicht nach der Strahlenschutzverordnung nicht mehr.

Zu 2: Entsprechend der Vorbemerkung wird kein Antrag auf Genehmigung gestellt. Dadurch entfällt die Überprüfung der oben genannten Genehmigungsvoraussetzungen.

Zu 3: Neue Arten von Tätigkeiten, mit denen Strahlenexpositionen oder Kontaminationen von Mensch und Umwelt verbunden sein können, müssen unter Abwägung ihres wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Nutzens gegenüber der möglicherweise von ihnen ausgehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 gerechtfertigt sein. Davon unberührt bleibt jedoch gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 die Möglichkeit, die Rechtfertigung bestehender Arten von Tätigkeiten zu überprüfen, sobald wesentliche neue Erkenntnisse über den Nutzen oder die Auswirkungen dieser Tätigkeit vorliegen. Neue Arten von Tätigkeiten im Sinne des § 4 sind Tätigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung noch nicht ausgeübt worden sind.

Für den Bereich der niedersächsischen Kernkraftwerke sind die Reinigung kontaminierter Schutzausstattung und die Einrichtung einer Atem

schutzwerkstatt sowie einer Wäscherei im Kontrollbereich keine neue Tätigkeit; denn diese Verfahren zur Minimierung von radioaktiven Abfällen wurden bereits vor Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 angewendet.

Bislang liegen der Landesregierung keine wesentlichen neuen Erkenntnisse über den Nutzen oder die Auswirkungen der oben genannten Tätigkeiten vor.

Anlage 10

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 12 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE

Werden Vorfälle mit türkischen Sicherheitskräften in Niedersachsen konsequent verfolgt?

Beim deutsch-türkischen Wirtschaftsgipfel anlässlich der Hannover-Messe 2007 kam es nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 19. April 2007 zu einem Angriff auf einen türkischstämmigen deutschen Staatsangehörigen. Während der Rede von Bundeskanzlerin Merkel soll der Angegriffene, der Vorsitzender des „Solidaritätsvereins der Türken in Europa“ ist, der Kanzlerin zugerufen haben: „Frau Merkel, bitte helfen Sie uns!“ - so die HAZ. Die ausländischen Sicherheitskräfte des türkischen Premier Erdogan, der zuvor eine Rede gehalten hatte, sollen daraufhin sofort eingegriffen haben. Nach dem Bericht kreisten die Sicherheitskräfte den Mann ein und schleiften ihn aus dem Saal 2 des Kongresses, wobei hinter der Podiumswand noch Schreie des Hinausgeschleiften zu hören gewesen seien. Weiter berichtet die HAZ, dem deutschen Staatsangehörigen sei der Mund zugepresst worden, er sei mit Schlägen in Gesicht und Nacken traktiert und als Vaterlandsverräter beschimpft worden. Die Polizei habe dann eingegriffen, und der Geschädigte habe Strafanzeige stellen können. Eine strafrechtliche Verfolgung dieser Vorgänge kann nach Aussage der Landesregierung - Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ralf Briese und Filiz Polat (GRÜNE) , Drs. 15/3941 - nur durch ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen der Bundesrepublik Deutschland an die Türkei erfolgen.

Die Auskunft der Landesregierung beinhaltet des Weiteren, dass die Landesregierung „gegebenenfalls ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen vorbereiten und anregen“ werde.

Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 24. August 2007 hat ergeben, dass das Land Niedersachsen bis zu diesem Tag kein Übernahmeersuchen beim Bund eingereicht hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist in der Zeit vom 24. August 2007 bis heute bei der Bundesregierung ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen angeregt worden? Wenn nein, warum nicht, und soll dies in Zukunft noch geschehen?

2. Welches sind die Gründe, die die Landesregierung dazu bewogen haben, bis zum 24. August 2007 in der Strafsache vom 19. April 2007 bei der Bundesregierung kein Strafverfolgungsübernahmeersuchen anzuregen?

3. Welche weiteren Maßnahmen sind von der Landesregierung zur Aufklärung der Vorkommnisse vom 19. April 2007 geplant?

Am 16. April 2007 eröffnete die Bundeskanzlerin gemeinsam mit dem türkischen Ministerpräsidenten die Hannover-Messe. Während der Eröffnungsrede der Bundeskanzlerin kam es zu Störungen durch Zwischenrufe eines Besuchers. Daraufhin ergriffen türkische Sicherheitskräfte die betreffende Person, verbrachten sie gewaltsam aus dem Saal und misshandelten sie körperlich. Als Beamte der niedersächsischen Landespolizei hinzukamen, hatten sich die türkischen Sicherheitskräfte bereits wieder entfernt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete wegen des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren gegen die Personenschützer sowie einen am Rande beteiligten Mitarbeiter eines privaten deutschen Sicherheitsdienstes ein. Da eine strafrechtliche Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland nach § 20 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes bei Repräsentanten ausländischer Staaten und deren Begleitung nicht möglich ist, wenn sich diese auf amtliche Einladung der Bundesregierung in Deutschland aufhalten, war zunächst zu klären, ob der türkische Ministerpräsident und seine Begleiter von der Bundesregierung eingeladen worden waren. Das Auswärtige Amt hat diese Frage mit Schreiben vom 7. Januar 2008 bejaht. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren gegen die Angehörigen des türkischen Personenschutzkommandos wegen des Fehlens deutscher Gerichtsbarkeit mit Verfügung vom 8. Februar 2008 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt und die Ermittlungen lediglich gegen den involvierten deutschen Sicherheitsbediensteten fortgesetzt.

Dem deutschen Beteiligten konnte letztendlich aber eine eigenständige Verletzungshandlung nicht nachgewiesen werden. Wegen einer möglichen Unterstützung der türkischen Täter sowie einer verbleibenden gemeinschaftlichen Nötigung ist das Verfahren gegen ihn dann nicht mehr fort

geführt worden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren vielmehr am 28. März 2008 wegen geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt, nachdem das zuständige Amtsgericht Hannover dem zugestimmt hatte (§ 153 Abs. 1 der Strafprozessord- nung). Der anwaltlich vertretene Geschädigte hat sich gegen diese Entscheidung bis heute nicht gewandt.

Auf der Grundlage der bis dahin geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ließen sich den einzelnen Angehörigen des Personenschutzkommandos konkrete Tatbeiträge und Verletzungshandlungen zuordnen. Diese waren auch namentlich bekannt und bedurften lediglich noch der näheren Identifikation. Vor diesem Hintergrund hatte die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ersuchen an die türkischen Behörden um Übernahme der Strafverfolgung nach Artikel 21 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens zu prüfen. Wegen der außenpolitischen Bedeutung der Angelegenheit war deshalb bereits zuvor mit Schreiben vom 29. Oktober 2007 bei dem Bundesamt für Justiz angefragt worden, ob Bedenken gegen ein von der Staatsanwaltschaft Hannover zu stellendes Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung nach Artikel 21 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens bestünden oder die Bundesregierung grundsätzlich bereit wäre, dieses weiterzuleiten. Zugleich ist um Mitteilung gebeten worden, ob die Bundesregierung über weitere Informationen von Relevanz für das Strafverfahren verfügt.

Mit Schreiben vom 2. April 2008 hat das Bundesamt für Justiz dann mitgeteilt, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen an die türkische Justiz bestünden, die Bundesregierung aber auch nicht über weitere strafverfolgungsrelevante Erkenntnisse in dieser Sache verfüge.

Mit Bericht vom 15. Mai 2008 hat mich die Staatsanwaltschaft Hannover sodann im Einvernehmen mit der Generalstaatsanwaltschaft Celle darüber informiert, dass sie von einem Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung Abstand nehmen wolle, da sie sich hiervon jedenfalls im Ergebnis keinen Erfolg verspreche. Mit Rücksicht auf die Beweislage habe ich die Staatsanwaltschaft jedoch gebeten, ungeachtet der von hier aus nicht abschließend beurteilbaren Erfolgsaussichten gleichwohl ein Ersuchen vorzubereiten. Dies geschieht derzeit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Ein Ersuchen um Übernahme wird derzeit vorbereitet.

Zu 2: Es obliegt nicht der Landesregierung, sondern den für die Strafverfolgung zuständigen Staatsanwaltschaften, Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung vorzubereiten und anzuregen. Hierzu konnte es bis zum 24. August 2007 bereits deshalb nicht kommen, weil die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. Insbesondere war noch nicht geklärt, ob die beschuldigten türkischen Sicherheitskräfte der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen würden.

Zu 3: Auch die Aufklärung von Straftaten ist keine Aufgabe der Landesregierung. Sie obliegt vielmehr den Strafverfolgungsbehörden nach Maßgabe der Bestimmungen der Strafprozessordnung. Die für das in Rede stehende Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft Hannover plant keine weiteren Ermittlungshandlungen, da die Beschuldigten der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen. Sofern die Türkei die Strafverfolgung übernimmt, obliegt es den zuständigen dortigen Stellen, die Ermittlungen fortzusetzen. In diesem Fall können auf deren Ersuchen hin im Wege der Rechtshilfe grundsätzlich auch ergänzende Ermittlungen in Deutschland geführt werden.

Anlage 11

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 13 der Abg. Hans-Dieter Haase und Grant-Hendrik Tonne (SPD)

Zeitverträge in der niedersächsischen Justiz

Nach wie vor müssen sich viele Angestellte in der niedersächsischen Justiz von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln. Häufig werden die Zeitverträge nur um wenige Monate verlängert. Diese Praxis führt zu erheblichen psychologischen Anspannungen bei den Betroffenen. Familien oder Alleinerziehende können nicht sorgenfrei in die Zukunft schauen, weil ihnen schon in wenigen Monaten die Arbeitslosigkeit drohen könnte. Viele Beschäftigte fühlen sich angesichts dieser Praxis von ihrem Arbeitgeber - dem Land Niedersachsen - im Stich gelassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Personen sind in der niedersächsischen Justiz derzeit mit Zeitverträgen beschäf

tigt, und wie viele der derzeit bestehenden Zeitverträge sind bereits mehr als dreimal verlängert worden?

2. Gibt es Beschäftigte, deren Zeitvertrag bereits mehr als zehnmal verlängert worden ist, und, wenn ja, wie viele Beschäftigte sind hiervon betroffen?

3. Wie viele Zeitverträge innerhalb der niedersächsischen Justiz laufen in den nächsten drei Monaten aus, und was beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, um diese für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in hohem Maße belastende Praxis zu beenden?

Die Landesregierung ist sich der Problematik der befristeten Arbeitsverträge in der niedersächsischen Justiz bewusst und beobachtet die Entwicklung in diesem Bereich sehr sorgfältig. Sie ist bestrebt, möglichst viele befristete Verträge in dauerhafte Arbeitsverhältnisse zu überführen, um den betroffenen Beschäftigten eine gesicherte Lebensperspektive zu bieten. So konnte im vergangenen Jahr die Zahl von befristeten Arbeitsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren und mehr um 40 % gesenkt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In der niedersächsischen Justiz sind derzeit 316 Personen im Sozial- und Erziehungsdienst, in der mittleren Beschäftigungsebene sowie im einfachen Dienst (Justizhelfer) nur mit Zeitverträgen beschäftigt. Darunter sind 148 Personen, deren Vertrag mehr als dreimal verlängert worden ist.

Zu 2: Insgesamt 32 Beschäftigte haben einen Arbeitsvertrag, der mehr als zehnmal verlängert worden ist.

Zu 3: Bis zum 30. September 2008 laufen 31 befristete Arbeitsverträge aus.

Soweit sich innerhalb des Geschäftsbereichs einer Mittelbehörde Möglichkeiten zur Entfristung von Arbeitsverträgen ergeben, werden den befristet Beschäftigten in entsprechendem Umfang unbefristete Arbeitsverträge angeboten. Die Auswahl richtet sich dabei nach der Beschäftigungsdauer sowie den Leistungen der Beschäftigten und besonderen sozialen Hintergründen, aber auch nach der Stellen- und Belastungssituation bei den einzelnen Behörden sowie danach, wie viele Rückkehrer/innen bei den einzelnen Dienststellen zu erwarten sind. Dabei werden - auch auf Wunsch der Personalvertretungen - zum Teil Entfristungsmöglichkeiten anteilig auf mehrere Kräfte verteilt, um möglichst vielen Beschäftigten zumindest teilweise ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten

zu können. Dieses Bestreben findet seine Grenze aber darin, dass es sich bei den befristet Beschäftigten vielfach um Ersatzkräfte für dauerhaft Beschäftigte handelt, deren Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten infolge Mutterschutz und Elternzeit, Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigungen nur für einen begrenzten Zeitraum vakant sind - insoweit sind befristete Verträge unvermeidlich, wenn vorhandene Beschäftigungsmöglichkeiten nicht ungenutzt bleiben sollen.

Anlage 12

Antwort