- Eisenbahnverkehrsunternehmen werden für die Nutzung der Strecken und Bahnhöfe mit Nutzungsentgelten belastet, die sie über die Fahrgeldeinnahmen decken müssen. Konkurrieren im
Personenfernverkehr Angebote auf der Schiene mit Busdiensten, die nicht mit Wegeentgelten belastet werden, kann dies dazu führen, dass Fernverkehrsangebote auf der Schiene unwirtschaftlich werden und dann von den Eisenbahnverkehrsunternehmen eingestellt werden. Sofern eingestellte Leistungen nicht durch neue Angebote auf der Schiene ausgeglichen werden können, wird wegen fehlender Einnahmen aus Nutzungsentgelten auch die Wirtschaftlichkeit der Infrastrukturbetreiber negativ beeinflusst, die bei fehlender Nachfrage mit Stilllegung oder Trassenpreisanhebungen gegensteuern werden.
Zu 1: Die Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass es einen Busfernlinienmarkt in Niedersachsen praktisch nicht gibt.
Es gibt derzeit etwa 2 200 Linienverkehrsgenehmigungen in Niedersachsen. Hierunter befindet sich keine Genehmigung, die als Fernbuslinienverkehr mit regionaler Verkehrserschließung bezeichnet werden könnte.
Die Buslinie Bremen–Oldenburg–Groningen ist eine grenzüberschreitende Linie und insoweit untypisch für einen nationalen Busfernlinienmarkt. Sie unterliegt als EU-Verkehr nicht dem Genehmigungsregime nach dem PBefG, sondern im EGRecht geregelten Genehmigungsvoraussetzungen. Diese sind insgesamt liberaler ausgestaltet und errichten für den Unternehmer keine strengen Markteintrittsbarrieren.
Zu 2: Auch die wenigen Fernlinienverkehre, die von anderen Bundesländern genehmigt wurden und bei denen das Gebiet des Landes Niedersachsen berührt wird, haben ganz überwiegend besondere Funktionen. Teilweise handelt es sich um Flughafenzubringer, häufiger handelt es sich um sogenannte Berlin-Verkehre, die oft nur einmal pro Tag verkehren oder auf Kurorte, Ferienziele etc. ausgerichtet sind. Alle diese Linienverkehre dienen nicht dazu, das Verkehrsangebot in den Regionen zu verbessern, in denen es keine oder nur schlechte Eisenbahnverbindungen gibt. Würden sich entsprechende Linienverkehrsangebote entwickeln, könnten diese bereits jetzt nach dem PBefG genehmigt werden.
Zu 3: Der Markteintritt privater Anbieter wird auch davon bestimmt, dass die im Bundesgebiet existenten Busfernlinienverkehre zu einem namhaften Teil von Unternehmen erbracht werden, die in
Eine nachhaltige Entwicklung eines Marktes im Fernbuslinienverkehr kann nur gelingen, wenn der nationale Rechtsrahmen - also das PBefG - novelliert wird. Im Zuge der Anpassung des nationalen Rechtes an die EG-Verordnung 1370 hätte sich das angeboten. Diese Option war bisher nicht mehrheitsfähig.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 29 der Abg. Gerd Will, Heinrich Aller, Olaf Lies, Ronald Schminke, Stefan Schostok, Wiard Siebels, Petra Tiemann und Sabine Tippelt (SPD)
Hafenplaner vor Arbeitsgericht erfolgreich - Kehrt ehemaliger Geschäftsführer zu JadeWeserPort zurück?
Am 11. Juni 2008 hat das Arbeitsgericht Wilhelmshaven der Kündigungsschutzklage des früheren Projektleiters der JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft mbH, Wolf-Dietmar Starke, entsprochen. Das Gericht hat damit festgestellt, dass die ausgesprochene fristlose Kündigung rechtsunwirksam ist und das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht. Der Ingenieur könnte somit auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Dem Kläger war im April 2007 gekündigt worden, weil ihm Parteilichkeit zu der Bietergruppe Bunte bei der Vergabe des ersten Bauloses zum Projekt JadeWeserPort vorgeworfen wurde. Die arbeitgeberseitig erhobenen Vorwürfe hat das Arbeitsgericht nun verworfen.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Kündigung des Geschäftsführers aus heutiger Sicht, und hält sie trotz des Urteils an den Vorwürfen fest?
2. Wie wird die JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft den ehemaligen Geschäftsführer im Unternehmen einsetzen angesichts der Situation, dass das Land Bremen anscheinend noch keine Entscheidung über die Weiterbeschäftigung getroffen hat?
3. Welche Kosten entstehen der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft bzw. dem Land aufgrund der rechtlich unwirksamen Kündigung?
Herr Starke war vor der seinerzeit ausgesprochenen Kündigung bei der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft mbH & Co. KG als Projektleiter angestellt. In dieser Eigenschaft war er insbesondere auch für die Vergabe der Baulose zuständig.
Herr Starke war zu keinem Zeitpunkt als Geschäftsführer - wie es in der Überschrift und den einzelnen Fragen heißt - einer der JadeWeserPortGesellschaften tätig.
Zu 1: Unabhängig von der Entscheidung des Arbeitsgerichts halten die Beteiligten weiter an den Vorwürfen fest und die Kündigung auch im Nachhinein für gerechtfertigt. Eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Arbeitsgerichts ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt mangels Vorliegen der schriftlichen Begründung nicht möglich.
Zu 2.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist Herr Starke -unter Fortzahlung des Gehalts - einvernehmlich auf seinen Vorschlag hin bis Ende Juli 2008 von seiner Tätigkeit bei der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft freigestellt. Die Einzelheiten der Frage der Weiterbeschäftigung werden zwischen den Partnern besprochen. Bei den Entscheidungen wird auch Herr Kluth als neuer Geschäftsführer der Realisierungsgesellschaft eine zentrale Rolle spielen und eng einzubinden sein.
Letztlich wird sich der Aufsichtsrat mit der Personalie befassen. Dabei geht es insbesondere um den Umgang mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird diese ausgewertet.
Zu 3: Der Realisierungsgesellschaft sind Gehaltskosten für Herrn Starke seit der Kündigung bis heute in Höhe von insgesamt rund 140 000 Euro entstanden. Hinzukommen Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 11 000 Euro netto.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 30 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Marcus Bosse, Petra Emmerich-Kopatsch, KarlHeinz Hausmann, Stefan Klein, Matthias Möhle, Klaus Schneck, Detlef Tanke und Dörthe WeddigeDegenhard (SPD)
Für die Einstufung des Projektes RegioStadtBahn im Großraum Braunschweig (RSB) in die Kategorie „A" des GVFG-Bundesprogramms nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (GVFG) werden zurzeit u. a. vorbereitet:
- Bau- und Finanzierungsverträge mit der DB Netz AG und der DB Station & Service AG sowie der Braunschweiger Verkehrs-AG,
- Antragsprüfung für Maßnahmen auf EBOStrecken (Eisenbahn-Bau- und Betriebsord- nung) durch das EBA (Eisenbahn-Bundes- amt),
Das Land Niedersachsen kann durch die Übernahme der Gesamtkoordination des Förderantrages aufseiten der Fördergeber das Projekt positiv gegenüber dem Bund beeinflussen.
Der ZGB erwartet bezüglich der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der RSB-Strecken durch das EBA eine Entscheidung bis Ende des Jahres. Der ZGB geht von einer positiven Prüfung und einer Befürwortung der Strecken durch das EBA aus.
1. Wie wird das Land vor diesem Hintergrund und nach Vorlage der gesamten Untersuchungen und Erklärungen das Projekt weiter betreiben?
2. Wird die Landesregierung für den Fall der positiven Prüfung durch das EBA das Ergebnis uneingeschränkt akzeptieren und dann unverzüglich den Förderantrag zur Einstufung in die Kategorie „A“ stellen?
Die Infrastruktur des Projektes RegioStadtBahn wird mit Mitteln des Bundes, des Landes, des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) und der beteiligten Kommunen finanziert. Vorhabenträger ist der ZGB als ÖPNV-Aufgabenträger. Damit obliegt dem ZGB auch die Erstellung der erforderlichen Unterlagen zwecks Beantragung von Fördermitteln. Das Land Niedersachsen als Finanzierungsbeteiligter bewilligt auch die Bundesmittel. Hierfür muss das Land als Bewilligungsstelle - nicht als Vorhabenträger - einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen. Um eine koordinierte Abwicklung des Vorhabens im Bereich der Finanzierung zu gewährleisten, besteht ein projektbegleitender Arbeitskreis, an dem Vertreter des Bundes, des Landes, des ZGB und Gutachter ständig sowie Vertreter der DB AG und des Eisenbahnbundesamtes (EBA) nach Bedarf teilnehmen. Bei der Antragstellung gegenüber dem Bund hat das Land in der Vergangenheit die Gesamtkoordination übernommen. Dies kommt in einer fortwährenden Auflistung der noch für den Antrag zu erstellenden Unterlagen zum Ausdruck. Hierbei ist das Land auf die Zuarbeit des Vorhabenträgers ZGB angewiesen.
Zu 1: Das Land wird unverzüglich nach der Vorlage der Unterlagen durch den ZGB und nach entsprechender Prüfung den Antrag auf Bewilligung von Bundesmittel stellen. Insbesondere folgende Unterlagen sind noch erforderlich:
- Erklärung der DB AG über Vollständigkeit und Richtigkeit der Entwurfsplanung einschließlich der Höhe der ermittelten Kosten und Erklärung, dass das Betriebsprogramm auf EBO-Teil (DB- AG-Streckenteil) vollumfänglich fahrbar ist,
- Darstellung des aktuellen Gesamtkonzepts durch den ZGB, insbesondere die Ausschreibung der Betriebsleistungen, die Beschaffung der Fahrzeuge, die Betriebshoferstellung und das Wartungskonzept sind inhaltlich und zeitlich mit dem geplanten Beginn der Baumaßnahmen und der Betriebsaufnahme zu verzahnen.
Abweichend von den sonst üblichen Verfahren wird seitens des Landes die technisch-wirtschaftliche Prüfung (TWP) für den BOStrab-Teil (Straßenbahnstreckenteil) vorgezogen.
Zu 2: Für die beiden Projektteile werden von den zuständigen Stellen (EBO-Teil: EBA; BOStrab-Teil: Land/LNVG) jeweils eine TWP erstellt. Sowohl im Interesse der Zuwendungsgeber (Bund und Land) als auch im Interesse des Vorhabenträgers und der beteiligten Kommunen sollten diese Prüfungen in einem Umfang erfolgen, der eine größtmögliche Kostensicherheit enthält und damit die Risiken von nachfolgenden Kostensteigerungen und/oder nicht berücksichtigten Kosten minimiert. Nur hierdurch kann die Finanzierbarkeit für jeden einzelnen Beteiligten eingeschätzt werden.
In diesem Sinne wird das Land das EBA-Prüfergebnis akzeptieren und unverzüglich den Förderantrag beim Bund zur Einstufung in die Kategorie „A“ des GVFG-Bundesprogramms stellen. Nach dem aktuellen Zeitplan des ZGB werden die Unterlagen beim EBA erst Ende 2008 vorgelegt.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 31 der Abg. Rolf Meyer, Renate Geuter, Karl-Heinz Hausmann, Ronald Schminke, Wiard Siebels und Karin Stief-Kreihe (SPD)