Zu 2: Das Förderprogramm des Landes wurde ganz bewusst auf das Haushaltsjahr 2008 begrenzt. Es soll Notlagen betroffener Familien für einen Übergangszeitraum lindern. Es ergänzt die grundsätzlich durch den Bund zu erbringenden Transferleistungen im Bereich des SGB II und SGB XII im Jahr 2008. Dabei ging man davon aus, dass das für die Festsetzung der Höhe der Transferleistungen zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Sätze dieser Leistungen entsprechend den aktuellen Bedürfnissen und Notwendigkeiten anpasst. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2008 auf Antrag von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hessen und Niedersachsen einen entsprechenden Entschließungsantrag gefasst (BR-Drs. 329/08), basierend auf zwei von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingebrachten Entschließungsanträgen aus dem Dezember 2007. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Regelleistungen für Kinder auf der Grundlage einer speziellen Erfassung ihres Bedarfs neu zu bemessen. Sicherzustellen ist hierbei, dass die besonderen Bedarfe für Kinder im Hinblick auf Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen, in Kindertageseinrichtungen sowie ihr Bedarf bei der Beschaffung von besonderen Lernmitteln Berücksichtigung finden. Gleichzeitig wurde die Erwartung ausgesprochen, dass die Bundesregierung bis Ende 2008 entsprechende Regelungen zur Änderung des SGB II und SGB XII vorlegt.
Zu 3: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat keine entsprechenden Vorgaben gemacht.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 39 des Abg. Jürgen Krogmann (SPD)
Schauen Versicherte und Beschäftigte im Nordwesten in die Röhre? Was unternimmt die Landesregierung gegen die drohende Schließung des Standortes Oldenburg der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung?
Nach Zeitungsberichten plant die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) Niedersachsen-Bremen, ihren Standort Oldenburg zum Jahr 2014 aufzugeben. Diese Berichte haben vor Ort für große Unruhe gesorgt. Von den Schließungsplänen betroffen wären Tausende Versicherte im Nordwesten Niedersachsens, die ihren Ansprechpartner in der Region verlieren würden. Die knapp 100 Beschäftigten am Standort müssten mit Versetzung oder Auflösung ihrer Beschäftigungsverhältnisse rechnen. Gerade den zahlreichen Teilzeitbeschäftigten droht der Verlust des Arbeitsplatzes, da ein Umzug nach Hannover sich wirtschaftlich für diesen Personenkreis nicht rechnet.
2. Stimmt die Landesregierung zu, dass die Konzentration von Serviceeinrichtungen in der Landeshauptstadt Hannover den Anforderungen im Flächenland Niedersachsen nicht gerecht wird?
3. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um eine drohende Schließung des Standortes Oldenburg abzuwenden und damit den LSVVersicherten im agrarisch geprägten Nordwesten des Landes Niedersachsen wohnortnahe Ansprechpartner zu sichern und zugleich den Beschäftigten eine Perspektive in Oldenburg über das Jahr 2014 hinaus zu geben?
Das Gesetz zur Modernisierung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) ist in seinen wesentlichen Bestandteilen am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Wegen näherer Einzelheiten zu diesem Gesetz wird auf die Unterrichtung des Landtages zu seinem Beschluss vom 18. Oktober 2007 „Wettbewerbsfähigkeit und Regionalität der landwirtschaftlichen Sozialversicherung stärken“ verwiesen (LT-Drs. 16/93).
Aufgrund des LSVMG ist die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) Niedersachsen-Bremen gesetzlich verpflichtet, ihre Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bis zum Jahre 2014 um 20 % auf der Basis der Kosten des Jahres 2004 abzusenken. Nach ihren Angaben und Überlegungen können zur Erfüllung dieser gesetzlichen Auflage auch Auswirkungen auf die vorhandenen Standorte der LSV Niedersachsen-Bremen nicht ausbleiben. Details seien aber noch nicht absehbar.
Insbesondere die Verwaltungsausgaben der Sozialversicherungsträger stehen fortlaufend im Fokus der öffentlichen Diskussion. Alle Sozialversicherungsträger sind bundesweit gehalten, ihre Struktu
ren mit Blick auf mögliche Einsparpotenziale im Bereich der Verwaltungsausgaben fortlaufend zu überprüfen und geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Im Bereich der landwirtschaftlichen Sozialversicherung gilt dies umso mehr, als hier auch dem fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen ist.
Die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger sind gehalten, auch außerhalb von Fusionen durch Zusammenführung und Optimierung ihrer Arbeitsabläufe Synergieeffekte zu erzielen, um weiteren Beitragserhöhungen soweit möglich entgegenzuwirken. Dies dient vor allem dem Ziel, die landwirtschaftliche Sozialversicherung langfristig als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung zu erhalten, der Errichtung einer Bundesanstalt entgegenzuwirken sowie den Erhalt regionaler Träger - und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen auf Länderebene - zu sichern.
Vor diesem Hintergrund haben die Vorstände der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger Niedersachsen-Bremen bereits im Jahre 2003 ein Personal- und Organisationskonzept beschlossen, das seitdem jährlich fortgeschrieben und von der Selbstverwaltung dieser Träger überprüft wird. Die in diesem Konzept vorgesehenen Maßnahmen zur Optimierung der Verwaltungsabläufe betreffen die gesamte Landwirtschaftliche Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen einschließlich des Hauptsitzes in Hannover.
Die Vorstände der LSV Niedersachsen-Bremen haben mit Beschluss vom 16. Mai 2008 den Geschäftsführer dieser Träger beauftragt, bis zum Jahresende 2008 ein Konzept zur Schließung des Standortes Oldenburg spätestens zum 1. Januar 2014 vorzulegen. Die LSV Niedersachsen-Bremen gehen davon aus, dass diese relativ lange Übergangszeit sich positiv auf einen sozialverträglichen Personalabbau auswirken wird.
Strukturelle Planungen der Sozialversicherungsträger gehören zum originären Aufgabenbereich der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger. Dies gilt auch für Maßnahmen der Sozialversicherungsträger, die aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben erforderlich werden.
Zu 1 und 2: Die LSV Niedersachsen-Bremen sind nach ihren Angaben bestrebt, notwendige Rationalisierungsmaßnahmen mit der zur Erfüllung ihrer
Die Konzentration von Serviceleistungen an einem bestimmten Standort ist nicht zwangsläufig mit einer Verschlechterung ihrer Inanspruchnahmemöglichkeiten verbunden.
Die Landesregierung ist im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die LSV Niedersachsen-Bremen fortlaufend auch über die strukturellen Planungen dieser Sozialversicherungsträger informiert.
Zu 3: Die Rechtsaufsicht der Landesregierung über die LSV Niedersachsen-Bremen erstreckt sich gemäß § 87 Abs. 1 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Versicherungsträger maßgebend ist; sie erstreckt sich hingegen nicht auf den Umfang und die Zweckmäßigkeit der von den Versicherungsträgern getroffenen Maßnahmen. Die Landesregierung hat somit die strukturellen Veränderungen des LSV NiedersachsenBremen nur unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit zu beurteilen.
Verstärkte Einstellung von Bewerbern mit Migrationshintergrund in die Niedersächsische Finanzverwaltung - ein Modell für Niedersachsen?
In Niedersachsen leben derzeit etwa 1,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. In Deutschland haben bereits 20 % der Menschen einen Migrationshintergrund. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat bereits zum 1. Oktober 2008 26 Migrantinnen und Migranten in den Polizeidienst eingestellt, um die interkulturelle Kompetenz im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Damit gibt es bereits über 300 Beschäftigte mit Migrationshintergrund in der niedersächsischen Polizei. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat in einer Pressemitteilung vom 4. Juni 2008 angekündigt, in einem Pilotversuch für den mittleren Dienst zehn Bewerberinnen und Bewerber mit guten Kenntnissen der türkischen oder slawischen Sprache einzustellen, die schwerpunktmäßig zur Betreuung fremdsprachiger Steuerpflichtiger in den Finanzämtern eingesetzt werden sollen.
2. Wie viele Finanzbeamte mit Migrationshintergrund sind derzeit in der niedersächsischen Finanzverwaltung beschäftigt (absolut und pro- zentual)?
3. Wie beurteilt die Landesregierung den Ansatz, gezielt Anwärter mit Migrationshintergrund zur Betreuung fremdsprachiger Steuerpflichtiger in die Finanzverwaltung einzustellen?
Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Althusmann beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Das Aufkommen an Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen betrug in Niedersachsen in den Jahren
In welchem tatsächlichen Umfang die in Niedersachsen lebenden Migranten bzw. Menschen mit Migrationshintergrund zu diesem Steueraufkommen beigetragen haben, kann nicht beziffert werden, weil die Finanzämter bei der Steuerfestsetzung keine Erhebungen zur Staatsangehörigkeit oder einem möglichen Migrationshintergrund der Steuerpflichtigen durchführen. Sicher dürfte aber sein, dass eine Vielzahl von Unternehmen, die von Migranten geführt werden oder aber Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund beschäftigen, zum Steueraufkommen ihren Beitrag leisten.
Zu 2: Die in der niedersächsischen Finanzverwaltung beschäftigten Finanzbeamtinnen und -beamten sind ausnahmslos Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes. Wie viele von ihnen allerdings konkret einen Migrationshintergrund haben, ist nicht bekannt, weil entsprechende Daten nicht erhoben werden.
Im Hinblick auf die Ankündigung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, in einem Pilotversuch für den mittleren Dienst zehn Bewerberinnen und Bewerber mit guten Kenntnissen der türkischen oder slawischen Sprache einstellen zu wollen, weise ich darauf hin, dass in der niedersächsischen Finanzverwaltung schon jetzt zahlreiche Finanzbeamtinnen und -beamten mit Fremdsprachenkenntnissen beschäftigt sind.
Nach einer im Kalenderjahr 2005 durchgeführten personenbezogenen Erhebung der Fremdsprachenkenntnisse, die sich überwiegend auf die Finanzämter für Großbetriebsprüfung und die Veran
lagungsfinanzämter bezog, hatten acht Befragte auch Kenntnisse in slawischen Sprachen. Nach dem Auswertungsergebnis verfügten fast alle über englische Sprachkenntnisse. In einer Vielzahl von Fällen waren Kenntnisse in mehreren Fremdsprachen vorhanden.
Zu 3: Eine zukunftsfähige Verwaltung ist immer stärker auf interkulturelle Kompetenz angewiesen. Daher begrüßt die Landesregierung den Ansatz, unter Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese (§ 8 NBG) gezielt Anwärterinnen und Anwärter mit Fremdsprachenkenntnissen zur Betreuung fremdsprachiger Steuerpflichtiger in die niedersächsische Finanzverwaltung einzustellen. Anwärterinnen und Anwärter mit Migrationshintergrund haben diese Fremdsprachenkenntnisse aber nicht in jedem Fall.
Um das verfolgte Ziel zu erreichen, fremd- und insbesondere türkisch- und slawischsprachige Steuerpflichtige effektiv betreuen zu können, ist der Ansatz, verstärkt Anwärterinnen und Anwärter mit Migrationshintergrund einzustellen, begrüßenswert.
Die Landesregierung setzt sich nach Maßgabe der beamtenrechtlichen Vorschriften konsequent für mehr Beschäftigte mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst ein, um so die komplikationslose Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis zwischen Verwaltung und Bürgerin/Bürger zu fördern und zu erleichtern.