Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

Anlage 39

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 41 des Abg. Dr. Bernd Althusmann (CDU)

Belastet der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 das Firmenwagengeschäft?

Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2008 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 beschlossen, der eine Reihe von Änderungen wie z. B. den Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit, die steuerlichen Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen für Kulturfördervereine, die Verbesserung der steuerlichen Haftungsregelungen für Vereinsvorstände, die Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder auch die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Einführung eines optionalen Faktorverfahrens vorsieht.

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 beinhaltet auch eine Begrenzung des Vorsteuerabzugs für sowohl betrieblich als auch privat

genutzte (gemischt genutzte) Firmenfahrzeuge. Bisher erfolgt die steuerliche Erfassung der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen durch den Unternehmer im Wege der Besteuerung als unentgeltliche Wertabgabe. Der Vorsteuerabzug bleibt dabei in voller Höhe erhalten. In einer Pressemitteilung vom 18. Juni 2008 kritisiert der Verband der Automobilindustrie (VDA) die geplante Änderung. Die bisherige Regelung sei sachgerecht und habe sich in der Praxis bewährt. Mit der steuersystematisch höchst bedenklichen Begrenzung des Vorsteuerabzugs würden das Firmenwagengeschäft weiter belastet und der Kunde erneut verunsichert. Gerade der sensible Bereich des Firmenwagengeschäftes brauche Ruhe und Verlässlichkeit beim Steuerrecht. Durch die geplante Steuerrechtsänderung werde in das Firmenkundengeschäft eingegriffen, das einen ganz wesentlichen Teil der Pkw-Inlandsnachfrage darstelle. Im Jahr 2007 hätten der Anteil der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen 62 % und der private Anteil hingegen nur 38 % betragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung unter Berücksichtigung der vom VDA vorgebrachten Kritik die im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 geplante Begrenzung des Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Firmenfahrzeuge?

2. Wie beurteilt die Landesregierung darüber hinaus den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009?

3. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung Bedarf für Veränderungen?

Der vom Bundeskabinett am 18. Juni 2008 beschlossene Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 wurde den Ländern vor wenigen Tagen übersandt. Der Entwurf sieht zahlreiche gesetzliche Änderungen vor. Die Abstimmung über die Position der Landesregierung zu den einzelnen im Jahressteuergesetz 2009 vorgesehenen Änderungen ist noch nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Althusmann im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung teilt die Bedenken gegen die in dem Gesetzentwurf bei der Umsatzsteuer vorgesehene Begrenzung des Vorsteuerabzug für teils unternehmerisch und teils nicht unternehmerisch genutzte Fahrzeuge auf 50 % unter Wegfall der Wertabgabenbesteuerung. Eine durch Verunsicherung bewirkte negative Auswirkung auf das Geschäft mit Firmenwagen sollte vermieden werden.

Die Regelung ist ohne Anhörung der betroffenen Unternehmer ergänzend zu dem Referentenentwurf überraschend in den Gesetzentwurf aufge

nommen worden. Soweit in der Begründung hervorgehoben wird, dass mit dieser Regelung für die Unternehmer die Verpflichtung zur laufenden Erfassung der Nutzungsanteile an dem Fahrzeug entfiele, ist anzumerken, dass bislang seitens der betroffenen Unternehmer nicht vorgetragen worden ist, dass eine solche Vereinfachung für erforderlich gehalten wird. Der zeitliche Aufwand für die bereits seit Jahrzehnten praktizierte Besteuerung der nicht unternehmerischen Fahrzeugnutzung stellt für die betroffenen Unternehmer offenbar keine Erschwernis dar.

Auch die vom Verband der Automobilindustrie vorgetragenen umsatzsteuersystematischen Bedenken gegen die Regelung sind zutreffend. Die geplante Regelung könnte im Einzelfall zu Ergebnissen führen, die nicht sachgerecht erscheinen. Die Begrenzung des Vorsteuerabzugs ist steuersystematisch nur schwer begründbar. Die Landesregierung wird sich dafür verwenden, die bisherige Regelung beizubehalten.

Zu 2: Siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 42 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

„Verkannte Gefahr: Frauen in der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen“

In der rechtsextremen Szene Niedersachsens spielen Frauen in den letzten Jahren zunehmend eine bedeutende Rolle. Auch wenn Rechtsextremismus immer noch männlich dominiert ist, hat der Anteil junger Frauen mittlerweile stark zugenommen. Selbst wenn in Führungszirkeln der NPD derzeit eine Frau agiert, wird Rechtsextremismus in der Regel mit gewalttätigen Männern in Verbindung gebracht. Tatsächlich besteht die Szene zu einem großen Anteil aus Frauen, die zudem nicht länger nur passives Anhängsel rechtsextremer Männer sein, sondern eine politisch erkennbare Rolle spielen wollen. Rechtsextreme Parteien werden mittlerweile außerdem zu fast einem Drittel von Frauen gewählt. Frauen sind für rechtsextreme Ideologien also nicht weniger anfällig als Männer. Im Gegensatz zu passiven Mitläuferinnen binden engagierte Frauen im rechtsextremen Milieu rechte Männer stärker an die Szene. Es kommt regelrecht zur Gründung von „nationalen Familien“. Darüber hinaus verbreiten Frauen nationalistische Ideologien äußerst effektiv auf subtile Weise. Durch ihre gesellschaftliche Teilhabe in Kindergärten, Elterninitiativen, Heimat

vereinen etc. betreiben sie mit „leisen Tönen“ eine gefährliche Art von Schleichwerbung für den Rechtextremismus. Frauen tragen damit aktiv zur Verfestigung und zum Ausbau von Neonazistrukturen bei, die zu einer nicht zu unterschätzenden Gefahr für die Gesellschaft werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das Anwachsen des Frauenanteils in der rechtsextremen Szene Niedersachsens, bzw. in welcher Weise hat sich die Landesregierung damit befasst, und wie ist sie der Gefahr bislang begegnet?

2. Niedersachsen gilt, was die rechtsextremen Umtriebe anbelangt, in der NPD als „Schwellenland“. Wie und mit welchen Anteilen sind rechtsextreme Frauen in welchen Regionen und/oder Landkreisen Niedersachsens organisiert, bzw. wie hoch ist der Frauenanteil a) in der niedersächsischen NPD, b) in den Kameradschaften und rechtsextremen Jugendorganisationen, und wie viele Mitglieder hat der „Ring Nationaler Frauen“ in Niedersachsen?

3. Weil sich häusliche Gewalt in der Neonaziszene überdurchschnittlich häuft, bedürfen betroffene Frauen und Kinder eines besonderen Schutzes. Wie werden Frauenhäuser und Frauenhilfeeinrichtungen in Niedersachsen für das Thema Rechtsextremismus sensibilisiert und geschult?

Frauen machen bislang nur einen kleinen Teil der rechtsextremen Szene aus. Auch in der NPD stellen sie bundesweit nur etwa ein Fünftel der Mitglieder und einen Bruchteil der Funktionäre. Gleichwohl kann mit regional unterschiedlicher Ausprägung bundesweit insgesamt eine steigende Zahl von Frauen in rechtsextremen Gruppen beobachtet werden.

In der maskulin dominierten rechtsextremistischen Szene galten Frauen lange Zeit als Risiko. Dabei bleibt deren Rolle - ganz im Sinne der völkischen Definition - vorrangig als Helferin und Mutter definiert; von einem gleichberechtigten Status kann keine Rede sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In Niedersachsen ist ein Anwachsen des Frauenanteils in der rechtsextremistischen Szene derzeit nicht zu registrieren. Frauen sind in Niedersachsen im organisierten Rechtsextremismus in der absoluten Minderheit (im Übrigen s. Frage 2).

Die umfassenden Präventionsmaßnahmen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden gegen den Rechtsextremismus wenden sich stets an beide Geschlechter. Im Rahmen der diesbezüglichen

Veranstaltungen wird immer auch die Rolle der Frau im Rechtsextremismus thematisiert. Nachfragen aus dem Zuhörerkreis nach dem rechtsextremistischen Frauenbild allerdings sind die Ausnahme.

Zu 2: Das in Niedersachsen registrierte rechtsextremistische Personenpotenzial weist einen Frauenanteil von ca. 10 % aus. Diese Angabe bildet auch die Obergrenze für die beiden derzeit wichtigsten Bereiche des Rechtsextremismus - neonazistische Kameradschaften und NPD. Regionale Schwerpunkte mit einem erhöhten Frauenanteil bestehen nicht. In der niedersächsischen NPD bekleiden lediglich zwei Frauen Spitzenfunktionen: Der neu geschaffene Unterbezirk Oberweser wird von Ricarda Riefling geleitet; Elke Raabe vertritt die NPD im Stadtrat von Helmstedt. Auf der Landesliste der NPD anlässlich der niedersächsischen Landtagswahl war als eine einzige Frau Annett Müller auf dem letzten Listenplatz vertreten. Annett Müller ist zugleich die einzige Frau mit von hervorgehobener Bedeutung in der ansonsten ausschließlich männerdominierten rechtsextremistischen Musikszene.

Die Bildung des Ringes Nationaler Frauen (RNF) zeigt das Bemühen rechtsextremistischer Kreise, gezielt Frauen für den organisierten Rechtsextremismus zu gewinnen. In Niedersachsen sind die diesbezüglichen Bemühungen bislang erfolglos geblieben. Dem RNF gehören nur Einzelpersonen an; er verfügt über keinerlei Organisationsstrukturen.

Zu 3: Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse über eine überdurchschnittliche Häufung häuslicher Gewalt in der Neonaziszene vor. Grundsätzlich sind die niedersächsischen Präventionsmaßnahmen so konzipiert, dass auf neue Entwicklungen flexibel reagiert werden kann. Sollten sich Fälle von häuslicher Gewalt in der Neonaziszene tatsächlich häufen und sollte sich die Notwendigkeit ergeben, in Frauenhäusern und Frauenhilfeeinrichtungen Schulungen durchzuführen, werden die erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

Anlage 41

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 43 des Abg. Roland Riese (FDP)

Handlungsempfehlungen des Kulturwirtschaftsberichtes

Im Dezember 2007 wurde der Kulturwirtschaftsbericht Niedersachsen 2007 veröffentlicht, der im Auftrag der Niedersächsischen Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Wissenschaft und Kultur erstellt worden war. Neben dem Versuch einer Abgrenzung des Begriffs „Kulturwirtschaft“ enthält der Bericht eine Übersicht über statistische Befunde des niedersächsischen Kultursektors, insbesondere im Geschäftsfeld Musik, sowie Handlungsempfehlungen.

Der Bericht beschreibt, dass die Strukturen im Musikbereich derzeit so beschaffen sind, dass sich die Chancen von Nachwuchsmusikern auf einen raschen Durchbruch gegenüber früher verringert haben. Gründe für diese Einschätzung finden die Autoren in der geringen Risikobereitschaft von Veranstaltern und Tonträgerproduzenten, aber auch im Verteilungssystem des Aufkommens aus der Urheberrechtsabgabe durch die GEMA. In der Folge befürchten die Autoren die zukünftige Altersarmut von Menschen, die sich aus eher idealistischen als aus materiellen Gründen einer Berufstätigkeit als Musiker widmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Handlungsempfehlungen des Kulturwirtschaftsberichtes macht sie sich zu eigen?

2. Teilt sie insbesondere die im Bericht zitierte Einschätzung von Richard Florida, dass „Standorte mit einem ‚kreativen Ökosystem’, mit hohen Anteilen an Beschäftigten im Hightechbereich, an Künstlern, Musikern und einer diesen nahen Bohème bessere Wachstumschancen besitzen als Standorte mit geringerem kreativen Potenzial“, und setzt sie daher als prioritäre politische Ziele das Engagement in die Stärkung kreativer Bildung sowie die Abarbeitung der weiteren im Bericht angesprochenen Hemmnisse für eine auch materiell erfolgreiche berufliche kreative Tätigkeit?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Regeln zur Auswertung der Nutzung kreativer Leistungen im Rahmen von Verwertungsgesellschaften wie z. B. der GEMA und der geltenden Systeme zur sozialen Absicherung von Künstlern so weiterzuentwickeln, dass der Absicherungszweck gerade für solche Urheber, die nicht ohnehin hohe Umsätze erzielen, erreicht wird, ohne die Hürden auf der Seite der Veranstalter zu erhöhen?

Der Kulturwirtschaftsbericht konzentriert sich auf den Musikbereich, weil dieser der ökonomisch bedeutendste Kulturbereich in Niedersachsen ist,

ohne andere kulturwirtschaftliche Bereiche auszublenden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: