Jeder, der hier vorne am Mikrofon steht, kann erwarten, dass er gilt für Herrn Minister Möllring, Fragesteller. Wenn das nicht durchsetzbar ist, meine Damen und Herren, können wir die Sitzung auch kurz unterbrechen.
Gleichwohl, um nicht noch mehr Zeit mit ersichtlich überflüssigen Fragen zur Rechtmäßigkeit dieser Anfrage zu v
waren drei Sicherheitsbeamte des Landeskriminalamts Niedersachsen (LKA NI) als Begleitung dabei. H n ist zu trenne Filmball,
Wulff und drei Siche t und ausdrücklich um Übersendung der Rechnung an ne solche Rechnung angen. Das blieb in der Staatskanzlei zunächst unbemerkt, weil eine gesonderte Terminüberwachung wegen der Obliegenheiten einer Rechnungslegung und -zusen
der Firma Zentis übernommenen Eintrittskarten für den Filmball hatten iese Wertg t zur Veröff die Hotelk rechnen wollte, wäre der Betrag
Erstens. Eintrittskarten. Zwei Eintrittskarten für den Filmball hat seinerzeit die Firma Zentis übernommen. Da es sich um einen dienstlichen Termin des Ministerpräsidenten handelte, hätte eigentlich die Staatskanzlei die Karten bezahlen müssen. Der durch die Annahme der Karten ents
schen Ministergesetz sehen für solche Fälle, in denen von dritter Seite eine Kostenübernahme angeboten wird, vor, dass diese Kostenübernahme dann angenommen werden darf, wenn sich das Mitglied der Landesregierung durch die Annahme in der Unbefangenheit und Unparteilichkeit seiner Amtsführung in keiner Weise beeinträchtigt fühlt. Dies hat das Mitglied der Landesregierung in einer nach Formblatt zu fertigenden schriftlichen Erklärung festzuhalten. Der damalige Ministerpräsident Wulff hat diese schriftliche Erklärung am 19. Januar 2010 abgegeben und den Wert der Ball
Flugkosten für das Ehepaar Wulff getragen (2 x 220,84 Euro = 441,68 Euro). Die Flugkosten für die Sicherheitsbeamten hat - wie üblich - das LKA Niedersachsen übernommen (2 x 220,84 Euro = 441,68 Euro). Zwei S
rsachsen haben das Ehepaar Wulff im F begleitet, der dritte ist mit einem sonde ten Dienstwagen nach München gefahren.
Drittens. Übernachtungskosten. Die Staatskanzlei hat die Übernachtung im Hotel Bayerischer Hof am 16. Januar 2010 für das Ehepaar
Erst nachdem die fehlende Rechnungslegung nunmehr aufgrund der öffentlichen Nachfragen aufgefallen ist und sich herausgestellt hat, dass die Firma Zentis (ohne Kenntnis der Staatskanzlei) die Überna
von ihr getragenen Kosten für das Hotelzimmer des Ehepaars Wulff ergeben. Der dort ausgewiesene Betrag von 260 Euro wurde am 9. Februar 2012 von der Staatskanzlei zur Erstattung an die Firma Zentis angewiesen. Die Rechnungen für die Übernachtungen der drei Sicherheitsbeamten hat das Hotel Bayerischer Hof direkt dem LKA Niedersachsen übersandt. Diese hat das LKA am 29. Januar 2010 beglichen.
die Fragesteller mit „Rechnungsaussteller“ meinen. Wie und durch wen das Hotel Bayerischer Hof von der Kostenübernahme durch die Firma Zentis erfahren hat, ist der Landesregierung nicht bekannt, wahrscheinlich aber von Mitarbeitern der Firma Zentis. D
Zu Frage 3: Eine Veröffentlichung der Sponsoringleistungen erfolgt nach Ziffer 8.1.2.5 der Antikorruptionsrichtlinie ab einer Sponsoringleistung von 1 000 Euro im Internet. Die von
einen Wert von ca. 300 Euro, sodass d renze nicht erreicht war und keine Pflich entlichung bestand. Selbst wenn man osten hinzu