denn was für ein Unfug da an einem Beispiel deutlich machen. Das Zitat von dem Kasperletheater, das Sie eben gebracht haben, stammt von einer Gruppe, die schon 2006 aus dem Jugendverband [’solid] ausgetreten ist. Zu dieser Äußerung hat das Verwaltungsgericht Berlin dem Jugendverband attestiert, dass diese überhaupt nicht typisch für den Jugendverband ist. Das ist also seit 2006 erledigt, und damit komm Sie heute.
viele Jahre mit Menschen unter einem Dach gelebt DDR hatten deutet, w dem Gefän Insofern v gen endlic
stellt. Kennen Sie eigentlich das KPD-Urteil? Lesen Sie dort einmal nach! Dort steht nämlich der interessante Satz drin, dass sich das Bundesverfassungsgericht zu dem Begriff „Kommunismus“ - das ist ja breit erörtert worden
mals zu prüfen war, im Grunde völlig neutral sei. Das steht sinngemäß darin. Aber das registrieren Sie ja gar nicht. Es ist schon eine komische Situation, dass ich mich ausgerec
Noch eine weitere Bemerkung. Wissen Sie, wenn man mit der Methode vorgeht, dass man Äußerungen Einzelner herausgreift, damit Zweifel begründet und legitimiert, dass man beobachtet, dann kann man sich auch einmal die Äußerungen aus dem Kreise des RCDS ansehen, wonach das gleiche Wahlrecht für alle aufgehoben werden soll.
(Beifall bei der LINKEN und bei den ent Hermann Dinkla: Die CDU-Fraktion möchte Stellung nehmen. Herr Kollege Adasch, bitte! Thomas Adasch (CDU):
, die ihre Familien in der ehemaligen. Ich weiß, was Unterdrückung usw. be ie man nur mit Mühe jemanden aus gnis in Bautzen herausbekommen hat. ermisse ich, dass Sie sich von diesen Din h einmal ganz klar lossagen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Lesen Sie doch einmal, was wir schreiben! - Zuruf von der LINKEN: Les ser Programm, da steht das drin!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in diesem Hause schon vielfach über diese Thematik diskutiert. Frei nach Erich Maria Remarque könnte man jetzt sagen „Im Westen nichts Neues“ und sich
wieder hinsetzen; denn diese Diskussion haben wir vor zwei Monaten, glaube ich - es ist gar nicht so lange her -, kurz vor der Weihnachtspause in genau der gleichen Konstellation geführt. Es gibt aus meiner Sicht überhaupt keine neuen Anhaltspunkte, die uns dazu bringen könnten, heute anders zu entscheiden als vor zwei oder drei Monaten.
Ich stelle jedoch noch einmal kurz fest: Ist es zulässig, dass die Linkspartei beobachtet wird? - Ja. Das sagen Sie ja auch. In der Begründung zu Ihrem Antrag ist das Urteil des Bundesverwaltung
Es ist zwar nicht vorgeschrieben - das ist selbstverständlich; darüber sind wir uns auch im Klaren -, aber es ist zulässig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist für mich di
eite Feststellung, sehr verehrte Frau Koll uschner, betrifft die Frage: Gibt es Anh , die eine Beobachtung tatsächlich rech - Herr Kollege Adasch hat es hier gerade i ervorragender Art und Weise dargestellt
Wenn wir uns die Zusammenarbeit von Teilorganisationen und Einzelpersonen - auch von Abgeordneten -, die sich durch die gesamte Partei
Damen und Herren, mit linksextremisti terroristischen Organisationen im Innd vor Augen halten, die in Veröffentlich er Linkspartei und durch Links auf and isationen und ähnliche Dinge dokumentie as alle
Das heißt also: Ja, es ist zulässig. Wir haben Anhaltspunkte, die diese Beobachtungen rechtfertigen. Von da