Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

zahl unter

e nach bereit ist, das En

stellt danach keine Voraussetzung

jektkreditlinien einer gesonderten Prüfung

werden auch die Fachkräfte in verschiedenen Branchen weniger. Dieser Mangel kann durch hoch qualifizierte ausländische zum Teil kompensiert werden. Einen deck auf diese Einwanderergruppe hat der Sachverständigenrat deutscher Stiftun

derbehörden von der reinen Ordnungsbehörde hin zur serviceorientier

en ist, stellen

ternehmen zur Verfügung stehen, um die benötigten Kredite allein herauszulegen.

Die langjährige Praxis zeigt, dass mit Landesbürgschaften erheblicher Nutzen gestiftet werden kann, indem in Niedersachsen volkswirtschaftlich positive Effekte entstehen. In vielen Fällen werden neue Arbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert. Die Vertraulichkeit des Bürgschaftsverfahrens ist dabei eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz und die Wirksamkeit des Instruments. Die Vertraulichkeit ist insoweit ein hohes Gut.

Die Offenlegung einer Bürgschaftsgewährung ist eine Frage des Einzelfalles und stets eine Entscheidung des Unternehmens. Sie stellt eher eine Ausnahme dar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ic des Abgeordneten Schostok im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, bestimmte Interpretationen des Herrn Peter Hintze zu bewerten. Die Landesregierung hat den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu allen Fragen bezüglich der in der Sitzung angesprochenen Bürgschaften in v

Zu 2: Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, kommen Landesbürgschaften für eine Viel schiedlichster Fallgestaltungen in Betracht. Gleichwohl kann in der Mehrzahl der Fälle eine zeitnahe Entscheidung, meist innerhalb von drei bis sechs Wochen, erreicht werden. Hierbei spielen insbesondere die folgenden beiden Aspekte eine wichtige Rolle:

Zum einen wird ein kostenpflichtiges Bürgschaftsverfahren stets erst dann eingeleitet, wenn die finanzierende (Haus-)Bank den Kreditantrag geprüft hat und dem Grund gagement einzugehen. Hieraus folgt, dass die zu

verbürgenden Kreditfälle entsprechend aufbereitet sind.

Zum anderen verfügen die für das Land handelnden Beteiligten über langjährige, breit gestreute Markt- und Branchenkenntnisse, die eine entsprechend fundierte und strukturierte Prüfung befördern.

Die Voraussetzungen für eine Bürgschaftsgewährung ergeben sich im Übrigen aus dem Haushaltsgesetz, der Landeshaushaltsordnung und der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie. Die Eintragung im Handelsregister der Bürgschaftsgewährung dar. Das Land übernimmt auch Bürgschaften für einen nicht eingetragenen Einzelkaufmann sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Besonders kurze Entscheidungszeiten können sich beispielsweise dann ergeben, wenn sehr schnell ein Sitzungstermin des Landeskreditausschusses erreicht werden kann und/oder die Fallgestaltung selbst eine schnelle Prüfung ermöglicht, etwa weil nur ein allgemein zu prüfender Kreditrahmen verbürgt werden soll und die Herauslegung von Einzelpro vorbehalten bleibt.

Zu 3: Diese Frage verstehe ich nicht.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 5 der Abg. Christian Grascha und JanChristoph Oetjen (FDP)

Wie gewinnt Niedersachsen hoch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland?

Die deutsche Bevölkerung wird immer älter - so auch in Niedersachsen. Durch den demografischen Wandel

Kräfte taillierten Bli

gen für Integration und Migration in seinem Jahresbericht 2011 empirisch erarbeitet. Durch die Wandlung der Auslän

ten Einrichtung, die nach dem Zuwanderungsgesetz aus dem Jahre 2005 nun auch in die Integrationsförderung eingebund sich diese Behörden einem neuen Leitbild. Die Studie blickt dabei auf die Städte Berlin, Hamburg und Frankfurt/Main. Für das Land stellt sich daher die Frage, in welcher Weise sich die Ausländerbehörden in Niedersachsen dieser

neuen Aufgabe stellen und wie sie ihre Serviceorientierung stärken. Sachsen hat zu diesem Zweck das Pilotprojekt „AKZESS“ (Ausländi- sche Fachkräftezuwanderung effizient und sen- sibel steuern) gestartet. AKZESS ist ein standardisiertes Verwaltungsverfahren, mit dem ausländischen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten ein schnellerer Zugang zum sächsischen Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie gestaltet sich das Verwaltungsverfahren vor einer Ausländerbehörde bei der Bewerbung eines hoch qualifizierten Zuwanderers aus einem Drittstaat um eine Arbeitserlaubnis, und welche Bemühungen gibt es, das Verfahren noch einfacher zu gestalten und so eine „Willkommenskultur“ zu etablieren?

s Serviceangebot der Ausländerbehörden oder sonstigen öffentlichen Stellen zu er

Ein z tschland b e und motivi rkten Qualif dieses Z nternehm glieds renztem U beschäft

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Daneb eitere Verfah ll die Erteilu e in Deuts nicht mehr generell der Zustimm Ausländerbehörde unterl

Dies i von Bedeu ht, dass ktion für ho e von den A rden wahrgenommen werden soll. B hung wären nicht mehr iligt und h ende Beratu hiervon beschrän ktion der A echtlichen F

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2. An welchen Stellen in diesem Arbeitsablauf sieht die Landesregierung eine Beratungs- und Servicekomponente der Behörde als relevant an, und an welchen Stellen könnten diese Komponenten auch in Bezug auf bereits hier lebende Ausländer Anwendung finden?

3. Plant die Landesregierung weitere Maßnahmen, speziell im Bereich der Gewinnung hoch qualifizierter Zuwanderer, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen nach dem Vorbild des AKZESS-Projekts durch ein erhöhte

höhen, und inwieweit können dabei auch Handlungsempfehlungen des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration aus dem Jahr 2011 eingebunden werden?

ukunftsfähiger Wirtschaftsstandort Deu enötigt leistungsfähige, gut ausgebildet erte Arbeitskräfte. Neben einer verstä izierung heimischer Arbeitnehmer wird iel nur zu erreichen sein, wenn die U en außer Arbeitskräften aus anderen Mittaaten der Europäischen Union in beg mfang auch Fachkräfte aus Drittstaaten igen dürfen.

ktuelle Aufenthaltsrecht eröffnet bere tiger Form die Möglichkeit zur Arbeitsmi llerdings sind diese u. a. auch durch re nderungen und Ergänzungen inzwi rsichtlich geworden. Deshalb muss das Zurungsrecht zum Zweck der Arbeitsaufnahme amt vereinfacht, modernisiert und inha n Bedürfnissen der Wirtschaft und de arktes ausgerichtet werden

Deutschen Bundestag liegt ein von der Bun gierung

tzung der sogenannten Hochqualifizie inie der Europäischen Union zur Ber er das bisherige Arbeitsmigrationsrecht end verändern wird. Mit der „Blauen

oll ein neuer Aufenthaltstitel für ausländisch zierte Fachkräfte eingeführt werden, d nkretes Arbeitsplatzangebot mit einem B

elberufen von 33 600 Euro, vorliegt. Im wird keine Zustimmung der Arbeitsag erforderlich sein. Die Landesregierung diesen Gesetzentwurf, weil die Umsetzu EU-Hochqualifiz

sung ein zentrales Element für die Mo g und Vereinfachung des Arbeitsmigrat darstellt.

en werden auf Bund-/Länderebene w renserleichterungen diskutiert. So so ng von Visa zur Arbeitsaufnahm chland künftig