Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

Das Leitbild so Caverns GmbH (IVG) erfolgen. Die Planungen der IVG über die bereits genehmigten 99 Kavernen hinaus weitere 45 Kavernen auszusolen, werden, wie Berechnungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe inzwischen ergeben haben, zu großräumigen Bodenabsenkungen von bis zu 2,30 m bis zum Jahr 2060 im Zentrum des Kavernenfeldes führen. Im vertretung heißt es dazu wörtlich: „Die IVG möchte diese voraussichtlichen Veränderungen der Landschaft durch einen Leitbildprozess, der sich intensiv mit der zukünftigen Gestaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes befasst, begleiten, auffangen und gestalten.“

Die Möglichkeit, auf die geplante Ausweitung des Kavernenfeldes zu verzichten, soll bei dem zu entwickelnden Leitbild nicht mit betrachtet werden. Der Prozess wird nicht ergebnis gestaltet, sondern neben den Fachgutachtern der IVG solle perten mit ihren speziellen Ortskenntnissen und Fachwissen eingebunden werden. An der Zusammensetzung der Arbe sen, dass die dort vertreten präsentativ, sondern nac und dadurch nicht überprüfbaren Kriterien ausgewählten - fachkundigen Bürgerinnen und Bürger den dort vertret fachlich nicht auf gleicher Höhe entgegentreten können.

In einer Situation, in der Leitbildentwicklung das Ziel der IVG geplante Vorhaben der Ausweitung des Kavernenfeldes Etzel durchzusetzen, hat „auf Bitten des Vorhabenträgers IVG die Regierungsvertretung Oldenburg die Moderation des Leitbildentwicklungsprozesses Kulturlandschaft Etzel übernommen“ (Zitat: Inte gierungsvertretung Oldenburg). Moderationsprozesse für kritische Projekte zeichnen sich üblicherweise dadurch aus, dass sie ergebnisoffen und zwischen den beteiligten Gruppen auf Augenhöhe durchgeführt werden. Erfahrene Moderatorinnen und Moderatoren sorgen für Chancengleichheit und stellen sicher, dass Prozessbeteiligte wie Bürgervertreter und Betroffenengruppen Zugriff auf gutachterlichen Beistand zur Klärung von Fach- und Rechtsfragen haben und solche Kosten von dem Unternehmen übernommen werden, dessen Projekte die Konflikte ausgelöst haben. Ein solcher Standard ist beim Leitbildprozess in Etzel nicht erkennbar. Es ist nicht transparent, wer diesen Prozess initiiert hat, wer ihn finanziert und welche Rolle die Regierungsvertretung dabei wahrnimmt. Die Informationsseiten www.kulturlandschaft-etzel.de werden von der IVG unterhalten, und die Kosten der Leitbildentwicklung werden auch von der IVG getragen. Dem steht die Tatsache entgegen, dass die Einladungen zu Ver

anstaltungen wie der Auftaktveranstaltung auf dem offiziellen Briefpapie Ernährung, Landwirtscha

r des Ministeriums für ft, Verbraucherschutz

chtliche Genehmigung der

G-In zi

en Verfahren noch als neu

on, Servicefunktionen für Antragsteller auf der einen und betroffene Bürgern auf der anderen Seite und der Aufgaben der Regierungsvertretung bei der Erfüllung formell-rechtlicher, hoheitlicher Funktionen bedarf der Erklärung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen IVG und Regierungsvertretung Oldenburg über die Wahrnehmung der Aufgabe der Moderation im Prozess der Leitbildentwicklung Kulturlandschaft Etzel einschließlich der Vergütung der Tätigkeit der Landesvertretung?

2. Warum übernimmt eine Behörde des Landes die Moderation dieses Leitbildprozesses, bei dem Folgen eines Eingriffs betrachtet werden,

amt 144 Kavernenstandorte genehmigt. Davon sind 99 Kavernen mit Sonderbetriebsplan

avernen hat das

S n p v in Planfest

N L K b 2007 erfasste - Kavernengebiet (144 avernen) umfassen soll. Für dieses Vorhaben hat das LBEG am 29. Juni 2011 einen Scoping-Termin durchgeführt.

Im Zuge der Verwirklichung der Kavernen des Kavernenfeldes Etzel wird es langfristig zu großräumigen Bodensenkungen kommen, von denen die Raumnutzungen und Schutzansprüche in unterschiedlichem Maße betroffen sein werden und durch die sich die Landschaft im Raum Etzel verändern wird.

Basierend auf den Berechnungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), ist von einer bis zum Jahre 2060 zu erwartenden Senkung im Muldentiefsten von maximal 2,30 m

und Landesentwicklung versandt werden und damit der Eindruck erweckt oder zumindest verstärkt wird, es würde sich um eine Veranstaltung des Landes Niedersachsen handeln.

Das Ergebnis des Leitbildprozesses soll in den Antrag auf bergre Erweiterung des Kavernenfeldes Etzel um weitere 45 Kavernen auf 144 Kavernen einfließen. Gleichzeitig arbeitet die Regierungsvertretung als Außenstelle der obersten Raumordnungsbehörde zurzeit an der Klärung der rechtlichen Frage, ob für die Erweiterung des Kavernenfeldes auf 144 Kavernen die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erforderlich ist. Die Regierungsvertretung betont zwar, dass ihre Tätigkeit als Moderatorin unabhängig von der formell-rechtlichen Funktion der Regierungsvertretung sei, die Aussagen von IVG-Vertretern deuten aber in eine andere Richtung: Im Anzeiger für Harlingerland vom 12. Januar 2012 wird Joachim Schweinsberg, der Leiter des IV formationszentrums Etzel mit den Worten tiert: „Wir befinden uns im Genehmigungsverfahren der Regierungsvertretung Oldenburg, die diesem Termin ja auch beiwohnt. Die Vorstellung des Leitbildes gehört zum Planungsverfahren dazu, wir bewegen uns sozusagen in einem Terminplan.“ Nach diesen Aussagen der IVG ist der Leitbildprozess Teil des Genehmigungsverfahrens.

Es soll ein Leitbild Kulturlandschaft Etzel entwickelt werden, das die Auswirkungen von Maßnahmen berücksichtigt, deren Zulässigkeit bisher nicht raumordnerisch geprüft worden ist, für die also keine raumordnerische Beurteilung vorliegt. Zudem ist bisher kein Antrag auf bergrechtliche Genehmigung für die Aussolung von weiteren 45 Kavernen von der IVG oder anderen Antragstellern gestellt worden. Wenn sich die Regierungsvertretung Oldenburg jetzt federführend an diesem Leitbildprozess beteiligt, ist es rechtlich zweifelhaft, ob sie in dem formellrechtlich notwendig trale Behörde auftreten kann.

Das Spannungsfeld der verschiedenen Rollen der Regierungsvertretung zwischen Moderati

von dem bisher weder klar ist, ob er raumordnerisch zulässig ist, noch, ob er bergrechtlich genehmigungsfähig ist, und mindestens die raumordnerische Zulässigkeit bzw. die Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens zeitgleich von eben derselben Landesbehörde ge prüft wird?

3. In welcher Weise kann die Landesregierung ausschließen, dass die Regierungsvertretung Oldenburg aus Gefälligkeit und zur Durchsetzung der Interessen der IVG hier eine Moderatorrolle übernommen hat, die zahlreiche andere auf solche Kommunikationsprozesse spezialisierte Firmen/Büros fachlich besser und in der Rolle als Moderator neutraler durchführen könnten?

Die IVG Caverns GmbH (IVG) betreibt seit den 1970er-Jahren am Standort Etzel (Gemeinde Frie- deburg, Landkreis Wittmund) eine Kavernenspeicheranlage.

Über einen fakultativen Rahmenbetriebsplan - zuletzt verlängert und ergänzt mit Betriebsplanzulassung vom 12. Januar 2007 durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - wurden insges

Bohren im Detail zugelassen. Die IVG beabsichtigt nunmehr den Bau der verbleibenden 45 Kavernen und beantragt die Zulassung für diese 45 Kavernen. Im Hinblick auf diese 45 K LBEG die IVG als Trägerin des Vorhabens mit chreiben vom 20. September 2010 aufgefordert, unmehr einen obligatorischen Rahmenbetriebslan nach § 52 Abs. 2 a des Bundesberggesetzes orzulegen. Es ist für diesen Zweck e

stellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen (vgl. § 1 r. 6 a UVP-V Bergbau), wobei laut Forderung des BEG die UVP nicht lediglich die verbleibenden 45 avernen, sondern das gesamte - vom Rahmenetriebsplan

auszugehen. Nach der Endverwahrung ist in einem Zeitraum von 200 Jahren von weiteren 0,20 m Senkung auszugehen. Die berechnete Senkung für die bereits genehmigten 99 Kavernen liegt bei 2,10 m.

Die genaue Lage und Ausdehnung der Senkungsmulde ist dabei abhängig von den geologischen Gegebenheiten sowie von den Standorten und Größen der Kavernen. Die prognostizierte Senkungsmulde hat eine Größe von rund 28 km². Der Gesamtuntersuchungsraum hat eine Größe von rund 200 km².

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schaft sollen durch einen Leitbildprozess, der sich intensiv mit der zukünftigen Gestaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes befasst, begleitet, aufgefangen und gestaltet Ende ein Leitbild Kulturlandschaft Etzel zu haben, an dem die Region, aber auch die folgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren sich orientieren können.

In die Leitbildentwicklung Kulturlandschaft Etzel sind neben Fach ten/Bürger mit ihren speziellen Ortsk und Fachwissen eingebunden. Zu diesem Perso nenkreis geh n Vertreter der betroffenen Kom munen, Landwirte/Landfrauen, Ortsvorsteher, Oldenburgische gerinitiative, Kavernenbeirat, Sie und andere.

Auf Anregung es LBEG hin hat die Regierun v nburg die Moderation des Leit p rlandschaft Etzel übernommen.