Zwei Eintrittskarten für den Filmball hat seinerzeit die Firma Zentis übernommen. Da es sich um einen dienstlichen Termin des Ministerpräsidenten handelte, hätte eigentlich die Staatskanzlei die Karten bezahlen müssen. Der durch die Annahme
orruptionsleistung von Firma Zentis bernommenen Eintrittskarten für den Filmball atten einen Wert von ca. 300 Euro, sodass diese ertgrenze nicht erreicht war und keine Pflicht zur eröffentlichung bestand. Selbst wenn man die otelkosten hinzurechnen wollte, wäre der Betrag on 1 000 Euro nicht erreicht.
der Karten entstandene geltwerte Vorteil kam somit dem Land zugute. Die Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Ministergesetz vom 22. Mai 2007 (Nr. 2.8) sehen für solche Fälle, in denen von dritter Seite eine Kostenübernahme angeboten wird, vor, dass diese Kostenübernahme dann angenommen werden darf, wenn sich das Mitglied der Landesregierung durch die Annahme in der Unbefangenheit und Unparteilichkeit seiner Amtsführung in keiner Weise beeinträchtigt fühlt. Dies hat das Mitglied der Landesregierung in einer nach Formblatt zu fertigenden schriftlichen Erklärung festzuhalten. Der damalige Ministerpräside Wulff hat diese schriftliche Erklärung am 19. Januar 2010 abgegeben und den Wert der Ballkarten auf insgesamt ca. 300 Euro geschätzt.
Die Staatskanzlei hat die Flugkosten für das Ehepaar Wulff getragen (2 x 220,84 Euro = 441,68 Eu- ro). Die Flugkosten für die Sicherheitsbeamten hat - wie üblich - das LKA NI übernommen (2 x 220,84 Euro = 441,68 Euro). Zwei Sicherheitsbeamte des LKA NI haben das Ehepaar Wulff im Flugzeug begleitet, der Dritte ist mit einem sondergeschützten Dienstwagen nach München gefahren.
paar Wulff und drei Sicherheitsbeamte schriftlich per Fax gebucht und ausdrücklich um Übersendung der Rechnung an die Staatskanzlei gebeten. Eine solche Rechung ist dann jedoch nicht eingegangen. Das blieb in der Staatskanzlei zunächst unbemerkt, weil eine gesonderte Terminüberwachung wegen der Obliegenheit einer Rechnungslegung und -zusendung durch das Hotel an die Staatskanzlei nicht erforderlich war. Erst nachdem die fehlende Rechnungslegung nunmehr aufgrund der öffentlichen Nachfragen aufgefallen ist und sich herausgestellt hat, dass die Firma Zentis (oh- ne Kenntnis der Staatskanzlei) die Übernachtungskosten beglichen hat, hat die Staatskanzlei die Firma Zentis um Übersendung der Rechnung gebeten. Die Firma Zentis hat mit Datum vom 8. Februar 2012 per Fax einen Rechnungsauszug des Hotels Bayerischer Hof übersandt, aus dem sich die von ihr getragenen Kosten für das Hotelzimmer des Ehepaars Wulff ergeben. Der dort ausgewiesene Betra 9. Februar 2012 von der Staatskanzlei zur Erstattung an die Firma Zentis angewiesen. Die Rechnungen für die Übernachtungen der drei Sicherheitsbeamten hat das Hotel Bayerischer Hof direkt dem LKA NI übersandt. Diese hat das LKA am 29. Januar 2010 beglichen.
Zu 2: Der Landesregierung ist unklar, wen die Fragesteller mit „Rechungsaussteller“ meinen. Wie und durch wen das Hotel Bayerischer Hof von der Kostenübernahme durch die Firma Zentis erfahren hat, ist der Landesregierung nicht bekannt, wahrscheinlich aber von Mitarbeitern der Firma Zentis. Die Staatskanzlei hat erst - wie in der Vorbemerkung ausgeführt - aufgrund der jüngsten öffentlichen Nachfragen Kenntnis von der Kostenübernahme durch Zentis erlan
Zu 3: Eine Veröffentlichung der Sponsoringleistungen erfolgt nach Ziffer 8.1.2.5 der Antik richtlinie ab einer Sponsoring 1 000 Euro im Internet. Die von der ü h W V H v
Die E isten 1992 der (*1985 biet ein un chtskräftig zur Ausre Verpflicht gekomm ne Durchsetzung der A Sardi/Harti war bislang nicht möglich, da die Familie ihrer gesetzlichen t und Staats mmt.
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Muss der Landkreis Göttingen mit Anweisungen zur Schikane von geduldeten Ausländern und Erlassen zur Abschiebung aus Hannover rechnen?
Der Landkreis Göttingen ist derzeit bemüht, die Lebenssituation der seit 19 Jahren im Landkreis lebenden und dort gut integrierten Flüchtlingsfamilie Sardi zu verbessern und für die Kinder einen Aufenthaltsstatus zu schaffen, der ihnen eine Erwerbstätigkeit, eine Ausbildung und ein Studium ermöglicht. In der Vergangenheit wurden die Bemühungen der Familie Sardi, bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Bleiberecht zu erhalten, durch direkte Interventionen des Innenministeriums verhindert.
Zum Hintergrund: Vor 19 Jahren ist die Familie Sardi aus Algerien nach Deutschland gekommen. Da sie keine Pässe besitzt, ist die Familie nur geduldet. Ihr A worden. Die Duldung wurde immer nur für kurze Zeiträume ausgesprochen, eine Arbeits- und Studienerlaubnis für die Kinder wurde nicht erteilt. Der Familie wurde unterstellt, dass sie sich nicht ausreichend um Pässe bemüht. Da ohne Pässe eine Abschiebung nicht möglich ist, wurde nach Angaben der Medien seitens der Landesregierung mehrfach ein rigoroses Einschreiten gegen die Familie gefordert. So sind Anweisungen des Innenministers persönlich u ner Fachbehörde bekannt geworden, gegen die Sardis mit Wohnungsdurchsuchungen, erhöhter Frequenz von Zwangsvorführungen, weiteren Strafverfahren und bei Zahlungsunfähigkeit mit Ersatzfreiheitsstrafen sowie Arbeits- und Studierverboten vorzugehen.
Nach dem Urteil des Amtsgerichtes Hann. Münden in einem Strafverfahren vom November 2011, in dem festgestellt wird, dass man der Familie Sardi nicht vorwerfen könne, sie kümmere schaffung, ist der Landkreis nun bereit, Möglichkeiten zu schaffen, dass die Familie Sardi dauerhaft in Deutschland bleiben kann. Die Ausländerbehörde des Landkreises will der Familie Duldung bis Ende März 2013 gewähren, den Kindern eine Arbeits- und Studienerlaubnis erteilen und damit weitere Tatbestände der Integration schaffen, die zu einer Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 in Verbindung mit Artikel 8 EMRK führen können. Das begünstigt zunächst die Kinder; für die Eltern soll der gegenwärtige Status fortgesetzt werden, damit die Familie nicht zerrissen wird.
Der Landkreis begründet sein Vorgehen mit der Feststellung im Urteil des Amtsgerichts, wonach die Möglichkeiten erschöpft sind, fehlende
Pässe zu besorgen. Offenbar wird diese Auffassung nicht von der Fachaufsicht im Innenministerium geteilt. In einem Bericht des Göttinger Tageblatts vom 4. Hannover, so war aus dem Kreishaus zu hören, sehe man das anders, man werde in den chsten Tagen entsprechende Vorschläge unrbreiten.“ Weiter heißt es, dass dieser Aussa vom Ministeriumssprecher widersprochen
Passbeschaffung erschöpft sind und eine Identitätsfeststellung der Familie nicht mehr erfolgen kann?
2. Ist sie bereit, die vom Landkreis getroffenen Entscheidungen, der Familie Sardi ein weiteres Jahr Duldung zu gewähren, den Kindern eine Arbeits- bzw. Studienerlaubnis zu erteilen und bei weiteren „Integrationstatbeständen“ in einiger Zeit erneut die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu prüfen, ohne erneutes Einschreiten zu akzeptieren?
3. Welche konkreten Voraussetzungen müssen allgemein und hier bei den Kindern der Familie Sardi erfüllt sein, damit die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach
heleute Adda Sardi und Mama Harti re mit ihren Kindern Kadda (*1980), Abdelka ) und Fatima (*1990) in das Bundesge d stellten einen Asylantrag, der 1996 re abgelehnt wurde. Die Familie ist seitdem ise verpflichtet. Dieser gesetzlichen ung ist sie bis heute jedoch nicht nach
otschaftsvorführungen in den Jahren 1 2008 und 2011 leistete die Familie rege r teilweise Folge. Passe
haltung geprägt. Während der letzten g 2011 kam es deshalb zu einem Ek edessen wurden die Familienangehö aumes verwiesen. Einzelne Familienm
nicht nachgewiesene - Erkrankungen nicht teil. Bei der Vorführung 2008 weigerte Herr Harti sich beharrlich, dem Generalkonsulat schriftliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er gab an, dass er
diese Unterlagen nicht „rausrücken“ werde. Weder das Generalkonsulat noch die Ausländerbehörde würden Unterlagen von ihm erhalten. Damit räumte er indirekt ein, Unterlagen zu besitzen.