Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

ge Güter, Kosten, Flächenbetroffenhe ordnung. In die Bewertung werden zusä die Belange der Anwohner und land lichen Betriebe (z. B. Prüfung eventu nzgefährdung) einbezogen.

sich die Entwurfskonzeption planerisch hat, kann die Ausarbeitung der techni lanung zum Vorentwurf erfolgen. Die lanung schließt dann ab mit der Aufstellu orentwurfes durch die NLStBV. Die Geneh g des Vorentwurfs erfolgt durch BMVBS V. Für die OU Groß Hehlen ist aufgrund 10 Millionen Euro liegenden Gesamtko ständigkeit des BMVBS gegeben. Nach migung durch das BMVBS werden vo V die Planfeststellungsunterlagen e h ka

geführt werden.

ie Berichterstattung der Celleschen Zei 1. Januar 2012 lagen schriftlich folg gen von Herrn Minister Bode vor:

„Das oberste Ziel ist es, eine Trasse zu finden, die den Bedürfnissen von Mensch und Natur gerecht wird. Wir müssen aber so planen, dass eine mögliche Trasse auch abschließend vor Gericht Bestand hat. Aus diesem Grund wird es einen Trassenvergleich geben müssen, bei dem auch mögliche Alternativen geprüft werden. Alle Varianten müssen dabei möglich bleiben. Wenn wir keine gerichtsfeste Lösung bekommen, steht Groß Hehlen im schlimmsten Fall am Ende ohne Ortsumgehung da, niemand ein Interesse ha

Es muss aber auch sichergestellt sein, dass nicht die naturschutzfachlichen Belange - z. B. we logischen Entwicklung im Falle der Sandgruben im Norden der Strecke - per se über die der Anwohner gestellt werden. Entsprechend muss die Abwägung stattfinden.

Beim Thema des Lärmschutzes verhält es sich so, dass auch bei der östlichsten Trasse die niedrigen Lärmschwellen für die Lärmvorsorge und nicht die höheren der ‚Lärmsanierung’ zugrunde gelegt werden. In einem ersten der Suchraum für eventuelle Linienänderungen westlich len so abgegrenzt, dass Überschreitungen der Lärmgrenzwerte für Wohngebiete nicht auftreten.“

Einen direkten, mündlichen Kontakt der Zeitungsredaktion hatte es in dieser Sache weder mit Herrn Minister Bode noch mit der Pressestelle des Ministeriums gegeben. Einen solchen Kontakt gab es erst nach Erscheinen des Artikels.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es wird auf die Die von der NLStBV rianten sind überwiegend aus trassierungstechnischer Sicht entstanden. Eine vergleichende Bewertung dieser Linien und Optimierung wird durchgeführt, wenn alle entscheidungserheblichen Daten vorliegen. Dieses ist bisher nicht der Fall. Insofern hat eine Festlegung der planenden Verwaltung auf eine Linie für die Nordspange bisher nicht stattgefunden.

Zu 2: Herr Minister Bode wohnt in Groß Hehlen östlich der vorhandenen B 3. Alle Linien für die OU liegen weiter vom Haus des Ministers entfernt.

Zu 3: In keinem Fall.

Anlage 40

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 41 der Abg. Filiz Polat und Ina Korter (GRÜNE)

Sind die berufsbilde „Stiefkinder des

nden Schulen doch die Kultusministers“?

bweichungen von der

am 27. Januar

lern vorzunehmen und

reiben haben nach unseren Infor

eine solch dendlage von Vor

lich der Auskunft

meinbildenden Gymnasien mit teil

sicht von Experten weiter der Eindruck, dass die berufsbildenden Schulen durch das Kultusministerium nicht die nötige fachliche Unterstüt

Am 24. Januar 2012 hat die Landesschulbehörde im Auftrag des Kultusministeriums die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen angeschrieben und alle Schulen, bei denen sich aus Sicht des Ministeriums Auffälligkeiten in der Jahresstatistik ergeben hätten, aufgefordert, bis zum 31. Januar 2012 umfassende Prüfungen zu den wie folgt beispielhaft aufgeführten Bereichen vorzunehmen und in einer schriftlichen Stellungnahme zu erklären: Budgetüberschreitung -Theorie, Budgetüberschreitung Fachpraxis, Budgetierung Theorie-Überschreitung der Ober-/Untergrenze, A gleichmäßigen Unterrichtsversorgung in Theorie/Fachpraxis bei Überschreitung der 5-%Grenze von der jeweiligen Gesamtversorgung der Schule, Berufsgruppen mit mehreren Bildungsgängen (Prüfung der Zulässigkeit der Gruppenbildung gemäß 3.4 Dritter Abschnitt Klassenbildungserlass der EB-BbS), Ergebnis der Anrechnungen in den Bereichen Schulleiterin/Schulleiter, stellvertretende Schulleiterin/stellvertretende Schulleiter, Koordinatorinnen/Koordinatoren, besondere Belastung und Betreuung einer Außenstelle, Einhaltung de Mindestunterrichtsverpflichtung von Schulleiterinnen und Schulleitern gemäß § 18 ArbZVOLehr.

Als Anlage wurden die aus Sicht des Ministeriums „auffälligen Prüfergebnisse“ mitgeschickt.

Die Landesschulbehörde bat in ihrem Schreiben, von dem viele Schulen erst Kenntnis erlangten, bis zum 31. Januar 2012 - also innerhalb von wenigen Tagen, noch dazu am Ende des Schulhalbjahres mit Zeugnisausgabe und Stundenplanerstellung für das zweite Halbjahr - die Prüfergebnisse aufzuklären, Korrekturen von Eingabefeh einen erläuternden Bericht mit einer Neufassung der Statistik vorzulegen.

Inhaltliche Forderungen und Fristsetzung in diesem Sch mationen zu erheblicher Unruhe und zu Unverständnis in den berufsbildenden Schulen geführt, da sie in einer sehr kurzen Zeit, noch dazu während des Schulhalbjahreswechsels mit den zu diesem Zeitpunkt anfallenden besonderen Arbeitsbelastungen, umfangreiche statisti

sche Überprüfungen vornehmen und abliefern sollten.

Die Schulen haben die Stundenpläne und, darauf aufbauend, die Jahresstatistik nach den Vorgaben von Nr. 2.2 des 3. Abschnitts der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen erstellt, wonach einer gleichmäßigen und hohen Unterrichtsversorgung in allen Bildungsgängen Vorrang einzuräumen ist - von einem klassenbezogenen Ausgleich in der Unterrichtsversorgung (wie jetzt verlangt) ist in den ergänzenden Bestimmungen nicht die Rede. In Fachkreisen bestehen erhebliche Zweifel daran, ob taillistische Abfrage auf der Gru gaben, welche die Realität an den berufsbildenden Schulen mit Blockunterricht, vollzeitschulischen Angeboten oder Unterricht im dualen System kaum berücksichtigen, noch der Intention der regionalen Kompetenzzentren entspricht, ja ob nicht sogar die Gestaltungsfähigkeit und Flexibilität der berufsbildenden Schulen so eingeschränkt wird, dass das weitere Bestehen wichtiger Bildungsgänge vor allem an kleineren Berufsschulen in der Fläche gefährdet ist.

Von Experten wird zudem befürchtet, dass an den beruflichen Gymnasien durch die neue ministerielle Vorgabe der gleichmäßigen Verteilung der bereits jetzt unzureichenden Versorgung der berufsbildenden Schulen, die im Schuljahr 2009/2010 ausweis der Landesregierung in der Drs. 16/2358 bei 93,3 % lag, die Unterrichtsversorgung weiter deutlich unter 100 % abgesenkt werden muss. Durch ein in der Folge reduziertes Kursangebot und durch Kurse mit verringerten Stundenzahlen würde eine ordnungsgemäße Abiturvorbereitung nicht mehr gewährleistet sein. Ein berufliches Gymnasium mit einer Unterrichtsversorgung von deutlich unter 95 % ist nach Ansicht von Experten nicht zu gestalten. Die beruflichen Gymnasien wären nicht mehr konkurrenzfähig zu den allge weise über 100 % Unterrichtsversorgung.

Nachdem die berufsbildenden Schulen als regionale Kompetenzzentren bereits ihre Verwaltungsleitungen aus dem Budget zulasten der Unterrichtsversorgung erwirtschaften müssen - anders, als es der Landtag am 18. Februar 2010 beschlossen hat -, nachdem der Kultusminister in Verhandlungen mit den Kommunen noch immer nicht die seit einem Jahr versprochene Lösung für die auskömmliche Finanzierung der Datenverarbeitungsadministratoren gefunden hat, nachdem alle Schulleitungen Mitte Januar 2012 vom Minister verpflichtet worden sind, zum Stichtag 25. Januar 2012 mit ihrer Unterschrift zu versichern, dass auf Hunderten von Schulrechnern keine unerlaubten Digitalisate gespeichert sind (wofür sie selbst ei- gentlich jeder hätten Hunderte von Rechnern überprüfen müssen), verstärkt sich nach An

zung erfahren und die notwendige zukunftsweisende Steuerung fehlt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit welcher Zielsetzung werden berufsbildende Schulen in Niedersachsen künftig ge

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steuert, nach dem ProReKo-Prinzip per OutputSteuerung über Zielvereinbarungen und Kennzahlen über die schulischen Ergebnisse oder nun doch wieder mittels der alten InputSteuerung mit Abprüfen diverser innerschulischer Detailergebnisse?

2. In welcher Weise werden in Zukunft bei der Statistik und den Stellenplänen die besonderen Anforderungen an die verschiedenen berufsbildenden Schulen mit Blockbeschulung, Bündelschulen usw. berücksichtigt?