Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

2. In welcher Weise werden in Zukunft bei der Statistik und den Stellenplänen die besonderen Anforderungen an die verschiedenen berufsbildenden Schulen mit Blockbeschulung, Bündelschulen usw. berücksichtigt?

3. Wie sollen die beruflichen Gymnasien ihre Schülerinnen und Schüler zu einem qualifizierten Abitur nach KMK-Standard führen, wenn durch die neuen Vorgaben für die Stundenplan- und Statistikerstellung die ohnehin weit unter der Versorgung der allgemeinbildenden Gymnasien liegende Unterrichtsvers mals (ohne gesetzliche Grundlag tert wird?

Die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen sind im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes eigenverantwortliche Schulen und im Rahmen der staatlichen Verantwortung s und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichtes, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung.

Am 18. Februar 2010 hat der Niedersächsische Landtag in seiner Entschließung die Niedersächsische Landesregierung aufgefordert, „alle berufsbildenden Schulen des Landes ab dem 1. Januar 2011 zu regionalen Kompetenzze entwickeln. Hierzu sollten berufsbildende Schulen in die Lage versetzt werden“, u. a. „Bildungsangebote gemäß“ der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) und der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) „in der Region zu gewährleisten, um auf die regionalen Qualifizierungsbedarfe angemessen und flexibel reagieren zu können.“

Auch nach der Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren sind statistische Erhebungen im Bereich der berufsbildenden Schulen für die interne Steuerung, zur Erstellung der Ste lung des Budgets unerlässlich.

Die von den Fragestellerinnen im Wortlaut des Erlasses vom 20. Januar 2012 zutreffen

hnitt der sehr umfassenden Statistikbere ie bereits in den vergangenen Jahren ge it den betroffenen Schulen direkt ge n.

iedersächsische Landesschulbehörde er mit einer Zusammenstellung der bishe gebnisse für diejenigen Schulen, bei d ligkeiten im Rahmen der Statistikprü geführten Budgetprüfung festgestellt wo

iedersächsische Landesschulbehörde s hulen bei der Klärung der Regelabweic nd eventuell notwendiger Korrekturen sc h begleiten. Sollte eine Korrektu

in oder nicht für notwendig erachtet werd die Schule dies in ihrer Stellungnahme be en.

Niedersächsischen Kultusministerium wurde, dass Schulen den am 20. Ja herausgegebenen Abgabetermin 31. Ja nicht einhalten konnten, wurde der Ab umgehend auf den

en. Die Terminsetzung zum Ende des S hres ergab sich aus der notwendigen z uswertung der korrigierten Statistik un tzung zum Stellenausgleich. Grundlage nausgleiches sind die in der Statistik erf dget-Soll-Stunden, die Anrechnungsstun ie Stunden aus dem Arbeitszeitkonto.

rundlage der Prüfung der Statistik des 15. November 2011 war der Erlass ktober 2011, in dem auf alle relev s- und Verwaltungsvorschriften hingewies. a. auch auf Punkt 2 des 3. A

Ergänzenden Bestimmungen BbS.

Jede berufsbildende Schule ermittelt zu Beginn des Schuljahres auf Basis der Schülerzahlen und der Festlegungen des Faktorenverzeichnisses ihr Schulbudget. Die Lehrkräfte-Sollsamt dürfen dabei das jeweilige Schulbudget der Schule nicht überschreiten. Bei ihren Entscheidungen haben die Schulen einer hohen und gleichmä ßigen Unterrichtsversorgung in allen Bildungsgängen Vorrang einzuräumen. Aufgrund der derzeit ca. 700 gültigen Bildungsgänge beginnt die Betrachtung der umfangreichen Bildungsgangstruktur an den berufsbildenden Schulen auf der Ebene der Schulformen (Berufsschule, Berufsfachschule etc.) und erstreckt sich im Einzelfall auf die darunter liegenden Ebenen (Bildungsgänge). Als Richtschnur für eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung gil

von plus/minus 5 % um die durchschnittliche Unterrichtsversorgung der Schule. Die einzelne Schule kann im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit in on dieser Marge abweichen. Schulen haben im Rahmen res Budgets die Möglichkeiten, die vorhandenen spielräume flexibel bei der Führung sgängen zu nutzen und auch ihr berufliches Gymnasium m wendigen Lehrkräf

n und Schüler zum A

Das d ehende Schulverwaltungsprogramm BBS-Planung liefert in ungsgang renze un -SollStund Falls eine V t dies in jede

Im R neten Schul sen und a die Vorga BbS für St den theore lten. Die b sem Rahm ation des U tesolls fest. Aus G sicherg den Schul ulbudge

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lich d leiter überprüft wird. Die Schulleiterinnen und Schulleiter haben , die Zugrif prechend Aufwand

Dies v der Lande wie folgt:

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Führe über Ergeb. Sie entsch n eigenverantwortlich, auf welchem Weg s n.

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Zu 2: n geltende

Zu 3: sen.

Anlage 41

des M haft, Verbra f die Frage

begründeten Fällen v Alle berufsbildenden ih Gestaltungs von Bildung

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testundenzahl auszustatten. Mithin ergibt sich nach wie vor auch keine qualitative Veränderung bei der Hinführung der Schülerinne

bitur.

en Schulen kostenfrei zur Verfügung st

den Faktorentabellen für jeden Bild klare Vorgaben im Hinblick auf die Oberg d die Untergrenze für die Lehrkräfte en. Diese Grenzwerte sind einzuhalten. erletzung der Grenzwerte vorliegt, so is m Einzelfall zu begründen.

ahmen des für jede Schule berech budgets muss sich die Bildung von Klas nderweitig organisierten Lerngruppen an ben der Ergänzenden Bestimmungen undentafeln und Unterrichtsstunden für tischen und praktischen Unterricht ha erufsbildende Schule entscheidet in die en eigenverantwortlich über die Organis nterrichtes und legt den Bedarf an Lehrkräftunden für ihre Unterrichtsorganisation ründen der Gleichbehandlung musste estellt werden, dass alle berufsbilden en im Lande über korrekt berechnete Sch ts verfügen.

iedersächsische Kultusministerium un rsächsische Landesschulbehörde unt

hohem Maße den Transferprozess de chsischen berufsbildenden Schulen zu r Kompetenzzentren. In der Regionalabte rück wurde dafür noch zusätzlich das F ReKo eingerichtet, das für alle berufsbi chulen in Niedersachsen Ansprechp

Januar 2012 abgeforderte Erklärung (Be

) zu den Digitalisaten setzt nur voraus, d eilige Schulleiterin oder der jeweilige Schuldie rechtmäßige Handhabung der Ve der schulisch genutzten Rechner und steme in geeigneter Weise eigenverant cherstellt. Dafür ist es nicht erforderlich, Rechner oder jedes Speichersystem pe

urch die Schulleiterin oder den Schul

die Möglichkeit, von den Lehrkräften f auf die Schul-PC’s haben, eine ents e Erklärung zu erbitten. Der zeitliche hierfür dürfte marginal sein.

orausgeschickt, beantworte ich namens sregierung die Fragen im Einzelnen

Der während des Schulversuchs Pro reich erprobte veränderte Steuerungsa desweit auf alle berufsbildenden Sc agen worden. Die berufsbildenden Sc dersachsen werden über Ziele gesteue er Niedersächsischen Landesschulbe redet und in Zielvereinbarungen sch halten werden.

n mit Zielen bedeutet, dass die Schulen nisse und Leistungen gesteuert werden eide

ie die vereinbarten Ziele erreichen wolle

chulen haben damit erweiterte Handlung ume und Entscheidungsverantwortun , bei der sie allerdings die gültigen Rechts- erwaltungsvorschriften berücksichtigen ie Ergebnisse der Erhebung und Prü chulstatistik helfen den Schulleitungen be ahrnehmung ihrer Gesamtverantwortun staltung der Schule.

In gleicher Weise wie bisher nach de n Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Es wird auf die Vorbemerkungen verwie

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