Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

Antwort

inisteriums für Ernährung, Landwirtsc ucherschutz und Landesentwicklung au 42 der Abg. Renate Geuter (SPD)

Zahlreiche Klagen von Landwirten - Welche Folgen hat der Rechtsstreit bei der Modulation auf die Finanzierung der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik?

Zahlreiche Landwirte haben nach Pressemeldungen in Niedersachsen Klage bei den Verwaltungsgerichten eingereicht. Insgesamt wird von mehr als 6 500 zusätzlichen Verfahren in unserem Bundesland ausgegangen.

Die Landwirte wehren sich gegen die um ca. 9 % gekürzte Betriebsprämie für das Jahr 2011.

Der Streitwert soll zwischen 500 und 2 000 Euro je Betrieb liegen.

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Weil es in Niedersachsen keine möglichkeit mehr gibt, müssen alle betroffenen Bauern Klage einreichen, wenn sie die Rechtmäßigkeit der Kürzung überprüfen lassen möchten.

Hintergrund der Klagen ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt/Oder, das bereits im September 2011 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prämienkürz sogenannten Health Checks geäußert hat. Das Gericht hat bezweifelt, ob der Beschluss des Europäischen Rates zur stufenweisen Anhebung des Modulationssatzes sowie der Einführung einer Sondermodulation über 300 000 Euro rechtmäßig wa Europäischen Gerichtshof um Klärung ersucht.

Unklar sind die Folgen für den Fall, dass der Europäische Gerichtshof diese Regelung für ganz oder teilweise ungültig erklärt. Ein Großteil der modulierten Direktzahlungen ist über die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik für Projekte und Maßnahmen im ländlichen Raum bereits verausgabt und nicht mehr rückholbar.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Größenordnung ist Niedersachsen von der im Rahmen des Health Checks gekürzten Betriebsprämie im Jahre 2011 betroffen, und in welchem Umfang ist diese Kürzung inzwischen von niedersächsischen Landwirten beklagt worden?

2. Welche Beeinträchtigungen ergeben sich aus dieser Klageflut für den Gerich welcher Form will die Landes sem Fall Abhilfe schaffen?

3. Welche Folgen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für den Fall, dass den Klagen ganz oder teilweise stattgegeben wird, sowohl für die Gewährung der Mittel der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik als auch für die ELER-Zuweisungen in Niedersachsen?

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 waren die den Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe zu gewährenden Direktzahlungen im Rahmen der Modulation wie folgt zu kürzen:

2005: um 3 % 2006: um 4 % 2007 und Folgejahre: um 5 %.

Dabei waren den Betrieben die einbehaltenen Kürzungen für die gewährten Direktzahlungen bis zu einer Höhe von 5 000 Euro in Form des zusätzlichen Beihilfebetrages zu erstatten.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 73 zungssätze für die zu gewährenden Direktzahlungen ab einer Höhe von mehr als 5 000 Euro wie folgt geändert worden:

2009: 7 % 2010: 9 % 2011: 10 %.

Außerdem 300 000 Euro eine zusätzliche Kürzung in Höhe von 4 % eingeführt.

Oben angegebene Beträge werden zur Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums verwendet. Die Erhöhung mit dem sogenannten Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Wie in der Kleinen Anfrage zutreffend dargestellt, ist gegen die erhöhten Kürzungssätze u. a. beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder geklagt worden. Nach Ansicht des Gerichtes könnten diese Regelungen de und dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Es hat daher entsprechende Fragen zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Die diesbezügliche Entscheidung des EuGH bleibt abzuwarten.

Betriebsinhaber, die sich gegebenenfalls einen Anspruch auf Rückerstattung von einbehaltenen Kürzungsbeträgen sichern wollten, mussten gegen die Bescheide zur Gewährung der Betriebsprämie Klage erheben.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Differenz zwischen den ModulationsKürzungssätzen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und nach der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für die Betriebsprämie 2011 beträgt nach aktuellem Stand in Niedersa ca. 29 Millionen Euro.

Würde der Kläger vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder das Verfahren unter Berücksichtigung der Beantwortung der Fragen zur Vorabentscheidung durch den EuGH gewinnen, müsste zumindest an alle Betriebe, die gegen die Bescheide zur Gewährung der Betriebsprämie 2011 wegen der Modulationskürzung fristgerecht geklagt haben, die Differenz zwischen den Kürzungssätzen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und nach der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 zurückgezahlt werden. Wie auch der Antwort auf Frage 2 zu entnehmen ist, haben von den etwa 50 000 antragstellenden Betrieben rund 8 900 Antragsteller gegen die Bescheide zur Gewährung der Betriebsprämie 2011 wegen der Modulationskürzung Klage erhoben.

Zu 2: Bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten sind derzeit rund 8 900 Verfahren wegen der Kürzung der Betriebsprämie anhängig. Von der damit verbundenen Mehrbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist überwiegend die mittlere Beschäftigungsebene betroffen, die jedes einzelne Verfahren registrieren, Akten anlegen und für den Geschäftsgang vorbereiten muss. Die Richterinnen und Richter können davon profitieren, dass die Streitgegenstände im Wesentlichen gleich gelagert sind.

Es wird derzeit nicht erwartet, dass in den nächsten Monaten die Eingänge in diesem Sachgebiet

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noch weiter ansteigen werden, da die bisher nicht angefochtenen Bescheide der Landwirtschaftskammer bestandskräftig sind oder demnächst bestandskräftig werden.

Sollte es erforderlich werden, sind Personalverstärkungen durch vorübergehende Abordnungen aus anderen Gerichtsbarkeiten denkbar und auch kurzfristig möglich. Da diese beso der Gerichte voraussichtlich nur vorübergehend besteht, ist der Haushaltsgesetzgeber insoweit nicht gefordert.

Zu 3: Die Folgen sind nicht absehbar, zumal von der für den Kläger positiven Entscheidung des EuGH gegebenenfalls alle Mitgliedstaaten betroffen wären. Für den nicht zu erwartenden Fall, der EuGH würde die Regelungen der EU zu den erhöhten Kürzungssätzen vollständig für nichtig erklären, wäre denkbar, dass die Rückzahlungen der daraus resultierenden Kürzungsbeträge aus dem EU-Haushalt getragen werden. Je nach Ausgang des Verfahrens bestünde aber auch die Möglichkeit, dass die EU-K gen nicht oder nur teilweise aufkommen bzw. bei den Erstattungen an die Mitgliedstaaten für die Zahlungen im Rahmen der ersten (EU-Direktzah- lungen) oder im Rahmen der zweiten (ELER) Säule entsprechende Kürzungen vornehmen würde. Dieses könnte eine Kürzung der zu gewährenden Direktzahlungen, eine Kürzung der ELER-Mittel mit entsprechender Anpassung der nationalen Program (für Niedersachsen im PROFIL-Programm) und/oder eine teilweise Finanzierung aus den nationalen Haushalten erforderlich machen.

Anlage 42