Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 43 der Abg. Rolf Meyer (SPD)

B-3-Ortsumgehung Celle: Hat Mi in die Planung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingegriffen?

Die Planungen für die sogenannte Ostumge

Teilabschnitt ist gebaut, die weiteren Abschnitte befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr prüft derzeit verschiedene Varianten für die Anbindung der Ortsumgehung an die B 3 nördlich von Celle. In einem Bericht der Celleschen Zeitung vom 11. Februar 2012 wird ausgeführt, Minister Bode habe (Zitat) „eine kritische Prüfung dieses neuen Ansatzes seiner Behörde angekündi

Weiter zitiert die Cellesche Zeitung aus einem Schreiben, wonach Minister Bode Folgendes ausführt: „Es müsse aber auch sichergestellt sein, dass nicht die naturschutzfachlichen Belange - z. B. wegen der ökologischen Entwicklung im Falle der Sandgruben im Norden der Strecke - per se über die der Anwohner gestellt würden, so Bode. Entsprechend muss die Abwägung stattfinden.“

In dem Artikel der CZ wird weiterhin auf die Absicht der Celler FDP verwiesen, eine „möglichst bürgerferne Trasse zu finden“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat Minister Bode Einfl Planungsverfahren der B-3-Ostumgehung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr genommen?

2. Was bringt Minister Bode zu der Annahme,

der Anlieger gest

3. Hat die Landesbehörde bei ihrer Planung der

Falls ja, bitte den

Inhalt und die Begründung darstellen.

Die Bundesstraßen 3, 191 und 214 sowie drei Landesstraßen laufen sternförmig auf

zu; im Zentrum der Stadt kommt es zu äglichen Konzentration des Straße Mit der in Planung und in Realisierun

en Ortsumgehung (OU) Celle im Zuge sstraße 3 wird die Stadt Celle vom D verkehr entlastet und werden damit die den verkehrlichen Nadelöhre beseitigt t in fünf verkehrswirksame Ab

ie sich in unterschiedlichen Planungsierungsphasen befinden.

Die P ehreren ng, der Entwurfsplanung, Umsetzun e OU von G hase de nung, an deren Ende eine Genehmig kehr, teht. Daran nfeststellun Dispositio vom Ablau rung der M urzeit noch n

Die Li rfolgte in den hren für die athlingen “ und der O ber 1994 abgesch ß § 16 des B s am 15. Januar 1998 di

Die G g für das R kologische hnische, ische Daten - sind zwischenzeitlic straße t die Straße chlich vorha n zu berücksichtigen. Gemä i den Unters teten Planu schaft rund des A tbar, insbe

n der Niedersächsbehörde für Straßenbau und Verals planende Fachbehörde u. a. die er linienbestimmten

n 90er-Jahren

chiedenen Fachbüros, ob

ene Linienführung in diesem Bereich Anforderungen, z. B. an die Umwelt, erfüllt. Hierzu ist es erforderlich,

ufzuzeigen.

planerisch ver

OU Groß Hehlen ist aufgrund der

lagen schriftlich folgende

in Interesse haben.

lanung von Straßenprojekten erfolgt in m Stufen: der Linienplanu

der Planfeststellung und der baulichen g. Der fünfte Abschnitt der OU Celle, di roß Hehlen, befindet sich zurzeit in der P r Entwurfspla

ung durch das Bundesministerium für VerBau und Stadtentwicklung (BMVBS) s wird sich das öffentlich-rechtliche Pla gsverfahren anschließen. Die zeitliche n der Baudurchführung ist abhängig f der Planungsstufen und der Finanzie aßnahme durch den Bund; sie ist z icht konkret festgelegt.

nienplanung für die OU Groß Hehlen e

90er-Jahren. Das Raumordnungsverfa „Verlegung der B 3 im Raum Celle/W einschließlich der Ortsumgehung Celle U Groß Hehlen wurde am 20. Dezem mit der landesplanerischen Feststellung lossen. Das BMVBS bestimmte gemä

undesfernstraßengesetze

e Linie.

rundlagen einschließlich Datenerhebun aumordnungsverfahren - dieses sind ö , verkehrliche, städtebauliche, schalltec straßenplaner

h etwa 20 Jahre alt. Um eine Bundesfernnplanung rechtssicher zu gestalten, is nbauverwaltung gehalten, die tatsä ndenen Gegebenheite

ß der aktuellen Rechtsprechung sind be uchungen und den daraus abgelei ngsentscheidungen die neuesten wissenlichen Erkenntnisse anzuwenden. Aufg lters der Daten ist es unverzich

sondere die ökologischen, aber z. B. auch verkehrliche Daten für die OU Groß Hehlen zu aktualisieren.

Vor diesem Hintergrund sind vo sischen Lande kehr (NLStBV) ökologischen Daten im Raum d Trasse aktuell erhoben worden.

Eine erste grobe Datenbewertung durch die NLStBV hat für den Anschluss zur vorhandenen B 3 im Nordwesten von Groß Hehlen („Nordspan- ge“) ergeben, dass durch die in de linienbestimmte Trasse geschützte und seltene Arten betroffen sind. Aufgrund der o. g. rechtlichen Anforderungen prüft die NLStBV zurzeit in Zusammenarbeit mit vers

die vorgeseh die aktuellen gesetzgebung den Planungsraum westlich von Groß Hehlen detailliert zu untersuchen, mögliche Alternativen zur bestimmten Linienführung zu ermitteln und deren Vor- und Nachteile a

In welchem Umfang die bestimmte Linienführung zu ändern ist, bleibt abzuwarten, da noch nicht alle Daten vorliegen und erst dann ein Vergleich erfolgen kann. Eine Präferenz für eine der dargestellten Linien ist derzeit nicht gegeben.

Der Vergleich der Varianten bei einer Planung erstreckt sich in der Regel auf folgende Schutzgüter und Belange: Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Lärm, Landschaft, Kultur und sonstige Güter, Kosten, Flächenbetroffenheit und Raumordnung. In die Bewertung werden zusätzlich auch die Belange der Anwohner und landwirtschaftlichen Betriebe (z. B. Prüfung eventueller Existenzgefährdung) einbezogen.

Wenn sich die Entwurfskonzeption festigt hat, kann die Ausarbeitung der technischen Feinplanung zum Vorentwurf erfolgen. Die Entwurfsplanung schließt dann ab mit der Aufstellung des Vorentwurfes durch die NLStBV. Die Genehmigung des Vorentwurfs erfolgt durch BMVBS oder NLStBV. Für die über 10 Millionen Euro liegenden Gesamtkosten die Zuständigkeit des BMVBS gegeben. Nach der Genehmigung durch das BMVBS werden von der NLStBV die Planfeststellungsunterlagen erstellt; danach kann das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Für die Berichterstattung der Celleschen Zeitung von 11. Januar 2012 Aussagen von Herrn Minister Bode vor:

„Das oberste Ziel ist es, eine Trasse zu finden, die den Bedürfnissen von Mensch und Natur gerecht wird. Wir müssen aber so planen, dass eine mögliche Trasse auch abschließend vor Gericht Bestand hat. Aus diesem Grund wird es einen Trassenvergleich geben müssen, bei dem auch mögliche Alternativen geprüft werden. Alle Varianten müssen dabei möglich bleiben. Wenn wir keine gerichtsfeste Lösung bekommen, steht Groß Hehlen im schlimmsten Fall am Ende ohne Ortsumgehung da, und daran kann niemand e

Es muss aber auch sichergestellt sein, dass nicht die naturschutzfachlichen Belange - z. B. wegen der ökologischen Entwicklung im Falle der Sandgruben im Norden der Strecke - per se über die der Anwohner gestellt werden. Entsprechend muss die Abwägung stattfinden.