diverse Erörterungen zwischen der Behördenleitung und dem Leiter der VP-führenden Dienststelle zu den Kriterien für die Bemessung der Entlohnung. Aufgrund einer erneuten Bewertung durch den antragstellenden Zentralen Kriminaldienst und die Behördenleitung wurde die vorgeschlagene Entlohnung in ihrer Höhe deutlich korrigiert.
Der Zentrale Kriminaldienst hat letztendlich eine Bezahlung in Höhe von 15 000 Euro abschließend beantragt. Diese wurde als an und genehmigt. Eine Zuweisung erfolgte erst am 22. September 2005 nach Abschluss des gegen Herrn Kirchner geführten Strafverfahrens wegen des Verdachts der Vergewaltigung und Verstößen gegen das Ausländergesetz.
Anfang Januar 2012 wurden die Ergebnisse einer vom BUND veranlassten Stichp suchung von Hähnchenfleisch veröffentlicht. In dieser Stichprobenuntersuchung wurde in verschiedenen Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels Keimbelastungen im Hähnchenfleisch nachgewiesen.
In diesem Zusammenhang riefen Vertreter des BUND die Handelsketten und Supermärkte auf, „mit Keimen belastetes Fleisch aus den Regalen zu verbannen“. Andere Umweltverbände fordern den Lebensmitteleinzelhandel auf, dass dieser seinen Fleischeinkauf umgehend auf alternative Tierhaltungsformen, wie etwa in der ökologischen Landwirtschaft oder in NeulandBetrieben, umstellt.
1. Welche Auswirkungen hat die festgestellte Belastung des Hähnchenfleischs hinsichtlich der Verkehrfähigkeit und der Genusstauglichkeit?
3. Wie beurteilt die Landesregierung das Gefährdungspotenzial in Bezug auf die Keimbelastung von konventionell erzeugtem Fleisch im Vergleich ökologisch erzeugtem Fleisch?
iedlich hohes pathogenes Potenzial au Diese können insbesondere bei gehäuftem ten oder bei immungeschwächten Mensc ieren zu Erkrankungen führen. Bakte ionen sind mit Antibiotika behandelbar. D ungen der Erbinformationen von Keime en von Mutationen können Antibio nzen entstehen. So veränderte Bakte en im Falle einer Antibiotikabehandlung e Überlebenswahrscheinlichkeit und kö
schließend überproportional vermeh Anwendung von Antibiotika in der Tier in der Humanmedizin birgt also das Ri ie Wirkung dieser Antibiotika abnimmt.
iesem Grund ist es Ziel der Niedersä Landesregierung zu erreichen, das tz von Antibiotika auf das absolut notwendige reduziert wird. Mit der Erarbeitung un nen Umsetzung des Niedersächsischen ptes zur Minimierung des Antibiotikaei der Nutztierhaltung hat die Landesregie einen wichtigen Schritt getan.
nuntersuchung nicht repräsentativ war. stgestellte Belastung des Hähnchenfleis sistenztragenden Bakterien hat keine gen auf die Gen
Nein. Fleisch wird von Tieren gewonnen er Haut und im Magen-Darm-Trakt nat eise von Keimen besiedelt sind.
m normalen Lebensumfeld von Mensch Obwohl die Fleischgewinnung, d. h. chten der Tiere, in einer sehr keima bung unter strengsten Hygieneregeln t, ist eine Keimbelastung von Fleisch n rmeiden. Die Einhaltung eine
Zu 3: Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich „konventionell“ oder „ökologisch“ produziertes Hähnchenfleisch in Bezug auf die Keimbelastung unterscheiden.
on mit Keimen rechnen. Zahlreiche Hersteller weisen deshalb mit einer freiwilligen Kennzeichnung darauf hin, dass frisches Geflügelfleisch vor dem Verzehr durchzuerhitzen ist.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 47 der Abg. Fritz Güntzler, Helmut Dammann-Tamke und Axel Miesner (CDU)
Welche Bedeutung hätte eine Waffensteuer nach Bremer Modell für die niedersächsischen Sportschützen und Schützenvereine?
Wie dem Weser Kurier vom 17. Januar 2012 zu entnehmen war, plan Bremer Bürgerschaft die Einführung einer Waffensteuer. So sei pro Waffe und pro Jahr eine Steuer in Höhe von 300 Euro geplant. Diese sei von allen Bürgerinnen und Bürgern zu zahlen, die im Bundesland Bremen im Besitz einer Waffe sind. Dazu würden auch alle Sportschützen und Jäger zählen.
Diese Pläne der regierenden Bremer SPD sorgten im Umland des Bundeslandes Bremen für Unruhe in den Schützenvereinen.
Das Schützenwesen hat in Niedersachsen eine lange Tradition. Es werd Traditionen gepflegt, aktiver Schießsport betrieben und der Jugend der verantwortungsvolle Gebrauch mit einer Sportwaffe näher gebracht.
1. Ist in Niedersachsen die Einführung einer vergleichbaren Waffensteuer für Schützen und Jäger geplant?
2. Welche Folgen hätte die Einführung einer Waffensteuer nach den Bremer Vorschlägen für die Sportschützen, Jäger und deren Vereinigungen in Niedersachsen?
Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen hat die Bremer Bürgerschaft in dieser Woche über einen Antrag der SPD-Fraktion zu entscheiden, in dem der Senat dazu aufgefordert
wird, einen Gesetzentwurf über die Einführung einer Waffensteuer vorzulegen. Demnach soll die Waffensteuer als örtliche Aufwandsteuer ausgestaltet sein. Aufwandsteuern sind Steuern, die an den Gebrauch von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen anknüpfen und dadurch die in diesem Gebrauch zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen belasten. In Niedersachsen werden örtliche Aufwandsteuern von den Landkreis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes - NKAG).
§ 3 NKAG beschränkt die Kommunen aber nicht auf die Erhebung bekannter Aufwand- und Verbrauchsteuern, sondern nach dieser Regelung steht ihnen das sogenannte Steuerfindungsrecht zu. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, gemäß Artikel 105 Abs. 2 a GG örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern zu erheben, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Das Steuerfindungsrecht umfasst die Befugnis, bekannte und andernorts eingeführte Steuern in die Kommune einzuführen (oder auch nicht), aber auch bisher unbekannte Steuern zu erfinden und einzuführen, wenn die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Somit können sie in eigener Verantwortung und auf Grundlage der konkreten Hausha vor Ort entscheiden, ob sie für ihr Gemeindegebiet eine örtliche Aufwandsteuer nach Artikel 105 Abs. 2 a GG einführen wollen. Sollte der Landesgesetzgeber die Einführung einer bestimmten örtlichen Aufwandsteuer im Landesgebiet nicht wollen, so muss er seinen Willen durch eine entsprechende gesetzliche Regelung zum Ausdruck bringen.
Die Einführung einer örtlichen „Waffensteuer“ hätte nach den vorgegebenen verfassungsrechtlichen Kriterien zu erfolgen (Artikel 105 Abs. 2 a GG). Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer solchen „Waffensteuer“ kann nur anhand konkreter Steuerausgestaltungen beurteilt werden, die der Landesregierung nicht vorliegen.
Zu 1: Seitens der Landesregierung ist nur bekannt, dass die Stadt Göttingen im Jahr 2010 über rechtliche und organisatorische Voraussetzungen für die Einführung einer kommunalen Waffensteuer diskutiert hat.
Zu 2: Die Frage, welche Folgen die Einführung einer Waffensteuer für die Sportschützen, Jäger und deren Vereinigungen in Niedersachsen hätte,
hängt erstens davon ab, welche Kommunen tatsächlich eine derartige Steuer einführen würden, und zweitens von der Ausgestaltung jeder einzelnen kommunalen Steuersatzung. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) lehnt die Einführung einer Waffensteuer ab (siehe hierzu DOSB- Presse vom 14. Februar 2012). Er unterstützt damit den Deutschen Schützenbund, der sich seit Langem gegen eine solche Besteuerung ausspricht. Seitens des DOSB wird befürchtet, dass für den Fall der Einführung einer Waffensteuer