Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

Geringfügig davon abweichende Daten (siehe folgende Tabelle) führt das Zentrum für Qualitätssicherung (ZQ) bei der Ärztekammer Niedersach

innen werden in nicht nie

sen, das die Perinatalerhebung durchführt. Hierzu ist anzumerken:

In der Zeile „Gesamt“ sind alle Geburten (Einlings- und Mehrlingsgeburten) von 2002 bis 2010 in niedersächsischen Geburtskliniken erfasst (also nicht die Geburten aller niedersächsischen Mütter/El- tern; einige Niedersächs dersächsischen Kliniken entbunden haben; ande- rerseits können sich darunter einige Gebärende mit Wohnsitz außerhalb Niedersachsens befinden). Es handelt sich um eine Klinikstatistik. Somit fehlen auch die außerstationären Geburten in dieser Aufstellung (diese beliefen sich in den letzten Jah- ren auf ca. 1 % aller Geburten); darunter befinden sich natürlich keine Kaiserschnitte. Die Gesamtzahl ist aus der Summe der vaginalen Entbindungen (Zeile 1) und der Zahl der Kaiserschnitte (Zeile „Sectiones“) gebildet.

Die Unterteilung nach Art der Kaiserschnitte findet sich in den Zeilen 2 a, 2 b und 2 c Die Summe aus 2 b und 2 c ergibt nicht vollständig den Wert in Zeile 2, weil zu einigen Fällen von Kaiserschnitt nur unspezifische Zusatzangaben vorliegen.

„Wunsch“-Kaiserschnitte (ausschließlich selbstbe- stimmt durch die Schwangere) werden so nicht erfasst; es muss immer eine (medizinische) Indikation vorliegen; darum ist auf der Basis dieser Daten keine Aussage hierzu möglich.

ren Kaiserschnitt auch ohne medizin e Wert legen. Dabei darf aber nicht g h angenommen werden, dass dies nur mlichkeit und wegen besserer Planb ll ist. Auch eine als traumatisch erlebte angene Geburt, aber auch Ängste vo t, Ängste um die Sicherheit des Kindes od ische Probleme können ausschlaggeben ie Grenze zwischen „W

edizinischer Indikation

zu ziehen.

deutsames Argument ist sicher, dass i Jahren bzw. Jahrzehnten das Alte

bärenden angestiegen ist („erst Ausbil eruf, dann Familie“). Insofern steigt auc er mit Risiko behafteten Schwangersch isikogeburten a

t beendet werden als bei jungen Schw ne erkennbare Risiken.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Entbindungen und Geburten im Krankenhaus werden in der Fachserie 12, Reihe 6.1.1 des Statistischen Bundesamtes erfasst. Demnach stellen sich die Zahlen der im Krankenhaus entbundenen Frauen und Kaiserschnittentbindungen in Niedersachsen für die Jahre 2002 bis 2010 wie folgt dar:

ZQ Perinatalerhebung / Qualitätssicherung Geburtshilfe Niedersachsen 2002 - 2010

Geburtsjahrgang

Geburtsmodus

2002 2003 2004 2006 2007 2008 2009 2010 Gesam 2005 t

50 654 48 145 47 657 44 616 43 126 42 543 41 684 39 334 39 524 397 283 1 Vaginale Entbindungen 74,9 % 73,3 % 72,4 % 71,1 % 70,5 % 69,5 % 69,1 % 68,2 % 67,6 % 70,9 %

17 015 17 508 18 189 18 095 18 034 18 651 18 621 18 363 18 968 163 444 2 Sectiones

25,1 % 26,7 % 27,6 % 28,9 % 29,5 % 30,5 % 30,9 % 31,8 % 32,4 % 29,1 %

789 724 770 770 757 819 729 722 758 6 838 2 a darunter Not

sectiones 1,2 % 1,1 % 1,2 % 1,2 % 1,2 % 1,3 % 1,2 % 1,3 % 1,3 % 1,2 %

6 825 6 889 8 884 8 475 8 422 9 121 8 809 8 784 8 741 74 950 2 b darunter primäre

Sectiones 10,1 % 10,5 % 13,5 % 13,5 % 13,8 % 14,9 % 14,6 % 15,2 % 14,9 % 13,4 %

7 101 6 848 8 211 8 454 8 149 8 075 8 214 7 901 8 680 71 633

2 c darunter sekun

däre Sectiones 10,5 % 10,4 % 12,5 % 13,5 % 13,3 % 13,2 % 13,6 % 13,7 % 14,8 % 12,8 %

67 669 65 653 65 846 62 711 61 160 61 194 60 305 57 697 58 492 560 727 3 Gesamt

100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %

Zu 2: Statistische Auswertungen für Niedersachsen, die zwischen primären/sekundären Kaiserschnittentbindungen und den „Wunsch“-Kaiserschnitten im engeren Sinne differenzieren, liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu 3: Die Landesregierung hält eine ergebnisoffene und umfassende Aufklärung der Schwangeren durch die Ärztinnen und Ärzte für unabdingbar und begrüßt die Aktivitäten aller geburtshilflichen Einrichtungen im Rahmen der Geburtsvorbereitung (bis hin zu Veranstaltungen „der offenen Tür“).

Das Netzwerk Frauen, Mädchen und Gesundheit wird sich im Rahmen eines Werkstattgespräches am 3. Juli 2012 unter dem Aspekt der Selbstbestimmung beispielhaft des Themas Kaiserschnitte annehmen.

Anlage 53

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 54 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

30-prozentige Lohnkürzungen im Celler ÖPNV - Was unternimmt die Landesregierung dagegen?

27 Beschäftigte des öffentlichen Personennahverkehrs Celle werden, Informationen des Betriebsrates des Unternehmens CeBus zufolge, seit Jahresbeginn 2012 mit den oben genannten Kürzungen ihrer Löhne konfrontiert. Es

ür den

fer und ein Arr Unterstützung

handelt sich um Busfahrer, die überwiegend Leistungen für den Schülerverkehr erbringen und damit eine besonders hohe Verantwortung tragen. Diesen 27 Beschäftigten im Unternehmensbereich CSC des Unternehmens CeBus wurden ab 1. Januar 2012 die Stundenlöhne von ursprünglich 13,40 Euro auf jetzt 8,39 Euro gekürzt. Zusätzlich wird von CeBus eine sog nannte freiwillige Zulage von 1 Euro je Stunde gezahlt.

Pro CSC-Beschäftigten ergibt sich eine Absenkung des Bruttolohnes von monatlich durchschnittlich 500 Euro bis 800 Euro. Die Arbeitgeber von CeBus drohten sogar mit einer Liquidation des Unternehmensbereichs CSC f Fall, dass die um 30 % gekürzten Löhne nicht dauerhaft durchgesetzt werden. Zusätzlich wurden die Beschäftigten noch in einen tariflosen Zustand gedrängt, was nach Angaben des CeBus-Betriebsrates die betroffenen 27 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer völlig wehrlos macht.

Der Betriebsrat organisiert seit Monaten den Protest gegen diese Zustände. Zugleich gibt es Bemühungen von ihm für eine nachhaltige Sicherung der Finanzierung des ÖPNV vor dem Hintergrund der im Jahr 2015 auslaufenden Konzessionsverträge für den gesamten Celler ÖPNV. Der Stadtrat Celle wurde eingeschaltet, ebenso der Kreistag des Landkreises. All das blieb bisher ebenso folgenlos, wie es Bemühungen auf anderen Politikebenen waren. Ferner wurden ein Wirtschaftsprü beitsrechtler vom Betriebsrat zu eingeschaltet.

Unter CeBus firmieren seit dem Jahr 2002 im Stadtgebiet und Landkreis Celle die Busse aus drei eingesessenen Unternehmen - Kraftverkehr Celle Stadt und Land GmbH, Lembke & Koschick sowie die Celler Straßenbahn Gmb

unter Beteiligung der Verkehrsbetriebe Bachstein. Vor allem die Stadt Celle hatte sich mit der Gründung von CeBus verpflichtet, für zehn Jahre Finanzhilfen zur Aufrechterhaltung der Nominallöhne von 2002 für den Bereich CSC

troffenen meinen - unverantwortlicher

des straßengebundenen ÖPNV

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