der nachhaltigen Nutzung vereinbar sind, zu schützen und zu fördern ist. Nutzbare Arten können daher nachhaltig bejagt werden.
Eine Begrenzung der Jagd nur auf Grau- und Kanadagans ist angesichts der hohen Bestände auch von Bless- und Saatgans nicht zielführend. Insbesondere die Bejagung der invasiven, Neozoenarten Nilgans und Kanadagans ist durch das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel sogar geboten. Nach Artikel III des Abkommens sind wir verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass diese Arten nach ihrer Einbürgerung zu einer potenziellen Gefährdung für heimische Arten werden.
Die von der Fraktion DIE LINKE geschätzte Fehlabschussrate von 10 % ist völlig unrealistisch. Ich gehe davon aus, dass, wie in der Drs. 16/853 dargestellt, der Anteil der Fehlabschüsse bei Gänsen dem bei Enten entspricht, sodass die Fehlabschussrate lediglich 0,01 % beträgt. Kommen Verfehlungen vor, werden diese im Übrigen rechtlich geahndet.
Ein komplettes Verbot von Schrotmunition und die ausschließliche Verwendung von Kleinkalibergewehren sind abzulehnen. Die Kleinkalibermunition wird nur mit Vollgeschossen hergestellt, die häufig keine letale Wirkung zeigen. Die ausschließliche Verwendung von Büchsenpatronen ist zudem nicht ausreichend, da nur einzelne Gänse beschossen werden können, bevor der Schwarm aufsteigt, und der Büchsenschuss zu ebener Erde im Übrigen zu gefährlich ist.
Staatliche Ausgleichszahlungen für Gänsefraßschäden und die Kosten der vorgeschlagenen gutachtlichen Erfassung von Schäden auf allen von Gänsen betroffenen Flächen sind schlicht und einfach finanziell und praktisch nicht leistbar.
Abschließend kann ich nur feststellen, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE insgesamt keine Alternative zur derzeitigen Sach- und Rechtslage darstellt. Dagegen ist die Ausschussempfehlung sachgerecht. Deshalb würde ich dafür plädieren, ihr zu folgen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1347 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.
Abschließende Beratung: Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK) an die Niedersächsische Landgesellschaft mbH - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/4526 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/4594
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drs. 16/4526 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist so beschlossen worden.
Abschließende Beratung: Zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele 2015 auch in Niedersachsen beitragen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3749 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/4536
Wir kommen zur Beratung. Frau Polat hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Dieses Wort erteile ich Ihnen jetzt, Frau Polat. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juni letzten Jahres haben wir unseren Antrag „Zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele 2015 auch in Niedersachsen beitragen!“ eingebracht. Man muss feststellen, dass das Land Niedersachsen das wichtige Themenfeld der Entwicklungszusammenarbeit sehr stark vernachlässigt hat. Wir haben im Feststellungsteil unseres Antrages deutlich gemacht, dass in den vergangenen Jahren kontinuierlich weniger Geld für die Unterstützung von Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben wird.
Entwicklungszusammenarbeit auf Bundesländerebene ist insofern wichtig, als wir hier komplementär zur Bundesebene einen wichtigen Anteil an der nachhaltigen Bildungsarbeit haben. Daher kommt den Bundesländern ein wichtiger und wesentlicher Beitrag zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele zu. Hier sehen wir eklatante Nachteile, Herr Ministerpräsident McAllister.
Leider, Herr Kollege Hogrefe, haben Sie im Europaausschuss eine Anhörung zu unserem Antrag damit verbunden, dass wir den Änderungsformulierungen, die aus der Staatskanzlei gekommen sind, zustimmen. Da ich signalisiert habe, dass wir die Änderungen nicht übernehmen konnten, haben Sie sich einer Anhörung verweigert. Das finde ich sehr schade. Das kommt schon einer sehr komischen Ausschussberatung - so will ich es einmal ausdrücken - nahe, zumal zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode ein Antrag zur Entwicklungszusammenarbeit eingebracht wurde. Von daher wäre es doch notwendig gewesen, die verschiedenen Akteure zu hören und sie zu den Vorschlägen Stellung nehmen zu lassen, die wir gemacht haben. Dazu ist es leider nicht gekommen.
In anderen Bereichen - gerade in europapolitischen Fragen - arbeiten wir sehr konstruktiv miteinander. Bei diesem Thema haben Sie sich total verweigert. Das finde ich sehr schade, weil gerade Niedersachsen als landwirtschaftlich geprägtes Land - ich betone es noch einmal; das hat der tansanische Botschafter bei uns im Ausschuss deutlich gemacht - einen erheblichen Anteil an den negativen Entwicklungen hat, gerade was regionale landwirtschaftliche Märkte betrifft.
Ich muss feststellen, dass Sie sich hier verweigert haben. Ich hoffe dennoch, dass Sie unserem Antrag zustimmen können, da Sie ja keine eigenen Vorschläge eingebracht haben. Die Vorschläge der Staatskanzlei habe ich abgelehnt; das ist verständlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich vorausschicken, dass die SPDFraktion dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zustimmen wird. Wir halten das Thema für sehr wichtig, für besprechenswert und für zustimmungsfähig.
Ich möchte meinen Beitrag folgendermaßen gliedern: Zuerst möchte ich noch kurz auf die Notwendigkeit des Themas eingehen, dann kurz darstellen, wie sich der Bund dieser Aufgabe annimmt und wie Niedersachsen vorgeht, und zum Schluss noch zu einem kurzen Fazit kommen.
Meine Damen und Herren, es gibt unterschiedliche Einschätzungen, wie weit die Millenniumsziele derzeit erreicht sind. Fest steht jedenfalls: Immer mehr sehr reiche Menschen und immer mehr sehr arme Menschen befinden sich auf dieser Welt. Meine Damen und Herren, Armut heißt, weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag zum Leben zu haben. Das ist für sehr viele Menschen Realität. Eine Milliarde Menschen auf der Welt hungern, und die globale Finanzkrise hat zusätzlich 90 Millionen in große Armut gestürzt.
Es gilt aber gleichzeitig - auch vor diesem Hintergrund muss man die Millenniumsziele sehen -, dass es in all den Jahren noch nie so viele Millionäre und Milliardäre auf der Welt gab. Indien und China sind dabei an vordere Stelle gerückt. Trotzdem gelingt es in diesen Ländern nicht, die arme Bevölkerung in irgendeiner Form an dem Wohlstand teilhaben zu lassen.
Meine Damen und Herren, mit Hilfe der Millenniumsziele, d. h. mit dem Erreichen derselben, sollten diese krassen Unterschiede gemildert werden,
sollte das Überleben vieler Menschen gesichert werden, ein menschenwürdiges Leben erreicht werden. Das sind Ziele, denen man sich schon verpflichtet fühlen sollte.
In Deutschland hat sich Frau Merkel auch diesen Zielen verpflichtet. Sie hat versprochen, die ODALeistungen von ehemals 0,37 % des Bruttosozialprodukts auf 0,7 anzuheben.
Das wird sie nicht einhalten. Auch die übrigen Verantwortlichen der entwickelten Länder werden nicht genug tun. Die Müttersterblichkeit ist zu hoch, die Kindersterblichkeit ist zu hoch. Von der Halbierung der Armut sind wir weit entfernt. Alle anderen Ziele werden wir auch nicht erreichen; das steht schon fest.
Und wenn man sich anguckt, was der zuständige Minister in Berlin macht: Der hat gar keine Zeit, sich um die Probleme des Erreichens der Millenniumsziele zu kümmern. Der ist dabei, seine Parteifreunde auf den einträglichen Posten im Ministerium unterzubringen, und so, wie ich gehört habe, zählt er im Moment seine Anzeigen, die gegen ihn vorliegen.
Meine Damen und Herren, dann gucken wir doch lieber nach Niedersachsen, was hier passiert. Niedersachsen agiert auf zwei Ebenen. Da ist zum einen die Inlandsbildungsarbeit. Dort wird mit vielen Ehrenamtlichen ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung der Bevölkerung geleistet. Das funktioniert. Dann ist da die Kooperation mit Eastern Cape. Ferner gibt es noch Projekte in Tansania.
In Eastern Cape gibt es eine Zusammenarbeit im Bereich des Sports. Es ist davon die Rede, dass man dort Boxen und Triathlon betreibt. Ich kann nicht richtig einordnen, inwieweit das mit Entwicklungszusammenarbeit zu tun hat. Dass es der Armutsbekämpfung dient oder die Menschen gesünder macht, erschließt sich nicht wirklich. Da fragt man sich schon, ob Entwicklungszusammenarbeit in Niedersachsen eine Form von Spaßfaktor hat. Aber, meine Damen und Herren, das soll keinen Spaß bringen - wir möchten Erfolge sehen!
In Tansania, meine Damen und Herren, führt die Staatskanzlei einige Projekte zur Entwicklungszusammenarbeit durch. Solarkollektoren sollen dorthin gebracht werden. Es gibt ein Ausbildungspro
jekt für Mädchen, eine Bürgermedienpartnerschaft und manche Dinge, die sich ganz gut anhören. Aber darüber, ob daraus etwas Sinnvolles wird, haben wir noch gar nichts erfahren. Über eine Evaluation und Ergebnisse, die wirklich im Sinne der EZ gewertet werden können, liegt uns bisher absolut nichts vor. Blumige Worte haben wir gehört, von Ergebnissen bisher aber leider nichts.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch kurz auf die Ausschussberatung eingehen. Frau Polat hat es eben schon erwähnt: Die Sitzungen waren wirklich recht kurios. Anfangs gab es Anzeichen für einen gemeinsamen Antrag, wie wir es auch in anderen Themenbereichen schon hatten. Die Bereitschaft zu einer Anhörung wurde signalisiert, und dann war in der letzten Sitzung plötzlich überhaupt kein Interesse mehr aufseiten der Regierungsfraktionen zu spüren.
Das war schon sehr merkwürdig, meine Damen und Herren von CDU und FDP. Erst haben Sie keinen eigenen Änderungsantrag zustande gebracht, obwohl Sie ihn angekündigt haben, dann haben Sie den Antrag der Staatskanzlei doch mit spitzen Fingern angefasst und gleich wieder beiseite gelegt. Der war Ihnen offenbar auch nicht angenehm genug. Das sah schon eher so aus, als würden Sie ihn peinlich berührt einfach mal so beiseite packen. Dann haben Sie abgestimmt, und fertig war das Ganze.