Drittens. Herr Borngräber, von Täuschung kann keine Rede sein. Die Behauptung, dass die Eltern bei der Anmeldung zur IGS davon ausgingen, dass ein vollwertiges Ganztagskonzept an vier Tagen umgesetzt wird, entspricht nach allen Erkenntnissen nicht den Tatsachen. Ganz im Gegenteil: Mit der Antragstellung ist auf die Zuweisung von zusätzlichen personellen Ressourcen verzichtet worden.
Herzlichen Dank. - Zu denselben Petitionen spricht von der FDP-Fraktion Herr Kollege Försterling. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir hier über solche Petitionen verhandeln. Deshalb gebe ich nur noch einmal den Hinweis, dass die IGSen hier genauso ausgestattet werden wie alle anderen offenen Ganztagsschulen im Land auch, und zwar gibt es pro weiterführender Klasse im Bereich der fünften und sechsten Jahrgangsstufe 2,5 Lehrerstunden zusätzlich. Dies stellt die Berechnungsgrundlage für den Ganztagszuschlag für die Klassen 5 bis 10.
Diese neu gegründete IGS hat deswegen im ersten Jahr für die fünf Klassen im fünften Jahrgang 12,5 Stunden zur Verfügung gestellt bekommen. Sie hat diese 12,5 Stunden für den fünften Jahrgang, aber auch für den sechsten und siebten Jahrgang bekommen. Wenn im nächsten Jahr der achte Jahrgang aufgewachsen ist und damit dann auch der Bereich der Klassen 8, 9 und 10 abgedeckt wird, gibt es eine weitere Tranche von 12,5 Stunden, sodass die IGS Badenstedt in den nächsten zwei Jahren, also in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015, sogar mehr Stunden als eine vergleichbare weiterführende Schule hat, die auch den Berechnungszuschlag für die Klassen 5 und 6 erhält und damit den Ganztagsbetrieb für die Klassen 5 bis 10 abdeckt.
Diese Bevorteilung wird hier in der Petition nicht benannt, sondern nur eine angebliche Benachteiligung. Diese Benachteiligung kann man nicht erkennen. Deswegen „Sach- und Rechtslage“.
Bevor ich die nächste Eingabe aufrufe, will ich nur darauf aufmerksam machen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, nach diesem Tagesordnungspunkt den Tagesordnungspunkt 33 anzuschließen. Ich sage das, damit sich die Redner darauf einstellen können.
Dann rufe ich jetzt die Petition 02711 auf. Zu dieser Petition hat sich von der Fraktion DIE LINKE Frau König zu Wort gemeldet. Frau König, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der Eingabe 02711. Eine sechsköpfige Familie aus dem Kosovo sollte am 6. Januar ins Kosovo abgeschoben werden. Die Rückführung wurde ausgesetzt, da die Roma-Familie untertauchte. Dieser Fall hat die Menschen erreicht. Die Kirchen und zahlreiche Verbände appellierten an die Landesregierung, das Verwaltungsgericht in Osnabrück setzte die Abschiebung aus. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Dieser Fall zeigt auch, wie recht wir mit unserem Antrag „Keine Abschiebung ins Elend - Wintererlass für Minderheiten“ haben.
Es reicht nicht aus, dass die Kinder, wie in diesem Fall, uneingeschränkt reisefähig sind. Wir tragen unabhängig von einer Staatsangehörigkeit auch für Kinder anderer Nationen Verantwortung. Damit verbunden ist, dass weitere Termine im Krankenhaus hätten wahrgenommen werden müssen. Wie soll eine Familie die Erkrankungen ihrer Kinder behandeln lassen und auch nachweisen, wenn sie vorher rückgeführt werden soll? - Das ist nicht hinnehmbar.
Die Wintermonate sind zu Ende, die befristete Aufhebung der Abschiebung wird auslaufen. Aber Familie Keqaj ist noch immer nicht weitergeholfen. Wir beantragen bei dieser Petition auch deshalb „Erwägung“, weil immer noch ungeklärt ist, ob und wann das Bundesamt für Migration die Unterlagen über die Erkrankungen der Kinder erhalten hat.
Meine Damen und Herren, diese Petition erfordert einen sensiblen Umgang mit Flüchtlingen, mit Familien mit Kindern, die hier in unserem Land Hilfe suchen. Hierfür hat sich auch Herr Ministerpräsident McAllister auf dem Jahresempfang der Hannoverschen Landeskirche ausgesprochen.
Ich hoffe, meine Damen und Herren von FDP und CDU, Sie können in diesem Fall den Worten des Ministerpräsidenten folgen und heute für „Erwägung“ stimmen.
(Beifall bei der LINKEN - Editha Lor- berg [CDU]: Das darf doch wohl nicht wahr sein! So die Tatsachen zu ver- drehen!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche zur Petition 2711 von Herrn Karl Willems. Herr Willems setzt sich für die Familie Keqaj ein. Die sechsköpfige Familie lebt seit zwei Jahren in Deutschland und ist von Abschiebung bedroht.
Die Petition ist eine von vielen typischen Eingaben bezüglich der aufenthaltsrechtlichen Situation von Familien hier in Niedersachsen, und sie ist auch typisch, bezogen auf das Handeln der Landesregierung. Es wird kein noch so waghalsiger Versuch ausgelassen, um eine Abschiebung als vermeintlich notwendig zu begründen. Wir empfinden das an dieser Stelle als unangebracht.
Teile der Familie sind krank. Sie bedürfen einer vernünftigen Behandlung. Die kleinen Kinder sind erkrankt. Der zehnjährige Sohn beispielsweise leidet unter heftigen Migräneattacken und an allem, was damit im Zusammenhang steht.
Wie lautet die Stellungnahme der Landesregierung? - Man habe der Familie angeboten, man könne benötigte Medikamente für zwei Jahre mitgeben. - Meine Damen und Herren, ich finde, dieses Argument ist schlicht neben der Sache, und zwar so sehr, dass einem beim Lesen solcher Zeilen das Fremdschämen packt.
Der Stellungnahme ist zu entnehmen, die Kinder seien auf dem Land- und Luftweg reisefähig. Ich finde, man muss das einmal ganz klar übersetzen. Das bedeutet nichts anderes als: Sie werden die Abschiebung überleben. - Mehr steckt nicht dahinter, und das ist Zynismus.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Editha Lorberg [CDU]: Al- so wissen Sie, Herr Tonne, jetzt reicht es aber!)
Hinzu kommt, dass es offensichtlich relativ gleich ist, was nach Ablauf der zwei Jahre passiert. Ich vermute, bevor es zur Einsicht kommt, schlägt man noch vor, Medikamenten-Care-Pakete zu versenden. Ich finde, das darf so nicht durchgehen.
Das Verhalten der Ämter, die sich auf die zugrunde liegende Rechtslage beziehen, führt dann auch zu der persönlich schwierigen Situation, in der sich die Familie im Rahmen der Petition befunden hat.
Letztlich - das hat die Kollegin gerade dargestellt - ist von Bedeutung, dass die Familie in das Kosovo abgeschoben werden soll. Wir halten die Abschiebung in das Kosovo aufgrund der aktuellen Situation für grundsätzlich nicht durchführbar. Allein dieser Aspekt verbietet es, die vorliegende Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden.
Für meine Fraktion beantrage ich daher „Erwägung“. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass es zu einem wirklichen Wandel in der Asyl- und Flüchtlingspolitik kommt und es nicht bei einem
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon abenteuerlich, wie Sie hier Petitionen vortragen. Zum einen verschweigen Sie die Hälfte aus den Petitionen, und zum anderen orientieren Sie sich überhaupt nicht an den tatsächlichen Gegebenheiten. Das finde ich schon sehr bedenklich.
Zu dieser Petition ist ausdrücklich zu sagen, dass die Familie in den noch nicht einmal anderthalb Jahren, die sie hier war, keine Integrationsbemühungen unternommen hat. Sie hat auch den Kindern verweigert, an Förderprogrammen teilzunehmen. Auch das spricht schon für sich. Das muss man zur Kenntnis nehmen, und das muss man auch bewerten. Hinzu kommt, dass ein ärztliches Attest gefordert worden ist, um die gesundheitliche Beeinträchtigung des Sohnes feststellen zu können. Dieses hat man verweigert.
- Das ist wohl wahr, Herr Tonne, und das wissen Sie auch. Es hat keine ärztliche Untersuchung stattgefunden, die ein ärztliches Attest erbracht hätte.
- Wie? Da geht man zu einem Arzt und lässt das feststellen. So einfach ist das. Genau das ist nicht erfolgt.
Die Familie hat sich dann zum Jahreswechsel aus der Unterkunft verabschiedet, ist also einfach untergetaucht. Seitdem ist sie auch untergetaucht. Letztmalig wurde sie am 30. Dezember in der Unterkunft gesehen, hat sämtliche Sachen gepackt und ist gegangen. Nun gibt es glaubhafte Hinweise darauf, wo sich die Familie momentan aufhält.
In der Ausländerbehörde in Bramsche hat sich nämlich ein Anrufer gemeldet, der glaubhaft versichert, dass die Familie im Kosovo ist.
Ein Freund der Familie hat angerufen und um die Zeugnisse und Schulbescheinigungen der Kinder gebeten, weil die Kinder dort eingeschult werden sollen.