Editha Lorberg
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Last Statements
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Selbstmord passiert, dann ist das eine ganz schlimme Angelegenheit: für die Angehörigen und sicherlich vorher auch für den Betroffenen.
Was auch immer zu dieser Selbsttötung geführt hat, wir wissen es nicht, Frau Polat - Sie nicht, ich nicht und auch die Angehörigen nicht; denn der Herr, der sich das Leben genommen hat, hat sich dazu nicht geäußert.
Was auch immer in den letzten Tagen passiert ist, wir können es nicht rekonstruieren. Wir können auch nicht wissen, was ihn dazu bewogen hat. Hier ganz leicht den Stab über der Ausländerbehörde zu brechen, ist nicht redlich, Frau Polat.
Sie wissen, dass gesagt wurde, es hätte ein Gespräch der Ausländerbehörde noch einen Tag vor dem Selbstmord gegeben. Dies ist definitiv nicht der Fall gewesen. Sie wissen auch, dass an dem Tag, als der Selbstmord geschah, nur ein Gespräch mit der Anwältin stattfand. Die Ausländerbehörde hat nie erfahren, welchen Inhalt dieses Gespräch gehabt hat. Auch das muss uns an der Stelle zu denken geben.
Aber wir sind nicht Richter. Wir können diesen Selbstmord nicht beurteilen, nicht verurteilen oder überhaupt etwas darüber sagen.
Persönlich bin ich natürlich sehr betroffen von dem, was da passiert ist. Aber ich nehme mir nicht das Recht heraus, darüber zu urteilen, warum sich Herr Lama das Leben genommen hat.
Unser Mitgefühl gilt natürlich dem Sohn und ein Stück weit sicherlich auch Frau Tannenberg, die
die Mutter seines Kindes ist, aber schon seit langer Zeit keine Beziehung mehr zu ihm führt und selbst ausgesagt hat, sie hätte nur eine sehr kurze, nicht intensive Beziehung zu diesem Mann gehabt.
Ich bin traurig darüber, Frau Polat, dass Sie den Ausschuss, nachdem Sie Akteneinsicht hatten, nicht darüber unterrichtet haben, dass irgendwelche Unterlagen gefehlt haben sollen. Sie haben im Ausschuss das, was Sie heute hier gesagt haben, nicht mit uns gemeinsam beraten. Ich finde das nicht in Ordnung.
Das ist einer Ausschussarbeit nicht würdig; denn wir kommen im Petitionsausschuss zusammen, um solche Fälle zu beraten. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten diese Petition mit uns im Ausschuss tatsächlich noch einmal beraten, wenn Sie denn einen Anhaltspunkt gehabt hätten.
Alles in allem, Frau Polat, kann ich nur sagen: Sie haben auch schon im Herbst 2011 einmal eine Aussage im Petitionsausschuss getroffen, die protokollarisch zweimal festgehalten worden ist. Sie haben nämlich im Ausschuss ganz klar davon gesprochen, dass Sie Kontakt zu der Ausländerbehörde hätten und mit ihr gesprochen hätten.
Sie wissen, was in den Unterlagen steht. Die Ausländerbehörde hat gesagt, zu dem Zeitpunkt hat es nie ein Gespräch mit Ihnen gegeben.
Nur so viel zu den Aussagen, die Sie hier immer wieder tätigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alles, was unparlamentarisch war, nehme ich natürlich zurück. Das ist keine Frage.
Herr Meyer, wenn Sie so wenig Ahnung vom Brelinger Berg haben, dann sollten Sie ihn gar nicht erwähnen!
Zunächst geht es nicht um 14 ha, sondern um 17 ha. Außerdem sollten Sie den ganzen Sachverhalt hier richtig darstellen. Leider habe ich jetzt nicht die Zeit, das hier zu tun.
Frau Weyberg wird das vielleicht noch nachholen.
Aber eines kann ich Ihnen ganz sicher sagen: Wir brauchen keinen Herrn Meyer von den Grünen, der uns am Brelinger Berg behilflich ist. Das können wir ganz allein. Dazu brauchen wir Sie ganz bestimmt nicht!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zwei Behauptungen, die Kollege Meyer in den Raum gestellt hat, zurückweisen.
Herr - - - Beinahe hätte ich „Ziegenmeyer“ gesagt.
Ich meine natürlich Herrn Meyer von den Grünen, Entschuldigung.
Zum einen hat Herr Meyer behauptet, ich hätte einen Änderungsantrag meiner Fraktion angekündigt. Herr Meyer, das stimmt nicht. Aus welcher Quelle auch immer Sie das haben, das sind nicht meine Worte, die da in irgendeiner Form zitiert worden sind, wenn sie denn so zitiert worden sind.
Dazu muss ich auch ganz deutlich sagen: Der Durchstich am Brelinger Berg war längst vom Tisch, als der Bürgermeister an dem darauffolgenden Wochenende aktiv wurde. Daran sehen Sie schon einmal, dass es gar nicht notwendig war, einen Änderungsantrag anzukündigen. Es war ganz klar gesagt worden, dass der Durchstich aus
dem Entwurf herausgenommen wird. Genau das habe ich gesagt. Genau das ist auch geschehen.
Zum anderen hat Herr Meyer hier gesagt, ich würde heute der Erweiterung des um 17 ha zustimmen. Das ist nicht wahr; Sie wissen auch, dass Sie damit die Unwahrheit gesagt haben. Ich stimme heute keiner Erweiterung um 17 ha zu; und um 17 ha ging es.
Diese 17 ha sind aus dem Entwurf rausgenommen worden, sie stehen also überhaupt nicht mehr zur Abstimmung. Die 17 ha, die im Regionalen Raumordnungsprogramm stehen, standen in der Wedemark nie zur Diskussion.
Wenn Sie sich jetzt zum Vorreiter dieser Diskussion machen, dann kann ich Ihnen nur sagen: Unterhalten Sie sich mal mit Ihren Kollegen in der Region! Denn die haben das seinerzeit mit der SPD gemeinsam beschlossen - - -
Darf ich das noch zu Ende ausführen?
Wie gesagt, mir ist wichtig, hier klarzustellen, dass ich der Erweiterung um 17 ha nicht zustimme und auch nicht zustimmen kann, weil sie gar nicht mehr drin stehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine ganz kurze Berichterstattung: Der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt dem Landtag in der Drs. 16/4746, den Gesetzentwurf mit der aus der Anlage zu dieser Drucksache ersichtlichen Änderung anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam mit den Stimmen der Ausschussmitglieder aller Fraktionen bei Abwesenheit des Ausschussmitgliedes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustande. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich dieser Empfehlung angeschlossen. Eine Aussprache fand nicht statt. Die Änderungen sind nur redaktioneller Art. Von daher gab es eben auch keine inhaltliche Beratung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon abenteuerlich, wie Sie hier Petitionen vortragen. Zum einen verschweigen Sie die Hälfte aus den Petitionen, und zum anderen orientieren Sie sich überhaupt nicht an den tatsächlichen Gegebenheiten. Das finde ich schon sehr bedenklich.
Zu dieser Petition ist ausdrücklich zu sagen, dass die Familie in den noch nicht einmal anderthalb Jahren, die sie hier war, keine Integrationsbemühungen unternommen hat. Sie hat auch den Kindern verweigert, an Förderprogrammen teilzunehmen. Auch das spricht schon für sich. Das muss man zur Kenntnis nehmen, und das muss man auch bewerten. Hinzu kommt, dass ein ärztliches Attest gefordert worden ist, um die gesundheitliche Beeinträchtigung des Sohnes feststellen zu können. Dieses hat man verweigert.
- Das ist wohl wahr, Herr Tonne, und das wissen Sie auch. Es hat keine ärztliche Untersuchung stattgefunden, die ein ärztliches Attest erbracht hätte.
- Wie? Da geht man zu einem Arzt und lässt das feststellen. So einfach ist das. Genau das ist nicht erfolgt.
Die Familie hat sich dann zum Jahreswechsel aus der Unterkunft verabschiedet, ist also einfach untergetaucht. Seitdem ist sie auch untergetaucht. Letztmalig wurde sie am 30. Dezember in der Unterkunft gesehen, hat sämtliche Sachen gepackt und ist gegangen. Nun gibt es glaubhafte Hinweise darauf, wo sich die Familie momentan aufhält.
In der Ausländerbehörde in Bramsche hat sich nämlich ein Anrufer gemeldet, der glaubhaft versichert, dass die Familie im Kosovo ist.
Ein Freund der Familie hat angerufen und um die Zeugnisse und Schulbescheinigungen der Kinder gebeten, weil die Kinder dort eingeschult werden sollen.
Meine Damen und Herren, wir haben der Familie seinerzeit für die freiwillige Ausreise große Hilfsangebote unterbreitet, z. B. 12 250 Euro, u. a. für Medikamente für den Sohn, um ihr den Start im Kosovo zu erleichtern. Die Familie hat das alles nicht angenommen.
Wenn es sich bewahrheitet, dass die Familie, so wie es der Freund der Familie dargestellt hat, jetzt im Kosovo ist, dann hätte sie es zum einen leichter haben können, aber dann sind zum anderen auch alle Reden, die Sie hier gehalten haben, für die Tonne, Herr Tonne.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Khalilli liegt schon einige Jahre zurück. Frau Janssen-Kucz, das, was an dieser Stelle sehr wichtig ist, können Sie vielleicht nicht wissen, weil Sie im Ausschuss nicht dabei gewesen sind. Wir haben zu dem Sachverhalt auch eine Unterrichtung bekommen. Wir sind informiert worden, wie sich die Situation im Aufnahmelager mittlerweile darstellt. Fehler sind von damals eingeräumt worden, sie sind aber längst korrigiert. Mittlerweile gibt es in der Landesaufnahmebehörde hervorragendes Personal, das sehr wohl in der Lage ist, Erkrankungen wie Traumatisierungen zu erkennen.
Von daher sagen wir „Sach- und Rechtslage“, weil alles das, was erforderlich ist, passiert ist und dort in ausreichendem Maße praktiziert wird. Wir set
zen großes Vertrauen in das dortige Personal, und wir wissen, dass es hervorragende Arbeit leistet. Ich wäre glücklich, wenn auch Sie dies einmal anerkennen würden und nicht ständig auf den wirklich gut qualifizierten Mitarbeitern in diesen Landesbehörden herumhauen würden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Polat, Sie haben das eben überspitzt dargestellt. Es ist keinesfalls so, dass ein komplettes Studium abverlangt wird, sondern es geht nur darum, dass der Abschluss mit dem hier in Deutschland vergleichbar sein muss, dass die Qualifikation mit der hier in Deutschland geforderten Qualifikation vergleichbar sein muss. Mehr wird in dieser Sache gar nicht gefordert.
Die Petentin hat sich dieser Prüfung nicht gestellt, und sie hat auch nicht unbedingt viel dazu beigetragen, diese Prüfung abzulegen; denn sie sagt, sie sei der deutschen Sprache auch nach jahrelangem Aufenthalt hier in Deutschland nicht mächtig genug, um diese Prüfung anzugehen.
- Ja, natürlich. Aber sie muss ja schließlich auch die deutsche Sprache beherrschen, wenn sie diesen Beruf hier ausüben will. Es ist ein ganz wesentlicher Teil dieser Arbeit, die deutsche Sprache zu sprechen und sie auch zu verstehen. Von daher ist genau das, was hier gefordert wird, richtig und zielführend.
Es ist ganz klar der Stellungnahme zu entnehmen, dass das überhaupt nichts mit der Gesetzgebung zu tun hat, die jetzt auf Bundesebene verabschiedet wird.
- Sie sollten einfach einmal zuhören, Herr Limburg. Dann würden Sie vielleicht auch endlich die Zu
sammenhänge verstehen und nicht immer nur dumm rumquaken!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich gar nicht lange mit der Vorgeschichte dieses Falls aufhalten. Entscheidend sind hierbei folgende Punkte: Nach der Trennung von seiner Ehefrau im Jahre 2004 zog der Vater von drei Kindern von Saarbrücken in das 700 km entfernte Neu Wulmstorf. Damit hat der Vater seine Personensorge praktisch zum Stillstand gebracht. Der Kontakt zu den Kindern unterblieb trotz mehrfach getroffener Absprachen mit der Mutter. Erst die Tatsache, dass er seinen Aufenthaltsstatus verlieren könnte, brachte ihn dazu, neuen Kontakt zu den Kindern aufzunehmen.
Dennoch kam es nicht regelmäßig und in ausreichendem Umfang zu dem Kontakt.
Der Petent ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und auch verurteilt worden. Ich finde, man kann hier nicht davon sprechen, dass er kleine Verfehlungen begangen hat; denn auch im Bereich der häuslichen Gewalt ist er aufgefallen und verurteilt worden. Die Kinder sind Zeugen
dieser häuslichen Gewalt geworden und teilweise auch betroffen gewesen.
Ich denke, man kann auch nicht davon sprechen, dass er in irgendeiner Weise gegenüber seinen Kindern eine Vorbildfunktion oder eine besonders gut betreuende Funktion eingenommen hat.
Das Oberverwaltungsgericht hat - - -
Ja.
Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung aufgezeigt, dass die Beziehung zwischen Herrn Krasniq und seinen Kindern nicht schützenswert im Sinne des Artikels 6 des Grundgesetzes ist. Ich meine, das sollten auch die Linken zur Kenntnis nehmen.
Ich teile dieses Urteil ausnahmslos. Herr Krasniq wurde am 29. September 2011 nach Serbien abgeschoben. Dieser Entscheidung ist nichts hinzuzufügen.
Ich bitte das Hohe Haus, in diesem Fall „Sach- und Rechtslage“ zu befinden; denn dies ist den Kindern zuträglicher als jede andere Entscheidung.
Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während SPD und Linke fleißig an den Anträgen gearbeitet haben und darüber nachgedacht haben, wie man hier Hilfeleistungen auf den Weg bringen kann, war unsere Wissenschaftsministerin längst ganz fleißig am Werk und hat dafür gesorgt, dass heute bei den Studentenwerken in Niedersachsen große Freude herrscht.
Die Niedersächsische Landesregierung wird in den Jahren 2012 und 2013 6 Millionen Euro für die Studentenwerke zur Verfügung stellen.
Liebe Frau Ministerin Wanka, Sie haben die Forderungen der Oppositionsparteien im Niedersächsischen Landtag mit Ihren guten und zielführenden Entscheidungen ganz locker überholt.
Das ist großartig. Wir sind Ihnen zusammen mit den Studentenwerken dafür sehr dankbar.
Lassen Sie mich kurz auf die unterschiedlichen Förderungen zu sprechen kommen, die die Studentenwerke vom Land Niedersachsen bisher bekommen.
Die Studentenwerke erhalten jährlich eine Finanzhilfe in Höhe von 14,5 Millionen Euro. Von 2009 bis 2012 wurde diese Summe zur Planungssicherheit der Studentenwerke durch eine Vereinbarung gesichert, was in den anderen Ländern in dieser Form keineswegs praktiziert wird. Diese Zuschüsse zum laufenden Betrieb der Studentenwerke
liegen mit 13,62 % erheblich über dem Durchschnitt aller Länder, der nur bei 10,3 % liegt.
Dazu kommt, dass das Land Niedersachsen den Studentenwerken 2008 die von ihnen genutzten Grundstücke im Wert von 20 Millionen Euro unentgeltlich als Eigentum übertragen hat. Mit dieser Vereinbarung entfielen Erbpachtzinsen in Höhe von jährlich 300 000 Euro, die die Studentenwerke seitdem für ihre Arbeit zusätzlich zur Verfügung haben.
Im Jahre 2009 bekamen die Studentenwerke insgesamt 4,2 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II, um im Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang Sanierungsarbeiten durchführen zu können.
Wir sind stolz darauf, dass Niedersachsen bei den Wohnraumplätzen mit einer Unterbringungsquote von 13,05 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 11,64 % liegt.
Meine Damen und Herren, der doppelte Abiturjahrgang hat natürlich auch Auswirkungen auf die Studentenwerke. Genau auf diese besondere Situation hat die Niedersächsische Landesregierung reagiert. Mit den zusätzlichen 6 Millionen Euro in den Jahren 2012 und 2013 erhalten die fünf niedersächsischen Studentenwerke bedarfsorientiert - ausgerichtet an der Zahl der tatsächlich eingeschriebenen Studierenden - eine weitere Förderung, die sie im Sinne der Selbstverantwortung zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur einsetzen können.
Wir stellen fest, dass die Studentenwerke die Wohnheime überwiegend eigenverantwortlich betreiben und daher auch für die Sanierung zuständig sind. Sie sollten Rücklagen bilden, um auch hier entgegenwirken zu können. An der einen oder anderen Stelle gelingt dies, an anderen nicht so gut. Aber ich meine, dass man hier das Land nicht vollständig in die Alleinverantwortung ziehen kann, wie Sie das tun.
Wir begrüßen es sehr, dass mit den Zuschüssen zu den Studentenwerken den Studierenden eine erhebliche Verbesserung durch zusätzliche Angebote und Leistungen zuteil wird. Die Schaffung weiterer Wohnheime halten wir aufgrund der kurzzeitig und stark ansteigenden Studierendenzahlen durch den doppelten Abiturjahrgang für wirtschaftlich nicht vertretbar. Hierzu verweisen wir auch auf die zahlreichen Initiativen, die in den Kommunen bereits angelaufen sind, um Wohnraum für die Studierenden zu schaffen.
Zusammengefasst stelle ich fest, dass Niedersachsen einmal mehr bewiesen hat, wie sehr uns unsere Studierenden am Herzen liegen. Können wir auch nicht alle Wünsche erfüllen, so liegen wir mit den 6 Millionen Euro für die Studentenwerke doch genau richtig.
Meine Damen und Herren, die von mir aufgezeigte Sachlage macht deutlich, dass die Anträge der SPD und der Linken haltlos sind und daher abgelehnt werden müssen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche allen Studierenden für das Wintersemester viel Erfolg. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Bachmann hat in seinen Ausführungen zum Ausdruck gebracht, dass viele Sitzungen der Integrationskommission ausfallen und dass das im Zusammenhang mit einer Beeinflussung durch Herrn Minister Schünemann stehen könnte.
Ich möchte dies auf das Entschiedenste zurückweisen. Herr Bachmann, es ist eigentlich traurig, dass Sie das überhaupt - - -
- Doch. Denn es liegt in meiner Zuständigkeit, gemeinsam mit der Landtagsverwaltung abzusprechen - - -
- Vielleicht hören Sie jetzt einfach zu. - Es liegt in meiner Zuständigkeit, ob eine Sitzung stattfindet oder nicht. Die Landtagsverwaltung teilt mir die Tagesordnung mit. Wenn keine Tagesordnungspunkte vorliegen oder wenn es nur einen Tagesordnungspunkt gibt, lassen wir die Sitzung nicht stattfinden. Ich kann Ihnen auch kurz erklären, aus welchem Grund.
Sie wissen, dass viele externe Mitglieder aus ganz Niedersachsen zu uns kommen, dass sie einen weiten Anreiseweg haben, dass dies mit hohen Kosten verbunden ist und dass es auch in meiner Verantwortung liegt, die Sitzung so zu gestalten, dass sie einen gewissen Rahmen hat. Wenn das nicht gegeben ist, fallen solche Sitzungen schon einmal aus.
Nun können Sie vielleicht davon ausgehen, dass die Integrationspolitik hier in Niedersachsen so gut funktioniert, dass uns einfach keine Anträge zur Beratung vorliegen.
Ich möchte einfach ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass kein Ministerium die Möglichkeit hat, mich in irgendeiner Weise dahin gehend zu beeinflussen, ob eine Sitzung stattfindet oder nicht. Das sage ich ganz klar, Herr Bachmann.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung sollen in Artikel 1 das Niedersächsische Hochschulgesetz und in Artikel 2
das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz geändert werden.
Nachfolgend möchte ich Ihnen die vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen vorstellen.
Zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes: Hier soll geregelt werden, dass künftig noch nicht volljährige Studierende von Studienbeiträgen befreit werden. Studienbeiträge haben u. a. den Ansatz, dass jeder Studierende eigenverantwortlich und individuell für seine Zukunft vorsorgt. Dafür werden den Studierenden Darlehen gewährt. Diesen Ansatz verknüpfen wir allerdings mit der Volljährigkeit der Studierenden.
Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme eines Studiendarlehens für Minderjährige nur mit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters - meist also der Eltern - und mit der Genehmigung des Familiengerichts nach § 1643 Abs. 1 und § 1822 Nr. 8 des BGB möglich.
Den sich daraus ergebenden Verwaltungsaufwand möchten wir vermeiden - für Studierende und für Eltern. Vielmehr wollen wir sicherstellen, dass sich minderjährige Studierende und deren Eltern durch diese Regelung ermutigt fühlen, ein Studium aufzunehmen. Niemand soll an den hohen bürokratischen Vorgaben, die sich zwangsläufig für Minderjährige und deren Eltern ergeben würden, scheitern bzw. auf einen frühzeitigen Studienbeginn verzichten müssen. Daher halten wir diese Regelung für zwingend erforderlich.
In der Vergangenheit waren minderjährige Studierende eine verschwindende Minderheit. Mit dem Abitur nach zwölf Jahren und nach Aussetzung der Wehrpflicht wird sich die Zahl zwar erhöhen; doch die Mindereinnahmen der Hochschulen sind an dieser Stelle nach unserer Auffassung zumutbar.
Studienbeiträge sind eine Investition der Studierenden in die eigene Zukunft und sollten nicht durch die Eltern, sondern über ein Darlehen finanziert werden. Da dieses für Minderjährige nicht ohne Weiteres möglich ist, wie ich schon ausgeführt habe, ist die Befreiung von den Beiträgen nur konsequent.
Lassen Sie mich nun zu Artikel 2 des Gesetzentwurfs kommen. Vorab möchte ich anmerken, dass der Hochschulpakt 2020 insgesamt ein ausgesprochen erfolgreiches und zielführendes Projekt ist. Der Hochschulpakt 2020 ist die zukunftweisende Antwort auf die steigenden Studiennachfragen in unserem Lande. Nachdem die erste und die zweite Säule des Hochschulpaktes mit überaus
großer Zustimmung umgesetzt wurden, steht nun die Erweiterung des Paktes um die dritte Säule an. Hier geht es darum, dass Bund und Länder ein gemeinsames Förderprogramm zur Verbesserung der Studienbedingungen an unseren Hochschulen beschlossen haben.
Für Niedersachsen bedeutet das konkret, dass 65 Millionen Euro, also 11 % des Gesamtfördervolumens des Bundes, in der ersten Stufe an 15 niedersächsische Hochschulen fließen werden. Der Bund hat hier eine qualitätsgesteuerte Regionalisierung der Mittel vorgegeben. Die Mittel sollen zur Personalqualifizierung und zur Personalgewinnung sowie zur Weiterentwicklung der Lehrqualität eingesetzt werden.
Die CDU-Fraktion unterstützt die Verwendung der zusätzlichen Mittel zur Qualitätssteigerung an unseren Hochschulen ausdrücklich. Ohne die heutige Gesetzesänderung wären die Mittel kapazitätswirksam einzusetzen. Dieses wollen wir an dieser Stelle aber ausdrücklich nicht. Die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Mittelverwendung - vorzugsweise kapazitätswirksam - sehen wir nicht eindeutig bestätigt. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich.
Daher begrüßen wir es sehr, dass wir nach den zügigen Beratungen im Ausschuss heute über den Gesetzentwurf der Landesregierung abstimmen können, sodass unsere Studierenden in Niedersachsen bereits zu Beginn des Wintersemesters im September von den Änderungen profitieren können.
Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung zum gesamten Gesetzentwurf. Nur so können wir signalisieren, dass es uns auch weiterhin um eine Verbesserung der Hochschullandschaft in Niedersachsen geht und wir damit im internationalen Wettbewerb bestehen können.
Ich danke den Mitarbeitern des MWK und dem GBD für die hervorragende Zusammenarbeit bei den Beratungen des Gesetzentwurfs.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Flüchtlingspolitik haben wir hier schon so manche Debatte erlebt und gehört. Heute ist mal wieder deutlich geworden, wie wenig Sie es beachten, dass Deutschland die Verantwortung übernimmt und trägt, und wie sehr Sie Ihr eigenes Vaterland hier beschimpfen. Das ist schon schlimm!
- Dann hätten Sie zuhören sollen, was Frau Polat gesagt hat! Wenn Frau Flauger ihre Informationen, die sich auf die Flüchtlingspolitik beziehen, der Bild-Zeitung entnimmt, dann ist das ihre Sache. Wir lesen auch andere Zeitungen. Wir beschäftigen uns auch mit ganz seriösen Aussagen dazu.
Darum wissen wir auch, wie die Situation tatsächlich aussieht.
Meine Damen und Herren, es steht doch ganz und gar außer Frage, dass die Situation in Teilen der arabischen Welt im Augenblick sehr, sehr schwierig ist. Es ist gut, dass es Länder wie Tunesien oder Ägypten gibt, die diesen demokratischen Wandel, diesen Umbruch in überwiegend friedlicher Art und Weise erleben dürfen.
Das, was in Ländern wie Libyen oder Syrien passiert, ist natürlich erschreckend und furchtbar. Viele Menschen - gerade wurden auch schon Gastarbeiter erwähnt, die aus Libyen flüchten mussten - haben dort viel Gewalt erfahren müssen und sind dann auch durch die Mithilfe Deutschlands in ihre Herkunftsländer gebracht worden und werden auch heute immer noch dorthin gebracht.
Ein Teil dieser Flüchtlinge wagt auch den gefährlichen Weg über das Meer. Wir wissen, dass viele Flüchtlinge auf Lampedusa angekommen sind. Wir wissen auch, dass Malta ungefähr 1 000 Flüchtlinge aufgenommen hat. Das ist für so ein kleines Land viel zu viel. Dort hat Deutschland, hat die EU umgehend reagiert, indem erklärt wurde: Malta wird geholfen. - Den Flüchtlingen, ungefähr 10 % von denen, die auf Lampedusa angekommen sind, die nämlich tatsächlich Kriegsflüchtlinge sind, und
den Flüchtlingen auf Malta steht Schutz der EU und der ganzen Welt zu.
Wir müssen in dieser Debatte ein Stück weit differenzieren. Wir sprechen auf der einen Seite von den Menschen, die vor Gewalt fliehen, weil sie keine andere Möglichkeit haben, z. B. die Menschen aus Somalia oder Eritrea. Aber es gibt viele Menschen - das ist der Großteil -, die sich auf den Weg gemacht haben - auch das wurde schon gesagt -, überwiegend junge Männer, die wir als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnen müssen. Wenn wir davon ausgehen, dass auf Lampedusa ungefähr 30 000 Flüchtlinge angekommen sind, dann klingt das vielleicht im ersten Augenblick nach sehr viel. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber daran erinnern, dass in den 90er-Jahren das Zehnfache dessen hier in Deutschland angekommen ist. Bitte vergessen Sie das nicht!
Vergleichen Sie doch einmal, wie viele Flüchtlinge im letzten Jahr in Schweden angekommen sind, das viel kleiner ist. Aber auch das spielt hier gar keine Rolle. Sie möchten gerne dokumentieren, dass hier eine riesengroße Flüchtlingswelle schon unterwegs ist oder schon angekommen ist. Das ist im Augenblick überhaupt nicht der Fall. Alle Menschen, die wirklich Schutz brauchen, werden diesen Schutz auch erhalten. Davon bin ich ganz fest überzeugt.
Die Lage der Flüchtlinge, die aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus den Weg nach Lampedusa gesucht haben, war den Zeitungen zu entnehmen. Wir müssen uns natürlich überlegen, was mit diesen Menschen passiert. In der Frage hat sich Italien einen leichten Fuß gemacht: Es wurden Papiere ausgestellt, damit sie weiterziehen konnten, obwohl dafür keine Grundlage gegeben war. Es ist klar, dass die EU-Länder dann nicht Hurra schreien. Das ist schon schwierig. Deshalb muss man sich die Debatte darüber auch gefallen lassen.
Die Menschen, die hierherkommen und versuchen, als Wirtschaftsflüchtlinge hier zu bleiben, werden aber in ihren eigenen Ländern gebraucht, auch in Tunesien, gerade die jungen Männer. Denn ein Land, in dem es darum geht, sich demokratisch zu bewähren und sich aufzubauen, braucht auch seine jungen Männer.
Nein.
Es ist besonders wichtig, dass wir dafür sorgen, dass dieser demokratische Prozess in diesen Ländern gelingt. Wenn Sie, Frau Flauger, heute Zeitung gelesen haben, dann wissen Sie auch, dass sich der G8-Gipfel sehr intensiv mit der Frage beschäftigt hat, was man tun kann, um in den Ländern zu helfen. Deutschland hat sich verpflichtet, die Schulden umzustrukturieren, Jugendlichen eine Ausbildungsmöglichkeit in ihrem Land zu geben, andere Länder haben andere Verpflichtungen übernommen. Bitte tun Sie nicht so, als würden die Länder der EU nicht auf diese schwierige Situation reagieren! Es ist richtig, dass in den Ländern viel getan wird, und es wird viel getan. Bitte verkennen Sie das doch nicht! Es bekommt nämlich auch den Menschen, die dorthin gehen und den hilfebedürftigen Menschen vor Ort helfen, nicht gerade gut, wenn wir das hier kleinreden.
Es hat Mitte Mai eine Konferenz des EUMinisterrates gegeben. Auch auf dieser Ebene hat man sich mit dieser Frage beschäftigt. Es geht nicht um Abschottung, sondern um Gerechtigkeit. Es geht nicht darum, dass man wieder Grenzkontrollen einführen will, weil man die Flüchtlinge nicht haben will. Aber die Situation der Wirtschaftsflüchtlinge ist bitte schön sehr differenziert von der Situation der Flüchtlinge zu unterscheiden, die um Leib und Leben bangen müssen.
Ich bitte Sie jetzt wirklich: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Hilfe für die wirklich hilfebedürftigen Menschen aus der EU heraus, aus unserem Land, aus Deutschland und aus Niedersachsen heraus, passieren kann! Das ist wichtig.
- Wenn es notwendig wird, Frau Flauger,
und wenn tatsächlich noch viele, viele Flüchtlinge ankommen werden - wir wissen nicht, wie sich die Situation entwickelt -, dann wird auch Friedland seine Türen öffnen; denn Friedland war immer das
Tor zur Freiheit für Menschen, die an Leib und Leben gefährdet waren.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Frau Polat, hören Sie doch einfach einmal zu und verrennen Sie sich nicht in das, was Sie denken - und nichts anderes! Ich habe hier ganz klar ausgeführt und gesagt, wie die Situation ist, dass nämlich Deutschland Flüchtlinge aufnimmt. Wir haben sofort Flüchtlinge aus Malta aufgenommen. Deutschland wird 100 Flüchtlinge aufnehmen. Davon wird Niedersachsen neun oder zehn Personen bekommen. Das ist ganz klar. Sagen Sie doch nicht, dass sich Deutschland verweigert! Das, was Sie hier verbreiten wollen, ist einfach nicht wahr!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde genommen ist der Sachverhalt von Frau Zimmermann und Frau Polat hier richtig dargestellt worden. Herr Osmani ist bereits einmal abgeschoben worden. Er ist dann wieder ins Bundesgebiet eingereist, zwei Tage nachdem seine Frau 1999 ins Bundesgebiet kam. Mit der Abschie
bung, die damals vollzogen wurde, hat er sich jeden Weg zurück in die Bundesrepublik versperrt. Wenn er damals freiwillig ausgereist wäre, hätte er heute nicht das Problem, dass er in keiner Weise von einem Bleiberecht begünstigt ist. Er hätte auch nicht das Problem, dass jetzt alle Asylanträge, die er gestellt hat, in der Form abgelehnt worden sind. Er hat sich im Grunde genommen die jetzige Situation mit der damaligen Abschiebung selbst zuzuschreiben.
Die Asylanträge für die gesamte Familie sind abgelehnt worden. Nun muss man natürlich sagen, dass Minderheiten eine Zeit lang nicht in den Kosovo zurückgeführt werden konnten. Dann ist ein drittes Kind geboren worden, und dadurch hat sich die Abschiebung bzw. die Ausreise verzögert. Weitere Anträge folgten.
Die Straffälligkeit, die hier schon erwähnt wurde, ist insoweit ein bisschen heruntergespielt worden, als der Eindruck entstanden ist, das sei nichts Gravierendes. Man muss aber auch sagen, dass er wiederholt straffällig geworden ist und die letzte Sache nicht einmal sechs Jahre zurückliegt. Ich finde, das ist kein so langer Zeitraum, dass man diesen Aspekt völlig außer Acht lassen darf.
Die Kinder sind sicherlich noch relativ klein. Von daher ist es nicht so einfach, die Familie zurückzuführen. Es gibt aber überhaupt keine gesetzliche Grundlage, auf der wir handeln könnten, und es gibt auch keine Grundlage für eine humanitäre Entscheidung. Man muss auch wissen, dass die Familie Bescheinigungen vorgelegt hat, in denen sie einmal als Aschkali und einmal als Minderheitengruppe der Roma bezeichnet worden sind - immer so, wie sie es in dem jeweiligen Zeitraum gebraucht hat. Ich finde, dass auch das nicht redlich ist. Auch diese Punkte müssen hier einmal gesagt werden dürfen.
Die Härtefallkommission hat diesen Fall geprüft und festgestellt, dass kein Grund besteht, die Familie aus humanitären Gründen in der Bundesrepublik zu belassen. Frau Polat, ich meine, dass wir uns nicht immer wieder über die Entscheidung einer Härtefallkommission hinwegsetzen dürfen. Insbesondere Sie wollten die Härtefallkommission, um solche Entscheidungen außerhalb des Parlamentes zu treffen. Nun haben wir die Situation, dass die Härtefallkommission entscheidet. Ich meine, dass wir in diesem Fall nur auf „Sach- und Rechtslage“ entscheiden können und nicht immer versuchen sollten, Entscheidungen der Härtefallkommission durch die Hintertür auszuhebeln. Das
würde dem, was Sie damals ständig gesagt haben, widersprechen. Ich finde, Sie müssen sich hin und wieder auch einmal mit der Sach- und Rechtslage vertraut machen und sie akzeptieren.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es wird auch ganz schnell gehen, weil ich auf die unfassbaren Äußerungen von Herrn Adler gar nicht eingehen werde.
- Ja. Der Hinweis auf die Verwurzelung ist so weit hergeholt ist, dass man sich wirklich fragen muss, wie das zusammenhängt.
Wir werden sicherlich im Ausschuss noch einmal detailliert darüber sprechen. Vielleicht sollte Herr Adler auch ab und zu einmal bei uns im Petitionsausschuss dabei sein.
Ich möchte aber auf das zu sprechen kommen, was Herr Borngräber eben gesagt hat. Herr Borngräber, in Ihren Ausführungen haben Sie das Gleiche versucht, was Sie im Ausschuss schon versucht haben, nämlich von den Tatsachen abzulenken oder sie nicht zu erwähnen. Dass 2004 eine erneute Straffälligkeit vorlag, können auch Sie nicht in Abrede stellen.
Unterhalten Sie sich bitte noch einmal mit dem Ministerium, lassen Sie sich noch einmal die Fakten geben, oder lesen Sie bitte noch einmal die Stellungnahme genau durch! Dort steht ganz eindeutig, dass 2004 wegen Betruges ein erneutes Verfahren eingeleitet worden ist. Das können Sie, bitte schön, hier nicht außer Acht lassen, und Sie können nicht so tun, als sei die einzige Straffälligkeit 2001 gewesen. Das ist so nicht in Ordnung.
Im Übrigen geben Sie all denen, die freiwillig wieder nach Hause gegangen sind - in den Kosovo, wo ihre Wurzeln liegen, lieber Herr Adler -, eine schallende Ohrfeige, wenn Sie so argumentieren, wie Sie es heute hier getan haben, Herr Borngräber. Auch darüber sollten Sie einmal nachdenken.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über eine der bedeutendsten Münzsammlungen, die wir hier in Niedersachsen haben. Liebe Frau Behrens, wenn Sie sagen, dass sich die Fachwelt dafür ausspricht, dass die unterschiedlichen Münzsammlungen hier in Niedersachsen zusammengefasst werden sollen, dann haben Sie vielleicht nur mit einem Teil der Fachwelt gesprochen; denn man sieht dies eigentlich sehr, sehr differenziert. Ich versuche jetzt, Ihnen das noch einmal deutlich zu machen.
Sie wissen, dass die Geschichte des Münzkabinetts ins 17. Jahrhundert zurückreicht. Im Jahr 1983 erwarb die Deutsche Bank AG das ehemalige Königliche Münzkabinett, das als niedersächsisches Münzkabinett der Deutschen Bank in seinem Bestand gesichert und in das Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen wurde. Damit wird deutlich, worum es sich hier überhaupt handelt.
Das Wissenschaftsministerium und auch das Landesmuseum in Hannover haben das Münzkabinett in all den Jahren sehr vorbildlich unterstützt. Das kann man z. B. auch auf der Homepage des Landesmuseums hier in Hannover nachlesen. Es wurde auch sichergestellt, dass der Bestand sehr gut verwahrt wird.
Nach mehrjährigen Verhandlungen ist dem Land Niedersachsen dann im Dezember 2009 der Kauf dieses Münzkabinetts gelungen. Dieses Münzkabinett ist daraufhin in das Landesmuseum nach Hannover gebracht worden. Dadurch wurde sichergestellt, dass eine breite Öffentlichkeit, aber auch die Forschung Zugang zu diesem sehr bedeutungsvollen Münzkabinett hat.
Wir begrüßen sehr den Kauf des Münzkabinetts durch das Land. Wir sind dankbar, dass durch diese Entscheidung sein weiterer Bestand im Landesmuseum in Hannover unter besten konservatorischen Bedingungen gesichert wurde und dass Forschung betrieben werden kann.
Liebe Kollegen, natürlich gibt es hier in Niedersachsen auch noch weitere beeindruckende Münzsammlungen. Diese befinden sich im Eigentum kommunaler Gebietskörperschaften, Firmen, Stiftungsuniversitäten und anderer Landesmuseen. Sie werden an sehr unterschiedlichen Orten aufbewahrt und zum Teil auch präsentiert. Diese Sammlungen haben jeweils einen regionalen Be
zug. Wir halten es für ausgesprochen wichtig, dass dieser regionale Bezug auch weiterhin bestehen bleibt.
Es ist wichtig, dass sich die Eigentümer, aber auch die Menschen, die dort leben, mit dem, was sie an ihre eigene Geschichte erinnert, identifizieren können und dass sie das vor Ort haben. Nicht zuletzt ist diese regionale Unterbringung aber auch für Forschungsvorhaben ausgesprochen wichtig.
Wir setzen auf die freiwillige Möglichkeit, die Exponate in Ausstellungen zusammenzuführen und zu präsentieren, aber eben immer nur leihweise. Die Zusammenarbeit der Museen hier in Niedersachsen läuft ganz vorbildlich. Das wissen auch Sie. Eine Vernetzung kann aber immer noch besser ausgeprägt werden. Wir aber meinen, dass der Landtag den Museen keinesfalls die Art und Weise der Zusammenarbeit oder der Vernetzung vorschreiben sollte, wie Sie das in Ihrem Antrag beschreiben.
Wir sind begeistert von der Einrichtung eines virtuellen Münzkabinetts in Niedersachsen. Wir sehen hier eine große Chance, um die vielfältigen Münzschätze auf virtuelle Weise zusammenzuführen und gleichzeitig die regionalen Identitäten zu wahren. Sowohl der Öffentlichkeit als auch der Forschung kommt ein virtuelles Münzkabinett sehr entgegen.
Daher lässt sich abschließend nur sagen: Im Grunde genommen liegen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien, inhaltlich eigentlich gar nicht so weit auseinander. Wir aber orientieren uns an der Realität, während Sie in der Weihnachtszeit mit „Wünsch dir was“ angekommen sind.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen eine ernüchternde Debatte über Integration in unserem Land verfolgen können. In dieser Debatte ist sehr deutlich geworden, dass in der Integrationspolitik häufig der dritte Schritt vor dem ersten oder zweiten Schritt gegangen wird. Gerade Sie von SPD, Grünen und Linken machen das ja mit unermüdlichem Einsatz.
Dabei registrieren Sie die Interessen der Mehrheit in unserem Land nicht. Sehr viele Menschen in unserem Land fühlen sich mit dieser Art der Integrationspolitik völlig überfordert. Sie sind besorgt und fordern zu Recht eine sensible und gut überlegte Integrationspolitik.
Die Menschen in unserem Land stehen für Zuwanderung. Sie sind weitestgehend davon überzeugt, dass Zuwanderung sinnvoll und notwendig ist. Diese Erkenntnisse kommen nicht von den Politikern. Nicht Politiker haben sich das ausgedacht und haben das verkündet, sondern es ist eine wahrnehmbare Mehrheit in unserer Gesellschaft. Ich denke, das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Sie fordern die Streichung des Optionszwanges und wollen generell eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen. Dabei ist schon der Begriff „Zwang“ völlig fehl am Platz; denn es handelt sich hierbei nicht um einen Zwang, sondern um eine Pflicht, die sogar zwei Möglichkeiten offen lässt. Es hat einmal eine Zeit gegeben, in der gerade auch die SPD diese Pflicht für richtig empfunden hat.
Meine Damen und Herren, gerade Sie von der SPD, haben Sie sich einmal die Konsequenzen aus dieser Forderung genau überlegt?
Sind Sie immer noch auf dem gedanklichen Trip, dass man die Integration quasi in die Wiege gelegt bekommt, wenn man in Deutschland geboren wird,
und dass das, was nicht von allein passiert, dann der Staat richtet - koste es, was es wolle? Wenn Sie immer noch die Augen davor verschließen, dass das nicht funktioniert, dann haben Sie wirklich etwas verpasst.
Erkennen Sie denn nicht, dass die Einbürgerung immer erst am Ende der Integration stehen muss? Sie können uns nicht davon überzeugen, dass eine doppelte Staatsangehörigkeit positive Auswirkungen auf die Integration an sich hat. Wenn es denn so wäre, dürfte es bei den Optionspflichtigen keinerlei Probleme hinsichtlich der Integration geben. Dass das nicht so ist, erleben wir tagtäglich.
Wer sich gut integriert, die Sprache beherrscht, unsere Gesetze beachtet, Bildungsangebote annimmt, auf dem Arbeitsmarkt angekommen ist und sich damit als Teil unserer Gesellschaft fühlt, sagt sehr häufig Ja zur Einbürgerung und damit auch Ja zu Deutschland. Darauf setzen wir.
Die Handlungsfelder Sprache, Bildung und Arbeit müssen wir weiterhin ausbauen und stärken; denn die Defizite werden nicht durch eine doppelte Staatsbürgerschaft aus dem Weg geräumt. Das müssen auch Sie vielleicht einmal zur Kenntnis nehmen.
Ein junger Mensch, der sich zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheidet, kehrt damit keinesfalls seiner eigenen Kultur den Rücken, so wie Sie es gerne darstellen wollen.
In Ihrem Antrag schreiben Sie von den hier geborenen Jugendlichen, die hier ihre Heimat haben und ihre Lebenswirklichkeit finden. So weit, so gut, Herr Jüttner. Aber dann schreiben Sie davon, dass diese Jugendlichen in einen Konflikt geraten, da sie sich den kulturellen Traditionen ihrer Eltern verpflichtet fühlen, und dass die alleinige Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit als Akt der Abkehr von Traditionen missverstanden werden könnte.
Das muss man sich einmal genau durch den Kopf gehen lassen. Das wirft doch die Frage auf, wie ernst die Personen die Integration nehmen, wenn sie ihre in Deutschland geborenen Kinder missverstehen, wenn diese sich nach Eintritt der Volljährigkeit für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden möchten, wenn sie ihnen damit unterstellen, sich von der Kultur und von den Traditionen abzuwenden.
An dieser Stelle wird doch sehr deutlich, dass einmal wieder der erste und der zweite Schritt über
haupt noch nicht gegangen worden sind, während Sie hier schon den dritten fordern. Meine Damen und Herren, den dritten Schritt vor dem ersten und zweiten zu tun hätte fatale Folgen.
Die deutsche Staatsbürgerschaft ist mit Pflichten, aber auch mit weitreichenden Rechten innerhalb der Solidargemeinschaft verbunden. Daher sehen wir es als zumutbar an, dass ein junger Mensch nach Eintritt der Volljährigkeit und weiteren fünf Jahren der Selbstfindung eine Entscheidung treffen muss, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt oder ob er die von den Eltern abgeleitete Staatsangehörigkeit für sich übernehmen möchte.
Herr Poppe, Sie haben auch die EU-Bürger genannt, die binationalen Ehen werden auch immer wieder angeführt. Man muss vielleicht einmal im EU-Recht nachlesen; denn dann würde einem klar, wo der Unterschied liegt. Wenn wir die binationalen Ehen sehen: Da liegt der Unterschied ganz klar bei 50 %; denn ein Elternteil ist deutsch, das andere hat eine ausländische Herkunft. Auch da sehen Sie also einen ganz klaren Unterschied.
Versuchen Sie also nicht, alles über einen Kamm zu scheren; denn das wäre hier in dieser Auseinandersetzung völlig fehl am Platz.
Sie haben sicherlich die Debatte im Bundestag zur Abschaffung der Optionspflicht verfolgt und festgestellt, dass es der CDU nicht darum geht, diese zugunsten einer dauerhaften doppelten Staatsbürgerschaft abzuschaffen, sondern vielmehr um eine Überprüfung und gegebenenfalls um eine Nachbesserung.
Beispielsweise muss geklärt werden, was mit den Optionspflichtigen ist, die unser Land für immer verlassen und vor Vollendung ihres 23. Lebensjahres in dem Land, in dem sie dann leben, wiederum Kinder bekommen, die dann aber automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, obwohl sie überhaupt nichts mit Deutschland zu tun haben und hier auch nicht leben.
Meine Damen und Herren, das sind Fragen, die dringend geklärt werden müssen.
Wir begrüßen generell die Einbürgerung der dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer. Wir begrüßen auch die Entscheidung vieler junger Menschen, die hier geboren werden und nach ihrer Volljährigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Sie sind uns herzlich willkommen. Am Ende des Integrationsweges werden dadurch noch einmal die gesellschaftliche Teilhabe und die politische Mitgestaltung optimiert. Das ist bereits so belegbar.
Wir sprechen uns klar für eine Weiterentwicklung der Integrationspolitik aus, und wir möchten, dass wir auf dem Integrationsweg sowohl die Einheimischen als auch die Zuwandernden mitnehmen.
Wir lehnen die Abschaffung der Optionspflicht ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung nimmt ihren Auftrag, die Migrantenorganisationen zu fördern, in vorbildlicher Weise wahr. Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass für das Haushaltsjahr 2010 keine Kürzungen im Bereich der freiwilligen Leistungen für die Migrantenorganisationen vorgesehen sind. Ich denke, das zeigt schon, wie wichtig uns gerade der Integrationsbereich ist.
Im Vordergrund der Förderung stehen immer die Personen, denen die Mittel eine Hilfe im Integrationsprozess sind, nämlich die Migrantinnen und Migranten, die sich auf dem Integrationsweg befinden. Wenn wir die Fördermittel wirkungsvoll in die Hände der Verbände und Selbsthilfeorganisationen geben wollen, muss es sich zwangsläufig um eine Projektförderung handeln.
Frau Polat, niemand stellt die qualitativ hochwertige Arbeit der Migrantenverbände infrage. Sie haben gerade sehr eindrucksvoll aufgezeigt, welche Leistungen die Verbände in den letzten Jahren gebracht haben und bringen. Das zeigt deutlich, dass sie sich weiterentwickelt haben, und zwar ohne institutionelle Förderung, sondern über die Projektförderung. Das muss man an dieser Stelle deutlich zur Kenntnis nehmen.
An einem Beispiel können Sie sehen, wie stark das Land Niedersachsen in die Projektförderung einsteigt. Die AMFN, die Arbeitsgemeinschaft der MigrantInnen und Flüchtlinge in Niedersachsen, hat beispielsweise im Haushaltsjahr 2009 mehr als 50 000 Euro für verschiedene Projekte erhalten. Ohne Frage sind diese Mittel durch die Unterstützung der AMFN direkt an die Migrantinnen und Migranten geflossen; denn dort haben sie Hilfe gesucht und konnten diese über die Projekte bekommen. Das muss das Ziel einer verantwortungsvollen Landesregierung und natürlich auch das der Regierungsfraktionen sein.
Würden wir das Geld in die institutionelle Förderung stecken, würde zwar der Geschäftsbereich an der einen oder anderen Stelle gestärkt, aber das
würde den betroffenen Migrantinnen und Migranten nicht wirklich konkret helfen, Herr Bachmann.
- Ja, auch Teile davon.
Hinzu kommt, dass durch die Projektförderung mehr Flexibilität bei den Verbänden erreicht werden kann. Natürlich kann man sich hinstellen und fordern, dass das Land zusätzlich auch die Projekte fördern soll. Ich kann nur sagen: Jeder, der das fordert, hat die Haushaltslage des Landes völlig aus den Augen verloren, Herr Bachmann. Aber es macht sich eben - gerade auch für Sie - in der öffentlichen Diskussion immer sehr gut, die Mittel einzufordern; denn Sie müssen ja den Haushalt nicht vertreten. Wenn Sie es müssten, dann wäre es Ihnen wahrscheinlich egal, Herr Bachmann.
Meine Damen und Herren, auch der Landesrechnungshof hat sich in dieser Frage ganz klar positioniert. Frau Dr. Lesemann hat eben gesagt, dass der Landesrechnungshof die institutionelle Förderung nicht verbietet. Aber sie hat unterschlagen, den Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag zu erklären, was der Landesrechnungshof ganz deutlich zum Ausdruck gebracht hat.
Er hat nämlich ganz klar gesagt, dass die institutionelle Förderung zurückgefahren werden muss und dass die Projektförderung im Vordergrund stehen muss, Herr Bachmann. Das beinhaltet auch, dass einer Förderung eine umfassende Konzeption vorangehen muss.
Die Förderanträge stellen in der Regel auch keine Hürden dar. Das zeigt die große Zahl der Anträge, die aus den Migrantenorganisationen kommen.
An dieser Stelle sei auch einmal gesagt, dass die Kooperationspartner, aber auch die Ministerien große Hilfeleistungen bei der Ausarbeitung der Anträge geben. Anträge, deren Konzeption gut begründet ist und die nachhaltig für gelingende Integration stehen, werden in der Regel positiv beschieden, Herr Bachmann.
Nein.
Wir konnten uns im Innenausschuss anhand einer Liste von der Vielzahl der Projekte überzeugen, die im Jahre 2009 bewilligt worden sind. Ich möchte nochmals betonen, dass durch diese Projekte der Gruppe der Zugewanderten in Niedersachsen wichtige Hilfestellungen gegeben werden konnten. Es werden auch immer wieder die verschiedenen Programme der EU in Anspruch genommen, die gewisse Förderkriterien beinhalten. Dass das nicht immer einfach ist, stelle ich gar nicht in Abrede. Aber auch hier geht es darum, Kooperationspartner zu finden. Das gelingt den Organisationen und Verbänden - wie wir in der Kommission erfahren haben - ja immer wieder.
Ich will damit sagen, dass die Initiativen der einzelnen Verbände und Organisationen durchaus zum Erfolg führen. Man muss manchmal nur anfangen. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine bessere Vernetzung der verschiedenen Selbsthilfeorganisationen einen geringeren Verwaltungsaufwand und damit auch geringere Kosten herbeiführen würde.
Ich fasse zusammen: Das Land ist gehalten, die Projektförderung der institutionellen Förderung voranzustellen und die Zielsetzung der Projekte zu überprüfen. Die Haushaltslage lässt da keinen Spielraum. Eine zusätzliche institutionelle Förderung ist derzeit nicht realisierbar. Wir werden auch weiterhin die Verbände und die Organisationen in der Projektförderung unterstützen.
Darin sehen wir unsere dringliche Aufgabe. Wir werden den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen.
Danke schön.
Herr Bachmann, Sie wissen ganz genau, wie die Situation ist, die uns der Landesrechnungshof aufgezeigt hat. Das können Sie auch in den Landtagsdrucksachen nachlesen; das ist ganz eindeutig. Es ist ja auch noch einmal im Ausschuss ganz deutlich dargelegt worden. Also, kümmern Sie sich doch bitte einfach einmal um das, was in den Protokollen steht; dann brauchen Sie hier nicht unnötige Fragen zu stellen.
Was den Sachverhalt betreffend das Ethno-Medizinische Zentrum angeht, so haben wir auch das in der Integrationskommission kurz angesprochen. Das hat Herr Salman kurz dargelegt.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnen wir ab, da er geltendem Bundesrecht widerspricht, unsere Kommunen ohne Not mit nicht kommunalen Aufgaben belastet, Behörden bei ihrer Arbeit behindert und gesamtwirtschaftlich gesehen keinesfalls zu Einsparungen führt.
Gemeinschaftsunterkünfte, betrieben durch das Land oder die Kommunen, sind in diesem Entwurf nicht mehr vorgesehen. Eine Verteilung auf die Gemeinden mit ausschließlich dezentraler Unterbringung widerspricht § 53 des Asylverfahrensgesetzes, wonach die Unterbringung nach der Phase der Erstaufnahme in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften erfolgen soll. Diese Regelung wirkt bei bestehender Ausreiseverpflichtung gemäß § 56 Abs. 3 des Asylverfahrensgesetzes und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich fort.
Meine Damen und Herren, unabhängig von der rechtlichen Betrachtung sehen wir keine Notwendigkeit, das Unterbringungskonzept hier in Nieder
sachsen zu verändern. Der Verbleib von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern in den landeseigenen Unterkünften bis zu der freiwilligen Ausreise oder bis zu der zwangsweisen Rückführung hat sich durchaus bewährt. Eine Verteilung auf die Gemeinden erfolgt, wenn im Einzelfall besondere Gründe vorliegen oder die Unterbringungskapazitäten erschöpft sind.
Ich bin davon überzeugt, dass die Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern während des staatlichen Asylverfahrens eine originär staatliche Aufgabe ist und nicht auf die Gemeinden verlagert werden darf.
Meine Damen und Herren, gerade die von Ihnen angesprochene Entwicklung der Zugangszahlen bei Asylerstantragsstellern und anderen aufzunehmenden Menschen lässt die Schließung der Gemeinschaftsunterkünfte nicht zu. In Niedersachsen wurden die vorhandenen Kapazitäten der landeseigenen Gemeinschaftsunterkünfte in den vergangenen Jahren sinkender Zugangszahlen angepasst. Wir können aber nicht davon ausgehen, dass die Zugangszahlen dauerhaft niedrig bleiben. Das zeigen die Zugänge für 2009 bereits sehr deutlich. Hier haben wir einen Anstieg von rund 25 % gegenüber 2008 zu verzeichnen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits für 2010 einen weiteren Anstieg von 10 % prognostiziert. Zudem sind aus heutiger Sicht Aufnahmeverfahren aufgrund von Beschlüssen des Rates der Europäischen Union im Rahmen von Neuansiedlungsprogrammen oder Umverteilung zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wäre eine Schließung der Gemeinschaftsunterkünfte des Landes unverantwortlich. Das gilt auch für die Kommunen. Schwankende Zugangszahlen erfordern Flexibilität und machen Gemeinschaftsunterkünfte auch dort unverzichtbar.
Einige Kommunen betreiben Gemeinschaftsunterkünfte, da diese entweder kostengünstiger sind oder aber für aufzunehmende Flüchtlinge nicht ausreichend Wohnraum auf dem Markt zur Verfügung steht.
Meine Damen und Herren, eine Unterbringung in den Gemeinden würde bei den Ausreisepflichtigen zu einer faktischen Verfestigung des Aufenthalts führen. Die Aufgabe der Ausländerbehörden, den Aufenthalt von ausreisepflichtigen Personen zu beenden, würde durch eine dezentrale Unterbringung erschwert. Gerade durch die Beratung in den landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen konnte