Während beim Punkt Weiterbildung aus unserer Sicht durchaus Verbesserungen eingeführt werden, werden das Fachministerium und weitere Betroffene an anderer Stelle bei der Frage der Berufsgerichte nicht mehr direkt in die Verfahren
eingebunden. Der Verweis des Ministeriums auf die Möglichkeiten der Rechtsaufsicht reicht uns an dieser Stelle nicht aus.
Die von mir genannten Gründe bestätigen und bestärken uns Linke weiterhin in unserer ablehnenden Haltung gegenüber den Kammern. Die Linksfraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.
Artikel 1. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist bei einigen Enthaltungen so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist mehrheitlich so beschlossen. Vielen Dank.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4578 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/4746 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4765
Der federführende Ausschuss hat für diesen Beratungsgegenstand eine schriftliche Berichterstattung vorgesehen. Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen jedoch darauf geeinigt, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt und daher ein mündlicher Bericht erstattet werden soll.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine ganz kurze Berichterstattung: Der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt dem Landtag in der Drs. 16/4746, den Gesetzentwurf mit der aus der Anlage zu dieser Drucksache ersichtlichen Änderung anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam mit den Stimmen der Ausschussmitglieder aller Fraktionen bei Abwesenheit des Ausschussmitgliedes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustande. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich dieser Empfehlung angeschlossen. Eine Aussprache fand nicht statt. Die Änderungen sind nur redaktioneller Art. Von daher gab es eben auch keine inhaltliche Beratung.
Vielen Dank, Frau Lorberg. - Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Artikel 1. - Dazu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, sich vom Platz zu erheben, die zustimmen möchten. - Gegenstimmen? - Wer möchte sich enthalten? - Dann ist einstimmig so beschlossen. Vielen Dank.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags und zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4638 - Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/4747 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4767
Erstens. Wir wollen mit diesem Gesetz Rechtssicherheit für den EuroJackpot schaffen, und wir wollen ihn zu einer erfolgreichen Lotterie machen.
Zweitens. Wir wollen Niedersachsens Wettbewerbsfähigkeit für den Fall sichern, dass der Glückspieländerungsstaatsvertrag wider Erwarten nicht ratifiziert wird.
Zunächst zum EuroJackpot: Das ist eine Lotterie, die bereits seit einigen Monaten europaweit - in einigen Ländern der EU - bespielt wird. Es ist eine Lotterie, die, wie andere Lotterien auch, eine sehr, sehr geringe Suchtgefahr beinhaltet. Das mag an der denkbar geringen Gewinnchance liegen. Wer den Jackpot knacken will, hat eine Chance von 1 : 59 Millionen. Da ist die Suchtgefahr nicht allzu groß.
Das Problem ist, dass der abgelaufene Glücksspielstaatsvertrag, der bei uns als Landesrecht fortgilt, keine Regelung für grenzüberschreitendes Glücksspiel beinhaltet. Nun kann man nicht sagen: Was nicht verboten ist, ist automatisch erlaubt. - Deswegen haben beispielsweise Betreiber hier in Niedersachsen eine widerrufliche Genehmigung für die Lotterie erhalten. Dies mag einer der Gründe sein, weswegen der EuroJackpot derzeit ein wenig mit angezogener Handbremse bespielt wird. Es mag auch an den eingeschränkten Werbemöglichkeiten liegen. Welt online hat das am 27. März 2012 wie folgt beschrieben:
Weiter heißt es mit Hinweis auf den Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der dort Abhilfe schaffen könnte:
Wir als CDU-Fraktion wollen eben nicht bis zum Sommer warten. Wir wollen, dass der EuroJackpot ein schneller Erfolg wird - dies nicht nur wegen der angesprochenen Kanalisierungsfunktion. In der Tat ist es so: Wer dem Glücksspiel frönen will, der kann dies tun, ohne dass er gleich süchtig wird. Wir wollen das auch deswegen, weil ein Großteil der Einnahmen dem Sport hier in Niedersachsen zugute kommt. Das ist richtig und gut so. Im laufenden Jahr sind es 27,6 Millionen Euro. Deswegen wäre es auch gut, wenn die Einnahmen aus solchen Lotterien auch künftig sprudelten.
Das ist die Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Vorweg: Die CDU-Fraktion wünscht sich vorbehaltlos und ohne Einschränkung, dass der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag auch ratifiziert wird. Meine Damen und Herren, gleichwohl muss kluge Politik auch in diesem Punkt ein mögliches Scheitern einkalkulieren.
Niemand weiß, ob dieser Vertrag denn tatsächlich ratifiziert wird. Niemand weiß, wann er ratifiziert wird. Sie alle wissen, er sollte ursprünglich bereits zum 31. Dezember 2011 unterschrieben werden. Das ist nicht passiert. Und niemand weiß, ob der Vertrag einer Überprüfung durch den EuGH standhält.