Protokoll der Sitzung vom 08.05.2012

Während beim Punkt Weiterbildung aus unserer Sicht durchaus Verbesserungen eingeführt werden, werden das Fachministerium und weitere Betroffene an anderer Stelle bei der Frage der Berufsgerichte nicht mehr direkt in die Verfahren

eingebunden. Der Verweis des Ministeriums auf die Möglichkeiten der Rechtsaufsicht reicht uns an dieser Stelle nicht aus.

Die von mir genannten Gründe bestätigen und bestärken uns Linke weiterhin in unserer ablehnenden Haltung gegenüber den Kammern. Die Linksfraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist bei einigen Enthaltungen so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist mehrheitlich so beschlossen. Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4578 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/4746 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4765

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der federführende Ausschuss hat für diesen Beratungsgegenstand eine schriftliche Berichterstattung vorgesehen. Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen jedoch darauf geeinigt, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt und daher ein mündlicher Bericht erstattet werden soll.

Ich gehe davon aus, dass das Haus damit einverstanden ist, so zu verfahren.

Frau Lorberg hat sich bereit erklärt, die Berichterstattung vorzunehmen. Sie hat das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine ganz kurze Berichterstattung: Der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt dem Landtag in der Drs. 16/4746, den Gesetzentwurf mit der aus der Anlage zu dieser Drucksache ersichtlichen Änderung anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam mit den Stimmen der Ausschussmitglieder aller Fraktionen bei Abwesenheit des Ausschussmitgliedes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustande. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich dieser Empfehlung angeschlossen. Eine Aussprache fand nicht statt. Die Änderungen sind nur redaktioneller Art. Von daher gab es eben auch keine inhaltliche Beratung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Lorberg. - Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Dazu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, sich vom Platz zu erheben, die zustimmen möchten. - Gegenstimmen? - Wer möchte sich enthalten? - Dann ist einstimmig so beschlossen. Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags und zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4638 - Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/4747 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4767

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Für die CDU-Fraktion hat sich der Kollege Toepffer zu Wort gemeldet.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Werden Sie die Wahrheit sagen?)

Ich sage immer die Wahrheit, Herr Jüttner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele:

Erstens. Wir wollen mit diesem Gesetz Rechtssicherheit für den EuroJackpot schaffen, und wir wollen ihn zu einer erfolgreichen Lotterie machen.

Zweitens. Wir wollen Niedersachsens Wettbewerbsfähigkeit für den Fall sichern, dass der Glückspieländerungsstaatsvertrag wider Erwarten nicht ratifiziert wird.

Zunächst zum EuroJackpot: Das ist eine Lotterie, die bereits seit einigen Monaten europaweit - in einigen Ländern der EU - bespielt wird. Es ist eine Lotterie, die, wie andere Lotterien auch, eine sehr, sehr geringe Suchtgefahr beinhaltet. Das mag an der denkbar geringen Gewinnchance liegen. Wer den Jackpot knacken will, hat eine Chance von 1 : 59 Millionen. Da ist die Suchtgefahr nicht allzu groß.

Das Problem ist, dass der abgelaufene Glücksspielstaatsvertrag, der bei uns als Landesrecht fortgilt, keine Regelung für grenzüberschreitendes Glücksspiel beinhaltet. Nun kann man nicht sagen: Was nicht verboten ist, ist automatisch erlaubt. - Deswegen haben beispielsweise Betreiber hier in Niedersachsen eine widerrufliche Genehmigung für die Lotterie erhalten. Dies mag einer der Gründe sein, weswegen der EuroJackpot derzeit ein wenig mit angezogener Handbremse bespielt wird. Es mag auch an den eingeschränkten Werbemöglichkeiten liegen. Welt online hat das am 27. März 2012 wie folgt beschrieben:

„Der EuroJackpot sollte eine neue Ära der Lotteriegeschichte einläuten, doch

strenge Werbeauflagen und Internetverbot blockieren das Geschäft.“

Weiter heißt es mit Hinweis auf den Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der dort Abhilfe schaffen könnte:

„Die Frage ist, ob der Atem bis Sommer reicht.“

Wir als CDU-Fraktion wollen eben nicht bis zum Sommer warten. Wir wollen, dass der EuroJackpot ein schneller Erfolg wird - dies nicht nur wegen der angesprochenen Kanalisierungsfunktion. In der Tat ist es so: Wer dem Glücksspiel frönen will, der kann dies tun, ohne dass er gleich süchtig wird. Wir wollen das auch deswegen, weil ein Großteil der Einnahmen dem Sport hier in Niedersachsen zugute kommt. Das ist richtig und gut so. Im laufenden Jahr sind es 27,6 Millionen Euro. Deswegen wäre es auch gut, wenn die Einnahmen aus solchen Lotterien auch künftig sprudelten.

(Beifall bei der CDU)

Ich komme nun zu dem Teil, lieber Herr Jüttner, der ein wenig umstrittener ist:

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ein wenig!)

Das ist die Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Vorweg: Die CDU-Fraktion wünscht sich vorbehaltlos und ohne Einschränkung, dass der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag auch ratifiziert wird. Meine Damen und Herren, gleichwohl muss kluge Politik auch in diesem Punkt ein mögliches Scheitern einkalkulieren.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Warum beraten wir den heute?)

- Sehr geehrter Herr Adler, zu Ihnen komme ich gleich noch.

Niemand weiß, ob dieser Vertrag denn tatsächlich ratifiziert wird. Niemand weiß, wann er ratifiziert wird. Sie alle wissen, er sollte ursprünglich bereits zum 31. Dezember 2011 unterschrieben werden. Das ist nicht passiert. Und niemand weiß, ob der Vertrag einer Überprüfung durch den EuGH standhält.