Protokoll der Sitzung vom 09.05.2012

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Korter. - Zu dieser Petition hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Deneke-Jöhrens das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Korter, Sie haben eben reichlich konstruiert. Einen Leidensweg der Eltern kann ich nicht erkennen und einen Leidensweg der Kinder auch nicht. Sie haben hier dargestellt, dass sich die Kinder in der Schule nicht wohlfühlten und dass sie häufig krank gewesen seien. Es ist auch dargestellt worden, dass sie mit sexuellen Handlungen anderer Kinder konfrontiert worden sind. Das stellt sich bei sachlicher Betrachtung aber völlig anders dar. Die Kinder waren im Klassenverband integriert, sie haben sich wohlgefühlt und haben auch Kontakt zu anderen Kindern gehabt.

(Ina Korter [GRÜNE]: Woher wissen Sie das denn?)

Man kann das hier natürlich falsch darstellen, aber eine sachliche Betrachtung zeigt ein völlig anderes Bild.

(Ina Korter [GRÜNE]: Also haben die Eltern gelogen, oder was? Das darf doch wohl nicht wahr sein!)

Sie haben richtig gesagt, dass während des laufenden Schuljahres eine Einschulung nicht möglich war. Die Gründe haben Sie genannt. Zum 1. August 2012 gibt es die Möglichkeit, die Beschulung an der Haupt- und Realschule Ritterhude, also an der gewünschten Schule, vorzunehmen. Es gibt auch die Alternative der Beschulung an einer KGS in Schwanewede. Es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, und wenn sich Schulträger und Schulelternrat den Antrag der Eltern zu eigen machen, ist es nach dem geltenden Gesetz möglich, dort zu beschulen.

Wir entscheiden auf „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Ihnen. - Auch zu dieser Petition gibt es keine weiteren Wortmeldungen.

Ich rufe die nächste Eingabe 02746/11/16 auf. Hier geht es um das Aktionsprogramm „Schule und Sportverein“; hier: Abrechnung von Projekten. Da

zu hat sich von der SPD-Fraktion Herr Kollege Borngräber zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zur Petition 2746/11/16. Sie kommt aus Helmstedt. Der Petent beklagt die Nicht- bzw. nur Teilauszahlung von ihm zustehenden Geldern aus der Leitung sogenannter Kooperationsgruppen im Rahmen des Aktionsprogramms für die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen.

Der Petent schreibt:

„Ich habe seit mehr als zwei Jahren eine Anfrage beim Niedersächsischen Kultusministerium gestellt. Weiter richtet sich die Petition/Beschwerde auch gegen das Land Niedersachsen. Die Kooperationen Schule-Verein bieten augenscheinlich die Möglichkeit, dass der Zahlungspflichtige - hier der Sportverein - seine Zahlungsverpflichtung ungeahndet verweigern kann. Dies basiert meines Erachtens auf einer nachlässigen, rechtlich zweifelhaften Ausformulierung der Rahmenbedingungen für Kooperationen.“

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde, an dieser Stelle hat der Petent recht.

(Beifall bei der SPD)

Was ist eigentlich die Kooperation von Schule und Sportvereinen? - Dazu formuliert das Ministerium:

„Das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein sieht vor, dass außerunterrichtliche Maßnahmen, die in Kooperation von Schulen und Sportvereinen durchgeführt werden, unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können.“

Nun zum Prozedere - jetzt wird es nämlich schwierig -: Schule und Sportverein stellen einen Antrag auf Genehmigung einer Kooperationsgruppe. Die Landesschulbehörde genehmigt die Maßnahmen schulfachlich und leitet die genehmigten Anträge an die Sportjugend im Landessportbund weiter. Die Auszahlung der bewilligten Förderung erfolgt ebenfalls durch die Sportjugend des Landessportbundes. Dazu muss der Sportverein das mit dem Bewilligungsbescheid erhaltene Abrechnungsformular unter Beachtung einer Frist bei der Sportju

gend einreichen. Wenn alles in Ordnung ist, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel auf das Konto des Sportvereins. Der Sportverein wiederum veranlasst die Weiterleitung der Fördermittel an die Leitungen der Kooperationsgruppen.

Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Verfahren, das zumindest an Leiharbeit erinnert und das für viele Vereinsvorstände auch recht komplex ist.

Dem Petenten sind nach eigenen Angaben seit 2006 auflaufend 6 000 Euro nicht ausgezahlt worden. Der Landessportbund begründet die Nichtauszahlung der Gelder mit Abweichungen von den genehmigten Verträgen. Zur Durchsetzung seiner möglicherweise entstandenen privatrechtlichen Ansprüche müsse sich der Petent gegebenenfalls an die Sportvereine wenden.

Meine Damen und Herren, ich finde, das ist absurd und macht deutlich, dass wir Vereinfachungen im Verfahren brauchen. Das Land darf sich dabei keinen schlanken Fuß machen. Viele Sportvereine arbeiten auf ehrenamtlicher Basis. Ehrenamtliche Vereinsvorsitzende sind nicht immer in der Lage, Abrechnungen pünktlich durchzuführen und weiterzuleiten.

Dieser Umstand und das gesamte Beantragungs- und Genehmigungsverfahren veranlassen die SPD-Fraktion nun zu der Frage, ob es hier nicht zu Vereinfachungen kommen muss. Deshalb schlagen wir vor, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Zur selben Petition spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Focke. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Borngräber, ich hätte nicht gedacht, was man in diese Petition alles hineininterpretieren kann. Tatsächlich aber ist das Ganze richtig gelaufen.

Herr Borngräber, Sie haben das Verfahren dargestellt. Dieses Verfahren funktioniert bei vielen hundert Anträgen, bei vielen hundert Sportvereinen und bei vielen hundert Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen. Diesen Erfolg wollen Sie offenbar kaputtreden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Sache ist an der Stelle auch eindeutig. Der Petent hat etwas beantragt, aber die Sportjugend des Landessportbundes hat bei der Bearbeitung der Abrechnungsformulare festgestellt, dass mehrere Kooperationsmaßnahmen abweichend von den gestellten Anträgen tatsächlich von anderen Personen und eben nicht vom Petenten geleitet worden sind. Die Sportjugend hat bei den Sportvereinen und dem Petenten mehrfach nachgefragt, aber keine Antwort erhalten. Inzwischen haben die Sportvereine sogar darauf verzichtet, die ausstehenden Zahlungen vom Landessportbund zu bekommen, eben weil nichts nachgereicht wird.

Damit stelle ich mich ganz klar vor die Arbeit der Sportjugend Niedersachsen, die das Verfahren sehr gewissenhaft durchführt. Es geht nicht an, dass man Dinge beantragt und hinterher etwas anderes durchführt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Was die Behauptung angeht, dass das Kultusministerium nicht geantwortet hätte: In der Stellungnahme ist mit Daten belegt, dass die Sportjugend und der Landessportbund dem Petenten mehrfach geantwortet haben.

Von daher, meine Damen und Herren: „Sach- und Rechtslage“!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Zu dieser Petition gibt es keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Eingabe 02703. Hier geht es um die Situation und Ausstattung der Ganztagsschulen. Für die SPD-Fraktion hat Herr Poppe das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bei der Landtagseingabe 2703 geht es um die Situation und Ausstattung der Ganztagsschule IGS Lehrte. Es handelt sich um eine Petition des Schulelternrates.

Das Thema ist bekannt. Wir versuchen erneut, die Landesregierung und die Regierungsfraktionen zu einem Umdenken zu bewegen. Die Petenten begehren die Genehmigung als gebundene Ganztagsschule. Die SPD stützt diese Petition nicht wegen der dort aufgeführten einzelnen Berechnungsfaktoren, sondern weil wir sagen, dass IGSen grundsätzlich auf die Form der Ganz

tagsschule angelegt sind und ein Recht darauf haben sollten, als solche genehmigt zu werden.

(Beifall bei der SPD)

Die Landesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme, dass in Niedersachsen seit 2004 Ganztagsschulen genehmigt werden, die einen Antrag auf Verzicht auf zusätzliche Personalressourcen gestellt haben. - Dieser Verzicht ist aber kein freiwilliger. Damit werden IGSen anders behandelt als z. B. Oberschulen, die einen teilgebundenen Ganztag genehmigt bekommen. Die IGSen bekommen das nicht. Sie bekommen nur eine Minimalausstattung, und das ist für sie gänzlich unzumutbar.

(Beifall bei der SPD)

In der Stellungnahme des Kultusministeriums wird dies sogar noch als Vorwurf gegenüber der Schule formuliert. Das Kultusministerium führt aus, dass die IGS Lehrte den Antrag zunächst gestellt habe und dass dieser Antrag auch genehmigt worden sei. Ferner schreibt es, dass mit der Antragstellung auf die Zuweisung von personellen Ressourcen durch das Land Niedersachsen verzichtet worden sei. - Das jetzt als Vorwurf zu formulieren, ist geradezu zynisch. Es handelt sich um einen erzwungenen Verzicht.

Meine Damen und Herren, IGSen sollten grundsätzlich als Ganztagsschulen geführt werden. Wir plädieren für „Berücksichtigung“.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Poppe. - Zur selben Petition spricht Herr Kollege Seefried von der CDU-Fraktion.