Ralf Borngräber
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Frau Lieblingspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
„Angebote in den Herkunftssprachen haben inzwischen das Ziel, ‚die Zweisprachigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und zu fördern, ihnen Hilfen zur Integration in die hiesige Gesellschaft zu geben und ihre interkulturelle Kommunikations- und Handlungsfähigkeit zu stärken.’ … Beim Eintritt in die Schule und in den ersten Schuljahren sind die Berücksichtigung und Förderung der herkunftssprachlichen Kenntnisse für die gesamte sprachliche Entwicklung und den Lernerfolg, auch im Hinblick auf die deutschen Sprachkenntnisse, von besonderer Bedeutung.“
Soweit Marcella Heine im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen vom September 2005.
Und was macht nun Schwarz-Gelb in Niedersachsen? - Sie streichen die Mittel für den herkunftssprachlichen Unterricht zusammen. Seit 2007/2008 haben Sie jährlich 2 Millionen Euro in diesem Be
reich gespart bzw. gestrichen. So machen Sie das, meine Damen und Herren!
In der Tat: Kein Kind darf verloren gehen. - Das hören wir so oft von Ihnen. Das wird von der rechten Seite des Hauses so oft wiederholt und so nett formuliert. Aber bei Schwarz-Gelb gehen viele dieser Kinder verloren. Und das merken die Menschen draußen im Land zunehmend.
Meine Damen und Herren, nun will sich SchwarzGelb aber offensichtlich davon abkehren. Allein der rechte Glaube fehlt mir noch, dass Sie das wirklich tun. Bei CDU und FDP stimmen nämlich das Reden und das Handeln zumindest in dieser Frage nicht überein.
In Absatz 5 Ihres Antrags heißt es: „Ziel ist es, allen Kindern eine erfolgreiche Mitarbeit in den Schulen zu ermöglichen.“ Das ist entlarvend. Schon dieser Satz ist verräterisch; denn das war bisher nicht der Fall.
Ich freue mich natürlich darüber, dass Sie nunmehr die sprachliche, kulturelle und soziale Heterogenität in den Schulen erkannt haben. Das ist sicherlich ein guter Ansatz in Ihrem Antrag, der dazu dient, nun endlich auch die neuerlichen Ergebnisse der Bertelsmann-Studie in politisches Handeln umzusetzen. Denn herkunftssprachlicher Unterricht und interkulturelle Bildung sind sehr wichtig, wenn in den nächsten Jahren nicht wieder auf nur eine einzige Aufschulung zehn Abschulungen folgen sollen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
In der Tat ist eine Intensivierung des muttersprachlichen Unterrichts erforderlich - keine Frage.
Den Aufbau von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern muss man unterstützen. Wie Sie aber den Aufbau von Elternnetzwerken gewährleisten wollen, sagen Sie nicht. Diese Forderung Ihres Antrags ist nicht unterfüttert.
Aber unter Nr. 3 werden Sie so richtig windelweich: Dort bitten Sie die Landesregierung, zu prüfen, ob das bestehende Sprachenkonzept weiterentwickelt werden kann. An dieser Stelle, finde ich zumindest, müssten Sie wesentlich konkreter werden, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Fazit: Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist ein Lippenbekenntnis und Abfeierantrag. Er bleibt nebulös und ist kein Gewinn für Niedersachsen.
Insofern kann sich die SPD-Fraktion mit gutem Gewissen dem anschließen, was die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erstmals im November 2008 eingefordert - damals wurde das übrigens von Schwarz-Gelb abgelehnt - und heute in Form eines Änderungsantrags vorgelegt hat. Dem werden wir zustimmen.
Schönen Dank.
Herr Kollege Nacke, vielen herzlichen Dank. - Sind Sie mit mir darin einig, dass Sie den Fall von Peer Steinbrück heranziehen wollen, um einen gewissen Eindruck zu erwecken, und stimmen Sie mir außerdem darin zu, dass sich bei wikipedia.de in der Liste der besonderen Abgeordnetenbezüge unter den ersten zehn Abgeordneten im Deutschen Bundestag neun Abgeordnete der CDUFraktion befinden?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer satirischen Frage beginnen: Bietet uns das seit dem 1. Januar 2008 novellierte Urheberrechtsgesetz des Bundes die Möglichkeit, forciert in analoge Zeiten zurückzufallen? - Nun, meine Damen und Herren, eine offensichtlich unsinnige Anordnung des Kultusministeriums vom Januar dieses Jahres hätte dazu führen können.
Die Ausgangslage: Die Bundesländer hatten unter bayerischer Führung eine Vereinbarung geschlossen. Inhalt: Die Bildungs- und Schulbuchverlage gestatten den Schulen Fotokopien gegen Zahlung einer Pauschalvergütung durch die Länder. Der Umfang ist detailliert geregelt. Alle Lehrkräfte profitieren von dem Gesamtvertrag in zweifacher Hinsicht: Die Regelungen sind für den Unterrichtsalltag praktikabel, und Lehrerinnen und Lehrer erhalten Rechtssicherheit.
So weit, so gut, denkt man - zunächst. Im Gegenzug hatten sich die Länder gegenüber den Rechteinhabern allerdings - wie soll ich sagen? - quasi zur Übernahme von Überwachungsaufgaben verpflichtet. Unter Anderem beabsichtigten die Verlage, den Sachaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern eine Software zur Verfügung zu stellen, mit der digitale und damit nach
Urheberrechtsgesetz rechtswidrig hergestellte Kopien, also Plagiate, für den Unterrichtsgebrauch identifiziert werden sollten. Der Schultrojaner mit Regierungssegen war geboren.
Mit Segen des Kultusministers verlangte nun die Landesschulbehörde von allen Schulleiterinnen und Schulleitern eine Garantieerklärung, dass - ich zitiere - „sich auf den von den Schulen genutzten lokalen und externen Rechnern und Speichersystemen … keine Digitalisate von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken befinden“. So weit das Amtsdeutsch!
Meine Damen und Herren, Frau Heister-Neumann kennt das. Bei ihr war das der Umgang mit der Rückzahlung der Arbeitszeitkonten. Alle Verbände solidarisierten sich dagegen. Sogar der CDU-nahe Philologenverband war dabei. Götterdämmerung im Kultusministerium!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Minister Dr. Althusmann kennt sich ja mit Plagiatssoftware zwischenzeitlich gut aus. Alle Verbände fanden das unmöglich, Landeselternrat und Landesschülerrat ebenfalls. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat seine Bedenken angemeldet.
Horst Audritz, der Chef der Philologen, sieht - ich zitiere aus dessen Pressemitteilung vom 3. Februar dieses Jahres - „neuen Ärger für Minister Althusmann“. Es heißt dort:
„Kaum eine andere von den Schulbehörden verfügte Maßnahme habe für so viel Ärger gesorgt und so viel kritische Distanzierung unter Schulleitern und Lehrkräften erzeugt wie dieser ,unsinnige‘ Vorgang, erklärte Audritz.“
Schon wieder High Noon im zuständigen Kultusministerium, meine Damen und Herren!
Nach diesem weiteren großen Sturm der Entrüstung aller Verbände hat der Herr Minister entschieden, seinen eigenen Erlass zu den eingeforderten Garantieerklärungen zurückzunehmen. Für diese Erkenntnis hat er jedoch drei Monate gebraucht. Einige Fragen bleiben allerdings bis heute offen.
Der Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 des Urheberrechtsgesetzes ist nach wie vor in seiner ursprünglichen Version auf der Homepage des Kultusministeriums
zu finden. Darin steht auf der Seite 6 in § 6 Nr. 4 - ich zitiere auszugsweise -:
„Die Länder wirken - die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt - darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt.“
Ich frage den Herrn Kultusminister:
Wie ist das denn mit § 6 Nr. 4 dieses Vertrags? Ist er noch aktuell? - Auf Ihrer Seite steht das zumindest noch. Und wenn ja: Was nun, Herr Minister? Oder dürfen wir zügig mit einem neuen Vertrag rechnen?
Chefphilologe Audritz hat in seiner Pressemitteilung übrigens einen weiteren Befund diagnostiziert. Ich zitiere:
„… man habe den Eindruck, dass wieder einmal weder das Kultusministerium noch die Landesschulbehörde die Auswirkungen ihrer Maßnahmen in den Schulen bedacht hätten.“
Nun gut, das ist starker Tobak - sicher auch der damals äußerst angespannten Situation geschuldet. Herr Dr. Althusmann, ich glaube, dass das in Ihrem Hause nicht per se so ist.
Aber wie sieht die Situation an unseren Schulen nun wirklich aus? - An jeder Schule im Land gibt es inzwischen mindestens einen Kopierer, der digital arbeitet. Wir haben dort Drucker, auf die digital übertragen werden kann. Es gibt nicht nur in den PC-Räumen, sondern zum Teil auch in den allgemeinen Unterrichtsräumen Computer, die oft auch ans Netzwerk angeschlossen sind. Schließlich gibt es Laptopklassen und Intranetze. Wir haben vielerorts die Möglichkeit, auf alles das zurückzugreifen, was im Unterricht geschehen ist. Das zeigt ganz deutlich, dass wir uns inzwischen schon sehr, sehr viel weiter entwickelt haben.
Was auf KMK-Ebene nun unter zeitlichem Druck mit einer Regelung in einem Gesamtvertrag geschaffen wurde, ist der Realität nicht angemessen. Dort ist aus meiner Sicht der zweite Schritt vor dem ersten gemacht worden, meine Damen und Herren. Ich glaube, dass Sie, Herr Dr. Althusmann, und alle anderen Beteiligten sich der eigentlichen
Dimension nicht bewusst waren. Oder haben Sie sich etwa auf die Bayerische Landesregierung verlassen?
Meine Damen und Herren, die geforderten Garantieerklärungen der Schulleitungen und Lehrkräfte, die abgegeben werden sollten, waren jedenfalls grundfalsch.
Kein Schulleiter kann im Detail Prüfungen vornehmen. Wie soll er auch belegbar nachweisen, dass an seiner Schule - stellen Sie sich Bündelberufsschulen oder IGSn oder Gymnasien mit mehr als 100 Lehrkräften und unzähligen Datenverarbeitungsanlagen vor - keine illegalen Kopien gespeichert wurden, sodass er als Schulleiter entsprechende verbindliche Erklärungen abgeben kann?
Insofern können wir uns nach wie vor den Grundforderungen in Nr. 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE anschließen. Frau Reichwaldt, zwischenzeitlich hat das Ministerium allerdings reagiert, die Garantieerklärung verworfen und den Schultrojaner auf Eis gelegt. Insofern hat sich Ihr Antrag aus unserer Sicht in erheblichen Teilen erledigt. Deswegen werden wir uns heute der Stimme enthalten.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen und Kollegen! Es liegt mir fern, den Meister der bildungspolitischen Blamage zu kritisieren, Herr Försterling. Das können andere gern tun. Aber ich möchte auf das zurückkommen, was Sie gerade zu § 6 Abs. 6 der Vereinbarung gesagt haben.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat in seinem Schreiben vom 10. Mai 2012 in der Tat ausgeführt:
„Das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus hat am 4. Mai 2012 bekannt gegeben, dass Länder und Bildungsverlage gemeinsam nach einer Lösung für den digitalen Einsatz von Unterrichtswerken und Materialien im Unterricht suchen. Außerdem wird von dem vorgesehenen Einsatz einer Plagiatssoftware in beiderseitigem Einvernehmen abgesehen.“
So weit, so gut. Was Sie nicht aufgeklärt haben, Herr Försterling, ist der Anachronismus: Warum steht diese Vereinbarung im ursprünglichen Text immer noch auf der Seite des Kultusministeriums?
Herr Präsident! Herr Minister, vielen Dank für die Ehre. Ich wollte Sie fragen, an welcher Stelle ich in einem Gesetz dieses Bundeslandes etwas von „Krippenpflicht“ lesen kann.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Kollegin, ich stimme ja mit Ihnen überein, dass Niedersachsen immer noch den vorletzten Platz bei den Krippenplätzen innehat. Aber wie wäre es denn mal mit einem Beitrag zum Betreuungsgeld?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zur Petition 2746/11/16. Sie kommt aus Helmstedt. Der Petent beklagt die Nicht- bzw. nur Teilauszahlung von ihm zustehenden Geldern aus der Leitung sogenannter Kooperationsgruppen im Rahmen des Aktionsprogramms für die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen.
Der Petent schreibt:
„Ich habe seit mehr als zwei Jahren eine Anfrage beim Niedersächsischen Kultusministerium gestellt. Weiter richtet sich die Petition/Beschwerde auch gegen das Land Niedersachsen. Die Kooperationen Schule-Verein bieten augenscheinlich die Möglichkeit, dass der Zahlungspflichtige - hier der Sportverein - seine Zahlungsverpflichtung ungeahndet verweigern kann. Dies basiert meines Erachtens auf einer nachlässigen, rechtlich zweifelhaften Ausformulierung der Rahmenbedingungen für Kooperationen.“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde, an dieser Stelle hat der Petent recht.
Was ist eigentlich die Kooperation von Schule und Sportvereinen? - Dazu formuliert das Ministerium:
„Das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein sieht vor, dass außerunterrichtliche Maßnahmen, die in Kooperation von Schulen und Sportvereinen durchgeführt werden, unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können.“
Nun zum Prozedere - jetzt wird es nämlich schwierig -: Schule und Sportverein stellen einen Antrag auf Genehmigung einer Kooperationsgruppe. Die Landesschulbehörde genehmigt die Maßnahmen schulfachlich und leitet die genehmigten Anträge an die Sportjugend im Landessportbund weiter. Die Auszahlung der bewilligten Förderung erfolgt ebenfalls durch die Sportjugend des Landessportbundes. Dazu muss der Sportverein das mit dem Bewilligungsbescheid erhaltene Abrechnungsformular unter Beachtung einer Frist bei der Sportju
gend einreichen. Wenn alles in Ordnung ist, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel auf das Konto des Sportvereins. Der Sportverein wiederum veranlasst die Weiterleitung der Fördermittel an die Leitungen der Kooperationsgruppen.
Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Verfahren, das zumindest an Leiharbeit erinnert und das für viele Vereinsvorstände auch recht komplex ist.
Dem Petenten sind nach eigenen Angaben seit 2006 auflaufend 6 000 Euro nicht ausgezahlt worden. Der Landessportbund begründet die Nichtauszahlung der Gelder mit Abweichungen von den genehmigten Verträgen. Zur Durchsetzung seiner möglicherweise entstandenen privatrechtlichen Ansprüche müsse sich der Petent gegebenenfalls an die Sportvereine wenden.
Meine Damen und Herren, ich finde, das ist absurd und macht deutlich, dass wir Vereinfachungen im Verfahren brauchen. Das Land darf sich dabei keinen schlanken Fuß machen. Viele Sportvereine arbeiten auf ehrenamtlicher Basis. Ehrenamtliche Vereinsvorsitzende sind nicht immer in der Lage, Abrechnungen pünktlich durchzuführen und weiterzuleiten.
Dieser Umstand und das gesamte Beantragungs- und Genehmigungsverfahren veranlassen die SPD-Fraktion nun zu der Frage, ob es hier nicht zu Vereinfachungen kommen muss. Deshalb schlagen wir vor, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen.
Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Petitionen 2585/11/16 und 2632/11/16. Mit diesen Eingaben haben sich die Schulelternräte der Integrierten Gesamtschulen Badenstedt und Rodenberg über die mangelnde Unterstützung ihrer Schulen durch diese Landesregierung bei der Ausstattung als Ganztagsschulen beklagt.
Ich finde, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Schulelternräte haben recht.
Am Beispiel der IGS Rodenberg wird heftig deutlich: Diese Landesregierung stellt gerade einmal 12,5 Lehrerstunden für jetzt 15 Klassen zur Verfügung. 12,5 Stunden für 15 Klassen im Ganztag! Nur mit dem großen Engagement von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und natürlich auch der Schulträger ist es gelungen, dass diese neuen Integrierten Gesamtschulen überhaupt ein Ganztagsangebot verwirklichen. Ein verlässliches Arbeiten im Sinne einer vollwertigen Ganztagsschule ist jedoch unter solchen Bedingungen nicht möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Eltern fühlen sich durch diese Landesregierung zu Recht getäuscht. Sie bestehen auf einer besseren Versorgung mit Lehrkräften für den Ganztag.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich kann verstehen, dass Sie die Oberschulen besonders puschen und ihre Akzeptanz im Land heftig fördern wollen und dass Sie - Sie beherrschen ja das Bakschisch-System - diese Schulform bevorzugt mit Ganztagszuschlägen bedenken. Aber das wird Ihnen bestenfalls mittelfristig helfen. Die Grundproblematik Ihrer Oberschulen, die in den häufigsten Fällen lediglich zusammengeschobene Haupt- und Realschulen sind - meistens ohne Gymnasialzweig -, bleibt bestehen. Auch diese werden mittelfristig immer weniger nachgefragt werden und sichern langfristig nicht die kleinen Standorte.
Meine Damen und Herren, ein gebundenes Ganztagskonzept gehört zu den zwingenden Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Arbeit nicht nur unserer Integrierten Gesamtschulen. IGS Linden, IGS Roderbruch, IGS Robert Bosch in Hildesheim und auch die IGS Geismar. Sie alle stehen als Synonym für Schulen mit den richtigen Gelingensbedingungen. Das wissen Sie auch.
Und deshalb sagen wir: Diese Petitionen müssen Berücksichtigung finden. Wenn Sie von CDU und FDP heute mit Ihrer Mehrheit wiederholt „Sach- und Rechtslage“ beschließen, treiben Sie, wie ich finde, einen weiteren Sargnagel in Ihre Regierungszeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben gerade eben in einem Nebensatz dem Parlament zur Kenntnis gegeben, dass der Bund mittlerweile in NE-Bahnen investiert. Ich möchte die Landesregierung und Sie fragen: Wann kommt die gesetzliche Regelung dafür?
Diese Änderungen der bisherigen Rechtslage nach dem Melderechtsrahmengesetz und den Meldegesetzen der Bundesländer kann für die im Umfeld von Bundeswehrstandorten befindlichen Kommunen negative Auswirkungen für die kommunale Finanzausstattung haben.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass diese Veränderungen zu insgesamt enormen Einnahmeeinbußen bei sämtlichen Kommunen mit Bundeswehrstandorten in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Finanzausgleichs durch die sich permanent verändernden Planungen zu einer Bundeswehrreform führen, und wie positioniert sie sich dazu?
2. Teilt die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass staatliche Regelungen - z. B. zur Meldepflicht im Hoheitsbereich - meistens als hinderlich empfunden werden, die Einschätzung, dass die geplante Änderung des Bundesmeldegesetzes dem § 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches widerspricht?
3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass der Wegfall der Meldepflicht für Berufs- und Zeitsoldaten einerseits die Zusammenarbeit mit z. B. Krankenkassen, Bußgeldbehörden oder ortsansässigen Polizeistationen - beispielsweise Zeugenbefragungen etc. - erschwert, andererseits Vorteile für Soldaten entfielen, weil diese z. B. einen Tag Urlaub nehmen müssten, um an ihrem Heimatort einen Ausweis zu beantragen?
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie die Kreise und kreisfreien Städte Anfang April über das neue Melderechtsrahmengesetz und die Umsetzungsnotwendigkeit informiert haben, frage ich Sie: Was haben Sie im Sinne der Streichung des § 23 Abs. 1 konkret unternommen? Lehnen Sie das ab oder nicht?
Vielen Dank, Herr Präsident, es kommt auch keine dritte.
Genau so wollte ich beginnen. - Vor dem Hintergrund, dass Sie, Herr Minister, eingeräumt haben, dass unsere Anfrage weitestgehend den Nagel auf den Kopf getroffen hat, dass wir mit Einnahmeausfällen bei den betroffenen Standortkommunen zu rechnen haben, dass es möglicherweise Schwierigkeiten bei polizeilichen Ermittlungen usw. gibt, möchte ich Sie fragen: In welcher Art und Weise
können Sie nun den Kämmerern der Städte und Kommunen die Verunsicherung nehmen, und was können Sie uns vor dem Hintergrund, dass Sie schon Anfang April die Kommunen angewiesen haben, diese Melderechtsrahmengesetzesänderung durchzusetzen, dazu sagen, dass Sie das schon in einer frühen Phase den Kommunen über die Landkreise mitgeteilt haben, obwohl Sie das selber kritisch sehen? Warum haben Sie das so frühzeitig mitgeteilt? - Das ist die konkrete Frage.
Herr Präsident! Verehrte Frau Vockert, man muss diesen Job hier nicht machen. Das ist mehr oder weniger selbst gewähltes Leid.
Die Frage, die sich nach Ihrem Vortrag stellt, ist: Wie viele Anträge zur frühkindlichen Bildung haben Sie eigentlich bis 2002 gestellt? Wie war Ihr damaliges Familienbild? - Für Sie und weite Teile der Konservativen war frühkindliche Bildung doch eher
eine Aufgabe der Familie, nein, noch viel schlimmer: eine Aufgabe der Frau!
Frau Vockert, wie war es denn z. B. bei der Ganztagsschule und dem IZBB-Programm? - Sie wollten doch zunächst die Bundesmittel gar nicht!
Um noch eines deutlich zu machen: Ihre Freunde aus Bayern wollen sogar bis heute die Herdprämie. - Das ist doch Ihr Familienbild, welches Sie hier spiegeln, Frau Vockert!
Das ist das typische konservative Systemische. Das ist die Grundhaltung der konservativen Seite dieses Hauses.
Sie sind eine Antwort auf die Frage schuldig geblieben, die Herr Brammer gestellt hat: Wo sind denn nun die fehlenden 332 Millionen Euro, die seitens des Landes Niedersachsen in die frühkindliche Bildung gehören?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An dieser Stelle scheint sich die Opposition ja sehr einig zu sein.
In der Tat: Die Bilanz der Ganztagsbeschulung in Niedersachsen ist glanzlos. Sie ist blass, und sie ist mit Mehltau belegt. Zwei Dritteln unserer Schulen, Herr Minister, wird die personelle Ausstattung für eine pädagogisch sinnvolle Ausgestaltung einer Ganztagsschule vorenthalten. Das ist die wahre Bilanz dieser Abfeierregierung.
Noch im November 2010 haben Sie, Herr Minister Althusmann, gemeinsam mit Ihrem Kabinettschef die 1 000. Ganztagsschule abgefeiert. Nur drei Monate später, am 27. Januar, stand ganz plötzlich die Staatsanwaltschaft in Ihrem Ministerium. Im Volksmund nennt man so etwas ja Razzia. Da gab es also eine Razzia im Kultusministerium: staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Sozialversicherungsbetrugs!
Die von dieser schwarz-gelben Landesregierung seit 2004 praktizierten Vertragsabschlüsse mit nicht lehrenden Honorarkräften führen allem Anschein nach zur Scheinselbstständigkeit und könnten den Tatbestand des Sozialversicherungsbetrugs erfüllen.
Zwischenzeitlich liegt der Bericht der Landesregierung zu diesen rechtswidrigen Honorarverträgen vor. Sie, Herr Minister, mussten am letzten Freitag im Kultusausschuss einräumen, dass 38 % bis
39 % aller Dienstleistungs- oder Honorarverträge rechtswidrig sind.
Sie, Herr Minister, gehen davon aus, dass niemandem ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das mag ja so sein; das bleibt noch abzuwarten. Aber, Herr Minister, es gibt ja auch eine politische Verantwortung für Schwarzarbeit, für Scheinselbstständigkeit und für staatlich verordnete prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
Noch im Januar haben Sie, Herr Minister Dr. Althusmann, die Ursache für diese Misere ins Jahr 2002 zurückdatiert. Der Bericht Ihrer eigenen Arbeitsgruppe formuliert aber deutlich, dass zwischen 2002 und 2004 Probleme im Zusammenhang mit Honorarverträgen, soweit ersichtlich, überhaupt nicht aufgetreten sind. Das können Sie nachlesen. - So viel, Herr Dr. Althusmann, zur versuchten Legendenbildung in Bezug auf die Vorgängerregierung!
- Dann zitieren Sie einmal aus Ihrem eigenen Bericht!
Minister Busemann, Heister-Neumann, Dr. Althusmann - das ist ein achtjähriges System arbeits- und dienstrechtlicher Vergehen im Wissen um die Ganztagsbeschulung in Niedersachsen. Acht Jahre lang sind Sie und Ihre Vorgänger darauf hingewiesen worden - und haben bis zum Eintreffen der Ermittlungsbehörden wenig bis gar nichts getan. Deutlich wird aber auch: Diese Landesregierung hat kein Ganztagskonzept, null.
Bei Ihnen galt und gilt das Prinzip „Quantität vor Qalität“: Klotzen und immer raus mit den Dingern. Auf Deutsch: Hauptsache, ein Schild „Ganztagsschule“ über dem Eingang. Personal, seht zu, wie ihr das macht!
Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten stellen uns gute Ganztagsschulen anders vor. Damit Sie uns nicht vorwerfen, wir hätten nicht
auch Eckpunkte zu vermelden, will ich sie Ihnen gerne nennen.
Wir ermöglichen allen Schulen, beginnend mit den Grundschulen, auf Antrag den teilgebundenen Ganztag.
Alles Ganztag. Nur Lehrerstunden, das wird es natürlich auch mit uns nicht geben. Aber zu einer guten Schule gehören natürlich viele Professionen, und dann bitte schön ausgestattet mit anständigen Anstellungsverträgen.
Ganztag mit Scheinverträgen geht nicht, Herr Minister!
Darauf können sich die Schulen schon heute einrichten. Wir schaffen Ordnung, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit beim Ganztag und bei den Verträgen, und das Ganze, meine Damen und Herren, ab 2013.
Schönen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Sie müssen es ganz schön nötig haben.
Wenn Sie schon aus dem Bericht zitieren, dann will ich Ihnen etwas von Seite 13 mit auf dem Weg geben. Lesen Sie gerne mit: Bereits im Jahr 2004 gab es insoweit offenbar Korrespondenz zwischen der Bezirksregierung Weser-Ems, schulfachliches Dezernat, und dem MK. Vom MK und der Niedersächsischen Landesschulbehörde wurde insoweit stets die Auffassung vertreten und im Bedarfsfall gegenüber den Schulen kommuniziert, dass ein solches Nebeneinander unterschiedlicher Verträge für Mitarbeiter ein und derselben Schule nicht möglich sei.
Seit 2004 wissen Sie das. Was haben Sie gemacht?
Herr Minister, diese 1:13 Minute nehme ich auch gerne noch wahr.
Wenn Sie mir Vorsatz unterstellen wollen, ich hätte Ihnen strafrechtliche Vorhaltungen gemacht, dann ist das mitnichten so. Das können Sie dem Protokoll gerne entnehmen. Ich gebe Ihnen die politische Verantwortung.
Die haben Sie und Ihre Vorgängerminister in der Tat.
Die liegt bei Ihnen.
Abschließend will ich noch auf folgenden Sachverhalt hinweisen, den Sie damals im Kultusausschuss eingeräumt haben. Bei Ihnen sind Ermittlungsbehörden aufgelaufen. Diese haben Unterla
gen mitgenommen. Was ist das denn anderes? Eine Razzia!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund der gemeinsamen Entschließung von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Februar, in der es unter Nr. 3 heißt - ich zitiere -, „den berufsbildenden Schulen zu ermöglichen, ein vor Ort angesiedeltes eigenverantwortliches Personalmanagement einzurichten, Verwaltungsleiterinnen und -leiter sowie Assistenzkräfte einzustellen und diese stellenmäßig abzusichern“, und vor dem Hintergrund eines Schreibens des Kultusministeriums vom 8. Dezember letzten Jahres, in dem es heißt: „Für die dauerhafte Einstellung von Verwaltungskräften in den Landesdienst sind Stellen für Verwaltungskräfte erforderlich. Diese Stellen können nur durch Umwandlung von Stellen für Lehrkräfte geschaffen werden“, was übrigens unserer Meinung nach nicht im Sinne der gemeinsamen Entschließung ist - - -
- Herr Präsident, genau dazu komme ich jetzt; immer Geduld -,
frage ich die Landesregierung: In welcher Höhe werden den BBSen zur Einstellung von Verwaltungskräften zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt?
Herr Minister, ich frage Sie vor dem Hintergrund der in der Frage der Förderung von Erdgas in Niedersachsen sensibler gewordenen Öffentlichkeit einerseits und vor dem Hintergrund der heftigen Einstellungsaktivitäten beim LBEG seit Anfang dieses Jahres andererseits - insbesondere der Ausweisung einer Stelle im Öffentlichkeitsbereich und einer Stelle im Bereich der Datenbankanalyse -: Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass das klassische Bergrecht überholt ist und dringend einer Reform bedarf, die sich nicht einzig und allein auf PR-Maßnahmen in der Öffentlichkeit beschränkt?
Herr Minister, noch einmal konkreter nachgefragt: Vor dem Hintergrund der geänderten Regelungen zu Arbeits- bzw. Dienstverträgen, der geänderten Kooperationsvereinbarungen und der daraus resultierenden finanziellen Mehrbelastungen für die Schulen - Schätzungen gehen von 45 % aus - berichten die Schulen nun, dass das Budget nur noch bis zu den Sommerferien ausreichen werde. Sie fürchten, dass das Ganztagsangebot nach den Schulferien eingestellt werden muss. Wie stellen Sie sich die Fortsetzung dieser Ganztagsangebote vor?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ausweislich der Landespresse der letzten Woche sind in 2010 durch diese Landesregierung 532 Ausländer aus Niedersachsen abgeschoben worden. Darunter waren auch Abschiebungen nach Serbien und in das Kosovo. Unter denen war wiederum eine Anzahl von Menschen, die beispielsweise ursprünglich gar nicht aus Serbien kommen und dort gar keine Wurzeln haben.
Meine Damen und Herren, das ist aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion miese und menschenverachtende Praxis.
Nun wollen Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, eine Familie mit drei Kindern aus Seelze ebenfalls abschieben. Das lehnen wir ab.
Schon das Härtefallverfahren vor der Kommission ist wegen der dortigen schwarz-gelben Mehrheiten knapp gescheitert; das ist bereits gesagt worden. Dort wurde wohl auch heftig diskutiert. Frau Lorberg, wenn Sie schon aus den Ihnen zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen zitieren, dann zitieren Sie bitte richtig! Das gegen den Ehemann durchgeführte Strafverfahren stammt aus dem Jahr 2001, ist also zehn Jahre her.
Darauf stellen Sie Ihre weitere Begründung ab.
Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Sie werden an dieser Stelle nicht weiterkommen! Stellen Sie sich vor, Sie würden in diesem Land leben, sollten in ein anderes Land abgeschoben werden und würden sich dieser staatlich verordneten Abschiebung entziehen wollen! Ich könnte verstehen, wenn Sie das täten. Ich finde es aber unmenschlich, so zu
argumentieren. Das finde ich auch nicht christlich. Deshalb sollten Sie an dieser Stelle das C in Ihrer Parteibezeichnung abgeben.
Nein, Frau Präsidentin, die Kollegin Lorberg kann darauf ja gleich antworten.
Die Familie ist ausweislich der Stellungnahmen des Ministeriums hier integriert. Die Ausländerbehörde hat die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis allerdings am 15. September abgelehnt, und das alles, obwohl zwei der drei Kinder - und die können ja nun wirklich nichts dafür - die Grundschule besuchen. Die gesamte Familie spricht fließend Deutsch. Sowohl der Vater als auch die Mutter sind ausweislich der Stellungnahme des Ministeriums voll erwerbstätig bzw. geringfügig beschäftigt. Das haben die Eltern von nun bald drei schulpflichtigen Kindern - denn das dritte Kind wird demnächst ebenfalls die Schule besuchen - trotz mancher früherer Zustimmungsverweigerung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme einer Tätigkeit hinbekommen. Es ist hoch achtbar, dass sie das hinbekommen haben, und war schwer genug.
Diese Familie wollen Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, nun abschieben. Ich nenne das - noch einmal - unmenschlich, ich nenne das unangemessen und vor allem für die Zukunft unseres stets kinderärmer werdenden Landes eine methodische Fehlentscheidung. Deshalb: Berücksichtigung dieser Petition!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich mache es auch ganz kurz.
Bei Klassenteilern, Klassenfrequenzen und solchen Dingen handelt es sich ja um untergesetzliche Regelungen. Der Petent aus Westoverledingen hat begehrt, dass dann auch an der dortigen Realschule diese Frequenzen eingehalten werden. Nach der Stellungnahme des Kultusministeriums ist alles wohl jetzt im Lot, aber einzig und allein vor dem Hintergrund der jetzt geltenden untergesetzlichen Regelungen.
Natürlich muss man das Ganze dann einer politischen Betrachtung unterwerfen. Wenn Sie die Oberschule mit anderen Klassenteilern einführen, dann wird natürlich jeder landauf, landab das auch für seine Realschule einfordern wollen. Insofern unterstützen wir die Anträge der Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen und sagen an dieser Stelle: „Erwägung“.
Vielen Dank.
Manchmal muss man das auch haben. Vielen Dank, Herr Präsident.
Herr Minister, ich habe eben zur Kenntnis genommen, dass hier in Hannover auf dem Weg zu einer geothermischen Erschließung dann möglicherweise gefrackt werden soll. Sie haben da anscheinend schon etwas tiefer gehende Erkenntnisse. Können Sie uns mitteilen, welche Chemikalien bei diesem Frack eingesetzt werden sollen und in welcher Größenordnung?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau von Below-Neufeldt, wenn Sie den Ärztemangel in dieser Republik nicht zur Kenntnis nehmen und wenn Sie nicht zur Kenntnis nehmen, dass wir an dieser Stelle an den Universitäten ein erhebliches Mehr an Ausbildung brauchen, dann melden Sie sich aus der wissenschaftspolitischen Debatte ab.
Dann kommt natürlich auch eine Überschrift wie die in der heutigen Neuen Presse der Realität sehr nahe. Ich würde allerdings „FDP“ demnächst mit „fast drei Prozent“ übersetzen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Deppmeyer, die Ministerialvorlage darf man eben nicht kopflos und unkritisch studieren. Es ist ja schon aufgefallen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass sich der Petitionsausschuss mit der Petition 1525/11/16 zweimal befassen musste; denn in der ersten Stellungnahme des Kultusministeriums zu dieser Eingabe wurde noch fast allein der IGS Roderbruch in die Schuhe ge
schoben, dass sie nicht für einen ausreichenden Förderunterricht Sorge getragen hat. Da wurde sogar auf die sogenannte Personalkostenbudgetierung zurückgegriffen, die an dieser Stelle aber überhaupt keine Rolle spielt und übrigens zum 31. Dezember dieses Jahres ausläuft.
Außerdem hat der ersten Stellungnahme des Kultusministeriums - wieder einmal - eine anonymisierte Liste des erheblichen Umfangs der Förderbedarfe an der in Rede stehenden Integrierten Gesamtschule nicht beigelegen. Diese Liste haben wir nachgefordert. Sie ist dann auch nachgeliefert worden. Allerdings war diese Liste hoch intransparent und hat uns im Nachgang der zweiten Befassung des Petitionsausschusses mit dieser Eingabe am vergangenen Donnerstag heftig und kritisch dazu angeregt, vor Ort einmal nachzufragen, was da denn los ist. Und siehe da, es kommt heraus: Die rein rechnerische Unterrichtsversorgung vom 1. August stimmt, was den dortigen sonderpädagogischen Unterricht betrifft, vorne und hinten nicht.
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dort ist von sieben Förderschullehrkräften eine längerfristig erkrankt, und eine zweite Förderschulkraft fehlt seit fünf bis sechs Wochen. Wie da noch eine vernünftige sonderpädagogische Förderung erfolgen soll, ist zumindest mir schleierhaft.
Wenn ich dann, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch noch einige wichtige Hinweise hinsichtlich der veränderten Rahmenbedingungen mitnehme, muss ich dem Kultusminister an dieser Stelle vielleicht das mit auf den Weg geben, was die Inklusionsdebatte im Land betrifft. Da ist nämlich eine Umstellung erfolgt. Bisher war es so, dass die Förderschullehrkräfte im Rahmen der Unterrichtsversorgung dieser Schule als Stammschule komplett zur Verfügung standen. Das ist geändert worden. Mittlerweile handelt es sich bei allen Kräften um reine Abordnungen. Was das für ein integriertes Beschulen und auch für das Miteinander derjenigen Lehrkräfte bedeutet, die an dieser Schule tätig sind, und derjenigen Lehrkräfte, die dorthin abgeordnet worden sind, brauche ich den Praktikern nicht weiter zu erläutern.
Wir schließen uns dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an und bitten, diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Hilfsweise will ich den Koalitionsfraktionen aber gern noch mit auf den Weg geben: Meines Erachtens macht es vielleicht sogar Sinn, einmal darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll wäre, diese Eingabe noch einmal an den Petitionsausschuss zurückzuüberweisen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte natürlich auch eine persönliche Bemerkung abgeben können, Herr Klare. Aber ich will es etwas abkürzen. Wenn Sie es innerhalb Ihrer eigenen Koalitionsfraktion hinbekommen hätten, dafür Sorge zu tragen, dass vor Ort alle, nämlich auch die Integrierten Gesamtschulen, die gleichen Möglichkeiten wie die Oberschule erhalten hätten und nicht nur eine Angebotsschule wären, sondern darüber hinaus auch anderes möglich wäre, dann hätten wir vielleicht einen Schulkonsens hinbekommen. Mit dem, was Sie hier verkaufen - nur dieser Konsens zwischen Ihren beiden Koalitionsfraktionen, aber nichts weiter darüber hinaus zuzulassen -, kommen wir nicht weiter.
Ich will Ihnen Folgendes mit auf den Weg geben: Natürlich greifen Schulträger vor Ort nach dem Strohhalm, den Sie ihnen reichen. Sie nehmen den Spatz in der Hand und können leider die Taube auf dem Dach in Form von Integrierten Gesamtschulen nicht nehmen. Deswegen muss der Kollege Wille in Stade natürlich auch das fressen, was Sie ihm vorwerfen. Wenn Sie aber schon aus Veröffentlichungen des Stader Tageblatts zitieren, dann bitte komplett. In der zweiten und dritten Spalte stand noch erheblich mehr drin. Zitieren Sie das bitte auch! Dann wird vieles deutlicher.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Wir brauchen die Schulsozialarbeit regelhaft an allen niedersächsischen Schulen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Sie springen mit Ihrem Hurra-Antrag an dieser Stelle erheblich zu kurz.
Unser Antrag zur Schulsozialarbeit vom November letzten Jahres hat eigentlich alles gefordert. Nach zehn Monaten des Taktierens im Ausschuss wird mit Ihrem Antrag nun klar: Schwarz-Gelb will Schulsozialarbeit als Landesaufgabe mittelfristig aufgeben und will keine auskömmlichen Arbeitsverhältnisse für die Beschäftigten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Schulsozialarbeit stärkt unsere Kinder und Familien, Schulsozialarbeit hilft unseren Schulen und unseren Lehrkräften, und sie hilft letztlich dem Gemeinwesen.
- Wir haben das eingeführt. Denken Sie daran!
Die SPD-Fraktion hat das Thema Schulsozialarbeit frühzeitig nach vorne geschoben.
Ich darf feststellen, dass auch die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit im Rahmen einer Unterschriftenaktion auf die problematische Situation der über 700 Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter an niedersächsischen Schulen hingewiesen hat.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Fehler Nr. 1 Ihres Antrags: Sie blenden die prekären Beschäftigungsverhältnisse einer Vielzahl unserer Schulsozialarbeiter aus.
Die werden nämlich in höchst unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen angestellt: zum Teil über die Landkreise als Träger der Jugendhilfe, zum Teil über freie Träger, über Schulvereine, zum Teil gemeinsam finanziert von Kommunen und Land und zu einem weiteren Teil ausschließlich mit dem hälftigen Landesanteil.
Aber von einer vollen Stelle als Schulsozialarbeiter muss man leben können. In diesem Zusammenhang ist es aus meiner Sicht und aus Sicht der SPD-Fraktion unerträglich, dass CDU und FDP in ihrem Entschließungsantrag nicht einen einzigen Satz für die Verbesserung und Harmonisierung der sehr unterschiedlichen Gehälter in der Schulsozialarbeit übrighaben.
Einen zweiten Fehler Ihres Antrages will ich Ihnen gerne vortragen: Gerade einmal einen - nämlich den letzten - Satz Ihrer Antragsbegründung verwenden Sie auf die Notwendigkeit, die Schulsozi
alarbeit schrittweise auf weitere Schulformen auszuweiten. Wie das konzeptionell aussehen soll, wie das erreicht werden soll - kein einziges Wort dazu.
Der dritte Fehler Ihres - ich will es einmal so formulieren: - autosuggestiven Erfolgsfeierantrags: Zu den höchst unterschiedlichen Belastungen der Schulsozialarbeiter finden sich null Aussagen. Nach der Größe der Schule wird nicht gefragt. Das gilt für Hauptschulen, die 400 Schülerinnen und Schüler haben, genauso wie für Hauptschulen mit 100 Schülerinnen und Schülern. Wo bleibt da eigentlich die gerechte Verteilung der Arbeitsbelastung? Das frage ich Sie.
Mit dem Niedergang der Hauptschule sind die Schülerinnen und Schüler mit Problemen nicht weg. Wir finden sie heutzutage an allen Schulen. An den Gymnasien haben wir nicht zuletzt durch das G 8 zunehmend Fälle psychischer Belastungen von Kindern und Jugendlichen. Auch hier wäre diese Arbeit dringend erforderlich und segensreich.
Genau deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch einmal: Wir brauchen Schulsozialarbeit an allen Schulen.
Kapitaler Fehler Nr. 4 Ihres Antrages findet sich verklausuliert in Ihrer vermeintlichen Erfolgsabsicherungsliste. Da ist von einer neuen Zuwendungsrichtlinie die Rede. Da steht lapidar, dass Sie mit den kommunalen Spitzen in Gespräche darüber eintreten wollen, wie man den derzeit beschäftigten Schulsozialarbeitern langfristig berufliche Perspektiven aufzeigen kann. Ich will einmal übersetzen, was das heißt. Das bedeutet klipp und klar: Das Land soll sich aus seiner finanziellen Verantwortung für die Schulsozialarbeit zurückziehen. Meine Damen und Herren, das ist mit der SPD-Fraktion nicht zu machen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es war für die in der Schulsozialarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon schlimm genug, über Jahre mit Kettenverträgen beschäftigt zu werden. Was bedeutet es für Menschen, die in erster Linie eine kontinuierliche Beziehungsarbeit leisten sollen, mit betroffenen Schülerinnen und Schülern eine sol
che Arbeit aufbauen sollen, sozusagen als ruhender Pol Ansprechpartner für alle am schulischen Gelingen Beteiligten zu sein und selbst in Ungewissheit zu leben?
Wir fordern die Landesregierung auf, ein Konzept mit den Trägern der örtlichen Jugendhilfe zu erstellen. Im Gegensatz zu den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsfraktionen und der Landesregierung sagen wir als Sozialdemokraten ganz deutlich: Schulsozialarbeit ist Landesaufgabe und gehört zu moderner guter Schule dazu.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wenn Sie in erster Linie die kommunalen Träger der Jugendhilfe in der Pflicht sehen, die Schulsozialarbeit sicherzustellen, dann trägt Ihr Antrag die falsche Überschrift. Es muss dann nicht „Schulsozialarbeit“, sondern „Sozialarbeit in der Schule“ heißen. Wenn Sie das damit meinen, stellt sich mir noch die weitere Frage: Wer ist eigentlich weisungsbefugt, der Schulleiter oder der Vorgesetzte vom zuständigen Träger der Jugendhilfe?
Meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und FDP, Ihr Antrag ist fehlerhaft und nicht zielführend. Werfen Sie das Ding in den Papierkorb, oder - wie es parlamentarisch richtig wäre - ziehen Sie ihn zurück! Stimmen Sie unserem Antrag in der Drs. 16/1868 vom 10. November 2009 zu! Dann, meine Damen und Herren, klappt es auch wieder mit der Schulsozialarbeit.
Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das macht auch Sinn. Ich habe den Minister bisher eigentlich für sehr integer gehalten. Aber möglicherweise muss ich das revidieren.
Herr Minister, ich möchte einmal etwas zitieren. Danach mögen Sie bitte für sich selbst feststellen, ob Sie mit Ihrer Wertung meiner Aussage richtig gelegen haben.
Ich habe Folgendes formuliert:
„Einen zweiten Fehler Ihres Antrages will ich Ihnen gerne vortragen: Gerade einmal einen - nämlich den letzten - Satz Ihrer Antragsbegründung verwenden Sie auf die Notwendigkeit, die Schulsozialarbeit schrittweise auf weitere Schulformen auszuweiten.“
Das Wort „schrittweise“ haben Sie mir aberkannt. Ferner habe ich zum Schluss formuliert:
„Wie das konzeptionell aussehen soll, wie das erreicht werden soll - kein einziges Wort dazu.“
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau König und Herr Hoppenbrock, eines kann ich feststellen: Diese Landesregierung hatte zumindest siebeneinhalb Jahre Wetterglück. Man stelle sich vor, Sie hätten jedes Jahr einen Winter wie diesen gehabt. Wer allerdings die Landesliegenschaften so behandelt wie Sie, der kann eigentlich nicht mehr von Glück sprechen, sondern da ist es eigentlich eher eine Sache der Prioritäten. Diese Prioritäten gelten auch für die Sanierung der L 171 in der Ortsdurchfahrt Visselhövede. Wer nicht regelmäßig repariert und saniert, zahlt am Ende doppelt und dreifach, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Damit das für Sie etwas transparenter wird, habe ich mir erlaubt, ein Bild mitzubringen.
Das sind die Befunde und Resultate der Jury aus Visselhövede. Das Foto habe ich in erster Linie für Sie mitgebracht, Herr Minister Bode. Dazu kommt noch ein zweites Bild, damit Sie auch morgen noch
wissen, Herr Minister, wer Ihnen das überreicht hat. Ich habe mich hier einmal höchstpersönlich in einem Landesschlagloch versenkt.
- Sie können gerne beim Kollegen Bode einmal schauen gehen.
Meine Damen und Herren, zumindest in den vorderen Reihen haben Sie sicherlich erkennen können: Wer in einer Umgebung mit solch tiefen Schlaglöchern wohnt, der wird täglich mehrmals seinen Küchenschrank aufsuchen müssen, um die Gläser auseinanderzurücken. Das ist auch in Visselhövede so.
Vor dem Hintergrund der großen Resonanz unseres Wettbewerbs „Schlechteste Landesstraße“ in der Öffentlichkeit hat die Landesregierung reagieren müssen und auch in Visselhövede gehandelt; wohlgemerkt: gehandelt. - Solche Erfolge, dass sehr zeitnah gehandelt wird, kann man als Opposition ja nicht sehr häufig verbuchen. Herr Minister, aber das Urteil selbst Ihrer Fachleute aus der Straßenbaubehörde über die L 171 ist klar und deutlich. Hier ist eine grundlegende Sanierung des Untergrundes nötig und nicht nur die Erneuerung der Deckschicht.
Visselhövede will seine Innenstadtsanierung im Bereich Nordost fortsetzen und dort ein Gesundheitszentrum errichten. Das macht nur Sinn, wenn im Vorgriff der städtebaulichen Pläne eine gründliche Sanierung und leichte Verschwenkung der L 171 und gleichzeitig der B 440, die dort in gleicher Trasse liegen, in der städtischen Durchfahrt Visselhövede erfolgen. Auf den positiven Bescheid der Landesregierung wartet die Stadt bis heute.
Sehr geehrter Herr Minister Bode, Bild 2 - ich zeige es noch einmal - können Sie ab sofort in Ihrem Dienstzimmer aufhängen, damit Sie wenigstens den nächstmöglichen Termin einer grundlegenden Sanierung nicht versäumen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Herr Kollege, vielen Dank dafür, dass ich eine Zwischenfrage stellen darf. Ich möchte Sie fragen, wie lange Sie nun noch historische Begebenheiten aufrechnen wollen.
Wenn Sie das schon tun, dann aber bitte vollständig und in Gänze. Beziehen Sie sich dabei außerdem auf die Ära Albrecht, in der es einen vierjährigen Einstellungsstopp gab, unter dem damals übrigens auch einige hier in diesem Parlament gelitten haben.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der von Ihnen hervorgehobenen verlässlichen Vorhaltung des Angebots im öffentlichen Schulsystem möchte ich sehr gerne fragen: Wird die Landesregierung im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 2007 ihre Zustimmung zur Errichtung einer IGS in Trägerschaft der evangelischen Kirche erteilen, wenn der kommunale Schulträger im Sekundarbereich I keine öffentliche Schule mehr vorhalten kann - Beispiel Hinte?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schulelternrat der Grundschule Hägewiesen in Hannover ist empört über die Versetzung
ihres Schulsozialarbeiters, und die SPD-Fraktion schließt sich dieser Empörung an.
Meine Damen und Herren, die Grundschule Hägewiesen ist eine Schule in einem sozialen Brennpunkt und hatte in der Vergangenheit nicht gerade die Unterstützung, die sie gebraucht hätte.
Sechs Schulleiter in 15 Jahren, eine kommissarische Schulleitung von 2006 bis 2008. Der neue, erfolgreich und engagiert arbeitende Sozialarbeiter kam am 1. August 2008 gerade zur rechten Zeit. Obwohl nach der Sitzung der Einigungsstelle bei der Landesschulbehörde - übrigens im Kultusausschuss durch das Kultusministerium mündlich bestätigt - ein Verbleib des Schulsozialarbeiters bis zum Schuljahresende signalisiert wurde, wurde der Mann nun mit Ablauf des vergangenen Freitags versetzt. Meine Damen und Herren, das ist ein unerhörtes Vorgehen!
Das Kultusministerium hat es noch nicht einmal für nötig befunden, den parlamentarischen Gang dieser Petition bis zum heutigen Ende abzuwarten. Die Kultusministerin ist nicht da.
Dieses Vorgehen ist ein erneuter Beweis für den selbstgefälligen Umgang dieser Landesregierung mit Petenten und mit den Rechten des Parlaments.
Meine Damen und Herren, der Unterschied zwischen den Koalitionsfraktionen und der SPDFraktion besteht darin, dass Schulsozialarbeit für die SPD-Fraktion keine kommunale Aufgabe ist, die sich ausschließlich über die Jugendhilfe definiert. Vielmehr gehört die Schulsozialarbeit als wesentlicher Bestandteil zu jeder guten Schule, nicht nur zur Hauptschule.
Also gehört sie auch zur Realschule Rotenburg. Der Vorsitzende des dortigen Fördervereins hat sich ebenfalls mit einer Petition - das ist die Petition 1276 - an den Landtag gewandt. Dort finanziert der Förderverein jetzt zunächst aus eigenen Finanzmitteln bis zum Jahresende eine Sozialpädagogin. Dann aber wird das Geld alle sein, obwohl diese Stelle auch dort absolut notwendig ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Schulsozialarbeit gewinnt erheblich an Bedeutung, weil soziale Probleme sowohl in den Schulen als auch in den Familien zunehmen. Wir sind der Auffassung, dass an Schulen nicht nur Lehrkräfte tätig sein dürfen, sondern auch Angehörige anderer Professionen wie z. B. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eingestellt werden müssen. Das wird nicht an jeder Schule von heute auf morgen möglich sein. Aber es braucht ein Konzept, wie das in Zukunft an jeder Schule ermöglicht werden kann, und das fehlt.
Meine Damen und Herren, auch zum Schulbiologiezentrum in Hannover ist - mit der Eingabe 1245 - eine Petition an den Landtag gerichtet worden. Die Stundenkürzungen im Rahme Ihrer Streicharie zur Unterrichtsversorgung können wir nicht mittragen.