Claus Peter Poppe

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Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Große Teile der Anfrage der Grünen und der Antwort der Landesregierung betreffen Bildungsfragen und religiöse Riten. Daher liegen mir einige Anmerkungen aus Kultussicht am Herzen.
Das Allgemeine vorweg: Ein Grund zur Selbstbeweihräucherung - gerade noch per Broschüre - ist die vorgelegte Antwort nicht.
Neben den unstrittigen Aspekten, die eine Bestandsaufnahme darstellen, ist ein anderer Teil der Antworten der Landesregierung von Widersprüchlichkeit und Hilflosigkeit geprägt. Das ist zu einem Teil verständlich, handelt es sich hierbei doch um einen tiefgreifenden Umbruch im Denken und Handeln breiter Schichten der Mehrheitsgesellschaft. Es ist auf der anderen Seite aber auch fatal, wenn drei Ministerien mit drei sehr unterschiedlichen Akzentsetzungen zielgenau aneinander vorbei agieren. Notwendig ist es, eine Gesamtschau in Offenheit und jenseits von Islamophobie zu entwickeln.
Nun zu wenigen Einzelaspekten.
Der Schulversuch „Islamischer Religionsunterricht“ war eine wichtige Voraussetzung für die angestrebten Schritte hin zu einer generellen Ermöglichung und Einführung. Noch aber befindet sich auch Niedersachsen im Stadium der Vorbereitungen, auch bezüglich der Lehrkräfteausbildung und der Weiterführung über die Grundschule hinaus. Weitere Schritte sind nötig. Von einer Gleichbehandlung der Religionen sind wir weit entfernt.
Die Kopftuchdiskussion beschäftigt die Öffentlichkeit immer wieder und beschäftigte den Landtag zuletzt ausführlich im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot für Lehrkräfte. Die im Jahr 2004 gefundene Formulierung in § 51 NSchG „Das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften in der Schule darf … keine Zweifel an der Eignung der Lehrkraft begründen, den Bildungsauftrag der Schule (§ 2) überzeugend erfüllen zu können“ ist wohlabgewogen, musste aber damals den Regierungsfraktionen mühsam abgerungen werden.
Jeder Einzelfall ist zu prüfen.
Ich wähle als drittes Beispiel ein häufig tabuisiertes Thema: die Bestattung. Hier ist deutlich mehr Sensibilität im Land und auch in den Kommunen notwendig. Das Bestattungsgesetz von 2005 lässt die umgehende Bestattung im Leichentuch, wie sie nach islamischem Ritus erfolgen soll, als Ausnahme zu. Tatsächlich aber werden die Verstorbenen noch in sehr vielen Fällen in ihre Herkunftsländer überführt. Ein Bewusstsein in den Kommunen für „gruppenbezogene Ausnahmen“, wie es etwas verklausuliert in der Antwort heißt, ist offenbar noch nicht ausreichend vorhanden.
Mein Fazit: Muslime gehören zu Niedersachsen. Auch ihre gleichberechtigte Teilhabe gehört zu Niedersachsen. Der Satz „Die Landesregierung behandelt alle Religionsgemeinschaften gleich“ auf der letzten Seite der Antwort ist aber zu plakativ, um wahr zu sein. Wir haben noch eine Menge zu tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es tut mir leid, Herr Seefried: Ich muss Sie von den Wahlphrasen wieder in die Realität zurückholen.
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über den heute abschließend beraten wird, stimmt die SPD-Fraktion in der Zielrichtung zu; denn die Kernaussage, dass sich immer noch viel zu viele Jugendliche im Übergangssystem befinden und dass sich das vielfach untergliederte System von Berufseinstiegsklasse, BVJ und zusätzlichen einjährigen Berufsfachschulen nicht bewährt hat und nur selten zu nennenswerten Anerkennungsquoten führt, ist einfach nicht zu bestreiten.
Eine ganz aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung mit dem Titel „Übergänge mit System“ kommt im Ländervergleich zu dem Ergebnis, dass von allen Anfängern im Ausbildungsgeschehen in Niedersachsen 37,5 %, also deutlich mehr als ein Drittel, im Übergangssystem landen. Das ist nach BadenWürttemberg die höchste Quote bundesweit.
Gleichzeitig wird mit drei Mythen in dieser Studie aufgeräumt.
Mythos eins: Es herrsche Azubi-Mangel. - Das ist falsch. Tatsächlich gibt es nach wie vor bundesweit immer noch deutlich mehr Interessenten für eine Berufsbildung als Ausbildungsplätze. Allerdings gibt es riesige regionale und branchenspezifische - - -
- Hören Sie doch einmal zu, Herr Schönecke! Sie können das offenbar nicht.
Wir sprechen ständig mit der Wirtschaft, mit HWK und IHK.
Wir kennen die Unterschiede. Wir kennen aber auch die Ecken, wo noch Mangel ist.
Mythos zwei: Die Probleme im Übergangsbereich lösten sich durch die demografische Entwicklung von selbst. - Das ist falsch. Zitat:
„Die aktuellen Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl der jungen Menschen im Übergangsbereich in den kommenden zehn Jahren zwar weiter sinkt, dann aber … auf einem Niveau von ca. 160 000 bis 200 000“
- wohlgemerkt: bundesweit -
„verbleiben wird.“
Mythos drei: Die Jugendlichen im Übergangsbereich seien nicht ausbildungsreif. - Auch das ist falsch. Eine derart pauschale Behauptung lässt sich nicht halten. Sowohl die schulischen Voraussetzungen als auch die Ausbildungsprognosen sind höchst unterschiedlich. Eine schweizerische Studie belegt z. B., dass fast 60 % der Schulabsolventen auf der untersten PISA-Stufe ohne Verzögerung in eine Berufsausbildung einsteigen und diese erfolgreich abschließen konnten.
Das alles zeigt, meine Damen und Herren: Es gibt dringenden Handlungsbedarf, und Ihr Wegducken und Leugnen sind offenbar nur dem herannahenden Wahltermin geschuldet.
Was also ist zu tun? - Der Antrag der Grünen enthält vier Kernforderungen: erstens systematische Berufs- und Studienorientierung in allen weiterführenden Schulen, zweitens Warteschleifen reduzieren, drittens Berufsvorbereitung optimieren, viertens Ausbildung in der Fläche sicherstellen.
Wir haben uns in der SPD-Fraktion nicht nur mit diesen Forderungen, sondern auch mit den Erläu
terungen im Detail befasst, und wir sagen: Die Richtung stimmt. Es gibt Einzelheiten, die uns zögern lassen. Die Vorbehalte gegenüber dem Begriff „Ausbildungsreife“, der darin vorkommt, habe ich schon erwähnt. Ob die Produktionsschulen überall der Weisheit letzter Schluss sind und inwieweit das sogenannte Hamburger Modell tatsächlich auf das Flächenland Niedersachsen übertragbar ist, lohnt jedenfalls eine genaue Prüfung.
Die bereits mehrfach zitierte Bertelsmann-Studie enthält fünf Forderungen - Herr Minister, Sie sollten die Bertelsmann-Studie nicht wieder hochnäsig abweisen, weil Ihnen das Ergebnis nicht passt -:
Berufsorientierung verbindlich einführen, Übergänge begleiten, duales System stärken, betriebsnahe Ausbildungsmöglichkeiten schaffen, Ausbildungsvorbereitungen individualisieren. Dass auch das SPD-Regierungsprogramm ganz ähnliche Schwerpunkte setzt, muss Sie nicht verwundern, darf Sie aber bekümmern; denn es zeigt: Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens für ein besseres Gelingen des Übergangs von der Schule in den Beruf.
Meine Damen und Herren, unter diesen Bedingungen den Antrag der Grünen einfach vom Tisch zu wischen, ist - mit Verlaub - ein Zeichen organisierter Verantwortungslosigkeit.
Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Bley, am Thema vorbei gingen einzig und allein Ihre lauten Ausführungen.
Wenn Sie wissen wollen, wie es mit dem Übergangssystem aussieht, dann fragen Sie einfach einmal die berufsbildenden Schulen!
Was die vollzeitschulische Ausbildung angeht, sage ich Ihnen: Sie tauchte in meinen Ausführungen nicht auf. Da können Sie laut dagegen anschreien, aber das geht dann tatsächlich weit am Thema vorbei.
Zielgerichtet sind unsere Vorstellungen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Eingabe, zu der ich spreche, stammt von Schülerinnen und Schülern der letztjährigen Klasse 9 b des Greselius-Gymnasiums Bramsche und befasst sich mit den Auswirkungen der Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von 13 auf 12 Jahre und mit der Frage, wie diesen zu begegnen ist.
Eine solche Eingabe ist zunächst einmal ein gutes Beispiel gegen die Behauptung, die junge Generation sei desinteressiert, lethargisch und politikmüde. Diese Klasse hat sich im Anschluss an einen Landtagsbesuch und eine Diskussion mit Abgeordneten nicht nur Gedanken zu dem genannten Thema gemacht, sondern diese auch noch sorgfältig strukturiert, zu Papier gebracht und als Eingabe eingereicht. Das allein ist schon ein Lob wert.
Hinzu kommt aber, dass auch der Inhalt der Petition durchaus im Wortsinne erwägenswert ist. Zwar formuliert die Klasse, die Rücknahme der Schulzeitverkürzung sei für sie die beste Lösung. Sie stellt aber diesen Schritt keineswegs in den Mittelpunkt, wie es die Stellungnahme der Landesregierung vermuten lässt, sondern stellt Überlegungen an, unter welchen Bedingungen die Umstellung gelingen könnte und aus ihrer Sicht vielleicht eher erträglich gemacht werden könnte. Eine Verringerung des Umfangs der Hausarbeiten wird ebenso vorgeschlagen wie eine Überarbeitung der Stoffpläne.
Dass ein aktueller Erlass aus dem MK einige Gedanken aus der Petition, wenn auch in anderer Form, bereits aufgenommen hat, ist kein Gegenargument, sondern zeigt, dass die Vorschläge in die richtige Richtung gehen. Sie können nicht Punkt
für Punkt berücksichtigt werden. Aber sie sollten sorgfältig erwogen werden. Genau das schlage ich im Namen der SPD-Fraktion vor. Wir beantragen „Erwägung“.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat zum Thema berufliche Bildung einen ambitionierten Antrag vorgelegt, der mit vielen Schulen und Schulleitungen diskutiert worden ist und sich sehr konsequent auf die von dort zurückgespiegelten Schwierigkeiten und Forderungen bezieht.
CDU und FDP haben dazu vor wenigen Tagen einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der heute zur Abstimmung kommt. Wer aber glaubte, dieser würde sich in ähnlicher Weise mit den konkreten Problemen der Schulen befassen, der wurde bitter enttäuscht, ja, der musste sich veralbert vorkommen; mir ging es jedenfalls beim Lesen so. Dieser Vorschlag ist kein Änderungsvorschlag, sondern ein komplett neuer, von jeder Substanz radikal entkleideter Antrag, der mit den Ursprungsforderungen nichts mehr zu tun hat.
Einfacher gesagt: Wir nehmen die Anliegen der Schulen ernst; CDU und FDP sagen: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. - Sie haben sich von jedem Gestaltungswillen verabschiedet. Man muss den Eindruck haben, dass Sie nur noch die Übergabe an eine Nachfolgeregierung vorbereiten.
Ich will das gern im Detail begründen, Herr Klare, und die Anträge gegeneinander halten.
Zunächst in extremer Zusammenfassung noch einmal zu unserem Antrag. Er ist in zwei Blöcke gegliedert und befasst sich erstens mit dem Umbau aller berufsbildenden Schulen zu Regionalen
Kompetenzzentren. Hier gab es stets gemeinsame Ziele, aber diese sind bisher bei Weitem nicht erreicht. Zwar gibt es inzwischen überall Verwaltungsstellen, aber die Schulen mussten das Geld dafür aus dem eigenen Budget zusammenkratzen.
- In der gemeinsamen Entschließung des Landtags war von zusätzlichen Stellen die Rede, Herr von Danwitz.
Zweitens. Die Verordnung für ein gemeinsames Budget nach § 112 a NSchG liegt immer noch nicht vor. Wenn dagegen gesagt wird, es gebe ja eine Arbeitsgruppe, dann ist das ein ausgesprochen billiges Argument und macht die Forderung keineswegs entbehrlich.
Drittens sagt mir Herr von Danwitz, er habe keine gängelnden Erlasse gefunden. Da fragt ihn jeder Schulleiter, wo er denn wohl gesucht habe. Der Erlass zur Plagiatssoftware, der zurückgezogen wurde, ist als Beispiel noch in schlechter Erinnerung.
Im zweiten Block des SPD-Antrags geht es weiter in Richtung auf die Entwicklung eines Masterplans berufliche Bildung. Ein zentraler Punkt ist hierbei eine absolut unzureichende Unterrichtsversorgung, die es zu verbessern gilt. Der Spruch, die BBSen seien immer irgendwie klargekommen, reicht nicht mehr aus. Die Berechnung ist daher auch nicht mehr einfach mit 2002 zu vergleichen. Die verschiedenen Schulformen in den BBSen sind dazu inzwischen zu unterschiedlich geworden; sie sind getrennt zu betrachten.
Sicherstellung der beruflichen Bildung in der Stadt wie in der Fläche, fachspezifischer Lehrermangel in Metalltechnik, Elektrotechnik oder Sozialpädagogik, Zertifikate für Weiterbildung, Kooperation zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die Arbeitszeitverordnung für Schulleitungen und die Stärkung der Schulpersonalräte sind weitere Stichworte aus unserem Antrag.
Meine Damen und Herren, natürlich ist das eine Daueraufgabe, und ich kann mir auch manche Ergänzung oder Variation vorstellen, die quasi aus dem Apparat heraus vorgebracht werden könnte. Stattdessen haben die Sprecher der Regierungsfraktionen im Ausschuss nur reichlich halbgar auf eingesetzte Arbeitsgruppen oder auf erzielte Teillösungen hingewiesen. Einen Grund für die Ableh
nung unserer Forderungen haben Sie nicht vorbringen können. Insofern: Argumente? - Fehlanzeige!
Stattdessen dann diese Antragsnullität, die heute zur Abstimmung gestellt wird.
- Nullität, eine Peinlichkeit sondergleichen.
Selbst den einzigen Satz in dem gesamten Antrag, den ich gern unterschreibe - dass nämlich die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen leistungsfähig und erfolgreich seien -, muss ich ergänzen; denn sie sind leistungsfähig und erfolgreich trotz und nicht wegen der Politik dieser Landesregierung.
Dann folgen ein paar schönfärberische Bildchen und ein paar Bitten, die mit dem, womit sich Schulen herumschlagen, nichts zu tun haben. Ich möchte kurz auf diese Bitten eingehen. Sie werden schnell merken, wie blutleer sie sind.
Erstens. Zur Förderung der Berufsorientierung müsste schon Konkreteres gesagt werden, wenn etwas erreicht werden soll.
Zweitens. Über die Durchlässigkeit des Schulsystems besser zu informieren - diese Forderung soll wohl ein Witz sein. Entweder ist ein Schulsystem durchlässig - dann merken die Leute das schnell -, oder es ist es nicht, dann hilft auch keine beschönigende Information.
Drittens. „Potenziale besser zu nutzen“ ist eine Leerformel.
Viertens. Zum Übergangsbereich folgt eine so schwammige Formulierung, dass dort auch stehen könnte: Ich weiß, dass ich nichts weiß.
Fünftens. Zu den Budgetverhandlungen heißt es nur, alles wird gut. Die Budgets sollen „passgenau für jede Schule fortentwickelt“ werden. Meine Damen und Herren, das ist eine brandgefährliche
Formulierung; denn hier kann es auch um Kürzungen gehen. Da sage ich: Vorsicht an der Bahnsteigkante!
Sechstens. Das Gleiche gilt für die Forderung nach einer Veränderung bei den Lehrersollstundenzuweisungen.
Ein konkreter Punkt steht in dem Änderungsvorschlag von CDU und FDP dann aber doch. Dabei geht es um eine weltumstürzende Änderung, nämlich die des Anmeldetermins für berufliche Vollzeitschulangebote. Spannend ist, was dazu alle Berufsschullehrerverbände unisono schreiben. Sie schreiben mit ausführlicher Begründung, dieser Satz solle ersatzlos gestrichen werden, weil er zu Einschränkungen, zur Verunsicherung und zu zeitlichen Engpässen führen würde.
Meine Damen und Herren, Sie sollten nicht nur, aber auch an dieser Stelle auf die Praktiker hören. Die Namen Ameskamp und Brehmeier sollten auch bei Ihnen einen guten Klang haben.
Wir haben uns bei der Vorbereitung unseres Antrags von der Fachkenntnis Hunderter direkt Beteiligter leiten lassen. Ich habe dazu gesagt: Nehmen Sie bitte nicht nur die berufliche Bildung endlich ernst, nehmen Sie auch diesen Antrag ernst! Wer seine Forderungen kleinredet, der beleidigt die Praktiker.
Letzter Satz, Herr Präsident. - Sie haben sich entschieden, die berufliche Bildung nicht ernst zu nehmen. Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren, die Quittung wird folgen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soweit dieser Tagesordnungspunkt und der vorherige eine Abrechnung mit der Schulpolitik des Bildungsversagens von CDU und FDP gewesen sind,
ist diese Beschreibung völlig zutreffend - einer Bildungspolitik, die schon drei Kultusminister und mehrere Staatssekretäre verschlissen hat, einer Bildungspolitik, die so flexibel ist wie ein Betonklotz.
Flexibilität war bei CDU und FDP immer eine Wählertäuschung, wie 2008, als der große Täuscher Christian Wulff vor der Wahl verkündete, Gesamtschulen wieder zuzulassen, nach der Wahl aber aus dem Gesamtschulerrichtungsverbot ein Gesamtschulverhinderungsgesetz gezimmert hat.
Das ist eine Schulpolitik, die sich in ihren Grundannahmen längst widerlegt hat.
Bei aller Prahlerei über die Oberschule:
Es ist die CDU, die inzwischen die Dreigliedrigkeit und die Hauptschule aufgegeben hat.
Meine Damen und Herren, zu den großen Irrtümern der schwarz-gelben Schulpolitik gehören auch die übereilte Einführung und die schlecht geplante Durchsetzung der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur auf zwölf Schuljahre
für die Gymnasien, aber nachträglich auch für die Gesamtschulen und auch für die Oberschulen mit gymnasialem Angebot. Letzteres ist noch nicht so deutlich geworden. Aber es ist ein Fehler, der Sie noch einholen wird.
Das alles zugestanden, aber auch wir - das ist ja bekannt - halten die von den Grünen propagierte Therapie für fragwürdig. Das tut, wie oft missverstanden wird, übrigens auch der SPDSpitzenkandidat Weil, der hier mehrfach falsch zitiert wird und mit dem wir uns im Übrigen in völliger Übereinstimmung befinden.
Er hat in Interviews sehr deutlich gemacht, dass es mit ihm keine Stellenstreichungen im Bildungsbereich geben wird.
Er steht zu dezentralen Entscheidungen in der Schulpolitik. Das betrifft auch die Grundschulen.
Er hat nie etwas anderes gesagt. Es wird keine Schulschließungen von oben geben - auch mit der SPD nicht.
Aber wir sagen auch: Diese dezentralen Entscheidungen dürfen nicht zur Beliebigkeit
und nicht zu einem immer undurchschaubareren Wirrwarr führen. Wenn sich Eltern für eine Schule und für eine Schulform entscheiden, dann müssen sie wissen, was auf Dauer auf sie zukommt. Insofern ist eine behutsame Weiterentwicklung gefragt mit dem Ziel, auch in Niedersachsen zu einem Bildungskonsens zu kommen. Vor wenigen Jahren waren wir an der Schwelle dazu. CDU und FDP haben das verhindert.
Was das G8 bzw. G9 angeht, so sagen wir sehr deutlich: „Rin inne Kartoffeln, raus ausse Kartoffeln“ ist kein Motto durchdachter Schulpolitik.
Oder mit einem französischen Bonmot gesagt, die Abfolge darf nicht lauten: Ordre, contre-ordre, désordre!
Auch die Wählerinnen und Wähler sind der ständigen Richtungswechsel müde. Sei wollen Verlässlichkeit und Beständigkeit,
allerdings in einem Gesamtkonzept, das sie akzeptieren. Ich zitiere hierzu aus der Frankfurter Rundschau Ursula Walther, Bundeselternrat:
„Die Eltern nervt es, dass es in der Schulpolitik ständig hin und her geht. Die Begeisterung darüber, das G8Thema noch einmal von vorn aufzurollen, ist sehr gering.“
Das bedeutet für die SPD-Fraktion eine klare Entscheidung für das Abitur nach 13 Jahren in Gesamtschulen,
ein Eintreten gegen das Turbo-Abitur dort und gegen den Turbo-Zwang in der Oberschule! - Der verordnete Unsinn der Zwangssegregation in diesen Schulformen wird zurückgenommen. Da gibt es mit der SPD kein Wackeln.
Wie eine Flexibilisierung in Gymnasien aussehen kann, wird sorgfältig zu prüfen sein. Ich bin in der Frage genauso wie Herr Weil kein Mann des Holzhammers. Das wird mit den Lehrerverbänden und, auch wenn Sie das überraschen mag, mit dem Philologenverband zu prüfen sein. Das Konzept des Abiturs in zwei Geschwindigkeiten ist nicht so neu. Es entstand in den Zeiten von Rolf Wernstedt. Viele wünschen es sich heute zurück.
Für falsch halten wir Schnellschüsse. Bei Fragen der Schulzeit bis zum Abitur sollten einzig und allein die Schülerinnen und Schüler und das bestmögliche Erreichen ihrer Bildungsziele im Mittelpunkt stehen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede zum Konkordat gerne auf der sachlichen Ebene halten.
Deswegen gebe ich vorweg eine kleine Erwiderung auf den Kollegen Klare.
Erstens. Dies war eine nur rückwärtsgewandte Rede über eine Gesetzesberatung, bei der Sie selbst nicht einmal anwesend waren.
Zweitens. Derartig perfide Angriffe, auch persönliche Angriffe, mit Unterstellungen, etwa, dass wir behinderte Kinder instrumentalisierten, Herr Klare, können nicht im Sinne einer sachlich begründeten Debatte und auch nicht im Sinne der katholischen Kirche oder des Katholischen Büros sein. Hierzu fällt mir nur das Alte Testament ein: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige Bemerkungen vorweg, um Missverständnissen oder bewussten Fehlinterpretationen vorzubeugen:
Erstens. Wenn die SPD-Fraktion heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt, dann richtet sich unsere Haltung nicht gegen die bestehenden Konkordatsschulen.
Diese leisten, wie wir wissen - wir sind da gewesen -, hervorragende Arbeit. Ja, sie hatten integrative Elemente schon verinnerlicht und vorgelebt, gemäß dem Anspruch, dass jeder Mensch gleich wertvoll ist, als die Regierungsfraktionen das noch - mit Verlaub - für Teufelszeug hielten.
Zweitens. Unser Votum richtet sich auch nicht gegen das Konkordat und seine angemessene Weiterentwicklung.
- Ich werde das gleich erklären, Herr Busemann. - Im Konkordat werden keineswegs nur Schulfragen behandelt. Kaum jemals, auch nicht in Regierungszeiten der SPD, hat es in Konkordatsfragen einen Dissens gegeben.
Stets wurde nach der ebenfalls im Konkordat festgehaltenen Freundschaftsklausel verfahren.
Wir stellen drittens auch nicht die Umwandlung der im Entwurf genannten kirchlichen Konkordatsschulen in Oberschulen als integrative Zusammenfassung des Hauptschul- und des Realschulbildungsganges infrage. Wir haben das auch in keiner Phase der Beratungen im Ausschuss getan.
Wer etwas anderes behauptet, Herr Klare, der tut das wider besseres Wissen.
- Genau diese Frage beantworte ich jetzt. Die heutige Ablehnung ist ein Votum gegen eine Übertragung der Konkordatsvereinbarung in das Niedersächsische Schulgesetz, die in wichtigen Punkten fehlerhaft ist und deshalb von mehreren Seiten als eindeutig kritikwürdig eingestuft worden ist. So wenige Sätze, so viele Schwächen - Sie können es einfach nicht.
Damit zu den Einzelheiten.
- Was sind Sie so aufgeregt? - Ich bin es nicht.
Allein schon die Tatsache, dass ein völkerrechtlich bindender Vertrag nicht von der Landesregierung, sondern von den Regierungsfraktionen eingebracht wird, ist merkwürdig.
Diese Merkwürdigkeit hängt damit zusammen, dass die Landesregierung die angemessene und rechtzeitige Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände schlicht verpennt hatte und dies nur noch auf dem Weg über den Ausschuss geheilt werden konnte. Die kommunalen Spitzenverbände hatten zu der Stellungnahme nur etwa eine Woche Zeit. Es mag banal klingen, es ist aber kennzeichnend für Ihre mangelnde Sorgfalt.
Wichtiger sind die inhaltlichen Ungenauigkeiten. Sie beziehen sich auf die beiden behandelten Paragrafen des Niedersächsischen Schulgesetzes.
Zu § 154 heißt es in der Vereinbarung zur Änderung des Konkordats:
„Auf Antrag des kirchlichen Schulträgers können diese Schulen nach Maßgabe der für die entsprechenden öffentlichen Schulen geltenden Regelungen als Schulen der Schulform Oberschule geführt werden.“
Das ist eine Folgewirkung, die die SPD-Fraktion mittragen kann.
In der Gesetzesänderung aber heißt es nicht „nach Maßgabe der für die entsprechenden öffentlichen Schulen geltenden Regelungen“, sondern nur: „wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt“. Andere Regelungen wie etwa die Zügigkeiten, Klassenstärke oder Prognosezeiträume für die Entwicklung der Schülerzahlen werden nicht berücksichtigt. Das ist nicht nur eine Abweichung, das ist auch eine Ungleichbehandlung.
Wem dies zu spitzfindig erscheint, der wird jedenfalls dann stutzig werden, wenn er in der Gesetzesänderung einen zweiten Satz vorfindet, in dem
steht, dass eine Konkordatsoberschule um ein gymnasiales Angebot erweitert werden kann. Eine solche Ergänzung ist erstens überflüssig. Alle Konkordatsschulen haben auf Anfrage signalisiert, dass sie eine solche Erweiterung nicht planen, schon gar nicht gegen den Willen der öffentlichen Schulträger. Zweitens widerspricht sie den Verhandlungsergebnissen von 2010. Damals hat die katholische Kirche als eine Art Gegenleistung für die erreichten Fortschritte zwei katholische Gymnasien und zwei Kooperative Gesamtschulen, alle vier Schulen mit gymnasialer Oberstufe und privilegierter staatlicher Finanzhilfe, darauf verzichtet, für weitere Konkordatsschulen die Erweiterung um ein gymnasiales Angebot zu verlangen.
Das, meine Damen und Herren, ist keine Lappalie. In meiner Rede vom Juni 2010 zu der letzten Änderung des Konkordats habe ich ausgeführt:
„Wir stehen zum Recht auf die Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft. Wir stehen zum Konkordat. Wir stehen auch zu seiner Weiterentwicklung. Wir fordern diese Landesregierung aber auf, wie andere Regierungen vor ihr stets die Balance im Auge zu behalten, die nötig ist, um sowohl die Rechte aller Schulen in freier Trägerschaft als auch die des öffentlichen Schulwesens angemessen zu berücksichtigen.“
Diese Aussage, meine Damen und Herren, trifft nach wie vor zu, und sie betrifft die nächste vorgenommene Änderung in gleicher Weise.
In § 157 des Niedersächsischen Schulgesetzes wird der erlaubte Anteil nicht katholischer und übrigens auch auswärtiger Schülerinnen und Schüler festgelegt. Das ist deswegen wichtig, weil sich nur aus dieser besonderen Regelung die finanzielle Besserstellung gegenüber anderen Schulen in freier Trägerschaft - auch in kirchlicher Trägerschaft - rechtfertigen lässt. Wir hätten es sonst tatsächlich mit einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes zu tun.
Ursprünglich betrug der erlaubte Prozentsatz nicht katholischer Schülerinnen und Schüler 10 %. In mehreren Schritten ist dieser Prozentsatz inzwischen auf 30 % heraufgesetzt worden - was man durchaus als den demografischen Verhältnissen geschuldet akzeptieren kann. Zu diesen 30 % gab
es im bisherigen § 157 NSchG einen Zusatz, der lautete: „Die oberste Schulbehörde kann … für einzelne Schulen ausnahmsweise einen höheren Anteil befristet zulassen.“ Aus diesem Satz entfällt in der Schulgesetzvorlage das Wort „befristet“, und die Bedingungen für das Überschreiten der 30-%Quote werden so weit gefasst, dass sich im Prinzip keine Schule mehr darum kümmern muss. Es darf nämlich dann geschehen, wenn - ich zitiere - „die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ermöglicht“ - auch hier eine ausgesprochen großzügige Abweichung vom Vereinbarungstext - oder inklusiver Unterricht „erleichtert“ wird.
Meine Damen und Herren, diese Ziele sind lobenswert - jeder unterschreibt sie -, aber das beliebige Überschreiten der Quote ist es nicht.
Das ist auch der Grund für die erheblichen Bedenken, die der Landesrechnungshof im Gesetzgebungsverfahren geäußert hat. Durch eine unbefristete Öffnungsklausel - so wurde sinngemäß ausgeführt - sei möglicherweise kein sachlicher Grund mehr gegeben, Konkordatsschulen anders zu behandeln als andere Schulen in freier Trägerschaft, ihnen also eine privilegierte Finanzierung zukommen zu lassen.
Diese Hinweise, zu denen der GBD, der in der Kürze der Zeit nicht in die Tiefe gehen konnte, nur ausführte, sie seien ernst zu nehmen, wurden im Ausschuss einfach vom Tisch gewischt. - So gehen wir von der SPD nicht mit Vorgaben des Grundgesetzes um!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDFraktion hat sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht, und eine Abwägung, wie ich sie hier vortrage, ist keine Konfrontation, sondern eine Mahnung, nämlich bei allen Sonderrechten große Sorgfalt walten zu lassen.
Auf eine ebenso sorgfältige wie freundschaftliche Prüfung ihrer Anliegen haben sich die Kirchen bei der SPD immer verlassen können, und das wird auch in Zukunft so bleiben. Zu der von der Regierungsfraktion vorgelegten Vorlage aber müssen wir Nein sagen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Klare, ich habe fünf Punkte vorgetragen. Das heißt bei so einem kleinen Gesetz, dass alle Kernpunkte fehlerhaft sind.
Die zweite Bemerkung: Die Fähigkeit, zuzuhören und zuhörend aufzunehmen, sollte zu den Grundfähigkeiten des Parlamentarismus gehören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Försterling, ich hatte gehofft, dass Sie in den paar Jahren dazugelernt hätten.
Aber Sie haben es gerade geschafft, innerhalb von drei Minuten mehr Unterstellungen unterzubringen als Herr Klare in zehn. Das ist schon eine Leistung.
Herr Försterling, Sie sind hier eben nicht auf dem FDP-Parteitag, und Sie sind auch nicht derjenige, der mir Exkommunikation androhen kann.
Ich nenne nur eine Unterstellung, die Sie einfach so untergebracht haben. Sie haben gesagt, wir
wollten keine Überschreitung der 30-%-Marke. Wissen Sie, was im jetzigen Niedersächsischen Schulgesetz steht? - Da ist die Möglichkeit der befristeten Überschreitung schon geregelt!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Betonung, wie besonders wichtig die berufliche Bildung sei, gehört zum festen Bestandteil vieler Sonntagsreden, gerade bei konservativen Politikern. Leider klaffen Anspruch und Wirklichkeit bei der Niedersächsischen Landesregierung seit Jahren weit auseinander.
Bei der Übertragung der Ergebnisse des Schulversuchs ProReKo auf alle berufsbildenden Schulen zeigt sich das in besonders eklatanter Weise. Es ging darum, den berufsbildenden Schulen ein großes Maß an Selbstständigkeit zu garantieren und sie alle zu regionalen Kompetenzzentren weiterzuentwickeln. Sie sollen flexibel auf regionale Bedarfe reagieren können und vor Ort Vermittler zwischen Schule, Handwerk und Industrie sein.
Der Landtag hat hierzu in großer Einmütigkeit Forderungen als Gelingensbedingungen formuliert, die ich hier nur in Stichworten nenne: zusätzliche Verwaltungsleitungen, Zuweisungen von IT-Administratoren, Bewirtschaftung eines gemeinsamen Budgets, Unterstützung für eine Übergangszeit, größere Eigenverantwortung.
Tatsächlich aber ist viel von dem ursprünglichen Schwung verloren gegangen und im täglichen Kleinklein steckengeblieben. Wir haben uns gefragt: Warum eigentlich? Die Antwort lautet: Die berufsbildenden Schulen werden bei der Umstellung von dieser Regierung im Stich gelassen.
Über die Organisationsformen der größeren Selbstständigkeit gibt es auch nach zwei Jahren immer noch keine Klarheit. Unklar ist auch, auf welcher Grundlage das gemeinsame Budget bewirtschaftet werden soll und Stellenausschreibungen vorgenommen werden sollen, ob es überhaupt zusätzliche Verwaltungsleitungen gibt, wer für die IT-Administration verantwortlich ist usw. Natürlich gibt es Gründe für Verzögerungen, z. B. zähe Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Aber dass nach so langer Zeit immer noch kein Ergebnis vorliegt, ist a) ein eklatantes Versäumnis und zeigt b), dass der ganze Streit auf
dem Rücken der berufsbildenden Schulen ausgetragen wird.
- Sprechen Sie mit ihnen!
Den Schulen erscheint das ursprünglich auf die Zukunft ausgerichtete Programm mit einigem Recht immer mehr als Sparprogramm. Ihnen wird die in höchstem Maße mangelhafte Unterrichtsversorgung als 100-prozentige Berechnungsgrundlage zugewiesen, von der sie auszugehen haben. Durch solche Vorgehensweisen kommt es dazu, dass notgedrungen über Gelder und Stellen gefeilscht wird, statt über grundsätzliche Fragen, über innovative Modelle und die Fortentwicklung beruflicher Bildung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDFraktion legt daher heute einen Antrag vor, der ein doppeltes Ziel verfolgt: Einmal sollen die aktuellen Schwächen beim Umbau aller berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren abgestellt werden. Dazu habe ich einiges ausgeführt. Zweitens soll die langfristige qualitative Weiterentwicklung verstärkt in den Blick genommen werden. Es geht z. B. um die nachhaltige Sicherung der beruflichen Bildung in der Fläche - eine Frage von höchster Dringlichkeit, an der wir gemeinsam arbeiten müssen. Dort ist ein verlässliches Konzept nötig. Die berufsbildenden Schulen sind sicherlich bereit, an dieser Konzeptentwicklung positiv mitzuarbeiten.
Es geht ferner z. B. um die Beseitigung des Lehrkräftemangels - und hier gibt es eine Überschneidung mit dem vorherigen Tagesordnungspunkt -, insbesondere in Bereichen wie Metalltechnik, Elektrotechnik, Pflege, Sozialpädagogik. Es geht um die Optimierung der Zusammenarbeit der berufsbildenden und der allgemeinbildenden Schulen bei der Berufsorientierung - das ist eine Fülle von Herausforderungen.
Auch die Unterrichtsversorgung ist, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Frühjahr hervorgeht, in manchen Berufsbildungsschulformen geradezu katastrophal.
Und es ist unfair, dem mit dem sattsam bekannten Argument zu begegnen, die Unterrichtsversorgung an den BBSen sei schon immer schlechter gewesen, Herr Klare,
sie sei eben nicht mit den gleichen Maßstäben zu messen wie an allgemeinbildenden Schulen, es gebe andere Kennzahlen,
und sie seien ja immer irgendwie klargekommen. Nein, es gibt durchaus vergleichbare Bereiche, etwa in den Vollzeitschulformen. Wenn auch nur eine Schulform im allgemeinbildenden Bereich eine Unterrichtsversorgung aufwiese wie manche Berufsschulen - es gäbe einen Aufschrei der Empörung.
Wir fordern endlich eine Gleichbehandlung der berufsbildenden Schulen auch in der Unterrichtsversorgung.
Meine Damen und Herren, Herr Klare, wir haben uns bei der Vorbereitung dieses Antrags von der Fachkenntnis Hunderter direkt Beteiligter leiten lassen - ein Verfahren, das wir den Regierungsfraktionen nur empfehlen können. Denn in den Schulen brodelt es. Dort arbeiten hoch engagierte Lehrkräfte unter zum Teil extrem schwierigen Bedingungen. Obwohl sie sich in ihrer Arbeit nicht wertgeschätzt fühlen, liefern sie hervorragende Ergebnisse.
Einige Beispiele aus meinem Umfeld: In Bersenbrück wird die Inklusion in Zusammenarbeit mit den Werkstätten für behinderte Menschen vorangetrieben. In Lohne wird in der einjährigen Berufsfachschule Wirtschaft durch ein eigenes, nachahmenswertes Konzept eine Anerkennungsquote für das erste Lehrjahr von 70 % erreicht. Die BBSen Friedenstraße, Wilhelmshaven, und OsnabrückHaste sind Praxispartner der Universität Bremen und der Leuphana Universität Lüneburg in einem Projekt zum Thema Konsumverhalten und Ernährung. Daran wollen die Schulen arbeiten; sie wollen sich nicht an Budgets abarbeiten, die nicht auskömmlich sind.
Darum, meine Damen und Herren: Nehmen Sie nicht nur die berufliche Bildung endlich ernst, nehmen Sie auch diesen Antrag ernst, und setzen Sie sich ernsthaft mit ihm auseinander! Er entspringt einem langen und intensiven Dialogprozess. Wer seine Forderungen kleinredet, der beleidigt die Praktiker, die an diesem Dialogprozess beteiligt waren, und ihre berechtigten Anliegen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich bei Herrn Försterling für diesen Beitrag.
Ich danke ihm dafür, dass er positiv anerkannt hat, dass hier eine Herausforderung gerade auch in Zeiten des demografischen Wandels vorliegt, auf die wir reagieren müssen und für die mithilfe dieses Antrages Lösungen gesucht werden können und müssen, nämlich die Beibehaltung der beruflichen Bildung in der Fläche und die Konzeptentwicklung dafür. Das liegt mir sehr am Herzen und ist etwas, was uns im Kultusausschuss weiterhin beschäftigen sollte. Da hat die FDP sehr viel positiver und auch sehr viel kompetenter reagiert als Herr Seefried für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bei der Landtagseingabe 2703 geht es um die Situation und Ausstattung der Ganztagsschule IGS Lehrte. Es handelt sich um eine Petition des Schulelternrates.
Das Thema ist bekannt. Wir versuchen erneut, die Landesregierung und die Regierungsfraktionen zu einem Umdenken zu bewegen. Die Petenten begehren die Genehmigung als gebundene Ganztagsschule. Die SPD stützt diese Petition nicht wegen der dort aufgeführten einzelnen Berechnungsfaktoren, sondern weil wir sagen, dass IGSen grundsätzlich auf die Form der Ganz
tagsschule angelegt sind und ein Recht darauf haben sollten, als solche genehmigt zu werden.
Die Landesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme, dass in Niedersachsen seit 2004 Ganztagsschulen genehmigt werden, die einen Antrag auf Verzicht auf zusätzliche Personalressourcen gestellt haben. - Dieser Verzicht ist aber kein freiwilliger. Damit werden IGSen anders behandelt als z. B. Oberschulen, die einen teilgebundenen Ganztag genehmigt bekommen. Die IGSen bekommen das nicht. Sie bekommen nur eine Minimalausstattung, und das ist für sie gänzlich unzumutbar.
In der Stellungnahme des Kultusministeriums wird dies sogar noch als Vorwurf gegenüber der Schule formuliert. Das Kultusministerium führt aus, dass die IGS Lehrte den Antrag zunächst gestellt habe und dass dieser Antrag auch genehmigt worden sei. Ferner schreibt es, dass mit der Antragstellung auf die Zuweisung von personellen Ressourcen durch das Land Niedersachsen verzichtet worden sei. - Das jetzt als Vorwurf zu formulieren, ist geradezu zynisch. Es handelt sich um einen erzwungenen Verzicht.
Meine Damen und Herren, IGSen sollten grundsätzlich als Ganztagsschulen geführt werden. Wir plädieren für „Berücksichtigung“.
Geachte Präsident! Leive Kolleginnen un Kollegen! Dat gifft ja Lüü, de seggt, dat is ganz normal: De SPD legg wat vör, de Grönen makt mit, de CDU meent, se makt all naug, de FDP hett kiene Ahnung, un die Linke makt dat at de lüttke Häwelmann, de immer schreit: Mehr, mehr!
Ik segg: Bi dat Plattdüütsche is dat nich normal, dat draff nich normal ween. Use Regionalspraken sind veel tau wichtig för ne dusslige Kabbelei tüsken Parteien un Frakschonen!
Dat möss eigentlich ne Sake ween, wor wi all tohope komt un mithelpen willt.
Dat Nedderdüütsche is ok nix, wat wi mit en paar Dönkes bisiete daun köönt. Wat bedüüt dat denn, wenn ein segg, Platt hört dortau tau use Kultur un use Geschichte? - Ik hebb hier nich de Tiet för en langen Vördrag. Aver laat mi en paar Saken beschnacken.
Een van de öllsten Tügnisse van Literatur in Düütschland, de wi kennt, is dat Hildebrandsleed. Dat is schreben in de Sprake van de olen Sassen. Wi köönt dat Nedderdütsche dor all in erkennen. Dat fangt an: „Ik gihorta dat seggen“ - ik hebb dat seggen hört. Dat Hochdüütsche is veel löter komen; dat mott man wäten.
Un denn lot us mal in dat 13. Johrhunnert kieken: In Süden van Düütschland hebbt se al Middelhochdüütsch schnackt und schreben. Aver bi us geef dat dat Middelnedderdüütsche, un dat was heel bedütsam för den nördlichen Deel van ganz Europa, so wiet as de Hanse güng.
Ein Schriever mit Nomen Eike von Repgow heff en Bauk schreben över dat Recht un up wecke Wiese Recht tau spreken is. Dat Bauk mit Nomen „Sassenspägel“ wör woll dat wichtigste Gesetzbauk in dat Middelöller. Wi köönt dat vandage noch ankieken in Wolfenbüttel un in Ollenborg. Wenn vandage ein segg: „Wecke toerst kump, de mahlt toerst!“, dann weit hei meist nich, dat disse Regel all in den Sassenspeegel upschreben wör.
In de Tüskentiet is dat woll Johrhunnerte so ween, dat de Regionalspraken meisttiets blots wat för dat einfache Volk wesen sind. Dorüm hebbt veele Lüü se vergeten.
Vandage gifft dat en neiet Läwen för dat Plattdüütsche, un dat is gaut so. Lesste Wäken wör in Cloppenborg de Neddersassendag van den Heimatbund. Dor wören dat Plattdüütsche un dat Seelterske gaut tau hören. Dat geef Seminare, Kinner hebbt sungen up Platt, grote Lüü ok, un de Ministerpräsident hett ok en bittken wat dorvan verstohn.
De Heimatbund dor is ganz aktiv, de Ollenborger Landschap un de Ostfriesische Landschap ok. Dat gifft Schrieverkrings un Speelkoppels un neie Wörbäuker und Akschonen för junge Lüü.
In dat Ollenborger Münsterland gifft dat ne Akschon, dat is dat Plattdüütsche Johr. De geiht reihüm. Ein Johr lang nimmt sick ein Ort, eene Gemeende dat vör, besonners veel för dat Plattdüütsche tau daun. Denn mokt se Rotssitzungen up Platt, en Leederobend, Ludger Abeln kump usw. De wiest dann: Platt is cool! Platt is in!
In Ollenborg geef dat all lang de August-HinrichsBühne, aver vandage hört dat tau en besünnere Sparte Nedderdüütsch an dat Staatstheater. Dor hebbt se denn ok kiene Bange vör die groten Werke van use Literatur. Dit Johr spelt se den „Schimmelrieder“, un lesst Johr hebbt se den „Faust“ op Platt spelt, översett von Friedrich Hans Schaefer. Of dat geiht? - Dat geiht nich blots, dat was en groten Erfolg! Dor markt wi: Ok de grote Literatur kann sick up Platt seihn loten.
Un de Regeern hett ok wat vör dat Plattdüütsche don. Dat gifft en paar Soken, die sind vandage endlich inne Welt, so de Erlass „Die Region im Unterricht“. De Heimatbund erkennt dat an, un wi ok. Dat is gaut.
Un Geld geef dat ok in Husholt vör dat Plattdüütsche un dat Seelterske. Dorüm hebbt wi usen Andrag ok ännert, ok all in den Utschuss. Dat geiht vöran. Aver dat mott ok wiedergohn. Un dat is nich afseekert. Tau glöben, mit so en Erlass wör allns ut de Welt, dat is veel tau kott sprungen. Sick trüggeleggen, dat geiht nich.
Ik mott dortau en bitken wat op Hochdüütsch seggen; denn de Heimatbund hett in siene Rote Mappe Hochdüütsch schreben, un Professor Peters van de Uni Ollenborg hett in den Utschuss ok op Hochdüütsch vördrogen. Meisttiets hett he seggt, dat, wat wi van de SPD willt, is richtig.
He segg:
„So wie Niederdeutsch und Saterfriesisch an der Universität Oldenburg in die Lehrerbildung integriert wurden, muss auch Niederdeutsch und gegebenenfalls Saterfriesisch einen festen Platz in der Ausbildung von Erziehern und Erzieherinnen finden.“
Er sagt weiter:
„Zum anderen besteht ein Bedarf an einer wissenschaftlich begründeten Sprachdidaktik des Niederdeutschen.“
Und weiter:
„Wegen der großen regionalen Variation des Niederdeutschen wird es in diesem Bereich auch in Zukunft notwendig sein, regionenbezogene Lehrwerke zu erstellen.“
So weit Professor Peters.
Tau de Soke mit den Lehrstaul in Ollenborg schriff he, „dass die Anforderungen, die sich aus den Charta-Verpflichtungen für Niedersachsen ergeben, nicht durch eine halbe Professur erfüllt werden können“.
Professor Küster van Heimatbund hett dortau in Cloppenborg seggt, he is „zuversichtlich“. - Lüü, wi glööft dat erst, wenn et ünnerschreben is! Ik bin nu kien Düvel,
aver ik mok dat mol as Mephisto in Ollenborg un segg tau de Ministerin:
„Is wegen de amtliche Bewiesen. En lütten Zettel is al goot.
Du ünnerschriffst dat mit n Droppen Bloot
Bloot is n vigelienschen Saft!“
Dat gäf noch ne Masse tau seggen över de Charta för Regional- oder Minnerheitenspraken. Professor Peters seggt:
„Artikel 8 bezieht sich … nur auf den Bildungsbereich. Es sollten alle … relevanten Artikel der Charta genannt werden, also auch die Artikel 10, 11 und 12“.
Aver ik mott mi nu kott holen. Wi mössen ok öwer en Sprakenplan schnacken un över Plattdüütsche as Lehrfach. Allns dat makt klor: Dat giff noch veel tau daun. Aver gi sint nich so wiet komen. Gi heebt jau trüggeleggt.
Dörüm tau’n Schluss noch eenmol de plattdüütsche Faust. Dor hebb ik läsen:
„Geföhl is allens!
Naam is Schall un Rook.“
Min Gefeul segg: Vandage Nee seggen is Schall un Rook. Regeerns koomt un goht, dat Plattdüütsche blifft!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was waren das für schöne und hochfliege
TÜVs, wie Minister Busemann das ge sollte die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der niedersächsischen Schulen vorangetrieben werden. Unabhängig von der Schulform sollten alle Schulen Niedersachsens in einem regelmäßigen Turnus von etwa vier Jahren auf ihre organisatorischen Konzepte und unterrichtlichen Qualitäten hin überprüft werden.
- Nein, Herr Thiele, Sie haben keine Ahnung! Das war damals ein einstimmiger Beschluss!
16 Merkmale von Zielorientierung und Differenzierung des Unterrichts über Eltern- und Schülerbeteiligung bis zu Führungsverantwortung der Schulleitung sollten von extra ausgebildeten Teams unter