Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass neben den finanziellen Nöten der Krankenhäuser das Problem des Ärztemangels gerade in den ländlichen Gebieten immer dringlicher wird, frage ich: Wie will die Landesregierung insgesamt die gesundheitliche Versorgung in den ländlichen Regionen Niedersachsens konkret mittelfristig sicherstellen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die wir gerade im Bereich der medizinischen Versorgung, aber auch in der Nachwuchsgewinnung im Ärztebereich angeschoben haben.
Ich kann aufzählen, dass wir gerade in der Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner Maßnahmen wie die Förderung des Praktischen Jahrs in der Allgemeinmedizin eingeleitet haben.
Wir haben Delegationsmodelle und Zukunftsregionen in Soltau-Fallingbostel, Wolfenbüttel und Emsland angestoßen.
Aber als ganz konkrete Maßnahme für die Beseitigung des aktuellen Ärztemangels im ländlichen Raum hat der Landtag in den Haushaltsberatungen und im Beschluss des Haushalts 2012/2013 jeweils 1 Million Euro pro Jahr zu Verfügung gestellt. Die Förderrichtlinie ist gerade erstellt worden.
Es ist bekannt gegeben worden, dass wir in unterversorgten Gebieten die Ansiedlung, die Neuniederlassung von Ärzten oder auch die Gründung von Zweitniederlassungen mit maximal 50 000 Euro fördern werden. Dies gilt gerade für die unterversorgten Gebiete, in denen uns die Kommunen sagen, dass sie Anreize brauchen, dass sie finanzielle Unterstützung für die Ausstattung von Praxisräumen, für das Anmieten, für das Sanieren von Räumen leisten müssen.
Beispielhaft möchte ich auch die European Medical School in Oldenburg erwähnen, die im Herbst ihren Betrieb, die Ausbildung aufnehmen wird. Auch da werden die Versorgung und die Entwicklung in der Region berücksichtigt. Wenn wir dort eine Stärkung der Allgemeinmedizin haben, wenn wir dort drei Krankenhäuser haben, die sich zusammentun, und wenn wir davon ausgehen, dass die Medizinstudentinnen und Medizinstudenten nach ihrer Ausbildung in der Region verbleiben, dann haben wir einen sehr guten Ansatz auch für den Westen, genauso gut, wie wir über das Gesundheitsstrukturversorgungsgesetz jetzt neue Maßnahmen einleiten können, um die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten sicherzustellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass gestern die Veröffentlichung der Daten der Ärztekammer zum sogenannten Ärztepfusch ergeben hat, dass a) auch in Niedersachsen die Zahl der anerkannten Fälle gestiegen ist - 2011 waren es 246 Fälle - und b) diese schwerwiegenden Fällen zunehmend in Krankenhäusern verursacht werden - inzwischen in 75 % der Fälle -, frage ich die Landesregierung, wie sie die personelle Situation und die Frage der Belastung des Klinikpersonals bewertet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Personalausstattung und auch die Ausstattung mit medizinischen Geräten und die Qualität, die damit einhergeht, entscheiden die Krankenhausträger.
Sie müssen sich vor Augen führen, was in diesem System der Finanzierung das Land fördert und was die Kassen zahlen. Ich habe das duale Finanzierungssystem gerade dargestellt. Das Land investiert in Investitionsmaßnahmen.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ich habe Sie gefragt, wie Sie die Belastung bewerten! - Gegenruf von Norbert Böhlke [CDU]: Hören Sie doch einmal zu! Dann verstehen Sie das auch!)
Das Land finanziert Investitionsmaßnahmen und durch die Pauschalförderung kleinere Maßnahmen wie die Anschaffung von Geräten. Die Beträge habe ich Ihnen dargestellt. Betriebskosten, d. h. Personal- und Sachkosten, werden zwischen den Kassen und den Krankenhäusern, vertreten durch die Krankenhausgesellschaft, nach dem Landesbasisfallwert verhandelt. Dieser Wert berücksichtigt
die Lohnstrukturveränderungen. Wir verhandeln gerade mit dem Bund darüber, wie Tarifsteigerungen, die durch die neuen Abschlüsse entstanden sind, aufgefangen werden.
Welche Qualitätsprobleme die Krankenhäuser haben, müssen die Krankenhäuser selbst klären. Da kann das Land nicht eingreifen. Ich verbitte mir auch, dass die Krankenhäuser pauschal für Fälle verurteilt werden, bei denen es zu ärztlichen Mängelleistungen gekommen ist. Das aber können wir hier nicht steuern.
(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie haben mir nicht zugehört! Das war nicht meine Frage! - Gegenruf von Norbert Böhlke [CDU]: Rein populistische Fragen sind das!)
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie hat ja gar nicht zugehört! - Gegenruf von Heidemarie Mundlos [CDU]: Vielleicht hören Sie erst einmal zu!)
Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund von knappen Mitteln der Krankenhäuser und von Fusionsplänen frage ich die Landesregierung: Wie viele Krankenhäuser sind nach Kenntnis der Landesregierung in Niedersachsen aus ökonomischen Gründen von einer Schließung bedroht, und um welche Krankenhäuser handelt es sich dabei?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dazu haben wir keine Angaben. Weder die Krankenhäuser noch die Kassen noch die Krankenhausgesellschaft sind verpflichtet, uns Zahlenmaterial zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser offenzulegen.
Erst wenn ein Gläubigerausschuss eingerichtet wird oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird und wir als Ministerium informiert werden, weil es vielleicht Verkaufsverhandlungen und Trägerwechsel gibt, erfahren wir darüber etwas.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Victor Perli [LINKE]: Sie haben daran kein Interesse! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das interessiert Sie gar nicht! Ein merkwürdiges Aufgaben- verständnis!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung sei gestattet: Das Krankenhaus Stadtoldendorf liegt nicht im Landkreis Northeim. Ich will auch zu Ehrenrettung von Herrn Schünemann sagen, dass das noch in seinem Wahlkreis liegt.
Frau Ministerin, angesichts der Tatsache, dass Sie den Beschluss des Haushaltsausschusses eindeutig nicht umsetzen wollen und hier Begründungen anführen, die in der Krankenhauspolitik nicht neu sind, frage ich, ob wir wenigstens damit rechnen können, dass die Verordnungsermächtigung im neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetz hinsichtlich der Leistungskomponenten der Bettenpauschale noch fristgerecht erlassen wird, oder ob Sie auch das der Diskontinuität zum Opfer fallen lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verordnungsentwurf ist in dieser Woche in die Anhörung gegangen. Es gibt dafür eine Frist von sechs Wochen. Sobald die Ergebnisse dieser Anhörung vorliegen, wird der Vorgang dem
Frau Kollegin Weisser-Roelle stellt eine weitere und damit die letzte Zusatzfrage für die Fraktion DIE LINKE. Bitte!