Uwe Schwarz
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, wir stellen aufgrund der mangelhaften Refinanzierung in der Altenpflege zunehmend untertarifliche Bezahlung und Tarifflucht fest. Deshalb frage ich Sie: Wie hat sich die Landesregierung im Bundesrat bei der Abstimmung über die Einführung von Mindestlöhnen in der Pflege verhalten?
Frau Ministerin, wie viele Pflegefachkräfte fehlen gegenwärtig in der Altenpflege in Niedersachsen nach Ihrem eigenen Landespflegebericht, und wie viele werden es danach 2020 und 2030 - auch unter Berücksichtigung der aktuellen BertelsmannStudie - sein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass es nur zwei Monate dauert, bis wir die Koalition bei der Frage der Schulgeldfreiheit wirklich überführen und entlarven.
Der Pflegeberuf ist in Niedersachsen absolute Mangelware; das hat der Kollege von der FDP vor Kurzem übrigens noch bestritten. Heute fehlen hier 3 000 Pflegekräfte. Am Ende dieses Jahrzehnts werden es 30 000 sein. Die Landesregierung macht Showveranstaltungen oder vergibt Preise. Immer dann, wenn sie eigentlich zuständig wäre, schlägt sie sich in die Büsche. Wir werden den drohenden Pflegenotstand in Niedersachsen so übrigens in keiner Weise eindämmen, sondern er wird gerade vergrößert, meine Damen und Herren.
Seit fünf Jahren stellen die Oppositionsfraktionen hier Anträge dazu, wie die Situation der Pflegebedürftigen und der in der Pflege Tätigen verbessert werden kann. Da gibt es Anträge zur Verbesserung der Bezahlung, zu tarifgerechter Entlohnung. Da gibt es Anträge, wenigstens Mindestlöhne zu akzeptieren. All dieses lehnt diese Koalition ab.
Wir wissen seit Jahren, dass Ausbildung einen Wettbewerbsnachteil für die Einrichtungsträger bedeutet. Wir fordern die Umlagefinanzierung in der Altenpflege. Zwischenzeitlich haben das bereits sechs oder sieben Bundesländer eingeführt. Diese Koalition lehnt das aus ideologischen Gründen ab.
Wir haben hier fünf oder sechs Anträge eingebracht, bei denen wir gesagt haben: Wir brauchen die Schulgeldfreiheit, und zwar in Gänze, weil es ein Hemmnis für junge Leute ist, in diesen Beruf hineinzugehen, wenn sie mehr als 200 Euro pro Monat mitbringen müssen. - Auch dieses, meine
Damen und Herren, haben Sie immer konsequent abgelehnt.
Dann gab es auf einmal einen Sinneswandel. Man fing an mit 50 Euro Zuschuss, mit 100 Euro Zuschuss, mit 160 Euro Zuschuss - der ist über den Pflegepakt verhandelt worden -, jedes Mal mit der Begründung: Jetzt haben wir Schulgeldfreiheit. - Offenkundig war das doch nicht so.
Ganz auf einmal, im August, stellt der Ministerpräsident fest: Wir brauchen jetzt in Niedersachsen die Schulgeldfreiheit, weil das Schulgeld ein Hemmnis ist. - Da habe ich gedacht: Na gut, was lange währt, wird endlich gut. Nun ist das endlich bei der Koalition angekommen. Nun machen wir das endlich sattelfest und nachhaltig. Wenn man etwas nachhaltig finanzieren will, wenn man es glaubwürdig unterlegen will, dann macht man das in Deutschland immer noch in einem Gesetz, meine Damen und Herren. - Deshalb haben wir hier einen Gesetzentwurf eingebracht.
Übrigens, Frau Mundlos, das APBG wäre sehr wohl gegangen; das wissen Sie. Aber ich habe genau mit dem Klamauk, den Sie dann vorgebracht haben, gerechnet. Dann haben wir das ins Landespflegegesetz gebracht. Auch da könnte man das einfügen. Unter den Bundesländern, die das haben - es sind sechs, die zwischenzeitlich Schulgeldfreiheit haben -, hat das immerhin die Hälfte beim Pflegegesetz angedockt. Das heißt, wenn man es machen wollte, ginge es.
Sie wollen aber nicht. Sie kommen mit ganz fadenscheinigen Argumenten. Sie stellen fest: Das ist verfassungswidrig. - Wenn das verfassungswidrig ist, meine Damen und Herren, dann hat Ihre Landesregierung einen verfassungswidrigen Beschluss gefasst. So einfach ist das. Punkt!
Wenn es um die Frage des Gleichheitsgrundsatzes geht, dann haben Sie sich nicht gesetzeskonform verhalten. Denn dann hätten Sie ebenfalls für die Heilerziehungspflege und damit für die Behindertenpflege die Schulgeldfreiheit einführen müssen. Also haben Sie sich an dieser Stelle selbst ein Bein gestellt.
Dann haben wir gesagt: Lassen Sie uns das doch durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst prüfen! Der wird sagen, ob es verfassungswidrig ist. - Den Antrag, es überhaupt prüfen zu lassen, haben Sie abgelehnt, meine Damen und Herren. Ich meine, offenkundiger kann man nicht deutlich
machen, worum es geht. Sie hatten gar kein Interesse einer Klärung der Rechtslage.
Sie machen genau das, was Frau Helmhold gesagt hat: Drei Monate vor der Landtagswahl fällt Ihnen ein, eine Leistung, die wirklich dringend notwendig ist und die hier seit Jahren gefordert wird, mal so eben nach Gutsherrenart, je nach Kassenlage einer Landesregierung, unter das Volk zu schmeißen. - Das ist in hohem Maße unglaubwürdig. Das schadet übrigens den Betroffenen und diesem Berufsstand ein weiteres Mal.
Wir wissen, dass es erhebliche Probleme mit der Wertschätzung dieses Berufes gibt. Das, was Sie machen, ist genau das Gegenteil von Wertschätzung. Für mich ist es sein politischer Offenbarungseid, wie Sie mit dem Thema Pflege umgehen. Sie nehmen es immer noch nicht ernst, und Sie benutzen es jetzt offenkundig für Wahlkampfzwecke. Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie den Menschen draußen innerhalb von vier Wochen zeigen: Nehmt das mal nicht so ernst. Diese 200 Euro laufen erst einmal. Dann warten wir den 20. Januar ab, und dann kassieren wir das wieder ein. Denn es ist nirgends im Gesetz verankert.
Noch deutlicher kann man nicht sagen, wie Sie mit den Pflegebedürftigen und mit den Pflegenden umgehen. Das ist ein Skandal und angesichts der Problemlage eine wirkliche Katastrophe, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Mundlos, der Gesamtetat der Titelgruppe beträgt 6,5 Millionen Euro. Nur zur Erinnerung: Er ist über das Pflegepaket aus Kürzungen bei den ambulanten Pflegediensten finanziert worden. - Das heißt, die Pflegebedürftigen finanzieren es selber.
- Jawohl, es steht drin, und zwar mit 2 Millionen Euro. Das was Sie aufs Tapet gebracht haben, kostet ausweislich der Pressemitteilung des Herrn Ministerpräsidenten 4,4 Millionen Euro. Also fehlen hier, wenn ich richtig rechnen kann, 2,4 Millionen Euro. Das muss, weil gegenseitig deckungsfähig, aus dieser Titelgruppe finanziert werden. Meine simple Frage lautete: Woher nehmen Sie denn die fehlenden 2,4 Millionen Euro innerhalb dieser Titelgruppe? - Darin sind nämlich sechs Bereiche aufgeführt. Die Antwort auf diese Frage steht noch aus. Die Antwort sollte uns zugestellt werden.
Die Wahrheit ist doch: Sie finanzieren diese 4,5 Millionen Euro zur Hälfte zulasten von anderen Pflegeeinrichtungen und anderen Pflegeveranstaltungen.
Genau das ist unseriös. Wenn das im Gesetz abgesichert wäre, wäre es eine dauerhafte Finanzierung und kein Taschenspielertrick. Sie lassen Pflege von Pflege bezahlen. Das haben Sie schon einmal gemacht. Sie haben kein Interesse an der Lösung des Problems, und das ist fatal. Dabei bleibe ich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstens. Sehr geehrte Frau Ministerin, wenn Ihnen Ihr Haus nicht sagen kann, wo Schulgeld gezahlt wird, dann sage ich Ihnen das: in Brandenburg - SPDgeführt -, in Bremen - SPD-geführt -, in Hessen - CDU-geführt -, in Nordrhein-Westfalen - SPD-geführt -, in Rheinland-Pfalz - SPD-geführt - und im Saarland - CDU-geführt. Kommen Sie einfach und fragen, wenn Ihr Haus Ihnen das nicht liefern kann. Wir machen das.
Zweitens. Wenn Sie behaupten, dass Zahlen, die ich hier vorgetragen habe, falsch seien, dann bitte ich Sie, mir zu erklären, welche Zahlen falsch sein sollen. Die Zahlen der Pflegebedürftigen, zu den zu erwartenden Bedarfen und dergleichen stammen aus Ihrem hauseigenen Landespflegeplan. Die Zahlen, die hier zur Umschichtung innerhalb der Titelgruppe vorgetragen habe, entnehmen Sie bitte dem Haushaltsplan, Seite 124. Nichts anderes habe ich gemacht. Erklären Sie also bitte, an welcher Stelle das falsch gewesen ist, oder entschuldigen Sie sich bitte für Ihre Behauptung!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Prüssner, jede gesellschaftliche Gruppe ist in der Regel heterogen. Insofern sind die Senioren überhaupt keine Ausnahme. Wir reden ja auch nicht von den Senioren per se, sondern von der Gruppe der älteren Menschen, die nach wissenschaftlichen Verlautbarungen bei 55 anfängt. Da Ihre Partei genau wie unsere Partei das Ehrenamt immer so sehr in den Vordergrund stellt, die überall ehrenamtliche Engagement haben will, die dafür Preise auslobt und zu jeder gesellschaftlichen Frage runde Tische eröffnet, frage ich mich: Warum verweigern Sie der größten gesellschaftlichen Gruppe - nämlich den Seniorinnen und Senioren, die zurzeit 20 % der Bevölkerung ausmachen und zum Ende dieses Jahrzehnts 30 % unserer Bevölkerung ausmachen werden - Mitwirkungsrechte? - Das geht mir überhaupt nicht in den Kopf, meine Damen und Herren.
Sie loben das Ehrenamt hier immer so, aber wenn die Speerspitze der älteren Menschen - institutio
nalisiert im Landesseniorenrat - auf die Fraktionen zugeht und fragt, ob sie mit uns nicht wenigstens ein- oder zweimal im Jahr auf parlamentarischer Ebene über die gesamten gesellschaftlichen Probleme, die es gibt, reden kann, dann sagen Sie Nein. Ich finde, das ist ein unmöglicher Umgang mit dieser Gruppe, die zukünftig zu den Leistungsträgergruppen unserer Gesellschaft gehört. Ich finde es absolut nicht in Ordnung, wie Sie hier die Mitwirkung von älteren Menschen unterdrücken.
Frau Kollegin Helmhold, Ihre Ausführungen zu den Kinder- und Jugendparlamenten teile ich. Sind Sie der Auffassung, dass sich das ausschließt: auf der einen Seite Kinder- und Jugendparlamente, auf der anderen Seite Seniorenparlamente?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold, ich möchte nur eines richtigstellen. Der Landtag soll sie nicht wählen, sondern er soll sie berufen. Das ist ein erheblicher qualitativer Unterschied. Es geht nicht darum, dass über parlamentarische Mehrheiten gezielt Gruppen hineingezogen werden, sondern dass auf Vorschlag der Verbände Berufungen für ein Landesforum ausgesprochen werden. - Wer soll denn das sonst machen? - Dieses Forum soll dem Landtagspräsidenten unterstellt werden, der es ein- bis zweimal pro Jahr einberuft. Die Abgeordneten des Parlaments sollen eine Teilnahmemöglichkeit haben, um in einen direkten Dialog mit diesen älteren Menschen treten zu können.
Es geht um ein reines Beratungsgremium für unser Parlament - um nicht mehr und nicht weniger. Das entspricht dem Wunsch der Betroffenen. Ich weise darauf hin, dass dieses seit mehr als zehn Jahren in Schleswig-Holstein mit außerordentlich großem Erfolg funktioniert. Ich frage mich, warum in Niedersachsen etwas nicht funktionieren soll, was uns andere Bundesländer schon beispielhaft vormachen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Riese, Sie haben gesagt, Ihnen fehlten die erhellenden Argumente. Leider haben Sie auch im Ausschuss keine erhellenden Argumente eingebracht. Hier im Plenum sprudeln Sie nun aber geradezu vor Argumenten, was man noch alles verändern könnte: Das Forum sollte mehr als einmal zusammentreten, die Mitglieder sollten in direkter Wahl gewählt werden usw. Warum haben Sie das denn nicht im Ausschuss gesagt?
Was wollen Sie nun eigentlich? - Wollen Sie eine Verbesserung unseres Antrages, um das Forum weiterzuentwickeln, oder wollen Sie in Blockadehaltung jede Mitbestimmungsmöglichkeit von älteren Menschen verhindern? Da müssen Sie sich schon einmal entscheiden. Was Sie hier vorgetragen haben, war jedenfalls ausgesprochen widersprüchlich.
- Ich habe ja zugehört.
Ich sage Ihnen das auch deshalb, weil insbesondere die FDP als die Partei der Freiheit zwar bei jeder Gelegenheit sagt, dass Mitbestimmung und Selbstverwirklichung des Individuums ihr oberstes Gebot sind, dass sie aber kneift, sobald sie tatsächlich einmal gefordert ist. Ihnen fällt nichts anderes ein als zu sagen, dann müssten wir auch noch für Männer um die 60 etwas fordern. Ich sage Ihnen: Solange Sie hier sind, ist diese Gruppe hinreichend vertreten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Özkan, es geht nicht darum, die Arbeit des Landesseniorenrates zu schmälern, sondern es geht um das genaue Gegenteil. Der Landesseniorenrat hat sich mit Schreiben vom 13. Juni dieses Jahres an alle Fraktionen und an die Landesregierung gewandt und auf die aktuelle Beschlusslage des Landesseniorenrates hingewiesen. Er bittet darum, in Niedersachsen ein Altenparlament einzurichten. Das haben wir im Gegensatz zu der Linken so nicht vorgeschlagen. Wir haben ein Forum vorgeschlagen. Die Argumente wurden hier vorgetragen. Der Landesseniorenrat bittet darum, in Niedersachsen für Seniorinnen und Senioren ein Seniorenmitwirkungsgesetz vorzulegen. Das ist im Antrag der Linken enthalten.
Es geht also nicht um einen Gegensatz, sondern um die Aufnahme dessen, was uns das von Ihnen gerade dargestellte Gremium vorgeschlagen hat. Ich frage mich, warum die Landesregierung dem nicht folgen kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Schmerzbehandlung von schwer kranken und sterbenden Menschen sowie die Sterbebegleitung waren in Deutschland jahrzehntelang ein Tabuthema. Es gab weder Strukturen noch finanzielle Unterstützungen. In der medizinischen Aus- und Fortbildung war die Palliativversorgung ein Randthema. Dies hat sich seit 2002 unter unterschiedlichen Regierungsmehrheiten deutlich verändert, übrigens auch in diesem Hause.
In Niedersachsen gibt es zwischenzeitlich ein fast flächendeckendes Versorgungsangebot mit Hospizeinrichtungen. Wir sind an dieser Stelle ausnahmsweise nicht Schlusslicht, sondern in der Spitzenreitergruppe der Bundesländer.
Schwerstkranken und sterbenden Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen und ihnen beim Sterben zur Seite zu stehen, ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Darin war sich dieser Landtag immer einig, auch wenn es heute zu keinem gemeinsamen Antrag kommen wird. Bei ausreichender Beratungszeit und außerhalb des beginnenden Landtagswahlkampfes wäre das vermutlich auch dieses Mal wieder möglich gewesen. Leider ging es dieses Mal im Vordergrund um Eile und nicht um das Suchen von Gemeinsamkeiten. Das bedauern wir.
Die Hospizbewegungen und die Hospizbetreuung haben ihren Ursprung in der ehrenamtlichen christlichen Laienarbeit. SPD und Grüne erkennen die Arbeit der etwa 13 500 Ehrenamtlichen in über 120 Hospizvereinen ausdrücklich an. Wir halten dies
für eine der wichtigsten Säulen in der ambulanten Hospizversorgung und für unverzichtbar. In der neuen Legislaturperiode müssen wir dringend über eine bessere Unterstützung dieser Gruppen, analog anderer Bundesländer, reden.
Seit 2007 gibt es für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung - SAPV - sowie für die stationäre Hospizversorgung einen Rechtsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb darf nicht übersehen werden, dass es bei diesem Thema - dies sage ich sehr deutlich - nicht nur um Ehrenamtlichkeit und Nächstenliebe geht, sondern auch ums Geldverdienen - wie bei allen anderen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen auch.
Erstens. Wir sind nicht der Auffassung, dass wir eine neue hauptamtliche Landesgeschäftstelle, neue Vernetzungsstrukturen und eine Landeshotline brauchen. Die Organisationen sind regional hervorragend vernetzt. Schon heute finden die Betroffenen vor Ort sehr schnell die notwendige Hilfe. Dort, wo das nicht der Fall ist, sollte das Land in geeigneter Weise dafür Sorge tragen, dass sich die Menschen über die in ihrem Bereich vorhandenen Palliativ- und Hospizeinrichtungen umfassend informieren können.
Zweitens. Seit mehreren Jahren wird regelmäßig durch die Fachgesellschaft eine deutschlandweite Abfrage nach Bedürfnissen und Symptomen in der ambulanten und stationären Palliativversorgung durchgeführt, ausgewertet und veröffentlicht. Deshalb glauben wir nicht - wie übrigens auch etliche angehörte Fachverbände nicht -, dass weitere umfangreiche Erhebungen im Sinne des Antrags der Koalition notwendig sind.
Auf unsere entsprechende schriftliche Anfrage, welche Zahlen und Fakten der Landesregierung vorliegen, hat Frau Özkan leider schlicht die Beantwortung mit dem Hinweis auf den vorliegenden Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP verweigert. Ich finde, das ist ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, weil hier schlicht Exekutive und Legislative vermengt werden und das Auskunftsrecht des Parlaments verletzt wird.
Drittens. Wir wollen die Versorgung in Niedersachsen weiterentwickeln, aber dabei die vorhandenen regionalen Strukturen berücksichtigen und vor allem zunächst die noch immer bestehenden Lücken in der Versorgung in den Bereichen Wesermarsch, Diepholz, Verden und Helmstedt schließen.
Viertens. Eine flächendeckende, bedarfsorientierte Versorgung muss zwingend die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen und gemeinsam mit den Kostenträgern abgestimmt und umgesetzt werden.
Fünftens. Im Krankenhausplan des Landes Niedersachsen ist endlich die palliativmedizinische Versorgung - im Übrigen genau wie die Geriatrie - abzubilden und an Qualitätskriterien zu binden. Dies hat die Landesregierung seit 2003 immer wieder angekündigt - ich erinnere an die Papiere von Herrn Dr. Bruckenberger -, aber leider bis heute nicht umgesetzt. Wenn schon bisher nicht in den drei Modellregionen des Landes praktiziert, so könnte gerade bei diesem Thema eine sektorenübergreifende Versorgung von ambulanter, stationärer und pflegerischer Versorgung beispielhaft umgesetzt werden.
Sechstens. SPD und Grüne wollen in der Aus- und Weiterbildung von Pflegefachkräften die palliativen und hospizlichen Ausbildungsinhalte stärker berücksichtigen. Auch wenn Sie es nicht gerne hören: Dazu gehören auch eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, die Verhinderung von Dumpinglöhnen, ausreichend Nachwuchsförderung und ein sachgerechter Personalschlüssel. Daran hapert es immer noch mächtig, meine Damen und Herren.
Siebtens. Wir begrüßen, dass CDU und FDP unseren Vorschlag aufgegriffen haben, auch die palliativmedizinische und psychosoziale Betreuung in Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Achtens. Gleiches gilt auch für die Übernahme unserer Forderungen hinsichtlich der Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Migrationshintergrund, vor allem ohne deutsche Sprachkenntnisse.
Neuntens. Auch in der Forderung bezüglich der Hospiz- und Palliativkompetenz in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens einschließlich der Pflege- und der Behinderteneinrichtungen sind wir uns wieder einig. SPD und Grüne haben in ihrem gemeinsamen Änderungsantrag allerdings den Begriff der Sterbekultur entsprechend dem Vorschlag der Universitätsklinik Göttingen durch den Begriff „Palliativversorgung“ ersetzt, weil alles andere nach unserer Auffassung verwirrend ist.
Meine Damen und Herren, da schließe ich mich Herrn Böhlke an: Bei diesem Thema eint uns mehr, als uns trennt. Für Wahlkämpfe - auch da sind wir uns einig - eignet sich dieses Thema ohnehin nicht.
Von daher bin ich mir sehr sicher, dass dieses Thema ab Februar/März 2013 ohne Hektik und auch wieder in großer Gemeinsamkeit beraten werden kann und es dann auch wieder einstimmige Beschlüsse dieses Parlaments gibt.
Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben gerade die Wirkung des revolvierenden Fonds vorgestellt. Wir hatten schon einmal Rückflüsse aus anderen Wohnraumförderprogrammen. Deshalb frage ich Sie: Was ist denn mit diesen Mitteln geschehen? Sind sie nicht durch den Finanzminister „verkauft“ worden? Falls das so sein sollte: Was hat das an Entnahme von niedersächsischen Mitteln für den Wohnungsbau bedeutet?
Ich glaube, es ist klar geworden: Wenn wir hier über Fonds reden und die Mittel durch Ihren Finanzminister „verkauft“ werden, dann fehlen sie. Ich möchte also wissen: Wie viel Mittel sind auf diese Art und Weise dem niedersächsischen Wohnraumbau entzogen worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass uns dieses Thema im Landtag zum wiederholten Male beschäftigt. Zuletzt ging es um den Verkauf von Blumen. Es ist auch völlig richtig, dass die unterschiedlichen Positionen hier im Landtag hinreichend bekannt sind, im Übrigen auch bei den betroffenen Akteuren, die regelmäßig angehört werden.
Ausgangspunkt der gesamten Debatte - auch der heutigen - war, dass die Koalition im Jahre 2007 gegen den massiven Widerstand einer übrigens nicht ganz alltäglichen Allianz, bestehend aus Kirchen, Gewerkschaften, Kommunen, Einzelhandelsbetrieben und Sozial- und Familienverbänden, eine deutliche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten durchgedrückt hat. Treibender Motor dabei war die FDP mit dem Ziel der größtmöglichen Deregulierung. Sie, meine Damen und Herren, nennen das Liberalisierung.
Im Ergebnis - das ist mehrfach belegt - führt das kaum zu Umsatzsteigerungen. Vielmehr verteilen sich die Kunden jetzt über einen längeren Einkaufszeitraum. Dabei gibt es klare Gewinner, nämlich die großen Handelsketten und die Discounter mit entsprechender Gewinnmaximierung. Das ist nicht verwunderlich; denn dieses Vorgehen der Bedienung einer bestimmten Klientel hat bei der FDP Tradition, wie wir wissen.
Verlierer, meine Damen und Herren, sind Zehntausende von Beschäftigten, vorwiegend Frauen, die in Minijobs, also prekäre Beschäftigungsverhältnisse, abgedrängt wurden, Frauen, bei denen Altersarmut vorprogrammiert ist und für die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch schwieriger wird. Verlierer sind aber auch die kleinen Einzelhändler, die weder selber 24 Stunden arbeiten können noch sich zusätzliches Personal leisten können. Das, meine Damen und Herren, ist nach meiner festen Überzeugung keine liberale Politik, sondern staatlich provozierte Wettbewerbsverzerrung.
Insofern ist es auch gut - wir begrüßen das -, dass das Bundesverfassungsgericht 2009 festgestellt hat, dass bloße Gewinninteressen keine Ausnahme vom Sonntagsschutz rechtfertigen. Die SPD hat sich immer gemeinsam mit den Gewerkschaften gegen eine Öffnung rund um die Uhr ausgesprochen. Es gibt nach meiner festen Überzeugung nichts, was nur nach 20 Uhr gekauft werden kann oder zwingend gekauft werden muss - allenfalls Artikel aus der Apotheke, und dafür gibt es Bereitschaftsdienste.
Insofern stimmen wir mit den vorliegenden Forderungen von ver.di überein. Ich sage bewusst so deutlich „mit den Forderungen von ver.di“; denn nach eigenen Aussagen der Linken ist ihr Gesetzentwurf eine von ver.di erbetene Auftragsarbeit
und nicht Ergebnis ihres eigenen Gehirnschmalzes.
Probleme haben wir jedoch mit den vorgesehenen Änderungen im Heil- und Kurwesen sowie im Tourismusbereich. Dort hat das Wochenende eine erhebliche Bedeutung. Auf Ihren Änderungsantrag komme ich noch zu sprechen.
Zu diesem Themenbereich hätten wir ganz gerne eine schriftliche Anhörung durchgeführt, die aber von der Koalition abgelehnt worden ist. Übrigens, meine Damen und Herren, hat der GBD darauf hingewiesen, dass die kommunalen Spitzenverbände zu diesem Gesetzentwurf zwingend angehört werden müssten. Auch das hat die Koalition abgelehnt.
Dass dies nicht erfolgt ist, hat die Konsequenz - wie uns mitgeteilt wurde -, dass der Gesetzentwurf heute gar nicht beschlossen werden könnte, weil dieses Anhörungsverfahren hätte vorgeschaltet werden müssen. Wenn ihm heute zugestimmt würde, müsste er in den Ausschuss zurücküberwiesen werden. Das gilt übrigens auch für Ihren Änderungsantrag. Weil wir dieses Spielchen nicht mitmachen wollen, werden wir uns heute der Stimme enthalten.
Klar war während der Debatte im Ausschuss - sie war nämlich tatsächlich sehr kurz, wie der Kollege Riese gesagt hat -, dass mindestens die CDU größtes Interesse hatte, das Thema möglichst schnell vom Tisch zu bekommen. Ich habe dafür auch Verständnis, wenn man sich jüngsten Verlautbarungen Ihres FDP-Koalitionspartners auf dessen letztem Landesparteitag vor Augen hält. Ich zitiere den FDP-Landesvorsitzenden und niedersächsischen Umweltminister, Herrn Birkner:
„Wir wollen die maximale Öffnung. Künftig soll rund um die Uhr für Kunden geöffnet sein. Im Prinzip wollen wir die Abschaffung des bestehenden Ladenschlusses.“
Birkner weiter:
„Wir wollen eine Verfassungsänderung, um zu echter Freiheit zu kommen.“
Ich frage mich: Was und wessen Freiheit meinen Sie eigentlich?
Meinen Sie die Freiheit der Kunden, die sich den Wecker auf 2 Uhr nachts stellen, damit man dann möglichst allein bei Aldi das Sortiment studieren kann? Oder meinen Sie die Frauen, die dann wenigstens nachts ihrem 400-Euro-Job nachgehen können, um tagsüber Zeit für die Familie zu haben?
Ich finde, die Vorschläge der FDP haben mit der Lebenswirklichkeit und mit den Nöten von lohnabhängig Beschäftigten nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun.
Ich hoffe, dass Sie für diese erneute Klientelpolitik am 20. Januar nächsten Jahres nachhaltig die Quittung bekommen.
Sie sind ja noch nicht einmal bereit, das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei Ihrer Beschlusslage zu akzeptieren. So kann man im Landeswahlprogramm der FDP lesen - ich zitiere -:
„Wir wollen, dass die bisher auf drei Stunden begrenzten Sonntagsöffnungszeiten auf acht Stunden ausgeweitet werden.“
Ich bin froh, dass die FDP angesichts ihrer aktuellen Umfragewerte nicht auf die Idee gekommen ist, ihre neue Freiheitsinterpretation der Ladenöffnungszeiten schon beim Antrag der Linken auszuprobieren. Insofern sage ich Ihnen von den Linken: Sie haben mit Ihrem populistischen Antrag da wirklich mit dem Feuer gespielt. Dieser Schuss hätte auch dramatisch nach hinten losgehen können - und dann noch einmal zulasten der betroffenen Beschäftigten.
Ich teile die Auffassung von Frau Helmhold. Es wird Aufgabe der nächsten Landesregierung sein, dafür zu sorgen, das Bundesverfassungsgerichtsurteil bei den Ladenöffnungszeiten umzusetzen. Dabei haben die Interessen der Beschäftigten und die Interessen der kleinen Geschäftsleute im Vordergrund zu stehen und nicht die Gewinnmaximie
rung der großen Konzerne. Ich denke, das kriegen wir hin. Sie gucken sich das dann von außen an.
Zuerst zur Kollegin Weisser-Roelle: Die Einschätzung, dass Sie eine Auftragsarbeit herausgegeben haben, lässt sich aus den Ausführungen Ihrer Kollegen im Ausschuss ableiten. Dort sind wir nämlich dafür beschimpft worden, dass wir einem Antrag nicht zustimmen, der doch bei ver.di erarbeitet worden ist. Insofern ist das eine Auftragsarbeit. Ich habe auch gar kein Problem damit - - -
- Dann klären Sie das doch im Innenverhältnis. Mich hat das schon sehr irritiert. Natürlich lässt man sich beraten. Aber man ist doch auch in der Lage, einen solchen Antrag allein zu formulieren, und muss ihn nicht fremdschreiben lassen.
Ich habe nur darauf hingewiesen, dass wir in großen Teilen damit übereinstimmen, weil ver.di natürlich auch zu großen Teilen unsere Position hat - mit Ausnahme dessen, was Sie dort zu den Kur- und Tourismusorten übernommen haben.
Damit sind wir bei der Frage: Kann man hier heute zustimmen, oder kann man hier heute nicht zustimmen? - Das betrifft auch die Aussage, die Herr Riese hier eben angesprochen hat. Der GBD hat auf Folgendes hingewiesen - ich habe das dabei; falls Sie es nicht mithaben, können Sie bei mir noch einmal hineingucken -:
„Nach Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung muss der Landtag eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchführen, bevor durch Gesetz …“
Das war eine klare Aussage. Und dann gab es die Einschränkung - hören Sie bitte zu; das ist nicht unwichtig -:
„Im Umkehrschluss folgt daraus, dass eine Anhörung rechtlich nicht zwingend erforderlich ist, wenn ein Gesetzentwurf abgelehnt wird.“
Deshalb habe ich hier vorhin gesagt: Wir könnten heute diesem Gesetz gar nicht zustimmen, auch nicht nach Ihrer Änderung,
weil dann nach dem Gutachten des GBD erst wieder die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfolgen muss. Das ist absolut korrekt.
- Herr Nacke, Ihr Zwischenruf macht doch deutlich, worum es hier geht.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Focke, einmal unterstellt, sie kennen die Beschlüsse der CDA, also der Arbeitnehmervereinigung innerhalb Ihrer CDU: Wären Sie dann bereit, mit uns gemeinsam diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss zurückzuüberweisen, die kommunalen Spitzenverbände anzuhören und dann genau das zu beschließen, was auch Beschlusslage Ihrer CDA ist, nämlich einen Beschluss möglichst für ein Sonntagsbeschäftigungsverbot und gegen eine Rund-um-dieUhr-Beschäftigung zu fassen? Wenn wir das machen würden, finde ich, wären Sie glaubwürdig, und wir hätten hier noch unmittelbar vor Ablauf dieser Legislaturperiode eine gemeinsame Entscheidung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses ohne Frage sehr ernste und schwierige Thema hat uns hier schon öfter beschäftigt. Ich will daran erinnern, dass 2002 die damalige SPD-Landesregierung beschlossen hat, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung ein Konzept zur palliativmedizinischen Versorgung in Niedersachsen zu erarbeiten. 2005 hat das Land durch einen fraktionsübergreifenden Beschluss des Landtages 250 000 Euro als Anschubfinanzierung bereitgestellt. Seit 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte einen Rechtsanspruch auf Palliativversorgung.
Der Landtag hat dieses Thema bisher immer sehr einmütig, sachorientiert und nicht populistisch behandelt. Auch wenn ich viele Teile Ihrer Rede, Herr Kollege Böhlke, nachvollziehe und durchaus teile, finde ich, dass der Antrag, den Sie vorgelegt haben, nicht völlig mit dem übereinstimmt, was Sie hier gesagt haben.
Das fängt schon bei der Überschrift an: „Sterbekultur zukunftsorientiert weiterentwickeln“. Ich bitte Sie, einmal wirklich zu überlegen, was da aufgeschrieben worden ist. In Deutschland gibt es eine Bestattungskultur und eine Hospizkultur. Eine Sterbekultur gibt es nicht. Unter dem Begriff „Sterbekultur“ werden u. a. die Thema Patientenverfügung, Testament und Sterbehilfe subsumiert. Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass Sie diese Themen zukunftsorientiert weiterentwickeln wollen.
Sie vermischen darüber hinaus in Ihrem Antrag häufig die Begriffe „Hospizversorgung“ und „Palliativversorgung“ und fordern ein Konzept zur Weiterentwicklung. Die Frage „wohin?“ bleibt dabei völlig offen.
Palliativversorgung ist zuerst einmal Schmerzbehandlung, und zwar sowohl stationär als auch ambulant. Auf beides besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch. In Niedersachsen sind weitgehend flächendeckende Einrichtungen vorhanden. Sie sind übrigens auf der Homepage des Sozialministeriums sehr gut dargestellt, wie ich finde.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung - SAPV - hingegen ist die Schmerzbehandlung bei einer nicht heilbaren fortschreitenden Erkrankung
mit sehr begrenzter Lebenserwartung. Wenn es um diesen Bereich geht, sollte das im Antrag deutlich herausgestellt werden. Nur dieser Bereich kann im direkten Zusammenhang mit der ambulanten Hospizversorgung stehen, vorausgesetzt allerdings, dass die Betroffenen das wollen.
Die Hospizbewegung und die Hospizbetreuung haben ihren Ursprung in der ehrenamtlichen christlichen Laienarbeit. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber bewusst keine Vollfinanzierung, sondern nur eine Bezuschussung vorgesehen. In stationären Einrichtungen sind das 90 % der Kosten bzw. 95 % der Kosten in Kinderhospizen. Dadurch soll der Hospizgedanke das tragende Element der Einrichtungen bleiben; wirtschaftliche Interessen sollen nicht im Vordergrund stehen. Der überwiegende Teil der dort aktiven Menschen sieht das übrigens nach wie vor genauso.
In Niedersachsen sind die Hospiz- und Palliativeinrichtungen gut vernetzt, und zwar sowohl u. a. in der Hospiz LAG Niedersachsen, in der Hospiz Stiftung, in der Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit, in der Palliativ-AG und im Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verband. Seit mehreren Jahren wird regelmäßig durch die Fachgesellschaft eine deutschlandweite Abfrage nach Bedürfnissen und Symptomen in der ambulanten und stationären Palliativversorgung durchgeführt, ausgewertet und veröffentlicht. Was, bitte schön, soll die Landesregierung hier noch zusätzlich machen? Und vor allem: Wie stellt eine Regierung die individuellen Bedürfnisse einzelner erkrankter Menschen fest? - Sowohl die ambulanten Hospizdienste als auch die Palliativstützpunkte erteilen jederzeit Auskunft über ihre regionalen Hilfsangebote.
Trotz dieser Fülle an Informationen über die Bedarfe fordern CDU und FDP nun eine erneute Bedarfs- und Bedürfnisanalyse, ein weiteres Versorgungskonzept sowie die Einrichtung einer zusätzlichen Landesgeschäftsstelle mit bisher nicht definierten Aufgaben. Warum soll dauerhaft vom Land eine Informationshotline vorgehalten werden, wenn solche Hotlines regional bereits vielfach vorhanden und darüber hinaus näher an den Betroffenen sind und überdies auch intensiv in Anspruch genommen werden?
In Niedersachsen gibt es, wie gesagt, ein fast flächendeckendes Netz von Palliativstützpunkten. Mit Ihrem Antrag erwecken Sie zunächst den Anschein von Aktivität. Darin wird allerdings nichts gefordert, was es nicht schon gibt bzw. was wirklich eine
Verbesserung und Weiterentwicklung bedeuten würde.
Das Hospiz- und Palliativkonzept in den Einrichtungen des Gesundheitswesens weiterzuentwickeln, ist, meine Damen und Herren, eine dauernde Aufgabe. Darüber hinausgehende Leistungsverbesserungen liegen in der Zuständigkeit des Deutschen Bundestages, weil es sich um das SGB V handelt.
Ich vermisse in Ihrem Antrag die wirklich weiterführenden Forderungen, die sich an uns richten, an das Land und an die Landesregierung. Warum fordern Sie die Landesregierung nicht auf, die noch vorhandenen weißen Flecken in Helmstedt, Diepholz, Verden und der Wesermarsch zu schließen? Das würde zwar sicherlich Herrn Carstens, der mit allen von uns Kontakt aufgenommen hat, im Nachhinein nicht helfen. Aber es würde den nachfolgenden Betroffenen in der Wesermarsch helfen.
Wo ist die seit 2003 von dieser Landesregierung angekündigte und vom Landesrechnungshof geforderte Krankenhausstrukturkonzeption u. a. für die stationäre geriatrische Versorgung und für die stationäre palliativmedizinische Versorgung, um dies flächendeckend abzubilden?
Vor vier Wochen hat die Ministerin hier im Parlament erklärt, dass sie die Frist bis zum 30. Juni, die vorgesehen war, nicht einhalten wird und dass erst nach der Landtagswahl eine Vorlage kommen wird. Darin hätte Frau Özkan die angesprochenen sektorenübergreifenden Versorgungselemente auch für den Palliativbereich deutlich aufzeigen können. Dieses Thema ist nicht neu.
Warum setzen Sie nicht wenigstens in den drei Modellgesundheitsregionen interdisziplinäre Zusammenarbeit auch mit Palliativdienstleistern um? Wo sind Ihre Aktivitäten und Bemühungen, Palliativmedizin mit in die ärztliche Grundausbildung aufzunehmen und nicht nur als Zusatzschein abzuwickeln?
Darüber haben wir bereits 2005 gesprochen.
- Sie auch. Sie sollten einfach einmal zuhören.
Wo sind Ihre Aktivitäten zur Förderung der Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Migrationshintergrund und ohne deutsche Sprachkenntnisse?
Wo sind Ihre Aktivitäten zur Verbesserung der palliativmedizinischen und psychologischen Betreuung in Pflegeeinrichtungen bzw. für ältere Menschen mit Behinderung?
Meine Damen und Herren, diese Forderungen gehören nach unserer Auffassung in ein solches Konzept. Ich sage Ihnen: Wir haben hohes Interesse, dieses Thema in diesem Landtag weiter gemeinsam voranzutreiben. Deshalb hoffe ich, dass Sie unseren Anregungen und Vorschlägen genauso offen gegenüberstehen wie wir Ihren Anregungen und Vorschlägen. Aber es geht um landespolitische Zuständigkeit. Die fehlt bisher in dem Antrag vollständig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn Sie genau zugehört hätten, dann hätten Sie gemerkt, dass ich diesen Konsens bewusst gerade nicht aufgekündigt habe. Ich mache aber deutlich, dass ich mit dem Antrag inhaltliche Schwierigkeiten habe, und ich habe versucht, klarzustellen, warum das so ist: weil Sie alles, was Landeszuständigkeit betrifft, in diesem Antrag schlichtweg ausblenden.
Das Letzte, was mir und der SPD-Fraktion einfallen würde, wäre, die Arbeit der Aktiven in diesen Einrichtungen auch nur ansatzweise anzuzweifeln oder zu kritisieren. Ich habe gesagt: Ich bin da sehr bei Herrn Böhlke, weil wir sehr wohl um den Einsatzwillen und die Einsatzbereitschaft dieser Aktiven wissen.
Aber wenn es darum geht, das weiterzuentwickeln, wenn es beispielsweise darum geht, Ausbildungskapazitäten zu schaffen, wenn es darum geht, das in der ärztlichen Ausbildung zu implementieren, wenn es darum geht, die Fachausbildung im Bereich der Pflege zu stärken, dann ist das Land dafür zuständig. Davon steht in Ihrem Antrag kein einziger Satz. Ich finde, das gehört in ein solches Gesamtkonzept hinein. Deshalb habe ich hier
deutlich gemacht, dass wir das nicht ausblenden können.
Eine letzte Bemerkung: Frau Mundlos, ich weiß, dass Sie sich mit diesem Thema sehr intensiv beschäftigen. Aber Sie können mir abnehmen, dass wir und ich das auch tun. Mir ist sehr wohl bekannt, dass die Palliativ- und Hospizszene keine geschlossene Szene ist, auch nicht in Niedersachsen. Da müssen wir, glaube ich, schon aufpassen, an welcher Stelle es um Inhalte geht und an welcher Stelle wir vereinnahmt werden sollen. Diese Grenze ist bei allen Fragen im Gesundheitswesen manchmal gleitend, auch bei dieser.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Egal, ob es sich um Arbeitgeber von privaten, öffentlichen, kirchlichen oder Einrichtungen der Wohlfahrtspflege handelt: Wir werden in allen sozialen Berufen, allen voran den Pflegeberufen, nur dann ausreichend Fachkräfte bekommen, wenn es dafür mehr Wertschätzung, faire Arbeitsbedingungen und anständige Tariflöhne gibt. Genau das ist zusehends nicht mehr der Fall, meine Damen und Herren.
Die SPD unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften nach vollständigen Mitbestimmungsrechten, nach Tarifrecht und auch nach Streikrecht bei allen Einrichtungsträgern ausdrücklich.
Es ist falsch, wenn die Linken mit ihrem Antrag den Eindruck erwecken, als sei das Grundübel all dieser Probleme das Arbeitsrecht der Kirchen mit ihrem sogenannten Dritten Weg. Nach Artikel 140 GG verwalten die Kirchen ihre eigenen Angelegenheiten selber. Somit ist Kirchenrecht bei uns vollständiges Verfassungsrecht. Wer unsere Verfassung an dieser Stelle ändern will, verkämpft sich nach meiner festen Überzeugung an der falschen Stelle.
In der neuen Nordkirche gilt z. B. ein Tarifvertrag, der sich am TVöD orientiert.
In Niedersachsen haben einzelne kirchliche Einrichtungen Tarifverträge geschlossen, z. B. in Oldenburg, ohne dass es zu den angedrohten Sanktionen gekommen ist. Die Diakonie Niedersachsen strebt einen Tarifvertrag Soziales mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung an.
Meine Damen und Herren, nur wenn sich in einer Branche mehr als 50 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Tarifverträgen wiederfinden, kann dieser bekanntlich seine Wirkung entfalten.
Die SPD unterstützt daher diese Gespräche in Niedersachsen zwischen den Tarifvertragsparteien ausdrücklich und hofft, dass dieses zarte Pflänzchen ohne ideologische Einflüsse aus Berlin zu einem Erfolg geführt werden kann.
Ich sage auch sehr deutlich, Herr Humke: Ihr Antrag ist in dieser Richtung alles andere als hilfreich. Die katastrophalen Rahmenbedingungen in den sozialen Berufen setzen nicht die Kirchen und setzen nicht die Leistungserbringer; vielmehr werden sie in der Politik gesetzt, und zwar vor allem in der Bundes- und der Landesregierung. Wir können nicht zulassen, dass Sie versuchen, sich mit solchen Anträgen aus der Verantwortung zu ziehen und sich hinter solchen Anträgen zu verstecken. Das ist ein völlig falscher Ansatz, meine Damen und Herren.
Wenn Sie sich den vorliegenden Antrag von CDU und FDP einmal ansehen, stellen Sie fest, dass darin die Forderung nach einem bzw. Unterstützung für einen Tarifvertrag Soziales kein einziges Mal auftaucht. Das ist kein Versehen - das ist Programm, meine Damen und Herren. Große Teile von CDU und FDP verfolgen seit Jahren die vollständige Deregulierung des Arbeitsmarktes: Ausgliederung von Betrieben und Betriebsteilen, unfreiwillige Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Minijobs und Leiharbeit.
Es muss Schluss sein mit der Möglichkeit der Flucht aus Tarifverträgen, meine Damen und Herren!
Von 2003 bis 2010 sind die Beschäftigtenzahlen in Niedersachsen um 270 000 gestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 81 % auf 76 % gesunken. Die Zahl der Leiharbeiter hingegen ist im gleichen Zeitraum um 150 % von 27 000 auf 70 000 Beschäftigte gestiegen. Ebenfalls um 150 % oder um 50 000 Beschäftigte ist die Zahl der ausschließlichen Minijobber in Niedersachsen angestiegen.
Nun plant die Bundesregierung, die Minijobgrenze von 400 auf 450 Euro zu erhöhen, weil das angeblich zu einer Erhöhung der Einkommen der Betroffenen führen würde. Meine Damen und Herren, eine solche Begründung ist gegenüber den Betroffenen zynisch und im Übrigen diskriminierend zugleich.
Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist in Niedersachsen um 100 000 gestiegen. 75 % davon sind Frauen. Allein in der Altenpflege sind 45 % aller Jobs zwischenzeitlich Teilzeitjobs; mehr als 80 % davon sind mit Frauen besetzt. Altersarmut ist hier vorprogrammiert. Die deutliche Zunahme von prekären Beschäftigungsverhältnissen gerade in sozialen Berufen führt zu einer hohen Arbeitsplatzunsicherheit, zu kurzen Beschäftigungszeiten, psychischen Belastungen und erheblichen Nachwuchsproblemen. Die Antwort von CDU/FDP in der vorliegenden Beschlussempfehlung lautet - ich zitiere -:
„Der Landtag begrüßt ausdrücklich die bisherigen Anstrengungen der Bundes- und Landesregierung für eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung für Beschäftigte in Sozialberufen. … Der Landtag bittet die Landesregierung, ihr Engagement … fortzusetzen.“
Meine Damen und Herren, Sie müssen unter vollständigem Realitätsverlust leiden!
Ich frage mich übrigens, wo bei diesem Thema seit Monaten die niedersächsische Frauen- und Sozialministerin ist, wenn es darum geht, dieses kontraproduktive Treiben der Koalition endlich zu beenden.
Frau Özkan redet gern vom „Pflegepakt“. Die Frage aber ist: Wann beginnt die Umsetzung? - Noch immer gibt es keine vollständige Schulgeldfreiheit. Noch immer verweigern Sie sich einer solidarischen Umlagefinanzierung zur Nachwuchssicherung. Noch immer liegt Niedersachsen bei den Pflegesätzen 17 % unter dem Bundesdurchschnitt und hat die niedrigsten Pflegesätze aller westlichen Bundesländer. Die angebliche Anerkennung der tariflichen Entlohnung zur Beendigung der Dumpinglohnspirale in der Altenpflege findet faktisch nach wie vor nicht statt. Stattdessen haben Sie die Investitionsmittel in der stationären Pflege vollständig gestrichen, in der ambulanten Pflege um 20 % reduziert und in der Kurzzeitpflege weitgehend abgeschafft.
All diese Maßnahmen von CDU und FDP in diesem Hause haben sowohl deutlich zur Erhöhung der Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen als auch zur Unterdeckung der Pflegeeinrichtungen geführt. Dies ist Politik auf dem Rücken von Beschäftigten, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Diese Politik muss in Niedersachsen endlich beendet werden!
Ein weiteres unrühmliches Kapitel ist der Umgang mit dem Thema „Pflegekammer“. Hierzu ist schon eine ganze Menge gesagt worden. Richtig ist, Herr Riese, dass Sie die Position der SPD im Antrag nachlesen können, den wir hier eingebracht haben. Richtig ist auch, dass auch uns die Ausführungen von Frau Mauritz und Frau Skibicki wirklich viel gebracht haben. Wir haben daraus gelernt. Diesen Prozess haben Sie allerdings noch vor sich, meine Damen und Herren!
Wir stehen in der Tat vor der Situation, dass Sie den Beschluss zweieinhalb Jahre lang haben liegen lassen und jetzt lediglich die Landesregierung beauftragen wollen, ein Rechtsgutachten vorzulegen, das nach Aussagen des Staatssekretärs bereits nach der Sommerpause vorliegen wird. Warum hatten Sie nicht die Zeit, mit einem Beschluss bis nach der Sommerpause zu warten? - Ich sage Ihnen das: In Wahrheit ist zu diesem Thema alles gesagt. Das Einzige, was hier getroffen werden muss, ist eine politische Entscheidung. Aber genau davor drücken Sie sich vor der Landtagswahl. Sie haben Angst vor dieser Entscheidung, meine Damen und Herren.
Wer so handelt, der verspielt den letzten Kredit bei den Pflegeberufen. Sie werden dafür, hoffe ich, die Quittung bekommen. Das ist meines Erachtens schon mehr als überfällig.
Frau von der Leyen will nun kräftig umschulen von Schlecker zu Erzieherinnen und Altenpflegerinnen. Bei der Altenpflege zahlt Niedersachsen das dritte Jahr; das ist gut. Der Bund aber verweigert die Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt. Die grundsätzliche Einführung eines Mindestlohns in der Pflegebranche wird von CDU und FDP nach wie vor blockiert, und der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte läuft 2012 aus. Die Einführung von Mindest
löhnen in Bremen kritisiert der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Herr Dürr, mit den Worten: „Für Niedersachsen kommt das nicht infrage.“ Meine Damen und Herren, wer aus ideologischen Gründen so mit sozialen Themen umgeht, der spielt mit den Nöten von Betroffenen und provoziert darüber hinaus Altersarmut und Pflegenotstände.
Deshalb sage ich Ihnen nicht nur bei dem gesamten Themenkomplex „Pflege“, aber insbesondere bei diesem: Es wird Zeit, dass sich die CDU nach dem 20. Januar 2013 in der Opposition regenerieren kann. Bei Herrn Dürr wird das wahrscheinlich außerparlamentarisch geschehen. Das kann ihm aber auch guttun, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Humke, genau das ist das, was ich gerade gesagt habe und was ich meine. Sie verkämpfen sich mit der Kirche. Ich sage Ihnen auch als Katholik: Die evangelische Kirche hat auf ihrer Synode z. B. deutlich beschlossen, dass sie keine prekären Beschäftigungsverhältnisse zulassen wolle. Das ändert nichts daran, dass es dort wie bei allen anderen Leistungsanbietern auch nach wie vor solche Beschäftigungsverhältnisse gibt. Das ist völlig klar.
Sie wissen selbst - ich habe Ihnen das auch im Ausschuss schon gesagt -, dass ich selbst der von Ihnen hier ständig zitierten Gewerkschaft bereits seit mehr als 40 Jahren angehöre. Ich weiß, was Streikrecht ist, und ich bin dafür. Die Probleme der Pflege lösen Sie mit dieser Auseinandersetzung aber nicht. Die Probleme der Pflege sind darauf zurückzuführen, dass wir es mit einer Landesregierung und einer Bundesregierung zu tun haben, die die Substanz der Pflegeversicherung im Land und im Bund so aushöhlen, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse die notwendige Folge sind, meine Damen und Herren.
Deshalb ärgert es mich, wenn Sie hier solche Nebenkriegsschauplätze aufmachen, anstatt sich hinter die Beschäftigten zu stellen, die beispielsweise für eine Pflegekammer kämpfen oder eine tarifgerechte Bezahlung in allen Einrichtungen fordern.
Das sind absolute Schaukämpfe. Die Verursacher der Probleme, die Verursacher von zwischenzeitlich 30 000 fehlenden Pflegefachkräften im Land,
sitzen auf dieser Seite und nicht in der Kirche. Merken Sie sich das endlich einmal!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, die von Ihnen angegebene Zahl der Steigerung von 123 Millionen auf 157 Millionen stimmt. Sie müssen allerdings auch dazusagen, wofür das Geld bestimmt ist. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Zuschüsse des Landes an die Kommunen für die dort deutlich gestiegenen Sozialhilfekosten, weil Sie die Investitionskosten in der Pflege weggenommen haben.
Nachdem man den Bund-Länder-Kompromiss an dieser Stelle gebrochen und dazu beigetragen hat, dass auf diese Art und Weise 10 000 bis 15 000 Menschen zusätzlich in die Sozialhilfe geschoben wurden, finde ich es schon einen dreisten Vorgang, meine Damen und Herren, dies als Verdienst Ihrer Politik zu verkaufen.
Zweitens. Wenn Sie über die solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen reden und darüber, wie stark deren Zahl angestiegen ist, dann sagen Sie bitte auch dazu, was da zurzeit passiert. Da werden mit hohem Erfindergeist Umgehungstatbestände gesucht, indem man einen zweiten Eingang baut, indem ein Flur abgeschottet wird, weil es Ihnen bei Ihrer Politik im Kern nicht um die Kurzzeitpflege, sondern um das Sparen von Geld geht. Sie haben
damit die eingestreute Kurzzeitpflege im ländlichen Bereich nahezu kaputtgemacht.
Das ist für die Pflege eine Katastrophe und für die ländlichen Strukturen auch.
Drittens zu Ihren Hinweisen auf die gestiegenen Ausbildungszahlen. Niemand in unserer Fraktion ist darüber traurig, dass es dort mehr Auszubildende gibt. Das ist ein toller Erfolg. Aber rechnen Sie sich die Zahlen bitte nicht schön. Die Wahrheit ist, dass Sie im vergangenen Jahr Rückgänge hatten. Die Gesamtzahl, die Sie immer vortragen, hat etwas damit zu tun, dass darin die gestiegenen Umschulungsjahrgänge 1 und 2 enthalten sind. Deshalb kommt da immer eine ganz andere Zahl heraus. Aber unter dem Strich haben wir nicht genug.
Stellen Sie sich bitte hier hin und sagen Sie: Bei uns in Niedersachsen fehlen noch so und so viel Auszubildende pro Jahrgang. - Es sind nämlich fast tausend. Das macht den Pflegenotstand in Niedersachsen in einigen Jahren komplett. Und dagegen unternehmen Sie nichts, meine Damen und Herren; nach wie vor nichts!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einmal kurz auf den Änderungsantrag der Linken eingehen. Herr Humke, ich teile das, was Frau Helmhold hier gesagt hat, ausdrücklich. Inhaltlich haben wir überhaupt keinen Dissens zu Ihrem Änderungsantrag. Das wissen Sie. Das will ich hier ausdrücklich klarstellen.
Aber bei der geriatrischen Debatte, die wir hier führen, geht es um eine medizinische Schwerpunktausrichtung. Die ganze medizinische Szene in der Geriatrie hat sich erst in den letzten Jahren entwickelt. Im Bereich der Geriater gibt es noch große Nachholbedarfe. Man findet kaum welche. Es gibt Zusatzausbildungen für den Bereich der geriatrischen Pflege. All dies ist nicht parallel im Pflegeheim abgebildet. Hier reden wir in der Regel über stationäre Unterbringung.
Deshalb glaube ich, dass Ihr Änderungsantrag an dieser Stelle wirklich deplatziert ist. Ich möchte das ausdrücklich klarstellen, damit nicht der Eindruck entsteht, wir seien gegen eine Rücknahme der Kürzungen in der Kurzzeitpflege. Diese Kürzungen halten wir für einen der schwersten Eingriffe im Zusammenhang mit der Pflege.
Das sollte wirklich gesondert eingebracht werden. Ansonsten gäbe es hier eine unnötige Verquickung, die einen falschen Eindruck erwecken würde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung sei gestattet: Das Krankenhaus Stadtoldendorf liegt nicht im Landkreis Northeim. Ich will auch zu Ehrenrettung von Herrn Schünemann sagen, dass das noch in seinem Wahlkreis liegt.
Frau Ministerin, angesichts der Tatsache, dass Sie den Beschluss des Haushaltsausschusses eindeutig nicht umsetzen wollen und hier Begründungen anführen, die in der Krankenhauspolitik nicht neu sind, frage ich, ob wir wenigstens damit rechnen können, dass die Verordnungsermächtigung im neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetz hinsichtlich der Leistungskomponenten der Bettenpauschale noch fristgerecht erlassen wird, oder ob Sie auch das der Diskontinuität zum Opfer fallen lassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst eine kurze Vorbemerkung zu den letzten Anmerkungen des Kollegen Humke: Mit Blick auf die Krankenhausplanung fordern wir mit unserem Gesetzentwurf sehr wohl eine flächendeckende, allerdings sektorenübergreifende Versorgung im Land Niedersachsen. Das wird dort sehr deutlich ausgeführt. Es gibt hier überhaupt keinen Dissens; es sei denn, man will einen sehen. Das unterstelle ich Ihnen aber nicht.
Das heute zur Verabschiedung anstehende Gesetz ignoriert nach unserer Auffassung diese Entwicklung vollständig. Entsprechend wurde es in der öffentlichen Anhörung von den Fachverbänden weitgehend zerrissen. Die Krankenkassen stellten
dazu u. a. fest: Der vorliegende Gesetzentwurf gewährleistet keine verlässliche und zukunftsorientierte Krankenhausbehandlung.
Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft als Interessenvertreterin aller Krankenhäuser in unserem Land stellte den Gesetzentwurf sogar gänzlich in Frage, da er nach ihrer Auffassung die Bürokratie nur zusätzlich aufbläht. Das Kernproblem sei, dass kein Bundesland weniger Geld für seine Krankenhäuser aufbringt als Niedersachsen, so die Krankenhausgesellschaft.
Meine Damen und Herren, Tatsache ist: Niedersachsen ist genau wie in der Altenpflege auch in der Krankenhausfinanzierung Schlusslicht. Der Investitionsstau liegt zwischenzeitlich bei knapp 1 Milliarde Euro. 2010 haben Sie die jährlich vorgesehenen 120 Millionen Euro für Investitionen nachträglich sogar um sage und schreibe 85 Millionen Euro abgesenkt. Seit 2003 hat die jeweils zuständige CDU-Sozialministerin jährlich einen entsprechenden neuen Gesetzentwurf angekündigt. Nach nunmehr neun Jahren Ankündigungen mussten die Beratungen jetzt erstaunlicherweise allerdings unter Zeitdruck durchgeführt werden, und es bestand überhaupt keine Möglichkeit, zusätzliche - - -
- Nein, Sie haben kein anderes Arbeitstempo, sondern Sie haben an dieser Stelle offensichtlich so lange intern beraten, bis Sie am Schluss für andere Argumente gar nicht mehr offen waren.
Das ist auch ein Teilaspekt meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Böhlke, die er mir noch nicht gestellt hat, die ich aber schon einmal vorwegnehme. Wir hatten hier die Situation, dass zu jedem Punkt, der von uns eingebracht wurde, gesagt wurde, das würde jetzt so durchgezogen und könne alles im Zusammenhang mit dem nächsten Entwurf gemacht werden. So haben Sie es dann auch gehalten, meine Damen und Herren.
Die Krönung bei diesen Beratungen war allerdings der Versuch der Sozialministerin, die Beteiligung des Landtages am Krankenhausinvestitionsprogramm abzuschaffen,
und zwar mit der Begründung, dass unnötige Zeitverzögerungen durch die Beteiligung des Parlaments vermieden werden sollten.
Sie, Frau Ministerin, lassen sich bei der Aufstellung des Investitionsprogramms monatelang Zeit, und der Sozialausschuss wird meistens noch am Tag der Planungsausschusssitzung beteiligt. Und dann verursacht dieser angeblich Zeitverzögerungen. Ich finde, das ist eine ganz dreiste Nummer von Ihnen, Frau Ministerin.
Ich will für unsere Fraktion feststellen, dass Ihr eigenwilliges Parlamentsverständnis schon beim Thema „Kinderschutzbeauftragte“ einige von uns zum Staunen gebracht hat. Sie sollten, glaube ich, Ihren Umgang mit dem Parlament einmal ernsthaft überprüfen, Frau Özkan.
Der Landesrechnungshof hat sich 2011 drei Mal in aller Deutlichkeit und sehr umfassend zur verfehlten Krankenhauspolitik dieser Landesregierung geäußert. Insbesondere in der umfassenden beratenden Äußerung wird auf das Fehlen jeglicher Krankenhauszielplanung hingewiesen. Weder die Leistungsfähigkeit noch die Qualität, geschweige denn die demografische Entwicklung oder eine Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung spielen bei Ihren Investitionsentscheidungen eine Rolle. Auch die Empfehlungen der Enquete-Kommission des Landtages wurden tunlichst sämtlichst umgangen.
Ja, bitte!
Danke, Herr Riese. Dazu haben alle Fraktionen von den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft sowie den kommunalen Spitzenverbänden ja gerade einen Brief bekommen, in dem diese sich dazu geäußert haben. Wenn Sie den gelesen hätten, wüssten Sie, wie dies eingeschätzt wird. Dann hätte sich Ihre Frage erübrigt.
Eine landesübergreifende Planung findet ebenfalls nicht statt, obwohl Niedersachsen - bedingt durch Hamburg und Bremen - mit über 100 000 Personen pro Jahr die größten Patientenwanderungen zu verzeichnen hat.
Meine Damen und Herren, wenn Niedersachsen schon Schlusslicht bei der Krankenhausförderung ist, dann müssten unserer Auffassung nach die viel zu geringen Mittel wenigstens nachhaltig und in zukunftsfähige Strukturen investiert werden. Während die CDU in ihrer Oppositionszeit die Empfehlungen des Landesrechnungshofes immer wie eine Monstranz vor sich hergetragen hat, werden während ihrer Regierungsverantwortung zumindest hinsichtlich der Krankenhäuser dessen Vorschläge jedoch komplett ignoriert. Schlimmer noch: Ein Prüfrecht - immerhin bei Millioneninvestitionen des Landes - wird dem Landesrechnungshof gegenüber den Trägern im Gesetz durch die Mehrheit verweigert.
Sie, Frau Sozialministerin, haben in einer Pressemitteilung vom 2. November 2010 die Sicherstellung der Krankenhaushygiene und die Versorgung von Notfallpatienten als Schwerpunkt dieses Gesetzes vorgestellt. Nichts davon ist jedoch umgesetzt worden. Während insbesondere nach den Bremer Vorfällen bundesweit über die Situation in der deutschen Krankenhaushygiene geredet wurde, wurde in Niedersachsen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Hygienevorschrift vollständig aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Ausweislich der Ausschussprotokolle war es die Opposition, die darauf hingewiesen hat, dass trotz des Bundesinfektionsschutzgesetzes landesrecht
liche Regelungen notwendig sind. Nun kommen Sie wenigstens mit einer Verordnung, allerdings ohne entsprechende Verordnungsermächtigung im Gesetz. Das ist, wie ich finde, auch ein interessanter Vorgang.
Zum Thema Notfallversorgung stellen Sie im Gesetz noch deklaratorisch fest, Krankenhäuser, die sich daran beteiligten, müssten sicherstellen, dass sie dazu auch in der Lage sind. Das ist eine wirklich „starke“ Aussage, die hinsichtlich ihrer rechtlichen Konsequenzen gleich Null ist. Wir wissen, dass sich immer mehr Krankenhäuser kurzfristig von der Notfallversorgung abmelden. Um dieses Problem einzugrenzen, haben alle anderen Bundesländer klare gesetzliche Regelungen getroffen. SPD und Grüne schlagen daher vor: Wenn an der Notfallversorgung teilnehmende Krankenhäuser Notfallpatienten abweisen, so muss geprüft werden, ob das Krankenhaus im Krankenhausplan verbleiben kann. Im Gegenzug soll die Teilnahme an der Notfallversorgung bei den Pauschalmitteln für die Krankenhäuser berücksichtigt werden.
Das Land hat bisher, außer in der Schaltsekunde des Eigentümerwechsels, keinerlei Möglichkeit, ein Krankenhaus aus dem Krankenhausplan zu nehmen. Wir halten das für eindeutig falsch. Ein Land muss die Möglichkeit haben, ein Krankenhaus ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan zu nehmen, wenn es gegen seinen Versorgungsauftrag verstößt.
Wie in allen anderen Bundesländern auch wäre eine solche Sanktionsmöglichkeit vor allem im Interesse einer flächendeckenden Versorgung von Patientinnen und Patienten notwendig.
Wenn es um die Patientinnen und Patienten geht, ist der Gesetzentwurf der CDU/FDP-Mehrheit ohnehin sehr zurückhaltend. Unseres Erachtens müsste das Patientenwohl im Vordergrund dieses Gesetzes stehen. Wir wollen daher mit unserem gemeinsamen Gesetzentwurf, dass jedes Krankenhaus eine Patientenfürsprecherin bzw. einen Fürsprecher berufen muss. Wir wollen, dass Transplantationsfürsprecher in allen Krankenhäusern vorhanden sind, die Investitionsplanbetten vorhalten. Wir wollen, dass sich Krankenhäuser an der ärztlichen, pflegerischen und psychotherapeutischen Weiterbildung beteiligen, damit sie ihre Versorgung dauerhaft sichern. Außerdem halten wir die verpflichtende Einrichtung eines Sozialdienstes in den Krankenhäusern für notwendig, um
weitergehende Hilfen für Patientinnen und Patienten nach der Krankenhausentlassung einzuleiten.
All dies ist dem Regierungsentwurf keine Silbe wert, obwohl es in der Fachszene zu den Standardthemen im Krankenhausbereich gehört. Man konnte der Fachabteilung des Sozialministeriums bei den Beratungen anmerken, wie schwer es ihr gefallen ist, wider besseres Wissen den Schmalspurentwurf der CDU/FDP verteidigen zu müssen.
Meine Damen und Herren, Krankenhauspolitik ist die wichtigste Länderzuständigkeit im Gesundheitswesen. Anstatt nach zehn Jahren endlich ein zukunftsweisendes Gesetz vorzulegen, versuchen Sie auch bei diesem Thema mühevoll, sich bis zum nächsten Wahltermin zu retten. Ich finde, das ist eine ausgesprochen fahrlässige Vorgehensweise einer Regierung, die sich anscheinend in Endzeitstimmung befindet.
Vielen Dank.
Herr Kollege Hilbers, Sie haben erstens den Landesrechnungshof angesprochen. Dazu habe ich mich bereits geäußert. Ich will noch einmal eines betonen: Der Landesrechnungshof weist seit zehn Jahren darauf hin, dass wir das einzige Bundesland sind, das die Pauschale ausschließlich an den Betten ausrichtet. Das wurde immer mit Ihrer Mehrheit beschlossen. Ich habe darauf hingewiesen und gesagt, die Landesregierung solle das regeln.
Zehn Jahre lang haben Sie nicht dafür gesorgt, dass das geregelt wird. Jetzt fängt es bruchstückhaft an.
Zweitens. Kein Mensch hat hier behauptet, dass kleine Krankenhäuser geschlossen werden sollen.
Das Problem ist ein ganz anderes. Das Problem besteht darin, dass Sie in diesem Gesetzentwurf null Kriterien für zukünftige Investitionsentscheidungen dieser Landesregierung festlegen. Das führt in der Konsequenz dazu, dass die kleinen Krankenhäuser bei Ihrer Finanzierung nach dem Gießkannensystem den Wettbewerb überhaupt nicht mehr bestehen können. Sie sind mit der Vorgehensweise, null Planungskriterien vorzugeben, jene, die zurzeit den kleinen Krankenhäusern in den ländlichen Bereichen reihenweise den Garaus machen, nicht wir.
Das ist Ihre Verfahrensweise, meine Damen und Herren. Deshalb haben wir einen völlig anderen Vorschlag dazu gemacht, wie man das zukünftig regelt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft hat in der Anhörung, vertreten durch ihren Vorsitzenden, Herrn Kilian, seinerzeit Landrat des Landkreises Helmstedt, festgestellt: Kein Bundesland gibt weniger Geld pro Einwohner aus als Niedersachsen.
Ich habe daraufhin im Ausschuss gesagt: Es gibt bei diesem Thema ständig Diskrepanzen. Hier wird immer etwas anderes gesagt. Können Sie uns bitte einmal aktuelle Zahlen schreiben?
Daraufhin hat mir die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, vertreten durch ihren Verbandsdirektor, am 10. Oktober 2011 geschrieben und festgestellt: Tatsächlich gibt es schon seit mehreren Jahren Irritationen hinsichtlich des Ländervergleiches, weil bei der Zusammenführung der unterschiedlichen Bundesländer immer nur die Haushaltsansätze verglichen werden, nicht aber die tatsächlich erfolgten Ausgaben. So hat beispielsweise Niedersachsen im Jahre 2010 die ursprünglich vorgesehenen Mittel von 120 Millionen auf 35 Millionen Euro gekürzt.
In der Anlage übersandte die Krankenhausgesellschaft eine aktuelle Aufstellung. Diese aktuelle Aufstellung weist aus, dass Niedersachsen tatsächlich nicht auf dem letzten Platz liegt, sondern mit 97 576 Euro pro Planbett auf dem vorletzten Platz, und zwar mit einem Riesenabstand hinter den anderen Bundesländern.
Hören Sie doch auf damit, hier immer den Eindruck zu erwecken, als wüssten wir nicht, wovon Sie reden! Manchmal habe ich das Gefühl, Sie wissen nicht, was Ihnen da gerade eingeflüstert wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, wir würden demnächst eine eigene Landeshygieneverordnung haben. Das erstaunt mich insofern sehr, als uns im Fachausschuss im Zusammenhang mit der Beratung des Krankenhausgesetzes genau das Gegenteil gesagt worden ist.
Können Sie mir bitte sagen, was zutrifft? Die Aussage war: Aufgrund der jetzt vorliegenden bundesrechtlichen Regelung brauchen wir keine landesrechtlichen Regelungen mehr. Deshalb werde das erstens im laufenden Gesetzgebungsverfahren im Gesetz gestrichen, und zweitens sei eine Landesregelung dann nicht mehr vorgesehen. Es wäre ganz wichtig, dass es hier eine klare Aussage der Landesregierung gibt und nicht unterschiedliche je nach Gremium. Ich möchte wissen, welche Aussage zutrifft.
Was willst du mir damit sagen, Norbert?