Was nützt es uns, zu wissen, wie viel Nährstoffe auf einer Fläche angekommen sind, wenn wir nicht einmal bewerten können, ob sie anschließend ins Grundwasser oder in die Pflanzen gegangen sind? Das ist eigentlich der wichtigste Kern der Aussage. Den erreichen wir mit einem Güllekataster nicht.
Das wäre ineffektive, sinnlose Bürokratie. Die lehne ich ab, und zwar, Herr Meyer, aus guten Gründen.
Aus guten und für mich sehr nachvollziehbaren Gründen führt dieses Güllekataster offenkundig auch der grüne nordrhein-westfälische Minister nicht ein. Das kann ich nachvollziehen.
Herr Minister, bevor Sie das tun, machen wir einmal eine kurze Pause; denn die Unruhe im Plenarsaal ist unangemessen.
Wer an diesem Thema kein Interesse hat, kann den Plenarsaal verlassen und seine Gespräche draußen führen. Das muss hier nicht sein; das stört den Ablauf erheblich. - Bitte, Herr Minister!
Die Düngeverordnung ist Bestandteil des Regelungs- und Überwachungssystems und erfasst den Düngemittel anwendenden Einzelbetrieb. Dieser muss jährlich eine Nährstoffbilanz erstellen, in die auch die von abgebenden Betrieben stammenden Nährstoffmengen eingegeben werden. Das, Herr Meyer, ist geltendes Recht. Ziel des Betriebes, der teure Düngemittel bezahlen muss, und der Behörde gleichermaßen ist eine sparsame Düngung, exakt bezogen auf den Nährstoffentzug durch die
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Bundes-Verbringungsverordnung, unsere detaillierte Landes-Verbringungsverordnung und die Düngeverordnung wirken im System und führen zu einer sachgerechten Anwendung von für den Pflanzenbau wertvollen Düngemitteln. Ergänzend und begleitend werden wir diesen Effekt durch intensive behördliche Kontrollen belegen.
Damit leistet die Landesregierung einen bedeutenden Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Nachhaltigkeit unserer niedersächsischen Landwirtschaft. Damit sind wir auf dem richtigen Weg; davon bin ich überzeugt.
Es ist vorgesehen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Überdüngung durch Gülle und Kot wirksam verhindern - Umweltbelastung reduzieren - Güllekataster einführen“ - Tagesordnungspunkt 41 - an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Mitberatung zu überweisen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Schutz des Grundwassers vor alten und neuen Gefahren“ - Tagesordnungspunkt 42 - soll an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung überwiesen werden.
Ich möchte darüber gar nicht offiziell abstimmen lassen, wenn sich kein Widerspruch zeigt. - Wir verfahren so.
Erste Beratung: Zinsbegrenzung für Dispokredite, kostenloses Girokonto für Finanzschwache - Landesregierung soll nachhaltige Impulse setzen für die Stärkung der Sparkassen und Genossen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es verletzt das Gerechtigkeitsempfinden jedes Menschen, der Gerechtigkeit empfinden kann, wenn er abends in den Nachrichten hört, dass die Banken sich bei der Europäischen Zentralbank für 1 % Milliarden und Abermilliarden Euro geliehen haben, und er am nächsten Morgen beim Blick auf seinen Kontoauszug feststellt, dass der Zinssatz für seinen Dispokredit 13, 14 oder 15 % beträgt.
Dass es anders geht, zeigt insbesondere eine Reihe von Sparkassen. Der gegenwärtig niedrigste Dispokreditzinssatz in der Bundesrepublik Deutschland liegt bei 6,5 %, nämlich bei der Sparkasse Holstein, also gut 5 Prozentpunkte über dem EZB-Satz. Diese 5 Prozentpunkte sind aus unserer Sicht Marge genug. Innerhalb dieser Marge kann sich auch der Wettbewerb entfalten. Diese 5-Prozentpunkte-Marge über dem EZB-Satz ist vernünftig, machbar und gerecht.
Eine solche Marge gesetzlich zu erzwingen, wäre ein Signal gegen das sich ausbreitende Gefühl der Ohnmacht gegenüber den Finanzmärkten. Gegen dieses Gefühl der Ohnmacht setzen wir das Primat der Politik gegenüber den Märkten.
Das Signal gegen diese Ohnmacht kann von diesem Parlament aus gesetzt werden; denn das Mittel dafür wäre das Sparkassengesetz. Der Kern unseres Antrages beinhaltet die Aufforderung gegenüber der Landesregierung - ich zitiere noch einmal zur Verdeutlichung -:
„Die Landesregierung tritt dafür ein, dass die Zinsen für den Dispokredit bei den niedersächsischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken gesetzlich auf einen Satz begrenzt werden, der jeweils höchstens fünf Pro
Sie gewährleistet gesetzlich eine kostenlose Kontoführung bei niedersächsischen Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken für finanzschwache Menschen, darunter für Menschen, die Lohnersatzleistungen beziehen.“
Der letzte Punkt ist übrigens Praxis in den meisten - jedenfalls soweit ich das weiß -, möglicherweise sogar in allen Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Wir wollen über diese Praxis hinaus das Signal, dass in diesem Land Niedersachsen gesetzlich garantiert ist: Hier kann sich jeder ein Konto leisten. - Wir wollen keine britischen Zustände, wo viele Menschen, die sich das nicht mehr leisten können, ohne Konto dastehen. Das darf in Niedersachsen bei aller Partnerschaft zu Großbritannien nicht sein.
Herr Kollege, ich unterbreche noch einmal. - Auch die Gesprächszirkel am Rande des Plenums kann man auflösen. Wenn es weiterhin Gesprächsbedarf gibt, dann kann man diese Gespräche außerhalb des Plenarsaals führen.
Eine gesetzliche Klarstellung in dem vorgetragenen Sinne würde die Sparkassen bei den Kunden stärken.
Gleichzeitig müssen Sparkassen aber auch - das ist der zweite Aspekt dieses Antrages - geschützt werden. Wir haben in diesem Parlament schon häufiger die Angriffe der Großbanken gegen die Sparkassen behandelt. Sie sind auf den ersten Blick häufig etwas kompliziert und schwer durchschaubar. Sie sind im Grundmuster aber immer relativ simpel.
Diese Angriffe der Großbanken laufen so: Man setzt, häufig über Bande Europa gespielt, scheinbar neutrale Regelungen durch, die für alle Banken gelten, die aber so geschnitzt sind, dass sie die
Jüngstes Beispiel ist die Eigenkapitalstärkung. „Eigenkapitalstärkung“ als Resultat der Finanzkrise, die hinter uns liegt bzw. in der wir uns mittendrin befinden, hört sich ja erst einmal gut an. Das sieht aber nur dann so gerecht aus, wenn man nicht weiß, dass die Sparkassen unter sich bereits eine Verbundhaftung haben, die gewährleistet, dass keine einzelne Sparkasse pleitegehen kann, weil die anderen sie stützen.
Auch dieser Risikoverbund kostet natürlich Geld. Deshalb brauchen die Sparkassen eine solche Eigenkapitalstärkung nicht. Drückte man sie ihnen unter dem Vorwand der Gleichberechtigung trotzdem zusätzlich zur Verbundhaftung auf, ergäbe das eine doppelte Belastung für die Sparkassen.
Durch diese gesetzliche Regelung schnürt man die Kreditgeschäftmöglichkeiten der Sparkassen gezielt ein. Das ist die Operation, die die Großbanken gegenwärtig mit Tolerierung der Bundesrepublik Deutschland über Brüssel fahren.