Das Kultusministerium wurde am 15. Dezember 2011 durch die Niedersächsische Landeschulbehörde informiert.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat am 1. November 2011 Kenntnis erlangt. Das Disziplinarverfahren wurde am 23. Dezember 2011 eingeleitet; die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat am 18. November 2011 Kenntnis erlangt. Das Disziplinarverfahren wurde am 29. Dezember 2011 eingeleitet; das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Das Kultusministerium wurde am 16. Dezember 2011 durch die Niedersächsische Landeschulbehörde informiert.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat am 5. März 2012 Kenntnis erlangt. Das Disziplinarverfahren wurde am 10. Mai 2012 eingeleitet; die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat am 3. November 2011 Kenntnis erlangt. Das Disziplinarverfahren wurde am 9. November 2011 eingeleitet; das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss.
Das Kultusministerium wurde am 10. November 2011 durch die Niedersächsische Landeschulbehörde informiert.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat am 29. November 2011 Kenntnis erlangt. Das Amtsführungsverbot wurde am 1. Dezember 2011 ausgesprochen. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens und die Suspendierung erfolgten am 1. Februar 2012. Die Verfügung, mit der die Bezüge gekürzt werden sollen, ist in Vorbereitung.
Das Kultusministerium wurde am 5. Dezember 2011 durch die Niedersächsische Landeschulbehörde informiert.
Es gibt zwei weitere Fälle, in denen strafrechtliche Vorwürfe, die nicht zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im 13. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches gehören, vorlagen. Die Strafverfahren sind inzwischen abgeschlossen. Im Rahmen der zu diesen Vorwürfen geführten Disziplinarverfahren wurden auch Vorfälle bekannt, die die Verletzung der gebotenen Distanz betreffen und die im Rahmen der bereits laufenden Disziplinarverfahren mitbearbeitet werden. Über diese beiden Fälle wurde das Kultusministerium am 9. Juli 2012 informiert.
Von einem weiteren Fall mit Vorwürfen, die nicht zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im 13. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches gehören, hat die Niedersächsische Landesschulbehörde am 9. Juli 2012 Kenntnis erlangt. Im Rahmen eines personalrechtlichen Verfahrens ist ein Amtsführungsverbot beabsichtigt. Als weitere Maßnahmen kommen die Rücknahme der Ernennung oder die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Es ist derzeit noch nicht bekannt, ob auch staatsanwaltliche Ermittlungen geführt werden. Das Kultusministerium hat Kenntnis des Falles am 11. Juli 2012 erlangt.
Niedersachsen gehört mit seinen 4 604 erfassten Naturfelsen zu den attraktivsten Klettergebieten in Deutschland. Obwohl davon nur 752 beklettert werden, zieht es 5 000 Aktive regelmäßig an diese Felsen. Insgesamt sind in den Kletterverbänden IG Klettern und dem Deutschen Alpenverein (DAV) allein in Niedersachsen etwa 15 000 Menschen organisiert.
Klettern ist in den letzten Jahren zu einer Trendsportart geworden. Bereits im internationalen Jahr des Ökotourismus 2002 haben alle Fraktionen des Landtages beschlossen, in Zusammenarbeit mit den Kletterverbänden und auf Grundlage der Konzeptionen, die diese vorgelegt haben, Lösungen für eine naturverträgliche Ausübung des Klettersports zu finden, die besonders den touristischen Aspekt berücksichtigen (Drs. 14/3922). Aus der Antwort der Landesregierung in der Drs. 15/173 geht hervor, dass das Umweltministerium die damaligen Bezirksregierungen mehrfach aufgefordert hat, einen - gemeinsam mit dem DAV zu erarbeitenden - Zeitplan zur Entwicklung von Lösungen bis Anfang Juni 2003 vorzulegen.
1. Ist die Entwicklung von Konzepten und Lösungen für eine naturverträgliche Ausübung des Klettersports seitens der Landesregierung weiterverfolgt worden?
2. Sollte dies nicht der Fall sein, wie gedenkt die Landesregierung derartige Konzepte zu entwickeln?
3. Wie beabsichtigt die Landesregierung künftig in Zusammenarbeit mit den Kletterverbänden, sowohl die touristische Attraktivität als auch die Naturverträglichkeit des Kletterns in Niedersachsen sicherzustellen?
Das Land Niedersachsen weist insbesondere im südlichen Landesteil eine naturräumliche Ausstattung auf, die in einzelnen Gebieten die Ausübung des Klettersports ermöglicht. Landesweit betrachtet, sind die Möglichkeiten des Klettersports im Vergleich zu anderen Bundesländern aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten in Niedersachsen jedoch insgesamt begrenzt. Daher hat es zu keinem Zeitpunkt Überlegungen gegeben, ein Klettersportkonzept für das gesamte Land zu entwickeln.
Klettern ist auch in Verbindung mit dem Naturtourismus eine Trendsportart von wachsender Bedeutung. Dies wird von der Landesregierung gewürdigt
und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten gefördert. Die Kletterverbände sind hierbei für die Landesregierung jederzeit konstruktive und wichtige Partner.
Im Hinblick auf die Bedeutung für den Naturschutz weisen Felsen mit naturnahen Vegetationsbeständen als Lebensräume gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) bzw. als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes oder auch als Brutplätze von gefährdeten Vogelarten eine besonders hohe Wertigkeit auf.
Zu 1: Die umfassende Entwicklung von Konzepten für eine naturverträgliche Ausübung des Klettersports ist von der Landesregierung nicht weiterverfolgt worden. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen der Landesregierung vom 21. Mai 2003 (LT-Drs. 15/173) verwiesen, wonach das u. a. im Auftrag des Niedersächsischen Landesverbandes für Bergsteigen im Deutschen Alpenverein e. V. (DAV) im Oktober 1999 erarbeitete Kletterkonzept wertvolles Material für die Naturschutzverwaltung ist, „um unter Einbeziehung weiterer Überlegungen und Erkenntnisse bei Bedarf bereichsweise eigenständige Lösungen zu entwickeln und diese dann in Abstimmung mit den Betroffenen zu erörtern. […] Aufgrund der im jeweiligen Einzelfall sehr unterschiedlichen fachlichen, rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse ist es nicht möglich, zu landesweit einheitlichen Vorgaben zu kommen.“
So hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz im Jahr 2009 für den Bereich des Ith den Entwurf einer Klettervereinbarung erarbeitet und an die zuständigen Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden übergeben. Die weitere Bearbeitung des Kletterkonzeptes erfolgt seitdem durch die beiden Landkreise.
Zu 2 und 3: Sollte es im Einzelfall zu Problemen beispielsweise zwischen dem Klettersport und den Anforderungen des Naturschutzes kommen, so werden diese unter Hinzuziehung der jeweiligen Betroffenen und unter Berücksichtigung der verschiedenen Belange möglichst im Konsens im Einzelfall gelöst. Inhaltlich werden Regelungen zur Ausübung des Klettersports innerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten durch Festlegun
gen in den jeweiligen Verordnungen geregelt. Außerhalb dieser Gebiete wird die Ausübung des Klettersports durch Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden begleitet.
Seit 2004 hat die Niedersächsische Landesregierung das Programm „Natur erleben“ ins Leben gerufen, durch das die naturverträgliche, nachhaltige Erholung in Natur und Landschaft gefördert wird. Es werden Projekte unterstützt, bei denen unterschiedliche Sportarten in der Natur durch gezielte Lenkung naturverträglich ausgestaltet werden. Die Menschen werden dabei durch begleitende Informationen auf die besondere Bedeutung des Naturschutzes hingewiesen, was insgesamt der Akzeptanzförderung für den Naturschutz dient. In diesem Zusammenhang sind sowohl ein Mitgliedsverein der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine als anerkannte Naturschutzvereinigung als auch der Deutsche Alpenverein als Projektträger aufgetreten. Die Landesregierung ist weiterhin bereit, die Belange einer naturverträglichen Ausübung des Klettersports hierbei im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu berücksichtigen und zu fördern.