Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Björn Försterling [FDP]: Das ist doch eine Floskelrede!)

Gemeinsam mit den Beschäftigten in den Interessenvertretungen wollen wir die Mitbestimmung auf Augenhöhe wiederherstellen und entsprechend den Bedarfen weiterentwickeln. Das ist unser Ziel.

Für uns sind folgende Punkte wichtig:

Erstens ist die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte bedeutsam, wie sie im SPD-Antrag sehr deutlich skizziert ist und die Herr Will hier vorgetragen hat. Wir sollten uns bei der Beratung des Gesetzentwurfes die Personalvertretungsgesetze anderer rot-grüner Bundesländer genau anschauen, um abzuwägen, was geht und was nicht geht. Wichtig ist letztendlich die Praktikabilität im Alltag.

Zweitens ist die Mitbestimmung der Personalräte bei allen Formen von Privatisierungen richtig und wichtig. Dort müssen wir einen Schritt nach vorn gehen und dürfen nicht verharren. Wir haben einfach Veränderungen.

Drittens sollten wir ebenso bei der Bildung des Wirtschaftsausschusses, den wir befürworten, die Besetzung am Beispiel von Nordrhein-Westfalen orientieren. Dort haben wir es mittlerweile mit einem gelebten Gesetz zu tun. Es existiert seit einem Jahr. So können wir Probleme in der Umsetzung vor Ort schnell vermeiden. Auch bei den Freistellungsstaffeln für Personalratsmitglieder sollten wir uns daran orientieren. Auch die Jugendvertretung wurde genannt. Wir reden über Beteiligung. Dort können wir Beteiligung par excellence per Gesetz auf den Weg bringen.

Meine Damen und Herren, die Grüne-Fraktion freut sich auf einen intensiven und spannenden Beratungsprozess mit den Gewerkschaften, dem Städte- und Gemeindebund, dem Landkreistag, den Personalräten, natürlich dem Innenministerium und auch mit Ihnen, liebe FDP. Wir Grüne stehen für Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, die auf Beteiligung, Dialog und gegenseitiges Vertrauen im Miteinander setzt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Götz von der CDUFraktion.

(Zurufe von Björn Försterling [FDP] und Gegenrufe von Meta Janssen- Kucz [GRÜNE])

- Meine Damen und Herren, das Wort hat Herr Götz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD hat einen Entschließungsantrag zum Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz gestellt. Eine andere, wesentlich kleinere Fraktion war noch fleißiger.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Sie hat in wenigen Tagen sogar umfangreiche Änderungsvorschläge für einen Gesetzentwurf erarbeitet. - Sie geben sich selbst Beifall. Das haben Sie auch verdient, weil Sie fleißig waren.

All diese Veränderungsvorschläge sollen dem Ausbau und der Erweiterung der Rechte der Personalvertretungen dienen. Die letzte Gesetzesänderung wurde im Jahr 2007 durchgeführt. Ich erinnere mich noch genau, dass es eigentlich einen breiten Konsens gab. Wir haben gemeinsam beraten. Ich kann mich nicht erinnern, dass dabei Dinge besonders kontrovers gelaufen wären.

Zunächst ist es notwendig, auf den Sinn und Zweck einer Personalvertretung einzugehen. Danach bestehen wesentliche Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei den Aufgabenstellungen des Landes und der Kommunalverwaltung. Gerade die Interessen der Beschäftigten sind zu vertreten und bei den Entscheidungen zu beachten und mit einzubeziehen.

Anders als bei den Mitbestimmungsregeln in Wirtschaft und Industrie, die von den unterschiedlichen Interessen von Kapital und Arbeit geprägt sind, sind die Beschäftigten gleichberechtigte Partner in den Behörden und Dienststellen des Landes und der Kommunen sowie in den weiteren Körperschaften, die unter der Aufsicht des Landes stehen.

Bei den Änderungen im Jahr 2007 haben wir Verbesserungen bei den Freistellungen erreicht, und zwar obwohl sich der Landesrechnungshof mit erheblicher Kritik gemeldet hatte. Verbesserungen, die beim Modellkommunen-Gesetz Anwendung fanden, wurden ebenfalls mit übernommen. Verschiedene Verfahren wurden gestrafft, um so schnellere und bessere Entscheidungen gemeinsam treffen zu können.

Bislang war die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Personalvertretungen gut und sehr konstruktiv. Es hat sehr viele Veränderungen gegeben. War es zunächst doch die einschneidende Veränderung bei der Mittelinstanz, sind es jetzt auch die in vielen Teilen des Landes verhandelten Zukunftsverträge. Bei den Zielvorgaben zur Entschuldung wird es auch Veränderungen beim Personal geben.

Wir haben mit dem Personalvertretungsgesetz in der jetzigen Form viele Bewährungsproben zu bestehen gehabt. Die Praxis hat gezeigt, dass mit den bestehenden Mitbestimmungstatbeständen und Beteiligungsrechten die vielen Modernisierungsvorhaben gut und schnell realisiert werden konnten.

Mir ist nicht bekannt, dass es zu großen Protest- und Klagewellen der Beschäftigten gekommen ist. Ich weiß, dass gerade das Innenministerium gute und erfahrene Mitarbeiter von den früheren Bezirksregierungen bekommen hat. Es wurden keine Karrieren zerstört, sondern eher neue Möglichkeiten eröffnet.

Jede Verwaltung ist aber Veränderungen unterworfen. Im Bereich der Mitbestimmung können neue Fälle auftreten, die einer Regelung bedürfen. Für solche Tatbestände kann man auf eine Generalklausel zurückgreifen. Diese Regelung haben wir in Niedersachsen, um nicht ständig das Gesetz anpassen zu müssen.

Durch den vorliegenden Antrag und den vorliegenden Gesetzentwurf ist nun ein normaler parlamentarischer Prozess aufgenommen worden. Wir setzen uns - und damit beginnen wir heute - mit dem

Thema auseinander. Die behutsame Weiterentwicklung des Gesetzes in den letzten Jahren lief immer parallel zu den Prozessen der organisatorischen Veränderungen. Das Gesetz ist mit seinen Formulierungen mittlerweile fast sechs Jahre alt.

Wir als CDU-Fraktion sind notwendigen Veränderungen gegenüber aufgeschlossen. Wir haben jedoch zu beachten, dass dies in einem rechtlich zulässigen Rahmen geschieht. So hat die Linke beispielsweise vorgeschlagen, dass Einrichtungen der Kirche mit diesem Gesetz mit reguliert werden. Das ist nicht möglich; denn wir haben immer noch das Recht der Selbstorganisation gerade bei den Kirchen. Sie sind besonders geschützt.

Alle Veränderungen müssen auch wirtschaftlich zu vertreten sein. Meine Damen und Herren, ich habe es bereits gesagt: Der Landesrechnungshof hat schon mehrfach seinen Finger bei den Auswirkungen durch dieses Gesetz erhoben. Die finanzielle Leistungskraft des Landes und der Kommunen ist zu beachten. Die politischen Aufgaben einer Landesregierung, aber auch die Entscheidungen auf kommunaler Ebene dürfen nicht zu sehr eingeengt werden.

Wir müssen mit den Gewerkschaften und mit den kommunalen Spitzenverbänden in die Diskussion gehen. Schon bei grober Betrachtung der vorliegenden Vorschläge zur Ausweitung der Mitbestimmung müssen auch verfassungsrechtliche Bedenken berücksichtigt werden. Den Personalvertretungsrechten stehen immer Entscheidungen von Parlamenten gegenüber. Dazu sind auch die kommunalen Vertretungen zu zählen. Sie sind durch Wählervotum legitimiert. Sie dürfen durch andere Rechte nicht zu stark eingeschränkt werden; dazu zähle ich auch das Personalvertretungsgesetz. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sollen deshalb nur bei der Umsetzung der Aufgabenwahrnehmung mitbestimmen.

Meine Damen und Herren, nicht ohne Grund gibt es deshalb die abgeschwächte Form der Beteiligung, nämlich die Benehmensherstellung, die hier von der Linken besonders kritisiert worden ist. Aber ich meine, wir brauchen diese Regelung, und viele Dinge können und dürfen nicht anders geregelt werden. Diese Einschränkung muss weiterhin gelten. Hier bestehen klare und deutliche verfassungsrechtliche Grenzen. Wir haben in Niedersachsen schon jetzt großzügige Regelungen bei den Freistellungen. Auch das ist bei den Überlegungen zu Veränderungen zu beachten.

Meine Damen und Herren, wir sprechen uns für das vorgesehene parlamentarische Verfahren aus. Wir wollen uns zunächst in den Ausschüssen detaillierter damit auseinandersetzen, auf die vorgebrachten Wünsche eingehen und dann intensiv beraten. Von uns als CDU-Fraktion wird auch ein Gedankenaustausch mit den Gewerkschaften und den kommunalen Spitzenverbänden zu diesem Thema angestrebt.

Übrigens: Zu der Veranstaltung von ver.di - ich habe mich dazu erkundigt - wurde zumindest die Vertretung der CDU-Fraktion nicht eingeladen.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Nein, die CDU-Fraktion fehlte unentschuldigt!)

Meine Damen und Herren, wir müssen gemeinsam in eine offene Prüfung eintreten. Zu schnelles und nicht nach allen Seiten durchdachtes Handeln ist immer ein schlechter Ratgeber.

Ich höre den Zwischenruf. Das ist von uns überprüft worden. Wir haben keine Einladung bekommen. Was dort gesagt worden ist, entspricht zumindest nicht dem Sachstand, den wir haben.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, mir liegt noch eine - zumindest im Moment - letzte Wortmeldung vor. Das ist die von Herrn Oetjen von der FDP-Fraktion. Bitte!

Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Kollegin Janssen-Kucz, ich habe vorhin mit dem Kollegen Helge Limburg darüber diskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, hier im Hohen Hause ein Phrasenschwein einzuführen. Ich glaube, wenn Sie sich Ihre Rede noch einmal durchlesen würden, würden Sie merken, dass Sie wegen eines solchen Phrasenschweins bei Ihrer Rede ziemlich arm werden würden. Liebe Frau Janssen-Kucz, das war nun wirklich überhaupt nichts!

(Beifall bei der FDP)

Wir hatten bei der Veranstaltung von ver.di eine sehr sachliche Debatte. Daran hatte die Kollegin Jutta Rübke in Vertretung von Gerd Will teilgenommen, aber auch Enno Hagenah, der gerade leider nicht anwesend ist, und Hans-Henning Adler waren mit mir auf dem Podium. Wir haben disku

tiert, wie sich Mitbestimmung und Teilhabe in der sich verändernden Welt weiterentwickeln sollten. Das war eigentlich eine relativ - ich will jetzt nicht sagen: harmonische - gute Veranstaltung; denn wir hatten durchaus unterschiedliche Standpunkte. Aber wir haben uns sachlich damit auseinandergesetzt, was man von Ihnen, Frau Kollegin JanssenKucz, leider nun wirklich nicht sagen kann.

Ich möchte deutlich machen, dass wir angesichts der veränderten Rahmenbedingungen - wir haben beispielsweise Anstalten des öffentlichen Rechts und Ausgründungen, die bisher im Personalvertretungsrecht so nicht berücksichtigt sind - in diesem Bereich selbstverständlich auch darüber diskutieren müssen, wie sich die Anforderungen an das Personalvertretungsrecht verändern. Wir haben - das hat Herr Kollege Götz gerade sehr richtig gesagt - in diesem Kontext mit abzuwägen, wie sich kommunale Arbeitgeber verhalten. Mit der Kollegin Jutta Rübke haben wir beispielsweise darüber diskutiert, wie wohl die sozialdemokratischen Landräte und Bürgermeister auf solche Vorschläge reagieren. All das haben wir natürlich zu bedenken; denn klar ist: Kommunale Handlungsfähigkeit muss in jedem Fall gewährleistet bleiben.

Natürlich sind Teilhabe und Mitbestimmung auch für uns als FDP sehr wichtige Rechtsgüter, die wir weiter vorantreiben wollen. Denn, meine Damen und Herren, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind für das Funktionieren von Verwaltung das wichtigste Kapital und müssen deswegen auch ordentlich eingebunden werden.

Die Kollegin Janssen-Kucz hat sich nach dem Motto geäußert: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat Mitbestimmungsrechte abgebaut. - Ich nehme an, dass Sie sich, auch wenn Sie es nicht gesagt haben - so konkret waren Sie ja nicht -, auf das Modellkommunengesetz beziehen.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Nein, nein!)

- Sie sagen: Nein, nein. Die Kollegin Rübke nickt. Das können Sie ja vielleicht noch einmal ausdiskutieren.

Ich will an der Stelle sagen: Veränderungen, die in diesem Bereich über das ModellkommunenGesetz auf den Weg gebracht wurden, wurden vor Ort erprobt, und zwar auch in rot-grünen Kommunen. Zumindest meine Erkenntnis ist, dass wir von den Personalvertretungen vor Ort - also nicht von den Spitzenorganisationen, nicht von den Gewerkschaften - keine Klagen über diese neuen Rege

lungen hören. Aber darüber werden wir uns im Ausschuss noch einmal intensiv und, Frau Kollegin Janssen-Kucz, hoffentlich auf sachliche Art und Weise auseinandersetzen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.