Demnach plant die Gemeinde den Ausbau der Wasserversorgung für den Schlachtbetrieb. Die Kosten in Höhe von 1 547 000 Euro sollen durch einen von der NBank bewilligten Zuschuss des Landes in Höhe von 870 200 Euro und einen Anteil des örtlichen Wasserversorgers, der Stromversorgung Osthannover, in Höhe von 676 800 Euro gedeckt werden.
Zu dieser Investition hat sich die Gemeinde Wietze in einem bereits am 2. März 2010 mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossenen städtebaulichen Vertrag mit der Firma Rothkötter Grundstücksverwaltung Wietze GmbH & Co. KG verpflichtet. „Die Gemeinde wird den Investor dabei unterstützen, zu möglichst günstigen Bedingungen den Wasserbezug herbeizuführen und mögliche Wasserbaukosten abzulösen“, ist im städtebaulichen Vertrag vereinbart.
In ihrer Antwort vom 8. März 2010 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer „Subventionen für den Megaschlachthof in der Gemeinde Wietze“ in der Drs. 16/2313 erwähnt die Landesregierung die Förderung des Landes für den Ausbau der Wasserversorgung jedoch nicht, obgleich in der ersten Frage explizit nach allen direkten und indirekten Subventionen aller staatlichen Ebenen für den Schlachthof gefragt wurde und auch umfangreiche kommunale Begünstigungen aufgezählt wurden.
Auch in der Antwort der Landesregierung vom 22. Februar 2011 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Christian Meyer „Woher kommen die Wassermengen für den
Fördervoraussetzung gemäß Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist eine schriftliche Bestätigung der NBank vor Beginn des Investitionsvorhabens, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Als Beginn des Vorhabens ist „der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu verstehen“. Dieser wurde am 2. März 2010 zwischen der Gemeinde und der Firma Rothkötter geschlossen.
Ziel der GRW-Förderung ist ausdrücklich die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. In ihrer Antwort vom 20. Februar 2012 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Enno Hagenah „Wie viel verdienen die Arbeitenden im Schlachthof Wietze tatsächlich?“ in der Drs. 16/4512 räumt die Landesregierung ein, dass im Wietzer Geflügelschlachthof in erheblichem Umfang auch Leiharbeiter der Firma Randstad beschäftigt werden, bei denen es sich nicht um Arbeiter mit dauerhaften Arbeitsverträgen handelt.
Wie aus der Antwort der Landesregierung ferner hervorgeht, reicht ihr zur Überprüfung einer ordnungsgemäßen Entlohnung der im Geflügelschlachthof arbeitenden Leiharbeiter offenbar eine Bestätigung der Firma Randstad. Eine Überprüfung wurde für verzichtbar gehalten, und dies obwohl der Abgeordnete Hagenah bereits in der Sitzung des Landtages am 13. Oktober 2011 durch Vorlage einer Anzeige der Firma Randstad in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit darauf hingewiesen hatte, dass die bei Rothkötter eingesetzten Randstad-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter für einen Stundenlohn von 7,79 Euro angeworben wurden.
Der NDR berichtete am 14. September 2012 in seiner Sendung „Hallo Niedersachsen“ anhand konkreter Beispiele über „Ausbeutungslöhne“ von 5 Euro und inhumane Zustände in der niedersächsischen Agrarindustrie und den dazugehörigen Schlachthöfen:
„Immer mehr Betriebe scheinen auf Leiharbeiter aus Osteuropa zu setzen, zu teilweise unmenschlichen Bedingungen. Die Arbeiter werden oft mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und dann regelrecht ausgebeutet.“
1. Aus welchen sachlichen Gründen wird der Megaschlachthof in Wietze mit weiteren 870 200 Euro gefördert, obwohl dieses Projekt bereits mit rund 6,5 Millionen Euro gefördert wurde?
2. Warum hat die Landesregierung die Förderung des Ausbaus der Wasserversorgung in ihren Antworten vom 8. März 2010 und vom 22. Februar 2011 nicht erwähnt, obwohl ihr dies spätestens seit dem 2. März 2010 bekannt sein muss?
3. Wie begründet die Landesregierung die Förderung eines Geflügelschlachthofes mit inzwischen rund 7,3 Millionen Euro angesichts der Tatsache, dass in der Agrarbranche zu erheblichen Anteilen prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu Niedriglöhnen entstehen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier bereits oft über dieses Projekt gesprochen. Dennoch möchte ich hier noch einmal klarstellen, wer welche Förderungen erhalten hat und wofür sie verwendet wurden.
Die Firma Celler Land Frischgeflügel GmbH wurde für die Errichtung eines Geflügelschlachthofes in Wietze, wie bereits in den Antworten auf mehrere Landtagsfragen dargestellt, mit 5 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, direkt gefördert.
Davon abzugrenzen ist die Förderung der Gemeinde Wietze für die Erschließung neuer Gewerbeflächen über die Richtlinie zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 1 448 700 Euro. Diese Förderung kommt allen Unternehmen zugute, die sich in dem erweiterten Gewerbegebiet ansiedeln bzw. schon angesiedelt haben, auch der Celler Land Frischgeflügel GmbH.
Bei Ihrer Anfrage zum Ausbau der Wasserversorgung und dessen Kosten handelt es sich aus meiner Sicht, wenn man Gutwilligkeit beim Fragesteller unterstellt, um ein großes Missverständnis. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Wietze konnte schnell geklärt werden, dass die Kosten für den Ausbau der Wasserversorgung des Gewerbegebietes bereits in der Infrastrukturförderung enthalten sind. Die Mittel dafür wurden jedoch erst jetzt, im ersten Nachtragshaushalt für 2012, haushaltsrechtlich bereitgestellt, weil übersehen worden war, diese bereits im Haushalt für das Jahr 2012 einzuplanen. Das heißt, es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Förderung.
Noch ein Wort zu den Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnissen sowie den Auflagen im Bewilligungsbescheid: Im Vorspann der Anfrage wird angedeutet, die Landesregierung halte eine Überprüfung der Auflagen im Bewilligungsbescheid für verzichtbar. Dem widerspreche ich hier klipp und klar. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort vom 20. Februar 2012 auf die Kleine Anfrage vom 9. Januar 2012 ausführlich das standardisierte Vorgehen bei der Prüfung von Förderfällen dargelegt. Dabei wurde auch erläutert, dass je nach Auflage auch Gehaltslisten etc. geprüft werden. Dies wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes auch in diesem Fall erfolgen.
Zu 1: Wie bereits erläutert wurde, sind die in der Anfrage erwähnten 870 200 Euro zum Ausbau der Wasserversorgung des Gewerbegebiets bereits in der Infrastrukturförderung enthalten. Das heißt, eine zusätzliche Förderung erfolgt nicht.
Zu 2: In der Antwort der Landesregierung vom 8. März 2010 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer vom 29. Januar 2010 wurde sowohl für die direkte Förderung als auch für die Infrastrukturförderung jeweils die Gesamtfördersumme genannt. Da der Ausbau der Wasserversorgung Teil der Infrastrukturförderung ist, hat die Landesregierung alle Fragen korrekt beantwortet.
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wenzel und Meyer vom 11. Januar 2011 bezog sich insbesondere auf die Herkunft der benötigten Wassermengen, die Nutzung der Ressource Wasser durch verschiedene Nutzergruppen und die Wasserqualität. Daher war es für die Landesregierung nicht ersichtlich, dass hier auch konkrete Aussagen zum Ausbau der Wasserversorgung des Gewerbegebiets durch die Gemeinde Wietze erwartet wurden,
insbesondere da die Förderung bereits in den Antworten auf andere Anfragen mit dargelegt worden war. Wir können nur das beantworten, was gefragt wird.
Zu 3: Nach Auffassung der Landesregierung ist derzeit von einem flächendeckenden Missbrauch der arbeitsrechtlichen Vorgaben in Schlachthöfen in Niedersachsen nicht auszugehen,
Im Rahmen der Bearbeitung des konkreten Förderfalls in Wietze gibt es keinen Anlass, an der Einhaltung der Auflagen zu zweifeln. Daher steht die Landesregierung nach wie vor hinter der Förderung des Schlachthofes der Firma Celler Land Frischgeflügel GmbH in Wietze. Die Zielsetzung der Förderung, die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, wird insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und damit die Erhöhung der Kaufkraft in der Region erreicht. Darüber hinaus wirkt die Ansiedlung eines Unternehmens auch indirekt, durch die Beauftragung weiterer Unternehmen, positiv auf die gesamte Wirtschaftsstruktur und Wertschöpfungskette in der Region. Dies war und ist Grundlage unserer Förderung.
Nach aktuellen Angaben des Unternehmens arbeiten inzwischen 615 fest angestellte Mitarbeiter in Wietze. Hinzu kommen 5 Auszubildende und im Durchschnitt 80 Zeitarbeiter. Dabei liegen die Löhne der über ein Zeitarbeitsunternehmen Beschäftigten bei 8,50 Euro pro Stunde. Aus heutiger Sicht haben wir keinen Anlass, an den Angaben zu zweifeln. Sie können aber sicher sein, dass wir uns auch das im Rahmen der üblichen Prüfung genau anschauen werden.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Bode, ist Ihnen bekannt, dass Länder wie Thüringen und SachsenAnhalt, die jeweils CDU-SPD-Landesregierungen
haben, damit begonnen haben, soziale Kriterien nachhaltig in der Landesförderung zu verankern, und damit gute Erfahrungen gerade bei der Eindämmung prekärer Arbeitsverhältnisse erzielt haben, und warum verweigern Sie sich diesen Erfahrungen so sehr?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist uns bekannt, dass es in Thüringen Ansätze zu einer Umstrukturierung gibt. Wir selber haben die Qualitätskriterien in Niedersachsen so aufgestellt, dass wir Ansprüche vor Gewährung einer Förderung haben. Über die Auflagen im einzelnen Bescheid wird sichergestellt, dass die Förderung den Zweck, den wir erreichen wollen, wirklich erreicht. Gerade der Fall Rothkötter ist - das sehen Sie an der erreichten Anzahl der Arbeitsplätze, die deutlich über der Anzahl liegt, die wir für die Förderung eingefordert hatten; das sehen Sie aber auch an dem Stundenlohn, der auch Zeitarbeitnehmern gezahlt wird, die über die geforderte Anzahl von Arbeitsplätzen hinaus beschäftigt werden - ein vorbildlicher Fall.
Bevor ich die nächste Zusatzfrage aufrufe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, dem Kollegen Lothar Koch herzlich zu seinem Geburtstag zu gratulieren. Ich wünsche ihm alles Gute und viel Gesundheit im neuen Lebensjahr.
- Ich bin mir jetzt gar nicht sicher, ob er das überhaupt gehört hat. - Lieber Herr Kollege Koch, ich habe Ihnen eben im Namen des Präsidiums und des gesamten Landtages zu Ihrem Geburtstag herzlich gratuliert und alles Gute gewünscht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bode, Ihre Antwort wirft mehr Fragen auf, als vorher bestanden haben. Sie haben bei der Beant
wortung der Frage 3 der Grünen davon gesprochen, dass es in Einzelfällen zu rechtswidrigem Verhalten kommen könne. Wie wird das eigentlich bei Ihnen geprüft? Geschieht das erst im Nachhinein, wenn Sie die Gesamtmaßnahme überprüfen? Wenn ja, nach wie vielen Jahren? Oder gibt es Schritte dazwischen? Wie kann es sein, wenn das stimmt, was Sie sagen, dass die Firma Rothkötter Stundenlöhne von 7,79 Euro ausschreibt? Wo liegt Ihre Grenze? Bei 5 Euro, bei 8 Euro oder wo?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Sohn, ich gebe Ihnen gleich die Antwort, die ich verlesen habe, schriftlich. Bei Ihnen besteht ein Missverständnis. Ich habe nicht gesagt, dass es bei der Firma Rothkötter in Einzelfällen zu Missbrauch komme. Die Frage 3 war vielmehr allgemein gehalten und betraf die Situation auf Schlachthöfen in Niedersachsen insgesamt. Ich zitiere noch einmal, was ich vorgetragen habe: