„Nach Auffassung der Landesregierung ist derzeit von einem flächendeckenden Missbrauch der arbeitsrechtlichen Vorgaben in Schlachthöfen in Niedersachsen nicht auszugehen, auch wenn es in Einzelfällen zu rechtswidrigen Verhaltensweisen kommen kann.“
Das bezieht sich auf die gesamte Branche. Sie können übrigens in keiner Branche ausschließen, dass es auch einmal rechtwidriges Verhalten geben kann. Ich kann auch in der Landesverwaltung nicht ausschließen, dass sich ein Bediensteter einmal etwas zu Schulden kommen lässt. Aber deshalb stellen wir ja nicht hinter jeden Landesbeamten einen Kontrolleur, der aufpasst, dass der andere sich niemals in seinem Leben rechtswidrig verhält.
Aber wir stellen nicht hinter jeden Bediensteten oder Arbeitnehmer in ganz Niedersachsen einen Kontrolleur, um das zu prüfen.
Ich sage Ihnen noch einmal: Was die Frage der Zeitarbeitsunternehmen angeht, ist es eine eigene Entscheidung der Firma Rothkötter, andere Stundenlöhne als die Zeitarbeitsunternehmen in dem Bereich sonst anzusetzen und ohne Auflage einen erhöhten Stundenlohn von 8,50 Euro zu zahlen.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Ist ihr bekannt, dass im Landkreis Nienburg durch das Unternehmen Wiesenhof ebenfalls ein großer Schlachthof gebaut wird? Ist ihr bekannt, dass in Ahlhorn ein großer Schlachthof geplant ist? Anknüpfend daran ist meine Frage: Gibt es von diesen Unternehmen, die die Schlachthöfe bauen bzw. planen, entsprechende Anträge auf Förderung? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, was unterscheidet eigentlich die Unternehmen Rothkötter und Wiesenhof?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass in der zitierten Antwort meiner Anfrage vom 8. März 2010 gesagt wurde, dass der Förderbescheid, um den es hier geht, vom 1. Februar 2010 stammt, und in der damaligen Antwort der Landesregierung für die verkehrliche Erschließung neuer Gewerbeflächen eine
staatliche Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss an die Gemeinde Wietze in Höhe von 1,484 Millionen Euro genannt wird - in Klammern wird hinzugefügt: 75 %; so war die damalige Antwort der Landesregierung -, und vor dem Hintergrund, dass damals laut Presseberichten nach einem Schreiben des Wasserversorgers überhaupt noch nicht bekannt war, dass eine Leitung gebaut werden soll, sondern die präferierte Maßnahme war, einen eigenen Brunnen für die Versorgung zu bauen, frage ich die Landesregierung, was für ein Antrag da eigentlich der Gemeinde vorgelegen hat, zumal laut Presseberichten erst sechs Monate nach der Zuwendung diskutiert und entschieden wurde, dass eine solche Wasserleitung erforderlich ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Meyer, die Antragstellung für einen Zuschuss - das ist ein ganz wesentliches Kriterium - muss immer vor Umsetzung und Beginn der Maßnahme erfolgen.
Bei allen Fördersummen, deren Höhe ich genannt habe, handelt es sich um die Höchstfördersätze, die wir im erteilten Bescheid genannt haben. Ob sie wirklich bis auf den letzten Cent so ausgezahlt werden, kann ich Ihnen nicht sagen, weil wir nämlich erst in der Verwendungsnachweisprüfung bzw. dann, wenn der Abruf kommt und die konkreten Ausschreibungsergebnisse, Baukosten etc. vorliegen, die zuwendungsfähigen Kosten ermitteln und darauf dann den korrekt auszuzahlenden Zuschuss berechnen.
Insofern gibt es auch bei solchen Projekten manchmal Änderungen. Da gibt es durchaus auch einmal - das ist in diesem Fall so gewesen - eine veränderte Situation, weil die Wasserversorgung anders hergestellt wird, als es vorher geplant war.
Eines aber finde ich doch ganz spannend. Sie haben sich ja heute auch in der Celleschen Zeitung so eingelassen, dass man, als der Förderbescheid im Jahre 2010 vorlag, noch gar nicht wissen konnte, wie der Schlachthof mit Wasser versorgt wird.
Es wäre doch aber von der Gemeinde Wietze vollkommen fahrlässig gewesen, eine Wasserversorgung nur deshalb, weil man noch nicht weiß, wie sie genau aussehen wird, in der Kalkulation außen vor zu lassen. Selbst Sie werden doch nicht erwarten, dass ein Schlachthof ohne Wasser arbeiten kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist doch völliger Nonsens, was Sie da unterstellen.
Dann zu dem Vorwurf, wir hätten hier etwas in einer Gesamtsumme untergegraben, sodass man es nicht sehen kann. Wer Zeitung lesen kann, ist manchmal klar im Vorteil. Ich zitiere einmal das, was in der Celleschen Zeitung zum Jahreswechsel 2009/2010 gestanden hat:
„Das Land Niedersachsen bezuschusst die Ansiedlung der Firma Rothkötter in Wietze mit rund 800 000 Euro. Mit dem Geld sollen ein neuer Kreisel und Straßen gebaut werden. Insgesamt beläuft sich die öffentliche Wirtschaftsförderung für den Geflügelschlachthof auf rund 1,4 Millionen Euro.“
Also: Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. 1,4 Millionen Euro minus 800 000 Euro für den Kreisel, da bleibt noch etwas übrig. Das heißt, es werden noch andere Infrastrukturmaßnahmen damit bezahlt. Das ist auch kein großes Geheimnis. Das war überall offen und transparent.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbst wenn die Firma Rothkötter einen eigenen Brunnen gebaut hätte, hätte die Gemeinde Wietze sicherstellen müssen, dass alle anderen Unternehmen, die sich dort ansiedeln, Zugang zu der öffentlichen Wasserversorgung haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es ja schon sehr interessant ist, dass man anscheinend einen Blankoscheck ausstellt, eine genaue Fördersumme mit einer ganz krummen Zahl einer Gemeinde bewilligt, obwohl gar nicht klar ist, ob damit ein eigener
Brunnen, eine Wasserleitung wo oder wie gebaut wird und diese Entscheidung erst später getroffen wird,
und vor dem Hintergrund - ich finde das auch interessant -, dass es in der Antwort „verkehrliche Erschließung von Gewerbeflächen“ hieß - das Wort haben Sie ja ausgelassen -, unter „verkehrlich“ also mittlerweile auch das fließende Wasser verstanden wird - es ist sehr interessant, wie Sie auf Parlamentsfragen eingehen -,
frage ich Sie noch einmal ganz konkret: Was hat die Gemeinde genau beantragt, bevor der Antrag am 1. Februar bewilligt worden ist, dass es zu dieser Summe 1,484 Millionen Euro gekommen ist? Hat sie dort diese Leitung beantragt, oder hat sie einen eigenen Brunnen beantragt? Hat sie etwas anderes beantragt? Wie setzt sich diese konkrete Summe zusammen, wenn es damals noch keine Kostenschätzungen und Prüfungen gab? Jedenfalls kann man das der Presse und auch den Schreiben des Wasserversorgers entnehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausbau der Wasserversorgung war bei der Antragstellung mit enthalten, und zwar - wie alles, was darin enthalten war - mit kalkulierten Kostenansätzen.
Die Kostenansätze werden hinterher, wenn die Ergebnisse der Ausschreibung und der Ausführung vorliegen, noch einmal überprüft, und zwar auch auf ihre Zuwendungsfähigkeit bzw. Förderfähigkeit hin. Es werden jeweils die einzelnen Kostenpositionen überprüft, und nur das, was förderfähig ist, wird tatsächlich bezuschusst.
Sie haben zu dem Themenkomplex ja x Fragen immer wieder eingereicht. Ich schließe nicht aus, dass wir bei einer Antwort einmal nur „verkehrliche Erschließung“ gesagt haben. Bei den anderen Antworten haben wir immer das andere mit er
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Meyer [GRÜNE]: Also Ver- kehr ist jetzt Wasserversorgung?)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns ja in einer Situation, in der zu erwarten ist, dass die europäischen Fördermittel zur Regional- und Strukturpolitik in der nächsten Förderperiode gekürzt werden. Da Sie bisher sehr abstrakt geantwortet haben, Herr Bode - das ist ja immer gut, wenn man sich nicht festlegen will; dann kann man das leicht so machen -, frage ich Sie noch einmal ganz konkret, nach welchen Kriterien und mit welchen Zielrichtungen Sie bei der Vergabe von Fördermitteln zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Niedersachsen vorgehen, wie Sie also die zu fördernden Betriebe eigentlich auswählen.