Eine Richtlinie einer Behörde kann allerdings jederzeit ohne Weiteres wieder geändert werden. Um der Rechtsklarheit und der Verlässlichkeit für die Betroffenen willen fordern wir die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag auf, sich gegenüber der Bundesregierung für eine Klarstellung in Gesetzesform einzusetzen, durch die die vollständige Gebührenbefreiung für Führungszeugnisse für Ehrenamtliche definitiv festgeschrieben wird.
Durch den Wegfall der Gebühr entgehen den Kommunen Einnahmen in Höhe von 7,80 Euro pro Zeugnis. Wir sind den Kommunen dafür dankbar, dass sie im Interesse des Ehrenamtes diese relativ geringe Einbuße akzeptieren.
Die Fraktionen von FDP und CDU haben sich immer für das ehrenamtliche Engagement unserer niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Wir haben die niedersächsische Ehrenamtskarte und den Sammelvertrag für eine kostenlose und automatische Haftpflichtversicherung eingeführt. Das Ehrenamt ist ein konstitutives Element einer freien und verantwortlichen Bürgergesellschaft, wie wir sie uns vorstellen. Der Staat soll nur dann einspringen, wenn der Einzelne Aufgaben nicht anders leisten kann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Professor Zielke hat den Anlass für diesen Entschließungsantrag zutreffend dargestellt. Aber es geht nicht darum, dass eine Regelung des Bundes nur klargestellt werden müsste. Tatsächlich hat der Bundestag einen eklatanten Fehler gemacht, als er dieses Gesetz verabschiedet hat, das den Jugendbetreuern auferlegt, ein sogar erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dabei hat er nicht daran gedacht, dass das nach
dem Justizverwaltungskostengesetz Gebühren auslöst. Dieses Problem kann nicht dadurch gelöst werden, dass man auf eine Einzelfallregelung rekurriert; denn hier geht es ja um alle Fälle und nicht um Einzelfälle.
Deswegen muss das Gesetz geändert werden. Das ist völlig richtig. Aber man muss auch daran denken, zu wessen Lasten das geht. Wenn die Gebühr wegfällt, gehen zwei Fünftel des Gebührenausfalls zulasten der Kommunen und drei Fünftel zulasten des Bundes. Das wurde uns im Rechtsausschuss so berichtet. Deswegen teilen wir zwar die Zielrichtung des Entschließungsantrages, halten allerdings die Umsetzung für unvollkommen. Weil wir aber nichts gegen die Jugendbetreuer sagen wollen, die diese Gebühr natürlich nicht zahlen sollen, werden wir uns der Stimme enthalten, obwohl es wegen der schlechten Umsetzung eigentlich ein Nein werden müsste.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst noch ein Wort zu Herrn Adler: Vielleicht kommen wir doch einmal dazu, dass alle zustimmen; denn ich meine, die Aufforderung, dass der Gesetzgeber hier handeln muss, ist klar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir ringen schon den ganzen Tag darum, wie die bestmögliche Förderung, Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen gelingen kann. Dazu gehört auch die Begleitung der Ehrenamtler, d. h. derjenigen, die in Sportvereinen und allen anderen Verbänden unsere Kinder und Jugendlichen begleiten. Ich meine - genauso wie Herr Professor Zielke es gesagt hat -, unseren Ehrenamtlichen gebührt unser aller Dank dafür.
Wir haben in unserem Entschließungsantrag ausgeführt, dass das Kinderschutzgesetz richtig und eine Auswirkung der negativen Entwicklung hinsichtlich der Jugendgruppenleiter ist - dies haben wir schon in der ersten Beratung diskutiert -, die ihre Vertrauensstellung, ihre Autorität missbraucht haben. Es gilt, in dieser Entschließung deutlich zu machen, dass gerade solche Vorfälle dazu geführt haben, dass im Kinderschutzgesetz neue Regelungen eingeführt worden sind. So kam es dazu - dies haben auch meine Vorredner gesagt -, dass
Generell begrüßen wir das Kinderschutzgesetz, weil die Ehrenamtlichen dadurch nicht nur geschützt werden, sondern weil man durch das polizeiliche Führungszeugnis gerade diejenigen erkennt, die negativ aufgefallen sind. Das ist ein Schutz für die Ehrenamtlichen in diesem Bereich, genauso wie die Kinder und Jugendlichen vor Missbrauch geschützt werden.
Die Forderung, dass die Ehrenamtlichen einen Antrag stellen sollen, um von der Gebühr für das Führungszeugnis befreit zu werden, können wir nicht unterstützen.
Für uns ist wichtig, dass das Ehrenamt unverzichtbar ist, dass die Begleitung der Kinder und Jugendlichen notwendig ist und dass wir diese Begleitung in unserer Gesellschaft brauchen.
Die Erweiterung des Führungszeugnisses ist allgemein begrüßt worden, auch vom Landkreistag, vom Städtetag und vom Gemeindebund. In der letzten Ausschusssitzung ist über die Bedenken sowohl der Opposition als auch des Landkreistages diskutiert worden, dass eine Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis die Kommunen belasten würde. Dazu ist gerade Stellung genommen worden.
Ich meine, die Befreiung von der Gebühr für Ehrenamtliche, wie dies in der Justizverwaltungskostenordnung vorgesehen ist, ist richtig. Die Kostenübernahme wird die Kommunen nicht besonders schädigen. Sicherlich ist diese Belastung nicht so erheblich, als wenn z. B. für die vielen Ehrenamtlichen, die Übungsleiter sind - als Beispiel nehme ich einmal einen Sportverein: zehn Übungsleiter -, ein Hauptamtlicher eingestellt würde. Dann stünden Kosten in Höhe von - ich sage einmal - 130 Euro durch die Gebührenbefreiung eine Personalstelle gegenüber, die wir in der Kommune auch nicht bezuschussen können.
Das heißt, die Kosten müssen ganz einfach übernommen werden. Ich meine, dass die Gemeinde dies durchaus übernehmen kann, weil andere Lösungen viel teurer sind.
Zu den Kosten im Vergleich zu einer Einstellung habe ich etwas gesagt. Ich bin der Meinung, wir sollten den Bund auffordern, mit der Modernisierung des Kostenrechts dafür zu sorgen, dass generell diejenigen, die ehrenamtlich arbeiten, die Gebühren nicht übernehmen müssen.
Ich hoffe, dass diese Entschließung der Fraktionen der CDU und der FDP Ihrer aller Zustimmung findet. Denn es ist sehr wichtig, dass wir in diesem Bereich Vorbilder haben und dass die Attraktivität der Aufgabe der Ehrenamtlichen, die unsere Kinder begleiten, in diesem Bereich nicht gemindert werden darf.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einbringung dieses Antrags habe ich gesagt, dass es Anträge gebe, bei denen man sich fragt: Warum müssen wir uns damit beschäftigen? - Leider hat auch die Beratung im Ausschuss keine wirkliche Antwort auf diese Frage gegeben.
Tatsache ist, dass seit dem 1. Januar 2012 das Kinderschutzgesetz des Bundes gilt, das wir alle begrüßen. Dieses Gesetz sieht vor, dass nicht nur Menschen, die professionell mit Kindern arbeiten, ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis benötigen, sondern auch Menschen, die ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
Leider hat Schwarz-Gelb die Mitberatung des Sozialausschusses abgelehnt. Dabei kann man durchaus die Frage stellen, ob ein erweitertes Führungszeugnis wirklich verhindern kann, dass Menschen, die eine Gefährdung darstellen könnten, rechtzeitig erkannt werden können.
Einig sind wir uns alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Wertschätzung des Ehrenamtes und darin, dass wir ehrenamtliches Engagement ermutigen und fördern müssen.
Das bedeutet auch, dass wir Hindernisse für eine gemeinnützige Tätigkeit aus dem Wege räumen müssen, ohne den Kinderschutz zu vernachlässigen.
Auf die Dissonanzen in der schwarz-gelben Koalition, besonders im Rechtsbereich, die zunächst zu einer Abschaffung der bestehenden Gebührenbefreiung geführt haben, habe ich bereits hingewiesen. Vielleicht kann man Herrn Professor Zielke sogar verstehen, wenn er unter diesen Vorzeichen meint, dass eine gesetzliche Festschreibung bei dieser Regierung sicherer wäre.
Die geneigte Bürgerin fragt sich allerdings, warum der Einfluss der niedersächsischen schwarzgelben Koalition auf die schwarz-gelbe Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen so klein ist, dass es in Niedersachsen eines Parlamentsbeschlusses für eine derartige Änderung bedarf.
Schon jetzt heißt es in dem Merkblatt, das vom 6. Juni dieses Jahres datiert, also brandneu ist, dass ein besonderer Verwendungszweck, der eine Gebührenbefreiung rechtfertigt, regelmäßig vorliegt - ich zitiere -, „wenn ein Führungszeugnis zum Zwecke des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird“.
Auf die Belastung der Kommunen habe ich schon bei der ersten Beratung hingewiesen. Die Kommunen verzichten mitnichten freudig auf die Einnahmen.
Meine Damen und Herren, die Stärkung des Ehrenamtes ist auch unser Anliegen. Dieser Antrag im Niedersächsischen Landtag ist allerdings überflüssig. Sie müssten lediglich dafür sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion und in der Bundesregierung ihre Arbeit machen. Die SPD-Fraktion wird sich deshalb enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Genau wie meine Vorrednerinnen und Vorredner begrüße auch ich namens der Fraktion der Grünen das Bundeskinderschutzgesetz und auch die darin
Ich finde es allerdings mehr als bedauerlich, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, im Ausschuss die ausführliche Beratung zu der Frage - die Kollegin Weddige-Degenhard ist schon darauf eingegangen -, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind, um einen möglichst effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch zu gewährleisten, völlig verweigert haben.
Die Kollegin Staudte ist bereits in der ersten Debatte darauf eingegangen: Wenn man solche Maßnahmen isoliert vorantreibt, besteht natürlich die Gefahr, dass man nach außen hin den Eindruck erweckt: Besorgt euch ein Führungszeugnis. Wenn nichts darin steht, gibt es kein Problem. - Aber in Fachkreisen besteht doch Einigkeit darüber, dass es weitere Handlungsempfehlungen und Sensibilierungsmaßnahmen geben muss. Aber die Beratung über alle diese Aspekt haben Sie verweigert und abgewürgt. Das finde ich äußerst bedauerlich, meine Damen und Herren.
Gerade ist schon darauf hingewiesen worden: Der Antrag betrifft nur einen sehr kleinen Teilbereich des Ehrenamtes. Damit, dies jetzt hier als große Stärkung des Ehrenamtes abzufeiern, meine Damen und Herren, werden Sie in der Öffentlichkeit kaum ernsthaft Gehör finden, wenn Sie das behaupten wollen.
Professor Zielke hat es bereits angesprochen: Rein praktisch wird der Antrag in der momentanen Situation überhaupt nichts ändern - auch das muss man einmal klarmachen -, sondern etwas, was schon jetzt besteht, soll noch stärker gesetzlich festgeschrieben werden.
Ich muss noch auf einen Punkt eingehen, Herr Professor Zielke. Sie haben den Kommunen hier ausdrücklich gedankt. Ich stimme Ihnen zu, dass die Kommunen die finanzielle Belastung schultern werden; auch ich gehe davon aus. Aber wenn Sie ihnen in dieser Form danken, finde ich dies vor dem Hintergrund, dass Sie die Kommunen nicht einmal gefragt haben, bevor Sie ihnen die Kosten aufgebürdet haben, schon ein bisschen zynisch, meine Damen und Herren.