Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Flauger, möchten Sie die Kriterien bei der direkten Wirtschaftsförderung oder bei der wirtschaftsnahen Infrastruktur haben?
- Wirtschaftsinfrastruktur? - Ich schlage vor, dass wir Ihnen unseren Kriterienkatalog schriftlich geben.
- Ach, die politische Zielrichtung. - Wir haben ein Scoringsystem: Es wird bewertet, welche Effekte kommen. Es geht uns darum, dass wir Wirtschaftsimpulse gerade auch für strukturschwache Regio
nen setzen, dass wir die Ansiedlung von Unternehmen erreichen, die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Es geht also einmal darum, dass Impulse für strukturschwache Regionen gegeben werden.
Genauso gut geht es aber auch darum, eine Clusterentwicklung da, wo wir technologische Cluster, Know-how-Träger haben, die gebündelt werden, über Zuschüsse zu verstärken. Es geht also einmal um die Frage der strukturschwachen Gebiete und die Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen, und es geht darum, Anreize zu schaffen, damit Aufträge für Nachbarunternehmen bei der Umsetzung herauskommen. Es geht aber auch um die Bündelung von speziellem Wissen in Regionen, um Innovationsimpulse auszulösen.
- Frau Flauger, es sind 615 Arbeitsplätze geschaffen worden. Das sind ganz viele Arbeitsplätze für Menschen, die in der Region keine Chance am Arbeitsmarkt haben, weil sie einen schlechten oder gar keinen Schulabschluss haben. Diese Menschen hätten sonst auf der Straße gestanden. Jetzt haben sie eine Zukunftsperspektive. Das ist sozial, und das war eine richtige Förderung!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Minister Bode hat in seinen Antworten heute mehrfach angedeutet, dass eine einmal bewilligte Förderung anschließend noch einmal nachgerechnet werden musste. Offensichtlich gibt es also zwischen der Summe, die bewilligt war, und der, die gewährt worden ist, Unterschiede.
In der Antwort der Landesregierung vom 8. März 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen steht eindeutig und unmissverständlich:
„Für die ‚verkehrliche Erschließung neuer Gewerbeflächen’ wird eine staatliche Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss an die Gemeinde Wietze in Höhe von 1 484 700 Euro (75 %) gewährt.“
Vor dem Hintergrund dieser beiden Tatsachen frage ich die Landesregierung: Welche Förderbescheide hatte sie am 8. März 2010 erteilt, welche Förderung hat sie bis zum heutigen Tage tatsächlich bewilligt, und was hat sich in der Zwischenzeit getan?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hagenah, die Oppositionsfraktionen haben ja beim MW eine umfangreiche Aktenvorlage beantragt, auch zur Wirtschaftsförderung, zur NBank, zu GRW-Zuschüssen etc. Wenn Sie in die Akten geschaut hätten, dann hätten Sie gesehen, dass immer ein Ursprungsbescheid erteilt worden ist. Genauso ist es auch bei Rothkötter gewesen. Darin steht: bis zu … kann gefördert werden.
Das Ganze müssen wir machen, bevor auch nur ein einziger Auftrag vergeben werden kann. Zuerst muss die Förderung beantragt werden, und erst dann kann gestartet werden. Das heißt, in dem Antrag handelt es sich um Schätzkosten. Deshalb steht dort „bis zu“, und es wird eine Prozentgröße angesetzt. Wenn die Aufträge erteilt werden, die Ausschreibungen erfolgen und die Mittel abgerufen werden, dann kommen die Rechnungen rein. Dann heben wir nicht den alten Bescheid auf und erstellen einen neuen, weil jetzt eine andere Zahl zugrunde liegt, sondern es wird schlicht und ergreifend geschaut, was gemacht wurde, was zuwendungsfähig ist. Bis zu einem bestimmten Betrag kann man gehen, dann ist Schluss. In der Regel waren die Schätzkosten etwas höher als die Kosten, die am Ende herausgekommen sind.
(Heinz Rolfes [CDU]: Das weiß jeder, der im Ortsrat ist! Das wird in jedem kommunalpolitischen Grundseminar vermittelt!)
Am Ende wird es wahrscheinlich etwas weniger sein. Damit Sie sich nicht wundern, habe ich Ihnen das hier so dargestellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Bode, Sie haben in Ihrer Antwort gesagt, dass Missstände bei Arbeitsbedingungen und Löhnen nicht auszuschließen seien. Eine entsprechende Nachfrage meines Kollegen Dr. Sohn haben Sie nicht beantwortet.
Ich versuche es noch einmal und frage Sie: Mit welchen Maßnahmen oder Mitteln stellen Sie sicher, dass Missstände, die festgestellt werden, behoben werden, bzw. welche Überprüfungsmechanismen haben Sie, damit solche Missstände in Firmen, die Fördermittel erhalten, gar nicht erst auftreten?
Ich schließe meine zweite Frage an: Ist es nicht endlich Zeit, die Förderpraxis so umzugestalten, dass Förderbescheide ausdrücklich an soziale Kriterien gebunden sind?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es noch einmal klar sagen: Ich schließe für keine Branche in Niedersachsen aus, dass es in Einzelfällen auch mal Missstände geben und es dazu kommen kann, dass sich jemand nicht rechtskonform verhält. Das bedeutet aber nicht, dass wir flächendeckend jedes Arbeitsverhältnis durch Kontrolleure überprüfen. Das ist völlig illusorisch. So einen Staat will ich auch nicht.
Wenn aber bekannt wird, dass es zu Missständen kommt, weil derjenige, der den Missstand sozusagen am eigenen Leibe erfährt, ihn meldet, dann gehen wir dem nach. Dabei kommen alle rechtlichen Instrumentarien, die wir haben, zum Einsatz.
Frau Weisser-Roelle, wenn es zu Verstößen eines geförderten Unternehmens gegen Auflagen im Förderbescheid kommt, dann werden die Fördermittel nach einer entsprechenden Prüfung natürlich
Im Fall Rothkötter allerdings gibt es nun wirklich keinen einzigen Anhaltspunkt dafür, dass etwas Derartiges passieren wird. Das, was dort gemacht wird, ist ein Segen für die gesamte Region.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Minister Bode eben völlig ausweichend auf die Frage nach dem Unterschied zwischen den aktuellen Förderbeträgen für Maßnahmen der Gemeinde und den ursprünglich zugesagten geantwortet hat, und vor dem Hintergrund, dass gerade das Ministerium von Herrn Bode vom Landesrechnungshof in der Vergangenheit massiv dafür kritisiert worden ist, dass dort manche Förderung nach Gutsherrenart vergeben wird, frage ich die Landesregierung, in welcher Höhe im März 2010 - „bis zu“ - Fördersummen für die Gemeinde und für welche konkreten Maßnahmen vorgesehen waren und wie hoch die aktuelle Istförderung für welche Maßnahmen ist. Das muss doch beantwortet werden können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hagenah, es handelt sich um einen Bescheid mit einer maximalen Förderung bis zur Summe von 1 484 700 Euro - bis zu. Das habe ich auf alle Anfragen geantwortet. An der Zahl hat sich nichts, aber auch wirklich gar nichts geändert.
Bis zu dieser Summe kann der Gemeinde Wietze für die wirtschaftsnahe Infrastruktur ein Zuschuss ausgezahlt werden. Wirtschaftsnahe Infrastruktur beinhaltet natürlich mehr als nur den Asphalt einer Straße. Es geht auch um alle anderen Versorgungseinrichtungen, die man braucht, wenn man ein Unternehmen ansiedelt, ein Gebäude bzw. eine Produktionshalle baut etc. Dazu braucht man
Herr Kollege Meyer von der Fraktion der Grünen stellt eine weitere Zusatzfrage und damit die letzte mögliche Frage für die Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an die Frage meines Kollegen Hagenah anschließen und konkret nachfragen, welche Bestandteile Sie gefördert haben, die in der Summe der 1,4 Millionen Euro enthalten sind. Die Straße ist gebaut, die Wasserversorgung ist beantragt. Jetzt reden Sie - sozusagen als Blankoscheck - auch noch von Telekommunikation, Stromversorgung. In der Antwort steht auch etwas von Altlastenentsorgung und davon, dass 1,2 Millionen Euro auf einen Grundstücksankauf entfallen, der der Firma im städtebaulichen Vertrag zugesichert worden ist. Ich würde gerne von Ihnen wissen: Welche konkrete Förderung leistet das Land indirekt für diese Maßnahme, die Sie als „verkehrliche Erschließung“ verstehen?
(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Infrastruktur! - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜNE]: Verkehrliche Er- schließung hat er beantwortet!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meyer, ich glaube, Sie wollen es einfach nicht verstehen. Wir haben der Gemeinde Wietze einen Betrag von rund 1,4 Millionen Euro - das ist die maximale Förderhöhe! - für die wirtschaftsnahe Infrastruktur in diesem Gewerbegebiet zur Verfügung gestellt. Darunter fällt, wie in jedem anderen Gewerbegebiet auch, alles, was zum Anschluss eines Gewerbegebietes, das man neu baut, gehört.