Protokoll der Sitzung vom 28.09.2012

Wir stellen fest, dass in Niedersachsen mit dem Landesseniorenrat bereits eine sehr gute Zusammenarbeit und vor allen Dingen eine Einflussnahme auch auf politische Entscheidungen erfolgt. Ich möchte nur in Erinnerung rufen, dass dem Landesseniorenrat 175 kommunale Seniorenvertretungen angehören. Er selber ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen, die die Interessen aus den 16 Landesseniorenvertretungen auf Bundesebene vertritt. Das heißt, sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene werden die Interessen in die Politik getragen.

Der Landesseniorenrat vertritt die Interessen der Seniorinnen und der Senioren kompetent und gut. Er ist demokratisch legitimiert und bringt ihre regionalen Kompetenzen in die Arbeit auf Landesebene ein. Sie würden mit der Einrichtung der im Antrag geforderten Foren den Landesseniorenrat ein Stück weit entmündigen. Denn das, was der Landesseniorenrat mit seiner demokratischen Legitimation hineinträgt, würde danebengestellt, und die Foren würden eine Ersatzfunktion einnehmen.

Der Landesseniorenrat ist darüber hinaus in vielen wichtigen landesweit tätigen Gremien vertreten wie z. B. dem Landespräventionsrat, dem Landesbehindertenrat, dem Landespflegeausschuss, der Landesvereinigung für Gesundheit und dem Landesrundfunkrat, seit Jüngstem auch im Integrationsbeirat. Sie sehen: Wo auch immer die Erfahrung und die Meinung der Senioren gefragt sind, sind sie dabei und können an politischen Entscheidungen mitwirken.

Der Landesseniorenrat wird von der Landesregierung darüber hinaus frühzeitig bei allen seniorenpolitischen Vorhaben beteiligt.

(Heidemarie Mundlos [CDU]: Genau so ist es!)

Er ist für uns ein wichtiger Ratgeber bei fachspezifischen Fragestellungen. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen, dass die Zusammenar

beit von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist. Wir haben eine sehr gute Diskussionsbasis.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf daran erinnern, dass das Land gerade die Arbeit des Landesseniorenrates nicht nur einfordert und hört, sondern auch finanziell unterstützt und fördert, damit dieses Gremium die Möglichkeit hat, sich einzubringen. Seit Kurzem hat das Land in Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat landesweit Seniorenkonferenzen eingeführt, die zwei oder drei Mal jährlich tagen. Hier bestimmt ausschließlich der Landesseniorenrat die Themenstellung. Auch damit existiert ein Forum, in dem wir mit dem Landesseniorenrat, aber insbesondere auch mit Senioren in einer Konferenz nicht nur politisch aktuelle, sondern auch wichtige zukunftsweisende Themen diskutieren können.

Aus Sicht der Landesregierung ist daher weder ein Altenparlament noch ein weiteres seniorenpolitisches Forum notwendig. Die Fraktionen sind frei, eigene Gesprächsforen mit den Senioren zu führen. Wir als Landesregierung tun das in allen fachspezifischen Fragen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Uwe Schwarz [SPD] meldet sich zu Wort)

Herr Schwarz, die Ministerin hat kaum überzogen. Sie haben aber noch eine Minute Redezeit. Möchten Sie sie in Anspruch nehmen? - Dann dürfen Sie jetzt an das Rednerpult.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Özkan, es geht nicht darum, die Arbeit des Landesseniorenrates zu schmälern, sondern es geht um das genaue Gegenteil. Der Landesseniorenrat hat sich mit Schreiben vom 13. Juni dieses Jahres an alle Fraktionen und an die Landesregierung gewandt und auf die aktuelle Beschlusslage des Landesseniorenrates hingewiesen. Er bittet darum, in Niedersachsen ein Altenparlament einzurichten. Das haben wir im Gegensatz zu der Linken so nicht vorgeschlagen. Wir haben ein Forum vorgeschlagen. Die Argumente wurden hier vorgetragen. Der Landesseniorenrat bittet darum, in Niedersachsen für Seniorinnen und Senioren ein Seniorenmitwirkungsgesetz vorzulegen. Das ist im Antrag der Linken enthalten.

Es geht also nicht um einen Gegensatz, sondern um die Aufnahme dessen, was uns das von Ihnen gerade dargestellte Gremium vorgeschlagen hat. Ich frage mich, warum die Landesregierung dem nicht folgen kann.

(Beifall bei der SPD)

Damit haben Sie die Restredezeit der SPD-Fraktion aufgebraucht, Herr Kollege Schwarz. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Darin geht es um den Antrag der SPD-Fraktion. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4939 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 2. Darin geht es um den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4968 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier stelle ich fest, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt wurde.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 41:

Abschließende Beratung: Hospiz- und Palliativversorgung: Sterbekultur zukunftsorientiert weiterentwickeln - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4790 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/5149 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5222

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf eine Annahme des Antrags in einer anderweitig geänderten Fassung.

Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich seitens der CDU-Fraktion Herr Kollege Böhlke. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es soll ja immer wieder einmal vorkommen, dass Themen im Landtag beraten werden, die die Menschen in Niedersachsen kaum berühren. Bei diesem zur Beratung und Entscheidung anstehenden Antrag ist es aber anders.

Derzeit haben wir im Land 113 ambulante Dienste und 20 stationäre Dienste als Aktivposten in der Hospiz- und Palliativversorgung. Im stationären Bereich stehen 42 Krankenhäuser mit 233 Betten für eine palliativmedizinische Behandlung sowie in 20 stationären Hospizen insgesamt 157 Plätze zur Stelle.

Um ein solches Angebot aufrechtzuerhalten, sind viele hauptberuflich und ehrenamtlich tätige Menschen aktiv, die in diesem Bereich Enormes leisten. Die aktuelle Information lautet: 13 500 Personen sind in diesem Bereich in Niedersachsen ehrenamtlich tätig. Es ist mir ein persönliches Anliegen, auch an dieser Stelle gegenüber all den aktiven Menschen, die sich in dieser aufopferungsvollen Aufgabe wiederfinden, nicht nur unseren ausdrücklichen Dank, sondern auch unsere große Anerkennung und unseren außerordentlichen Respekt zum Ausdruck zu bringen.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Klaus Rickert [FDP])

Wir brauchen ihre Unterstützung auch weiterhin, um die Hospiz- und Palliativversorgungsangebote in Niedersachsen weiter zu stärken und zu erweitern, um eine Sterbekultur entsprechend weiterzuentwickeln.

Ich hatte bereits mehrfach Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass im letzten Jahr in Niedersachsen 54 % der verstorbenen Menschen in Alten- und Pflegeheimen ihr Leben beendeten. Hierin sehen wir eine große Aufgabe. Viele Hausärzte machen darauf aufmerksam, dass dieser Gesichtspunkt trotz der Anstrengungen des Pflegepersonals in diesem Bereich stärker Beachtung finden muss.

Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass im Rahmen der Fachausschussberatungen in den Antragstext zusätzlich aufgenommen wurde, dass die Hospiz- und Palliativversorgungskompetenz in allen Bereich der Gesundheitssysteme voranzu

bringen ist. Das bedeutet ausdrücklich: einschließlich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der LINKEN)

Ich begrüße auch außerordentlich, dass sich die Hinweise, die des Weiteren in den Beratungen vorgetragen worden sind, in dem Antrag wiederfinden, so beispielsweise der Hinweis darauf, dass auch Menschen mit Migrationshintergrund gebührend in dem Antrag berücksichtigt werden müssen. Auch wir sehen das so. Dies ist wichtig, weil die religiösen Aspekte selbstverständlich zu berücksichtigen sind. Diese Menschen stammen aus einer anderen Kultur und erwarten auch Entsprechendes.

(Zustimmung von Heidemarie Mund- los [CDU])

Andererseits muss man auch wissen: Es gibt gerade bei diesem Personenkreis noch immer die Tradition, dass die Familie sehr eng zusammenarbeitet. Trotzdem muss man erkennen, dass es immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund gibt, die eben auch auf Hospiz- und Palliativversorgung setzen.

Umso wichtiger ist es, daran zu denken, dass es eine weitere Gruppe von Menschen gibt, die in diesem Antrag besonders erwähnt werden sollten, nämlich die Menschen mit Behinderungen. Auch hier ist es erforderlich es, gezielt sowohl der körperlichen Behinderung als auch der geistig und seelischen Behinderung Aufmerksamkeit zu schenken und darauf entsprechend einzugehen. Darauf muss man sich als Pflegeperson vorbereiten. Man muss entsprechend ausgebildet sein, um den Menschen eine humane Sterbebegleitung mit einem ruhigen, schmerzfreien und würdevollen Abgang zu ermöglichen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr darüber, dass unser modifizierter Antrag nach den Beratungen im Fachausschuss keine Ablehnung der Fraktionen findet. Wir haben gerade gehört, dass es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD gibt. Wir haben erkannt - zumindest in der Ausschussberatung -, dass eine inhaltlich weitgehende Übereinstimmung vorhanden ist.

Ich freue mich sehr darüber, dass dieses wichtige Thema, auch wenn es nur noch wenige Monate bis zur Landtagswahl sind, nicht einer parteipolitischen Wahlkampfaktivität unterliegt, sondern dass wir uns sehr wohl mit jedem Aspekt und mit jeder Be

gründung, die vorgetragen worden ist, inhaltlich und fachlich auseinandergesetzt haben und diesen Antrag auf den Weg bringen.

Wir möchten weiterhin für unseren Antrag werben. Die Aufträge an die Landesregierung zur Weiterentwicklung der Konzeption sind in unserem Antrag formuliert. Damit sind sie auf einen guten Weg gebracht. Deshalb möchten wir diesen Antrag möglichst mit einer breiten Mehrheit verabschieden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Böhlke. - Nun hat Herr Kollege Schwarz für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Schmerzbehandlung von schwer kranken und sterbenden Menschen sowie die Sterbebegleitung waren in Deutschland jahrzehntelang ein Tabuthema. Es gab weder Strukturen noch finanzielle Unterstützungen. In der medizinischen Aus- und Fortbildung war die Palliativversorgung ein Randthema. Dies hat sich seit 2002 unter unterschiedlichen Regierungsmehrheiten deutlich verändert, übrigens auch in diesem Hause.

In Niedersachsen gibt es zwischenzeitlich ein fast flächendeckendes Versorgungsangebot mit Hospizeinrichtungen. Wir sind an dieser Stelle ausnahmsweise nicht Schlusslicht, sondern in der Spitzenreitergruppe der Bundesländer.

Schwerstkranken und sterbenden Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen und ihnen beim Sterben zur Seite zu stehen, ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Darin war sich dieser Landtag immer einig, auch wenn es heute zu keinem gemeinsamen Antrag kommen wird. Bei ausreichender Beratungszeit und außerhalb des beginnenden Landtagswahlkampfes wäre das vermutlich auch dieses Mal wieder möglich gewesen. Leider ging es dieses Mal im Vordergrund um Eile und nicht um das Suchen von Gemeinsamkeiten. Das bedauern wir.

Die Hospizbewegungen und die Hospizbetreuung haben ihren Ursprung in der ehrenamtlichen christlichen Laienarbeit. SPD und Grüne erkennen die Arbeit der etwa 13 500 Ehrenamtlichen in über 120 Hospizvereinen ausdrücklich an. Wir halten dies

für eine der wichtigsten Säulen in der ambulanten Hospizversorgung und für unverzichtbar. In der neuen Legislaturperiode müssen wir dringend über eine bessere Unterstützung dieser Gruppen, analog anderer Bundesländer, reden.

Seit 2007 gibt es für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung - SAPV - sowie für die stationäre Hospizversorgung einen Rechtsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb darf nicht übersehen werden, dass es bei diesem Thema - dies sage ich sehr deutlich - nicht nur um Ehrenamtlichkeit und Nächstenliebe geht, sondern auch ums Geldverdienen - wie bei allen anderen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen auch.