Jahns, haben wir es uns in der Ausschussberatung nicht gemacht. Wir haben sehr intensiv über unsere Positionen beraten. Die SPD-Fraktion hat von Anfang an gesagt, dass die Förderung von Open Data in den Verwaltungen, aber auch im Bereich der Kommunen eine wichtige Voraussetzung ist. Wir müssen alles daran setzen, dass das so schnell wie möglich umgesetzt werden kann.
Sie haben im Juni einen Änderungsvorschlag in den Ausschuss eingebracht, den wir debattiert haben. Ich will nicht weiter auf die von Ihnen vorgeschlagene sprachliche Korrektur eingehen, auch wenn es sicherlich einfacher ist, die Begriffe auf Deutsch zu lesen. Aber es muss ja auch nicht alles auf Deutsch ausgedrückt werden. Manche Worte sind aus dem Lateinischen übernommen, die genauso verständlich und Teil der Umgangssprache sind. Deswegen ist das für uns nicht der entscheidende Punkt.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben aber zwei zusätzliche Punkte in ihren Änderungsvorschlag aufgenommen, und zwar fordern Sie zum einen die Verwaltung auf, ihre Daten im Rahmen der Aufgabenerfüllung in geeigneter Weise aufzubereiten und sie gegebenenfalls kostenpflichtig, z. B. im Bereich Geodaten, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Zweitens wird die Landesregierung zusätzlich aufgefordert, ein Internetportal bereitzustellen, über das künftig das gesamte Open-Data-Angebot der niedersächsischen Verwaltung zentral erreicht werden kann. Diese Forderung halten wir für sinnvoll und vernünftig. Auf diesem Weg müssen wir insgesamt weiter voranschreiten.
Beim Änderungsantrag der Fraktion der Linken haben wir allerdings Bedenken, Frau Flauger. Es tut mir leid, dass wir Ihre Position da nicht teilen können. Wir sind auch nicht der Meinung, dass es in dem Antrag, den wir mehrheitlich beschließen werden, nicht mehr um Open Data geht. Ich denke, viele Daten müssen aufbereitet werden. Man kann sie nicht einfach so ins Netz stellen, auch nicht, wenn der Chaos Computer Club das sagt. Das bedeutet, dass Personal zur Verfügung gestellt werden muss. Ich finde auch nicht, dass Bürgerinnen und Bürger durch das aufgeführte Kriterium „soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist“ ausgegrenzt werden. Wenn umfangreiche Datenbestände zur Verfügung gestellt werden, muss abgewogen werden können, ob gegebenenfalls Gebühren erhoben werden. Über die Höhe kann man sicherlich trefflich streiten.
Kurzum: Wir werden Ihrem Änderungsantrag leider nicht zustimmen können, sondern der Ausschussempfehlung folgen. Ich glaube, dass wir damit in Niedersachsen insgesamt einen Schritt weiter kommen.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Leuschner. - Eine letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt liegt mir von der FDP-Fraktion von Herrn Oetjen vor. Bitte schön!
Hochverehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Tat - das haben die Kollegin Leuschner und die Kollegin Jahns bereits ausgeführt - mehrfach und sehr intensiv im Ausschuss über den Antrag beraten.
Frau Kollegin Flauger, ich weiß, dass Sie in diesem Bereich persönlich engagiert sind und fach- und sachkundig sind. Vielleicht hätte es der Debatte im Innenausschuss gut getan, wenn Sie dieses Wissen dort eingebracht hätten. Ich sage das an dieser Stelle einfach einmal so. Vielleicht wären wir dann schneller zu einem Ergebnis gekommen.
Wenn es so ist, wie Sie sagen, nämlich dass keine Kosten anfallen, dann dürfte für Sie das Kriterium „soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist“ keine Hürde sein und aus Ihrer Sicht auch nicht gegen unseren Änderungsvorschlag sprechen.
Ich glaube, wir sind damit auf einem guten Weg. Das ist in einer Unterrichtung durch das Fachreferat in einer Innenausschusssitzung im Juli deutlich geworden. Mit der Entschließung wollen wir deutlich machen, dass wir diesen guten Weg auch über den heutigen Stand hinaus fortsetzen wollen. Deswegen freue ich mich, dass wir eine sehr breite Mehrheit in diesem Hause finden, um noch mehr Transparenz im Verwaltungshandeln in Niedersachsen zu erreichen.
Herzlichen Dank Ihnen, Herr Kollege Oetjen. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Im vorliegenden Fall - das gebe ich offen und ehrlich zu - lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob sich die jeweils auf eine Annahme in einer geänderten Fassung abzielende Beschlussempfehlung des Ausschusses oder der vorliegende Änderungsantrag inhaltlich weiter von dem Ursprungsantrag entfernen. Daher halte ich Sie für damit einverstanden, dass wir zunächst über den Änderungsantrag und im Falle seiner Ablehnung anschließend über die Beschlussempfehlung abstimmen. - Ich sehe ein Nicken. Herzlichen Dank.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/5371 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dem Änderungsantrag nicht gefolgt worden.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Dann stelle ich fest, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig gefolgt wurde.
Damit sind wir für heute am Ende der Tagesordnung. Ich schließe die Beratung und wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend, entweder bei der Landesjägerschaft oder beim Katholischen Büro Niedersachsen.
Allen, die uns jetzt am Lautsprecher zuhören, wünsche ich ebenfalls einen wunderschönen Abend und ein gesundes Wiedersehen morgen früh.