Protokoll der Sitzung vom 17.09.2008

Ich will Sie darauf hinweisen, dass sich die Fragen um das Thema Laugenzuflüsse und Langzeitsicherheitskonzept, also um die zentralen Probleme der Asse, gedreht haben, und ich stelle daher fest: Herr Trittin hätte sich der Sache schon damals annehmen können, wenn er gewollt hätte. Er hat aber nicht gewollt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, einige haben vielleicht bemerkt, dass ich Ihnen eben eine falsche Ankün

digung gemacht habe. Es geht jetzt nicht mit Tagesordnungspunkt 23, sondern zunächst natürlich mit Tagesordnungspunkt 21 weiter:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchlässigkeit von Bachelorstudiengängen in Masterstudiengänge an Niedersachsens Hochschulen - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/415

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes hat sich Herr Perli von der Fraktion DIE LINKE gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spätestens mit der Unterzeichnung der BolognaErklärung von 1999 hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umstellung ihres Studiensystems auf eine zweistufige Ausbildung bekannt. Uns geht es jetzt nicht darum, festzustellen, ob das alte System mit Diplom und Magister oder aber das neue System mit Bachelor und Master das bessere ist. Uns geht es darum, einen gravierenden Nachteil auszumerzen, der durch Bachelor und Master befördert wird. Die Linke will die aufgezwungene Entwicklung zu einem Schmalspurstudium stoppen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das können wir, die Abgeordneten in diesem Haus, gewährleisten. Deshalb lade ich Sie ein, unserem Gesetzentwurf zu folgen und die Attraktivität unserer Hochschullandschaft, die Qualität unserer Hochschulausbildung und die Kompetenz unserer Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu verbessern.

(Beifall bei der LINKEN)

Ziel ist, dass alle Studierenden in Niedersachsen die Hochschule mit einem Masterabschluss verlassen können.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Dazu soll für alle Bachelorabsolventen ein Rechtsanspruch auf den Zugang zum konsekutiven Masterstudiengang festgeschrieben werden, solange dieser Masterstudiengang von derselben Hochschule angeboten wird. Die Erreichung eines hohen Bildungsstandes breiter gesellschaftlicher Schichten ist Staatsaufgabe.

Wir wissen um die Kapazitätsprobleme der Hochschulen, die in der mangelnden nachfrageorientierten Ausfinanzierung liegen. Wir wollen aber als ersten Schritt eine sofortige Verbesserung der Hochschulbildung für alle Studierenden erreichen. Deshalb soll der Anspruch auf Zugang zum konsekutiven Master zunächst auf ein Jahr begrenzt werden. Es bleibt der freien Entscheidung der Studierenden überlassen, ob sie dieses Angebot annehmen und an derselben Hochschule direkt in den Master wechseln wollen oder ob sie andere Möglichkeiten nutzen, die der Bachelorabschluss bietet, z. B. den Studienort zu wechseln, in die Erwerbsarbeit auszuscheiden oder aber in eine alternative Lebensplanung zu gehen.

Die Linke will das Aussieben nach dem Bachelorstudiengang beenden.

(Beifall bei der LINKEN)

In manchen Studiengängen hat nur ein Drittel oder ein Viertel der Bachelorabsolventen überhaupt die Möglichkeit, einen Master zu beginnen. Lag bei der alten Systematik die Regelstudienzeit bei acht oder neun Semestern, liegt sie nun bei sechs Semestern, die zudem stark verschult sind und den Studierenden weniger Freiräume für eigene Studienleistungen und den fächerübergreifenden Blick bieten. Im Ergebnis steht eine deutliche Verschlechterung der Kompetenzen und der Qualität des Abschlusses beim Bachelor.

Es muss also darum gehen, die positiven Seiten der Studienreform zu bewahren und die negativen zu bekämpfen. In keinem einzigen Beschluss des Bologna-Prozesses finden Sie die Forderung, dass der Bachelor für das Gros der Studierenden das Ende der akademischen Ausbildung sein soll. So heißt es z. B. im Berlin-Kommuniqué von 2003:

„Die beiden Studiengänge des zweistufigen Systems sollten unterschiedliche Ausrichtungen und Profile haben, um einer Vielfalt von individuellen, akademischen und Arbeitsmarktanforderungen zu entsprechen. Die Abschlüsse des ersten Studienzyklus sollten im Sinne des Lissabon-Abkommens den Zugang zum zweiten Zyklus … ermöglichen.“

Wie aber kann - das ist doch jetzt hier die Frage - der zweite Zyklus, also das Masterstudium, erreicht werden, wenn es für viele Bachelorabsolventen überhaupt nicht mehr zugänglich ist? Welche Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat ein Bachelor

der Pflanzenbiotechnologie oder anderer naturwissenschaftlicher oder ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge? Welchen individuellen Anforderungen eines Absolventenjahrgangs kann ein Masterstudium überhaupt entsprechen, wenn nur jeder Dritte einen Platz im Master bekommen kann?

(Beifall bei der LINKEN)

Durch aktuelle Studien ist noch nicht untersucht, ob es eine weitere soziale Spaltung beim Übergang vom Bachelor in den Master gibt. Anzunehmen ist es, weil diejenigen, die nebenbei arbeiten gehen müssen, die Probleme haben, die Studiengebühren zu zahlen, gegenüber denen, deren Eltern das Studium völlig eigenständig finanzieren, total benachteiligt sind.

Wir müssen unseren Studierenden die Gewissheit geben: Wer bei uns im Bachelor anfängt und seine Prüfungen besteht, der kann auch in den Master hinein. Wer seinen Master woanders machen will, den hindern wir daran nicht. Das sind wir unseren Studierenden schuldig.

Entscheidend für uns ist: So wie es bislang um die Kapazitäten und den Übergang in den Master bestellt ist, wird diese europäische Reform - Bachelor und Master - für einen Großteil der Studierenden zu einem Nachteil, zu einer Bildungskürzung und zu einem Durchlauferhitzer auf dem Weg in ihr späteres Leben.

Der Gesetzentwurf ist ein Beitrag dazu, diesen Umstand in das Gegenteil zu verkehren.

(Beifall bei der LINKEN)

Die positiven Seiten von Bachelor und Master können von allen genutzt werden, die negativen werden abgestellt. Den Master können alle machen.

Da dies der zweite Gesetzentwurf ist, den ich einbringe, möchte ich zum Abschluss Herrn Rösler, der ja abwesend ist, und Herrn McAllister ansprechen, die behauptet haben, dass für die Linke Gesetzentwürfe dummes Zeug seien.

(Jens Nacke [CDU]: Das hat Herr Sohn behauptet! - Gegenruf von Kres- zentia Flauger [LINKE]: Nein, hat er nicht!)

Dieser Satz ist oft falsch interpretiert worden. Ein Masterabschluss ist auch dazu gut, überhaupt grundlegende Kenntnisse des Lesens zu erlangen - das möchte ich manchen in der rechten Regierungshälfte sagen.

(Jens Nacke [CDU]: Wir sind die Mit- te!)

Ich möchte nur feststellen, dass ich durch den Beweis, den ich hier geliefert habe, diese Behauptung von Herrn Rösler und Herrn McAllister entkräftet habe. Herr Rösler und Herr McAllister reden dummes Zeug.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Jörg Bode [FDP]: Unverschämt! - Björn Thümler [CDU]: Sehr unwissenschaftlich!)

Herr Perli, den Ausdruck „dummes Zeug“ sollten wir hier nicht verwenden.

Meine Damen und Herren, das Wort hat jetzt Herr Dr. von Danwitz von der CDU-Fraktion.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Der hat zu Ende studiert! - Ursula Körtner [CDU]: Und hat Lebenserfah- rung!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Gesetzentwurf das Recht jeder Studentin und jedes Studenten, die Hochschule mit einem Masterabschluss verlassen zu können.

(Beifall bei der LINKEN)

Um es gleich vorweg zu sagen: Das kann ich auf gar keinen Fall unterstützen,

(Pia-Beate Zimmermann [LINKE]: Klar!)

und zwar aus folgenden Gründen:

Eines der zentralen Ziele des Bologna-Prozesses ist die Möglichkeit einer größeren Mobilität der Studierenden und die Erhöhung der Flexibilität bei der Auswahl aus dem vorhandenen Studienangebot.

(Björn Thümler [CDU]: Sehr richtig!)

Wenn aber, wie vorgeschlagen, ein Bachelorabsolvent nur an seiner eigenen Hochschule einen Anspruch auf einen Studienplatz im Masterstudiengang der gleichen Fachrichtung bekommt, behindert dies den gewünschten Wechsel an andere Hochschulen. Ich glaube auch nicht, dass es überhaupt rechtlich möglich sein wird, hiermit quasi die Bewerber anderer Hochschulstandorte zu diskriminieren.

Wenn, wie im Gesetzentwurf vorgeschlagen, der Anspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang nach einem Jahr erlöschen soll, wird auch ein weiteres Ziel des Bologna-Prozesses nicht erreicht: Bachelorabsolventen sollten die Möglichkeit haben, für einige Jahre das bisherige Wissen in der Praxis anzuwenden und erst danach das Masterstudium aufzunehmen.

Auch die Flexibilität bei der Wahl des Studiengangs wird eingeschränkt, weil laut Gesetzentwurf der Anspruch auf den Masterstudiengang auf die jeweilige Fachrichtung beschränkt wäre. Dabei sollte der Bachelor als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss ja gerade die Perspektive bieten, auch nicht konsekutive Masterangebote zu nutzen und somit das eigene Qualifikationsspektrum zu erweitern.

Meine Damen und Herren, wir würden die Hochschulen massiv in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränken. Für alle Bachelorstudiengänge müssten sie Masterstudiengänge vorsehen. Sie könnten so das Masterangebot nicht mehr auf die forschungsstarken Fächer konzentrieren, was ja wohl sinnvoll ist.

(Zustimmung von Ursula Körtner [CDU])