Die rassistischen Äußerungen und das aggressive Vorgehen der NPD verpflichten uns als SPD aufgrund unserer Geschichte in der antifaschistischen Tradition, weiter voranzugehen.
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zu folgen. Mittlerweile haben sich 14 Länder für die Einleitung eines Verbotsverfahrens ausgesprochen - nur Hessen und Niedersachsen nicht. Ich glaube, die Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht angelegt hat, werden erfüllt.
Wir haben die V-Leute aus den Führungsgremien abgezogen. Das war die Auflage. Ich glaube, wir sollten da gemeinsam weiter vorgehen.
Ich bitte Sie noch einmal, sich zu überlegen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Ansonsten müssen wir trotz ähnlicher Position in manchen Punkten leider getrennt über die Anträge abstimmen.
Der nächste Wortbeitrag kommt von Herrn Güntzler für die Fraktion der CDU. Sie haben das Wort, Herr Güntzler.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade am heutigen Tag, am 9. November, 74 Jahre nach der Reichspogromnacht, in der in Deutschland jüdische Synagogen in Brand gesetzt wurden und der Naziterror wütete, sollten wir gemeinsam feststellen: Es muss für uns alle Auftrag und Verpflichtung zugleich sein, dafür zu sorgen, dass der Rechtsextremismus in Deutschland niemals mehr eine Chance hat.
Der Rechtsextremismus ist eine Gefahr, die die Demokratie, gerade auch nach dem Bekanntwerden der NSU-Taten, vor besondere Herausforderungen stellt.
Wir müssen dem Rechtsextremismus, wie jedem anderen Extremismus - das sage ich auch -, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des Rechtsstaates begegnen und ihn bekämpfen. Es ist deshalb auch sehr zu begrüßen, dass Innenminister Uwe Schünemann bereits im Januar dieses Jahres eine Gesamtkonzeption gegen Rechtsextremismus unter dem Titel „Rechtsextremismus in Niedersachsen bekämpfen - Demokratie stärken“ vorgelegt hat, die sich jetzt in der Umsetzung befindet.
Meine Damen und Herren, wir wollen und dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten ihre menschenverachtenden Hassbotschaften widerspruchslos verbreiten oder sich gar mit Mitteln der Gewalt gegen andere Menschen wenden. Ein wichtiger Schritt und ein deutliches Signal wären da ein Verbot der NPD.
Ich sage deutlich: Wir wollen, dass die NPD verboten wird. Die NPD ist eine Bedrohung unserer Demokratie. Sie lehnt unsere freiheitliche Grundordnung ab und will diese beseitigen.
Es ist unerträglich - Frau Kollegin Leuschner hat darauf hingewiesen -, dass die NPD für ihre Arbeit auch noch Millionen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält. Ich weise darauf hin, dass Innenminister Schünemann auch hier schon einen Vorstoß unternommen hat, um durch eine Grundgesetzänderung diese Finanzierung auch ohne ein Verbot der NPD zu verhindern. Leider hat er dafür keine Unterstützung erhalten.
Meine Damen und Herren, für uns ist auch klar, dass ein erneutes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht scheitern darf. Ein Scheitern wie im Jahr 2003 können wir uns alle, können sich alle Demokraten nicht leisten.
Dies würde die NPD stärken und aufwerten. Darum ist es richtig, dass sich die Ministerpräsidenten und Innenminister auf ein geordnetes Verfahren geeinigt haben.
So soll eine endgültige Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens erst nach sorgfältiger Auswertung der vorliegenden Unterlagen erfolgen. Diese Auswertung - das wissen Sie alle - findet zurzeit noch statt. Das ist verantwortungsbewusstes Handeln. Es gilt nämlich der Grundsatz: Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Meine Damen und Herren, ich bedauere sehr, dass wir in dieser wichtigen Frage nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind, obwohl wir im Innenausschuss sehr offen gemeinsam darüber beraten haben. Ich glaube, es wäre möglich gewesen; denn wenn man den von Frau Leuschner angesprochenen Änderungsantrag betrachtet, stellt man fest, dass er inhaltlich fast identisch mit dem Änderungsvorschlag ist, den CDU und FDP in den Innenausschuss eingebracht haben. Von daher finde ich es schade, dass Sie sich keinen Ruck gegeben und unserem Vorschlag nicht zugestimmt haben.
Sie haben in dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag den Begriff „einleiten“, auf den Sie in Ihrer Rede mehrfach Bezug genommen haben, gestrichen und sind damit unserem Antrag sehr entgegengekommen. Denn Sie sagen, dass das Verbotsverfahren intensiv aktiv vorangetrieben werden muss. Genau das steht in unserem Antrag. Von daher bitte ich Sie dringend, darüber nachzudenken, der Ausschussempfehlung doch zuzustimmen. Ich glaube, das wäre das richtige Signal.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung bringt sich auch ohne den heute zu verabschiedenden Antrag bereits aktiv in das Verfahren ein. Die Unterlagen sind geliefert worden, und es wird auch geprüft. Denn auch die Landesregierung hat das Ziel, die NPD zu verbieten. Aber, wie schon
Meine Damen und Herren, es ist aber auch vor all zu hohen Erwartungen an ein Verbot der NPD zu warnen. Denn die Geschichte der Parteienverbote zeigt, dass anschließend oft Nachfolgeorganisationen gegründet worden sind. Auch kann mit dem Verbot allein die falsche und schlimme politische Gesinnung nicht bekämpft werden. Das Verbot kann somit nur ein Bestandteil eines gesamten Instrumentariums sein. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus ist nicht nur rechtlich zu führen, sondern muss im Wesentlichen auch politisch geführt werden. Es bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Extremismus zu bekämpfen und zu ächten. Hier gilt das, was Ministerpräsident David McAllister dieses Jahr in Loccum gesagt hat: Ein Deutschland ohne NPD wäre ein besseres Land.
Zu dem Beitrag des Kollegen Güntzler hat Frau Leuschner eine Kurzintervention angemeldet. Sie haben für 90 Sekunden das Wort, Frau Leuschner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Richtigstellung: Herr Güntzler, 2003 hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag gar nicht zugelassen. Es hat sich wegen der Problematik der V-Leute also gar nicht inhaltlich damit auseinandergesetzt. Das sollte man berücksichtigen. Denn Sie haben von einem „Scheitern“ gesprochen.
Natürlich ist allen hier klar, dass rechtsextremistisches, menschenverachtendes Gedankengut nicht durch ein Verbot verhindert werden kann. Deswegen haben wir den Entschließungsantrag „Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus“ vorgelegt, dem Sie leider nicht gefolgt sind. Das finde ich auch bedauerlich.
Uns geht es um das Einleiten eines Verbotsverfahrens und um ein Bekenntnis des Parlaments dazu. Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag die Zustimmung zu erteilen.
Natürlich ist klar, dass wir in diesem Haus alles daransetzen müssen, dass die NPD nicht weiter bestehen kann. Aus meiner Sicht könnten nach einem erfolgreichen NPD-Verbotsverfahren auch Folgeorganisationen einfacher verboten werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Leuschner, ich glaube, für die Außenwirkung ist es völlig irrelevant, ob das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht letztendlich an inhaltlichen oder juristischen Fragen gescheitert ist. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht wäre verheerend. Es gilt, dies zu verhindern.
Von daher muss man verantwortungsvoll mit diesen Dingen umgehen. Die Unterlagen werden gerade bewertet. Ich bewundere es, wie Sie in Ihrer Rede wieder die Ergebnisse vorweggenommen haben. Ich nehme an, dass Sie die 1 200 Seiten schon durchgearbeitet haben; sonst könnten Sie ja nicht zu solch einem Ergebnis kommen. Ich halte das für ein leichtfertiges Vorgehen und bin froh, dass die Landesregierung anders agiert.
Zum zweiten Punkt: In Ihrem Antrag schreiben Sie gar nicht mehr, dass das Verfahren eingeleitet werden soll. Sie schreiben nur, dass die Landesregierung ein Verbotsverfahren intensiv aktiv vorantreiben soll mit dem Ziel, auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2012 gemeinsam mit den anderen Bundesländern das Verbotsverfahren einzuleiten. Genau das ist doch auch unser Ziel. Aber dafür müssen wir das vorher prüfen.
- Stimmen Sie doch der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu! Es ist der Sache nicht gerecht, dass Sie versuchen, aus welchen Gründen auch immer - die kann man sich vielleicht denken -, noch mit einem Änderungsantrag Politik zu machen. Das ist schade und wird der Sache nicht gerecht.
In der Reihenfolge der Wortmeldungen hat sich das fraktionslose Mitglied des Landtages Frau Wegner zu Wort gemeldet. Ihnen stehen anderthalb Minuten zu. Bitte schön, Frau Wegner!
Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist immerhin ein positives Zeichen, dass alle Fraktionen die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die NPD fordern. Dieses Verfahren durchzuführen und erfolgreich abzuschließen, ist von großer Bedeutung, weil dadurch die antidemokratischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Auffassungen, die von dieser Partei vertreten werden, förmlich als mit unserem Grundgesetz unvereinbar eingestuft würden.
Ein wichtiger Nebeneffekt wäre auch, dass die staatliche Subventionierung der Verbreitung solcher Ansichten über die Parteienfinanzierung wegfiele. Natürlich werden menschenverachtende Auffassungen sowie gewalttätige und terroristische Aktionen nicht mit einem NPD-Verbot beendet sein. Hinter den schrecklichen Taten, die wir in den letzten Jahren erleben mussten, stehen nicht nur einige verwirrte Einzeltäter. Wie verzweigt das Netzwerk ist, das hier organisatorisch und politisch tätig wurde, können wir bisher nur ahnen. Welche Rolle dabei die V-Leute der Organe gespielt haben, deren Aufgabe es eigentlich gewesen wäre, solche Taten zu verhindern, ist doch noch weitgehend im Dunkeln.
Wir sollten aber auch immer daran erinnern, dass die Stichwortgeber für solche Einstellungen und Taten
auch in den Reihen derer zu finden sind, die sich als Volksparteien bezeichnen. Das reicht von dem unsäglichen Wort Edmund Stoibers von der „durchmischten und durchrassten Gesellschaft“ bis hin zu den Schreckensbildern von den Asylbewerbern, - - -