Protokoll der Sitzung vom 09.11.2012

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 39 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LIN- KE)

Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen des Tonstudios „Art of Sounds“ in Schwarme (Landkreis Diepholz) zur neonazistischen Musikszene?

Laut Medienberichten wurden im Tonstudio „Art of Sounds“ in Schwarme (Landkreis Diepholz) CDs der bei Neonazis beliebten Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ aufgenommen. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass der Sänger der neonazistischen Band „Stahlgewitter“, Daniel Giese, mit seinem Nebenprojekt „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ dort Aufnahmen vorgenommen hat. Auf dieser CD ist auch das Stück „Dönerkiller“ über die NSU-Morde zu finden. Das Tonstudio soll nach den Medienberichten auch von weiteren Neonazi- und Rechtsrockbands genutzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen des Tonstudios „Art of Sounds“ in Schwarme (Landkreis Diepholz) zur neonazistischen Musikszene?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang über Beziehungen des Tonstudios zur mittlerweile verbotenen neonazistischen „Blood and Honour“ und zur sogenannten Hammerskin-Szene?

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. ergreift sie, um zu verhindern, dass dieses Tonstudio weiterhin neonazistische Musik produziert und somit zur Verbreitung beiträgt?

Die Niedersächsische Landesregierung geht mit einem breiten Bündel an repressiven und präventiven Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus in Niedersachsen vor. Zielrichtung ist dabei auch die nachhaltige Verhinderung der Verbreitung von rechtsextremistischen Tonträgern, da diese einen bedeutenden Integrationsfaktor für die rechte Szene darstellen und eine Grundlage für den Zusammenhalt rechtsextremistischer Organisationen schaffen.

Die Planung und die Aufnahme von rechtsextremistischen Tonträgern erfolgen überwiegend konspirativ. Sofern den Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Tonstudio „Art of Sounds“ Hinweise auf rechtsextremistische Musik bekannt werden, nutzen sie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent, um gegen Produktion und Verbreitung dieser Musik vorzugehen.

Um die Frage einer möglichen strafrechtlichen Relevanz (rechtsextremistischer) Texte abschließend bewerten zu können, bedarf es zunächst der Veröffentlichung bzw. Verbreitung des aufgenommenen Materials. Die aus der Bewertung sich ergebenden staatlichen Handlungen können zum einen die Einleitung eines Indizierungsverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, zum anderen - bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale - die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens sein.

Während die in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage erwähnte Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ bei Liveauftritten rechtsextremistische Liedpassagen vorträgt, veröffentlicht sie auf ihren Tonträgern nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen keine rechtsextremistischen Texte. Soweit eine strafrechtliche Relevanz der Veröffentlichungen der Musikgruppe festgestellt wird, werden strafrechtliche Ermittlungen hinsichtlich der Tonaufnahmen bzw. Tonträger unverzüglich eingeleitet.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen Erkenntnisse vor, dass das Tonstudio „Art of Sounds“ auch von Teilen der rechtsextremistischen Musikszene für die Produktion von Tonaufnahmen genutzt wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine ausschließliche Nutzung durch die rechtextremistische Szene handelt. Vielmehr lassen die vorliegenden Erkenntnisse den Rückschluss zu, dass die Existenz des Tonstudios „Art of Sounds“ allein durch die dort durchgeführten Tonaufnahmen rechtsextremistischer Musikgruppen nicht möglich wäre.

Zu 2: Der Niedersächsischen Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen und Antwort zu Frage 1.

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 40 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LIN- KE)

Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge im Land Niedersachsen bis zum 30. September 2012

Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge ist Beobachtern zufolge eine gängige Praxis des Landes Niedersachsen, um den Aufenthalt von Flüchtlingen im Land zu beenden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele ausländische Flüchtlinge wurden vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 durch das Land Niedersachsen zwangsweise auf welche jeweilige Art und Weise in welches Land zurückgeführt?

2. Welche Kosten sind dem Land für welche Form der Rückführung in diesem Zusammenhang entstanden?

3. Zieht die Landesregierung im Vergleich zu Antworten auf gleichlautende Anfragen zu zwangsweisen Rückführungen im ersten und zweiten Quartal 2012 andere Schlussfolgerungen hinsichtlich der Abschiebepraxis aufgrund veränderter Bedingungen in Ländern, in welche abgeschoben worden ist?

Personen, denen in Deutschland Asylrecht nach Artikel 16 a des Grundgesetzes oder der Status eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt wurde oder die subsidiären Schutz erhalten, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

Von zwangsweisen Rückführungen (Abschiebun- gen) sind ausschließlich vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer betroffen, bei denen in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt wurde, dass sie kein Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten können, und die ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht freiwillig nachgekommen sind. Die vorausgegangenen Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen sind regelmäßig von den Verwaltungsgerichten geprüft und bestätigt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wurden aus Niedersachsen 392 ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige abgeschoben, davon 377 Personen auf dem Luftwege,

12 Personen auf dem Landwege und 3 Personen auf dem Seewege.

Die Abschiebungen wurden in die nachfolgend aufgeführten Zielländer, differenziert nach Flug-, See- und Landabschiebungen, durchgeführt:

Zielland

Flugabschiebungen 01.01. bis 30.09.2012

Bemerkungen

Abschiebungen auf Land- und Seewegen

01.01. bis 30.09. 2012

Ägypten 7

Albanien 23

Algerien 3

Armenien 2

Aserbaidschan 1

Belarus 3

Belgien 1

Drittstaats angehöriger

BosnienHerzegowina 5

Bulgarien 5

China VR 4

Dänemark 12

nur Drittstaatsangehörige 1

Estland 2

Frankreich 1