Protokoll der Sitzung vom 09.11.2012

1. Welche Arbeitsgruppe beschäftigt sich auf Bund-Länder-Ebene mit dem Thema Katastrophenschutz für Atomkraftwerke, wer nimmt für das Land Niedersachsen daran teil, wann tagte die AG, und wann will sie zu Ergebnissen kommen?

2. Welche Bedenken hatte Landrat Butte dem niedersächsischen Innenministerium übermittelt, und wie werden sie von den niedersächsischen Teilnehmern in der AG vertreten?

3. Welche Schlüsse hat das niedersächsischen Innenministerium selbst aus dem Super-GAU in Fukushima bezüglich Katastrophenschutz an Atomkraftwerken gezogen, wie werden sie in den Ergebnissen der AG Berücksichtigung finden?

Deutsche Kernkraftwerke verfügen über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines kerntechnischen Unfalls mit relevanten radiologischen Auswirkungen in der Umgebung kerntechnischer Anlagen praktisch ausschließen sollen. Zu einem solchen Ereignisab

lauf kann es nur dann kommen, wenn die vorhandenen, mehrfach gestaffelten Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen sollten und die zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Kernschäden und zur Eindämmung ihrer radiologischen Folgen nicht erfolgreich wären.

Die Gewährleistung eines effektiven Katastrophenschutzes hat für die Landesregierung höchste Priorität. Das Ziel aller Katastrophenschutzplanungen der Landesregierung ist es, unmittelbare Folgen der Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls auf die Bevölkerung zu verhindern oder zu begrenzen. Die mit Rundschreiben des Bundesumweltministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 27. Oktober 2008 veröffentlichten (GMBl. Nr. 62/63 vom 19. Dezember 2008) neu gefassten Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen hat die Landesregierung in Niedersachsen mit Runderlass vom 7. Juli 2009 (Nds. MBl. 2009 S. 678) für verbindlich erklärt und ergänzende Regelungen getroffen.

Diese Regelungen und die damit verbundenen Übungsszenarien sind kontinuierlich zu überprüfen und aufgrund der Erfahrungen aus Fukushima neu zu bewerten. Einfließen in die Überprüfung müssen auch Erkenntnisse aus durchzuführenden Katastrophenschutzübungen, wie die in diesem Jahr stattfindende Übungsserie „Kernkraftwerk Grohnde“. Dies habe ich Landrat Butte mit Schreiben vom 14. April 2011 mitgeteilt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Strahlenschutzkommission (SSK) beauftragt, das fachliche Regelwerk zum anlagenexternen nuklearen Notfallschutz umfangreich zu überprüfen. Die SSK hat dazu die Arbeitsgruppe 510 „Erfahrungsrückfluss Fukushima“ eingerichtet. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe wurden durch das BMU persönlich berufen, u. a. der Referatsleiter des für radiologische Fragen des Katastrophenschutzes zuständigen Referates im Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. An den Sitzungen des übergeordneten Notfallausschusses der SSK nehmen Ländervertreter als Gäste teil. Im Übrigen verweise ich auf die BT-Drs. 17/10535, Seite 59 ff., Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) zur Ausgestaltung des vergebenen Forschungsvorha

bens zur Unterstützung der Arbeitsgruppe 510 der Strahlenschutzkommission vom 17. August 2012.

Daneben hat der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz eine länderoffene Arbeitsgruppe beauftragt, zu prüfen, ob die bestehenden Planungen und Vorhaltungen der Länder und des Bundes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Japan weiterentwickelt werden müssen. In der Arbeitsgruppe bzw. den gebildeten Unterarbeitsgruppen arbeiten der Referatsleiter und ein weiterer Mitarbeiter des für den Bevölkerungsschutz zuständigen Referates im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit.

Die Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht vorgelegt, der erste Schlussfolgerungen enthält, insbesondere zur Erstellung eines länderübergreifenden bundesweiten und einheitlich radiologischen Lagebildes, das auch mit einer Bewertung sowie Maßnahmeempfehlungen verbunden sein sollte. Im Übrigen empfiehlt die Arbeitsgruppe, vor endgültigen Schlussfolgerungen die fachlich fundierten Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Strahlenschutzkommission abzuwarten.

Da die Landesregierung nicht in allen Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen vertreten ist, hat sie keine Kenntnis über alle Sitzungen.

Zu 2: Landrat Butte hat mit seinem Schreiben vom 11. April 2011 darauf hingewiesen, dass der Störfall im Kernkraftwerk Fukushima gezeigt habe, dass die vorgesehenen Vorplanungen bei Weitem nicht ausreichten und anhand der gewonnenen Erkenntnisse möglichst kurzfristig überdacht werden müssten. Im Ergebnis halte er bei Großschadenslagen oder Katastrophen mit überregionalen Auswirkungen grundsätzlich eine koordinierende Funktion des Landes, gegebenenfalls sogar des Bundes durch einen zentralen Stab für erforderlich.

Bereits mit Schreiben vom 14. April 2011 habe ich dem Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont u. a. mitgeteilt, dass aufgrund der Erfahrungen aus Fukushima die Katastrophenschutzplanungen überprüft werden müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. verwiesen.

Zu 3: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport arbeitet in der vom Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz eingerichteten Arbeitsgruppe mit, sodass die Schlussfolgerungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport in die Arbeitsergebnisse dieser Arbeitsgruppe einfließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie die ausführliche Unterrichtung des

Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages über die Katastrophenschutzmaßnahmen im Umkreis von aktiven Atomkraftwerken in Niedersachsen durch die Landesregierung am 18. Oktober 2012 verwiesen.

Anlage 36

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur die Frage 37 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Beteiligung Niedersachsens an Forschung zur Bekämpfung von Piraterie

Das 70-Millionen-Euro-Forschungsprojekt „F&E und Echtzeitdienste für die maritime Sicherheit“ verfolgt u. a. das Ziel, die „Abwehr von Piraterie“ zu verbessern. 60 Millionen Euro stellt der Bund für dieses Projekt bereit, die übrigen 10 Millionen Euro teilen sich die Länder Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Das Vorhaben soll in einem Forschungsverbund des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) an den DLRStandorten Neustrelitz, Bremen, Oberpfaffenhofen und Braunschweig koordiniert und realisiert werden. Die Beteiligung von Hochschulen und privaten Firmen ist beabsichtigt. Start des Projekts soll laut Planung der 1. Oktober 2012 gewesen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen finanziellen Anteil aus welchem Haushaltstitel trägt das Land Niedersachsen auf Grundlage welches Beschlusses zu diesem Forschungsprojekt bei?

2. Welche Hochschulinstitute und außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus Niedersachsen beteiligen sich an diesem Forschungsprojekt in welchem Teilprojekt?

3. Welche privaten Unternehmen beteiligen sich an dem Forschungsverbund in welchen Teilprojekten?

Der DLR-Verbund Maritime Sicherheit - „F&E und Echtzeitdienst für die maritime Sicherheit“ bündelt und erweitert die an den DLR-Standorten Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern), Bremen, Oberpfaffenhofen (Bayern) und Braunschweig angesiedelten Aktivitäten zum Thema maritime Sicherheit. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 2012 bis 2021 bei einem Mitteleinsatz von 70 Millionen Euro. Die beteiligten Länder stellen, bezogen auf die Laufzeit, 10 Millionen Euro (jeweils 250 000 Euro p. a.) zur Verfügung. Das Projekt wird 50 bis 60 Arbeitsplätze schaffen, davon 10 bis 15 am Standort Braunschweig.

Die Anfrage des Abgeordneten verkürzt die Ziele des Forschungsverbundes auf das Stichwort „Piraterie“. Daher werden die Leitthemen und das übergeordnete Ziel des Forschungsverbundes noch einmal dargestellt:

„Das DLR ist bestrebt, mit seinem Forschungsprojekt ‚F&E und Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit’ bereits bestehende Forschungsaktivitäten verschiedener DLR-Institute und Fachbereiche für die maritime Sicherheit zu bündeln, fach- und programmübergreifend auszubauen und neue Forschungsfelder in Abstimmung und Kooperation mit seinen industriellen und wissenschaftlichen Partnern zu bearbeiten. Maritime Sicherheit wird dabei definiert als ein den zivilen, maritimen Sektor möglichst ganzheitlich umfassendes Konzept. Diesem Verständnis nach wird die Thematik durch die folgenden sechs im ‚Nationalen Masterplan Martime Technologien’ genannten Leitthemen beschrieben: Hafen- und Verkehrssicherheit, Schiffssicherheit, Logistiksicherheit, Offshoresicherheit, Umweltsicherheit und Ressourcensicherheit. Übergeordnetes Ziel der Forschungsaktivitäten ist die begleitende und nachfolgende Technologie- und Systementwicklung für die maritime Sicherheit im Verbund von Wissenschaft und Industrie. Vier grundlegende Zielstellungen stehen hierbei im Vordergrund. Die Forschungsvorhaben sollen dazu dienen, die Erstellung maritimer Lagebilder zu verbessern, die Sicherheit im Schiffsverkehr zu erhöhen, die Hafen- und Offshoresicherheit zu gewährleisten sowie den Küsten- und Meeresschutz zu unterstützen.“

(Auszug aus dem Projektantrag)

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Auf der Grundlage eines an den Bund und die beteiligten Länder gerichteten Antrags des DLR sind für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 250 000 Euro in den Haushalt bei Kapitel 06 07 Titel 685 97 eingestellt. Vorbehaltlich der Bereitstellung der

Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber ist eine künftige Kofinanzierung des Projektes beabsichtigt.

Zu 2: Es handelt sich bei dem Forschungsverbund um ein reines DLR-Projekt, in dem aus Niedersachsen die beiden Braunschweiger DLR-Institute (DLR-Institut für Flugführung, DLR-Institut für Flug- systemtechnik) eingebunden sind; weitere niedersächsische Hochschulinstitute und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind nicht beteiligt.

Zu 3: Private Unternehmen aus Niedersachsen beteiligen sich nicht an dem Forschungsverbund.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 38 der Abg. Kreszentia Flauger und PiaBeate Zimmermann (LINKE)

Weitere Unterstützer des neonazistischen Terrortrios in Niedersachen - Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung?

In einem Beitrag des Onlineportals „blick nach rechts“ vom Juli 2012 wird darüber berichtet, dass der hannoversche Unterstützer des neonazistischen Terrortrios NSU, Holger Gerlach, diesem nicht nur mit der Beschaffung von Ausweisen half, sondern dazu auch ein befreundetes Paar aus Hannover nutzte. Die Neonazistin Beate Zschäpe benutzte als eine Aliasidentität demnach die Krankenkassenkarte von „Silvia Rossberg“ aus Hannover, mit welcher Zschäpe in Halle/Saale zu einem Zahnarzt ging. Rossberg soll laut dem Beitrag des Onlineportals „blick nach rechts“ der Mädchenname der Ehefrau eines ehemaligen militanten Neonazis aus dem Bereich der „Kameradschaft 77“ mit Kontakten zu „Blood and Honour“ und dem Rockermilieu sein. Holger Gerlach soll mit dieser Person befreundet gewesen sein. Nach uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei dieser Person um Herrn Alexander Sch. In dem Beitrag heißt es, dass Gerlach gegenüber der Polizei behauptete, der Freundin die Krankenkassenkarte etwa 2006 für 300 Euro „abgequatscht“ zu haben, weil Beate Zschäpe schwer krank war und zum Arzt musste. Das Neonazitrio soll über Rossbergs aktuellen Wohnort ständig informiert gewesen sein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Bestätigt die Landesregierung die in dem genannten Beitrag enthaltenen Informationen, und wie bewertet sie diese?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das erwähnte Ehepaar insbesondere hinsichtlich der Unterstützung des neonazistischen Terrortrios NSU?

3. Welche weiteren Erkenntnisse hat die Landesregierung über aus Niedersachsen stammende Unterstützung für das neonazistische Terrortrio NSU, welche über die Person Holger Gerlachs hinausgehen?

Die lückenlose Aufklärung der Taten der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und die umfassende Analyse von Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen/Gewalttätern sowie möglicherweise weiteren Tötungsdelikten, Waffen- und Sprengstoffdelikten, Banküberfällen und anderen Verbrechen haben für die Niedersächsische Landesregierung höchste Priorität. Ich habe nach Aufdeckung der NSU den Präsidenten des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz und den Präsidenten der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde u. a. damit beauftragt, alle noch vorhandenen oder rekonstruierbaren Erkenntnisse über den in Niedersachsen ansässigen Beschuldigten Holger G., über weitere Personen und Strukturen, die gegebenenfalls mit der NSU im Kontakt standen, sowie über mögliche Kontakte und Verbindungen zur NPD zusammenzutragen und zu bewerten. Darüber hinaus sind sämtliche Maßnahmen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden sowie die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden, die damaligen Entscheidungsprozesse, Zuständigkeiten und Beteiligungen zu untersuchen.

Die Untersuchungen sind abgeschlossen. Die dazu vom Verfassungsschutz und Landeskriminalamt als Verschlusssache „Geheim“ klassifizierten Berichte liegen mir vor.

Der Generalbundesanwalt hat am 11. November 2011 ein Ermittlungsverfahren gegen Beate Zschäpe und andere wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129 a des Strafgesetzbuches (StGB), Mordes gemäß § 211 StGB sowie anderer Straftaten eingeleitet und das Bundeskriminalamt mit den Ermittlungen beauftragt. Vor dem Hintergrund der aktuell noch durch die Bundesanwaltschaft geführten strafprozessualen Ermittlungen ist es der Niedersächsischen Landesregierung unter Beachtung der strafprozessualen Vorschriften zur Auskunftserteilung (§ 474 ff. der Strafprozessordnung) nicht möglich, in dem laufenden Verfahren Auskunft zu beteiligten Personen und deren möglichen Kontakten zu geben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung auf der Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niedersachsen wie folgt:

Zu 1 bis 3: Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 38

Antwort