Protokoll der Sitzung vom 09.11.2012

1. Wie beurteilt sie die betäubungslose Kastration sowie die verschiedenen Narkoseverfahren aus tierschutzrechtlicher Sicht?

2. Welche Risiken resultieren für die Landwirte und Tierärzte aus der Anwendung verschiedener Betäubungsverfahren?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Praxistauglichkeit einzelner Betäubungsverfahren und den generellen Verzicht auf die Kastration?

Als Alternative zur betäubungslosen Kastration von Ferkel werden gegenwärtig vor allem

- die Ebermast,

- die Zucht von Schweinelinien mit geringem Ebergeruch,

- das Sperma-Sexing, d. h. die Bestimmung des Geschlechts bei der Nachkommenserstellung von Tieren durch Auftrennung des Spermas in männliche und weibliche Spermien, und die dadurch mögliche Mast ausschließlich weiblicher Tiere,

- die Impfung gegen Ebergeruch („Immuno- kastration“) und

- die chirurgische Kastration mit Betäubung

diskutiert.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach dem deutschen Tierschutzgesetz und der Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen ist das Kastrieren ohne Betäubung nur bis zum siebten Lebenstag zulässig. Die Zulässigkeit operativer Eingriffe an Ferkeln wie auch bei Jungtieren anderer Tierarten ohne Betäubung ging von der Annahme aus, dass die Schmerzempfindung aufgrund nicht ausgebildeter Schmerzrezeptoren bei diesen wesentlich geringer als bei Adulten ist. Neue Untersuchungsergebnissen widerlegen inzwischen diese Annahme: Wissenschaftlich ist festgestellt worden, dass Jungtiere ein ausgeprägtes Schmerzempfinden haben.

Die Kastration ist als ein schmerzhafter operativer Eingriff anzusehen, bei dem gut innerviertes Gewebe durchtrennt wird. Vor diesem Hintergrund sieht der Tierschutzplan Niedersachsen den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration vor.

Als Narkoseverfahren sind in Bezug auf die chirurgische Kastration vor allem die Inhalationsnarkose mit einem Kohlendioxid-Sauerstoff-Gemisch oder mit Isofluran sowie die Injektionsnarkose mit Azaperon in Kombination mit Ketamin in der Diskussion. Die Auswirkungen der Betäubung mittels eines Kohlendioxid-Sauerstoff-Gemisches beim Saugferkel während der Kastration sind u. a. von der Tier

ärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München auf eine mögliche Reduzierung der Schmerz- und Stressbelastung des chirurgischen Eingriffs und auf die Tierschutzkonformität der Betäubungsmethode hin untersucht worden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die KohlendioxidBetäubung die Forderung nach einer stress- und schmerzlindernden Wirkung nicht erfüllt. Stattdessen wurde ein erheblich belastendes Potenzial festgestellt und eine Folgebeeinträchtigung des Wohlbefindens der Ferkel als wahrscheinlich erachtet: deutliche Mehrbelastung in Form einer massiven Stressreaktion, angestrengte Schnappatmung und Atemnot sowie Abwehrbewegungen bzw. Exzitationen. Verzögerte Rekonvaleszenz und eingeschränkte Fluchtreflexreaktionen nach Betäubung werden zudem als zusätzliches Risiko für Saugferkel gedeutet, von der Muttersau erdrückt zu werden. Die Betäubung mittels eines Kohlendioxid-Sauerstoff-Gemisches bei der Kastration von Saugferkeln kann demnach nicht empfohlen werden.

Die Injektionsnarkose mit Azaperon und Ketamin führt zwar zu einer Reduktion des Kastrationsschmerzes und -stresses, ist aber mit einem langen Nachschlaf, erhöhter Erdrückungsgefahr für die Ferkel und Kosten in Höhe von ca. 2,50 Euro pro Ferkel verbunden. Im Vergleich zur Inhalationsnarkose mit Isofluran treten zudem auch bei sachgemäßer Anwendung häufiger Narkosezwischenfälle mit Tierverlusten auf. Die Injektionsnarkose darf nach geltendem Tierschutzgesetz nur von einem Tierarzt durchgeführt werden und kann derzeit nicht als Verfahren für einen großflächigen Einsatz angesehen werden.

Isofluran ist bei fachgerechtem Einsatz ein verlässliches und sicheres Narkotikum. Isofluran ist bisher jedoch in Deutschland arzneimittelrechtlich nur für das Pferd und nicht für das Schwein zugelassen. Die Isoflurannarkose stellt bei der Anwendung mit einem Narkosegerät besondere Anforderungen an die Überwachung der Tiere (z. B. Körpertempera- tur, Atmung, Herzschlag), die Geräte und die Sachkenntnis der anwendenden Person. Da Isofluran über eine geringe schmerzlindernde Wirkung verfügt, sind für eine hinreichende Narkosewirkung und die Linderung des postoperativen Schmerzes die zusätzliche Gabe eines Schmerzmittels angezeigt. Die Erholungszeit ist kurz. Nach geltendem Tierschutzrecht darf die Isoflurannarkose nur vom Tierarzt durchgeführt werden.

Neben der Injektions- und Inhalationsnarkose wird auch eine Kastration unter Lokalanästhesie disku

tiert. Eine sichere Schmerzausschaltung kann durch Applikation eines Lokalanästhetikums im Bereich des Samenstrangs erreicht werden. Diese Vorgehensweise ist bei Rindern und Schafen gängige Praxis, da der Samenstrang anatomisch leicht zugänglich ist. Dies ist bei Schweinen nicht der Fall. Eine alternative Applikation des Lokalanästhetikums in den Hoden selbst hat sich norwegischen Studien zufolge als so schmerzhaft erwiesen, dass sie mit der betäubungslosen Kastration gleichzusetzen ist. Eine Kastration beim Schwein unter Lokalanästhesie kann demnach nicht empfohlen werden.

Zu 2: Aufgrund o. a. Ausführungen kommt zur Betäubung von Ferkeln gegenwärtig grundsätzlich nur die Inhalationsnarkose mit Isofluran in Betracht. Mögliche gesundheitliche Risiken für die Anwender werden gegenwärtig wissenschaftlich untersucht: Isofluran ist sehr leicht flüchtig. Darum ist darauf zu achten, dass kein Isofluran entweichen kann. Die Räume, in denen Isofluran eingesetzt wird, sollen gut belüftet und mit einem aktiven Abzug ausgerüstet sein. Bei der Befüllung des Narkosegerätes und dem Umfüllen von Isofluran muss darauf geachtet werden, dass kein entwichenes Narkosegas eingeatmet werden kann.

Isofluran kann einen schädigenden Einfluss auf das Klima (Zerstörung der Ozonschicht) haben. Es ist für die Zerstörung der Ozonschicht mit verantwortlich. Daher ist bei den in der Schweiz zugelassenen Präparaten festgelegt, dass Isofluran nicht direkt in die Umgebungsluft gelangen darf, sondern die isofluranhaltige Abluft über Aktivkohle gefiltert werden soll.

Zu 3: Die Landesregierung befürwortet grundsätzlich den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration. Trotz erster Zuchterfolge sind bei der genetischen Selektion auf Schweinelinien mit geringem Ebergeruch deutliche Zuchterfolge frühestens in fünf bis zehn Jahren realisierbar, wobei mithilfe züchterischer Verfahren voraussichtlich keine 100prozentige Vermeidung des Ebergeruchs erzielt werden kann. In Bezug auf das Sperma-Sexing besteht noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf für etwa zehn Jahre. Insofern kommen derzeit die Ebermast, die Immunokastration und die chirurgische Kastration mit Isofluran, kombiniert mit einem Schmerzmittel, grundsätzlich als Alternativen zur betäubungslosen Kastration in Betracht.

Bei der Ebermast mit einem üblichen Lebendgewicht von bis zu 130 kg werden die männlichen und weiblichen Tiere getrennt, da die Ebermast in

der Regel ein geändertes Management erfordert (z. B. höheres Aggressionspotenzial von Ebern als kastrierte Tiere, anderes Fütterungsregime). Zugleich werden ein höherer Magerfleischanteil und eine bessere Futterverwertung erzielt. Es ist anzunehmen, dass ein Verzicht auf die betäubungslose Kastration dazu führen wird, dass ein Großteil der männlichen Tiere bei Verzicht auf die bisherige betäubungslose Kastration künftig als Eber gemästet wird. Schlachtbetriebe schlachten bereits in nicht geringem Umfang Tiere aus der Ebermast. Allerdings ist nicht abzusehen, wie der Verbraucher reagieren wird, wenn er vermehrt mit geruchsbelastetem Fleisch konfrontiert wird, da die derzeitigen Methoden dessen 100-prozentige Identifikation nicht gewährleisten.

Sofern Isofluran in größerem Umfang zur Narkose beim Schwein Anwendung finden würde, ist mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung des Narkosemittels auch beim Schwein zu rechnen. Die Anwendung des mobilen Narkosegeräts ist in der Handhabung relativ einfach. Wichtig ist jedoch, dass die Geräte bzw. die Atemmaske der unterschiedlichen Größe der Ferkel angepasst werden kann. Gegenüber der Kastration ohne Narkose ist mit Mehrkosten in Höhe von 4 bis 8 Euro pro Ferkel zu rechnen. Ein Großteil der Kosten entfällt auf den Tierarzt.

Die Impfung gegen Ebergeruch („Immunokastrati- on“) ist ein in anderen Staaten bereits praktiziertes Verfahren. Der „Impfstoff“ ist in Australien, Neuseeland, Philippinen, Südafrika, Mexiko, Brasilien, Schweiz und in der EU zugelassen. Dabei erhalten die Eber nacheinander zwei Impfungen. Nicht geklärt ist jedoch, ob Verbraucher dieses Schweinefleisch wegen fälschlicher Assoziierung mit „Hormonfleisch“ akzeptieren.

Bei Weiterentwicklung der Alternativen zur großflächigen Praxistauglichkeit erscheint derzeit ein Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration bis zum Jahre 2016/2017 realisierbar.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 45 des Abg. Jörg Hillmer (CDU)

Die European Medical School - Ein internationales Erfolgsmodell in der Medizinerausbildung?

Am 23. Oktober 2012 wurde die European Medical School in Oldenburg feierlich eröffnet. Ab

dem Wintersemester 2012/2013 startet an den Universitäten Groningen und Oldenburg ein neuer Modellstudiengang der Humanmedizin mit jeweils 40 Studenten. Wahlweise können die Studenten den Bachelor- und Masterabschluss in Groningen oder das Staatsexamen in Oldenburg erwerben. Die Medizinerausbildung wird durch eine enge Kooperation mit regional ansässigen Krankenhäusern erfolgen. Für dieses Projekt stellt das Land in den kommenden Jahren 57 Millionen Euro zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die europapolitische Bedeutung der European Medical School? Wie schätzt sie den Vorbildcharakter der EMS für weitere grenzüberschreitende wissenschaftliche Gemeinschaftsprojekte in Deutschland und Europa ein?

2. Wo sieht die Landesregierung die Potenziale der European Medical School insbesondere für Niedersachsen?

3. Wie werden sich die zusätzlichen Ausbildungskapazitäten aus Sicht der Landesregierung auf den in manchen ländlichen Regionen steigenden Bedarf an Hausärzten auswirken?

Die European Medical School (EMS) stellt eine gemeinsame grenzüberschreitende Medizinerausbildung der Universitäten Oldenburg und Groningen dar, die in dieser Art und nach der Struktur des Lehrkonzepts deutschland- und europaweit einzigartig ist. Am 1. Oktober 2012 hat die EMS an der Universität Oldenburg den Studienbetrieb aufgenommen. In der Erprobungsphase bis zur Evaluation durch den Wissenschaftsrat werden an den Standorten Oldenburg und Groningen 40 Studierende pro Studienjahr mit dem Studium der Humanmedizin beginnen. Jeweils zwei Semester dieser Studienzeit haben die Medizinstudierenden an der anderen Partneruniversität zu absolvieren.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die EMS ist in ihrer Art europaweit einzigartig und bietet den Ansatz, neue Wege in der Medizinerausbildung zu erproben. Es handelt sich um den ersten grenzüberschreitenden Medizinstudiengang in der EU, bei dem Bachelor- und Masterabschluss in den Niederlanden (Groningen) und medizinisches Staatsexamen in Deutschland (Olden- burg) angeboten werden. Ein Teil des Studiums soll jeweils in Oldenburg oder Groningen absolviert werden, sodass neben den verschiedenen Gesundheitssystemen auch Sprach- und Kulturkenntnisse des jeweiligen Nachbarlandes vermittelt werden. Durch die Zusammenarbeit mit der Universität Groningen wird die Internationalisierung beider Hochschulstandorte ausgebaut und gestärkt, es

werden neue Impulse für Forschung und Lehre gesetzt, wodurch insgesamt weitere grenzüberschreitende Projekte zu erwarten sind.

Die EMS ist eines der herausragenden Ergebnisse der guten Beziehungen zwischen den Niederlanden und Niedersachsen; mit ihr wird ein weiterer Schritt der europäischen Integration und der engen und freundlichen Zusammenarbeit der Staaten in Europa gegangen.

Zu 2: Die EMS wird gemeinsam von der Rijksuniversiteit Groningen und der Universität Oldenburg angeboten. Das Lehrkonzept der EMS lehnt sich an das Studienkonzept der international sehr erfolgreichen Rijksuniversiteit Groningen an. Durch die Zusammenarbeit dieser beiden Universitäten über die Grenzen hinweg findet ein regelmäßiger und intensiver Austausch der verschiedensten Themen in Lehre und Forschung statt, von dem auch Niedersachsen profitiert. Für den medizinischen Bereich an der Universität Oldenburg sind zwei Forschungsschwerpunkte vorgesehen: zum einen der bereits bestehende interdisziplinär angelegte Schwerpunkt der Neurosensorik, zum anderen wird auf dem Gebiet der Versorgungsforschung ein zweiter Forschungsschwerpunkt aufgebaut, der die Disziplinen von der Informatik bis zur Allgemeinmedizin verbindet. Vorteilhaft wirkt sich dabei aus, dass über die EMS Zugang zu zwei europäischen Gesundheitssystemen besteht. Mit der Universität Groningen steht der Universität Oldenburg dabei ein renommierter Partner zur Seite, der nicht nur in der Medizin international eine hohe Reputation besitzt.

Die Bevölkerung der Stadt Oldenburg und der Region wird von den zukünftigen Erkenntnissen und Erfolgen der medizinischen Forschung und der Lehre profitieren. Auch wird die EMS die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universität Oldenburg voranbringen. Es ist davon auszugehen, dass sich Forschungseinrichtungen und medizinnahe Einrichtungen in Oldenburg und der Region niederlassen werden. Die EMS wird somit zu einer Wachstumsdynamik im Bereich der Gesundheitswirtschaft führen. Bereits jetzt arbeiten in der Region Oldenburg 12 % der Erwerbstätigen in der Gesundheitswirtschaft.

Niedersachsen hat durch die Gründung der EMS einen dritten Medizinstandort neben Hannover (Medizinische Hochschule) und Göttingen (Univer- sitätsmedizin Göttingen) etabliert. Damit setzt sich die Landesregierung verstärkt für die Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern in Niedersach

sen ein, was eine Bereicherung der niedersächsischen Hochschullandschaft bedeutet.

Neben dem medizinischen Aspekt unterstreicht die Gründung der EMS, wie bereits eingangs erwähnt, die guten Beziehungen zwischen den Niederlanden und Niedersachsen.

Zu 3: Mit Etablierung der EMS wird angestrebt, dass sich Medizinabsolventen später in Oldenburg und der Region als Ärzte niederlassen und die Versorgung im ländlichen Raum stärken. Im Lehrkonzept der EMS sind daher allgemeinmedizinische Themen breit verankert. Entsprechend dem erfolgreichen Groninger Modell ist eine starke Vernetzung mit Hausarztpraxen vorgesehen. Eine Vielzahl von niedergelassenen Ärzten der Region ist in die Medizinerausbildung eingebunden und wird u. a. Patienten in Lehrveranstaltungen vorstellen. Durch diesen besonderen Ausbildungsansatz und die frühzeitige Nähe und Einbindung in die Hausarzttätigkeit ist sichergestellt, dass die Studierenden schon früh während des Studiums einen Einblick in den Arbeitsalltag eines Hausarztes bekommen. Resultierend daraus ist zu erwarten, dass das Interesse der Absolventen an diesem Berufsbild geschärft und vertieft wird und die Entscheidung über ihren künftigen Einsatz positiv beeinflussen wird. Auf diesem Wege können hoch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für den Nordwesten des Landes und den ländlichen Raum gewonnen werden.

Zudem stammen mehr als die Hälfte der Studierenden der ersten Kohorte aus dem Nordwesten. Ein Großteil davon hat bereits eine medizinbezogene Ausbildung absolviert (Rettungssanitäter, Hebammen, Krankenpfleger usw.). Insbesondere bei diesen Studierenden ist davon auszugehen, dass sie sehr bewusst den Studienort Oldenburg gewählt haben. Auch aufgrund des bereits gefestigten Lebensmittelpunktes ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Studierenden nach Abschluss ihrer Ausbildung in der Region verbleiben.

Mittel- bis langfristig wird es durch die EMS zu einer deutlich verbesserten Qualität der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der WeserEms-Region kommen, zumal es bislang im Umkreis von 150 bis 200 km von Oldenburg kein Universitätsklinikum gab.

Anlage 45