Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, setzt sich der Strompreis aus verschiedenen Komponenten zusammen. Da gibt es zum einen den staatlichen Anteil. Zum anderen gibt es den Beschaffungsanteil. Das ist das, was Stromversorger oder Stadtwerke, um es den Kunden anzubieten, für den Einkauf zahlen. Und schließlich gibt es die Netzentgelte.
Das heißt, wir haben ganz unterschiedliche Bestandteile. Ich habe Ihnen die Höhe des staatlichen Anteils genannt. Er beträgt etwa 45 % an diesen Kosten.
Die Gestaltung der Preise selbst obliegt den Anbietern, also den Stromverkäufern - in der Regel Stadtwerke oder Regionalversorger oder andere Anbieter -, die man frei wählen kann.
Wenn Sie sich einmal mit den Herrschaften zusammensetzen und der Frage der Entwicklung der Strombörse - am Ende als Spotmarkt - und der Entwicklung der Strompreise nachgehen, dann werden Sie feststellen, dass durch die Erneuerba
Auf der anderen Seite ist es so, dass der Einkauf - so ist es für mich zumindest nachvollziehbar erläutert worden -, der etwa durch Stadtwerke erfolgt, immer quasi in Vorschau auf die nächsten ein, zwei Jahre erfolgen muss. Das heißt, man bildet quasi immer ein Mittel über das, was sich an der Börse zeigt.
Da ist es, was die Entwicklung der Beschaffungskosten angeht, sehr nachvollziehbar, dass die an besonders sonnenreichen Tagen vorhandenen niedrigen Preise an der Strombörse sich nicht 1 : 1 in dem wiederfinden, was der Versorger anbieten kann. Das ist meines Erachtens zunächst einmal nachvollziehbar.
Wenn die Zahlen stimmen, die ich kenne, sind natürlich Gewinnmargen vorhanden. Diese sind auch erforderlich, weil - etwa bei Stadtwerken - investiert werden muss; dafür muss natürlich auch etwas übrig bleiben. Aber große Gewinnmargen sind da meines Erachtens im Moment nicht erkennbar. Insofern ist die Situation dem Umstand geschuldet, wie die Strombeschaffung, die auch gesichert sein muss, erfolgt.
Als Weiteres kommt hinzu, dass die Erhöhung der EEG-Umlage von rund 3,59 Cent auf ca. 5,3 Cent mit zur Strompreiserhöhung beiträgt. Das gilt am Ende aber auch für die Netzentgelte. Auch diese werden steigen, weil auch dort Investitionsbedarf vorhanden ist.
All das zusammen führt zu der Entwicklung, dass zwischen den einzelnen Anbietern Unterschiede hinsichtlich dessen bestehen, was man als Endkunde dafür zahlen muss. Das ist zu beobachten. Das ist auch insofern richtig, als ja die Möglichkeit besteht, den Anbieter frei zu wählen. Man kann nur jedem raten, sich einen guten Überblick darüber zu verschaffen, von welchem Anbieter man möglichst kostengünstig Strom beziehen kann, damit man ein Unternehmen findet, das günstig und effizient arbeitet und den Kunden mit möglichst wenig Kosten belastet.
feempfängerinnen und -empfänger, die in Schwierigkeiten kommen, sei im Prinzip gar nicht bekannt, darf ich Sie daran erinnern, dass es im Grunde bei allen, die über SGB II und XII betroffen sind und sich im Rahmen von 374 Euro bewegen müssen, nicht allein um Stromsperren und die Möglichkeit geht, dann zum Amt zu gehen, sondern es ist der ganz reguläre Alltag. Ich greife Ihr Beispiel einmal auf.
Herr Minister Möllring, Sie wissen, wie die Regeln hier im Hause sind. Das Wort hat jetzt Herr Herzog. Bitte!
Vor dem Hintergrund, dass bei Strompreisen, die beispielsweise im Juni 2011 erhöht worden wären, der Satz erst zum 1. Januar 2013 angepasst würde, frage ich Sie: Wie kann man dafür sorgen, dass die im Alltag betroffenen Menschen sofort die entsprechende Steigerung vom Amt ausgeglichen bekommen? Sollen sie jetzt alle zum Amt gehen und sagen: „Ich hätte gern die zusätzlich erforderlichen Euro im Monat mehr“?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ist die Feststellung zu treffen: Das ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt. Man hat sich darauf eingestellt, dass alles das, was in den Regelsatz hineinfließt, nach diesem Modus berechnet wird.
Das Beispiel, das Sie gerade angeführt haben, hinkt. Ich habe die Situation eben an einem Beispiel deutlich gemacht. Alles, was in der Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 an Erhöhungen erfolgt ist, fließt in die Regelsatzbetrachtung ein und würde am 1. Januar 2013 berücksichtigt.
Zurzeit sind für Stromkosten ca. 30 Euro im Regelsatz enthalten. Wir wissen heute nicht - Sie haben es verkürzt wiedergegeben; deswegen noch einmal die Klarstellung -, wie viele Sozialhilfeempfänger von den Strompreissteigerungen in einem Umfang betroffen sein werden, dass der Regelsatz nicht ausreicht, da wir nicht wissen, welche der potenziell Betroffenen bei Stromanbietern sind, bei denen sie Erhöhungen erfahren, die über das hinausgehen, was es bis zum 30. Juni 2012 schon an Erhöhung gegeben hat. Insofern können wir Ihnen diese Zahlen nicht nennen.
Entscheidend wichtig ist aber die Aussage, dass diejenigen, die betroffen sind, bei denen sich Stromschulden anhäufen können, sich in diesem einen Jahr, in dem das noch nicht im Regelsatz enthalten ist, an ihren Sozialhilfeträger wenden und einen Antrag stellen können. Insofern ist dort ein Ausgleich möglich, der dann in die nächste Regelsatzbetrachtung einfließt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Birkner in seiner Antwort vorhin das Stichwort Golfplätze angesprochen und darauf hingewiesen hat, dass das ja keine Ausnahme sei, sondern etwas mit den Netzentgelten zu tun habe, frage ich die Landesregierung:
Zweitens. Was tut die Landesregierung, damit diese am Ende sich daraus ergebende Bevorteilung von Golfplätzen vermieden wird?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meyer, die besondere Ausgleichsregelung bezieht sich auf die Belastungen, die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz hinzukommen.
Der Fall des Golfplatzes, der da immer diskutiert wird, fällt nicht darunter. Vielmehr gibt es in diesem Fall wohl eine atypische Netzstruktur, was dazu geführt hat, dass man bei den Netzentgeltbelastungen besonders behandelt wird. Ob und inwieweit das gerechtfertigt ist, kann ich im Moment nicht nachvollziehen, weil dieser Fall meines Wissens nicht in Niedersachsen liegt und insofern dann auch andere gefordert wären.
Das muss man sich in der Tat kritisch angucken; denn Entlastungen bei den Netzentgelten führen auch zu Belastungen derjenigen, die dann verbleiben.
Insofern muss man den Ausnahmecharakter auch wirklich durchhalten und das tatsächlich immer als Ausnahme gestalten.
Wichtig ist mir bei der Diskussion, dass man nicht alle Dinge miteinander vermengt. Das haben Sie jetzt auch ausdrücklich nicht getan - nicht dass der Eindruck entsteht, ich wolle Ihnen das unterstellen. Aber in der politischen Diskussion werden die Dinge leichtfertig miteinander vermengt - zum Teil auch mit dem Ziel, ein Stück weit eine aufgeheizte Diskussion zu erzeugen.
Das wird der Sache überhaupt nicht gerecht; denn im Kern geht es bei der besonderen Ausgleichsregelung darum, im EEG die energieintensive Industrie zu entlasten, um Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland weiterhin zu sichern. Da gibt es eine breite Front von IG BCE, DGB, IG Metall, VCI und Politik, auch parteiübergreifend, die alle sagen: Im Kern ist das richtig.
auch diesem Ausnahmecharakter Rechnung tragen und das auf die nötigen Ausnahmen beschränken. - Da ist die Bundesregierung jetzt am Zug und dabei, das zu tun.
Gleichermaßen gilt das natürlich für die Befreiungen und Entlastungen bei den Netzentgelten, weil dort der gleiche Effekt eintritt, dass dann andere mehr zahlen müssen. Das ist nur dann gerechtfertigt, wenn es wirklich nötig ist. Wenn es da Einzelfälle gibt, bei denen man sagen kann, dass es nicht nötig ist, muss man sie abstellen.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Rolf Meyer [SPD]: Bei Golfplätzen ist es vermutlich nicht nötig!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage Sie, ob Sie als Landesregierung grundsätzlich die Einführung von Stromspartarifen unterstützen, bei denen die Grundgebühr vollständig in den Preis einer Kilowattstunde eingerechnet wird, womit jeder, der in seinem Haushalt tatsächlich eine Kilowattstunde einspart, auch dafür belohnt wird, während jetzt derjenige, der wenig verbraucht, am Ende noch bestraft wird.