2. Welche Fächer werden davon betroffen sein, und welche Richtzahlen sind für die Klassen- und Kursgruppen und die Zuweisung von Lehrerstunden vorgesehen?
3. Welche verbindlichen Termine können genannt werden, damit sich Schulen mit ähnlichen Problemen, wie sie in Bakum existieren, so schnell wie irgend möglich auf die neuen Bedingungen einrichten können?
Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, das gegliederte Schulwesen landesweit wohnortnah vorzuhalten. Den Schulträgern und Schulen stehen diverse Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um bestehende Angebote zu stabilisieren, weiterzuentwickeln und auszubauen. Dazu zählen insbesondere:
- Maßnahmen im Rahmen dieser Handlungsmöglichkeiten trifft der Schulträger im eigenen Wirkungskreis.
Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde Bakum als Schulträger zur Sicherung des Schulstandorts zum 1. August 2008 einen Antrag auf Genehmigung eines Schulversuchs an der St. Johannes-Schule (Haupt- und Realschule) gestellt. Der Antrag wurde nicht genehmigt. Der Schule wurde hingegen er
möglicht, ein von den Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Realschule abweichendes Modell zu erproben. Grundlage hierfür sind die jeweiligen Schlussbestimmungen in den Erlassen „Die Arbeit in der Hauptschule“ und „Die Arbeit in der Realschule“.
Beide Schulzweige können den gemeinsamen Unterricht über die bereits mögliche Zusammenarbeit in Wahlpflichtkursen, Arbeitsgemeinschaften, Religion, Werte und Normen und Sport hinaus ausweiten. Dabei müssen die curricularen Anforderungen beider Schulformen sowie eine schulformspezifische Leistungsbewertung berücksichtigt werden. In den Kernfächern wird dies durch äußere Differenzierung sicher gestellt. Die Lehrerstundenzuweisung erfolgt auf der Grundlage des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 9. Februar 2004.
Zu 1 bis 3: Es wird derzeit im Kultusministerium geprüft, in welchem Umfang die Regelungen zur Erteilung von getrenntem und gemeinsamem Unterricht für Haupt- und Realschulen in den bereits genannten Erlassen weiter gefasst und in die Verantwortung der Schulen gegeben werden können. Im Sinne der Eigenverantwortung können die Schulen jeweils entscheiden, inwieweit sie von den gegebenenfalls erweiterten Freiräumen Gebrauch machen.
Seit dem 1. Februar 2008 ist bei der JVA Hannover das Prognosezentrum des niedersächsischen Justizvollzuges eingerichtet worden.
Das Prognosezentrum übernimmt gemäß § 175 Abs. 2 NJVollzG landesweite Aufgaben der Begutachtung ausgewählter Gefangener zur Vorbereitung der Vollzugsplanung nach § 9 NJVollzG, der Begutachtung nach § 16 NJVollzG und der Indikationsstellung für die Verlegung in eine sozialtherapeutische Abteilung nach § 104 NJVollzG.
besetzte Einrichtung zur Diagnostik und Prognostik von Strafgefangenen, die wegen schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten verurteilt wurden.
Die primäre Aufgabe des Prognosezentrums ist die fundierte Vorbereitung vollzuglicher Entscheidungen bezüglich der Vollzugsplanung und der Lockerungsgewährung der genannten Gefangenen.
1. Wie viele Gefangene können im Prognosezentrum Hannover monatlich begutachtet werden, und existiert eine Warteliste (bzw. wird zu- künftig mit einer Warteliste gerechnet)?
2. Mit welcher durchschnittlichen Wartezeit von der Antragsstellung an muss ein Gefangener rechnen, bevor er im Prognosezentrum begutachtet werden kann?
3. Lässt sich die Wartezeit von einer beantragten Begutachtung bis zu einem Ergebnis in Einklang bringen mit den gesetzlich geregelten Möglichkeiten der Vollzugslockerungen, bzw. sieht die Landesregierung Handlungsbedarf zur Beschleunigung der Verfahren?
Das seit dem 1. Februar 2008 bei der JVA Hannover eingerichtete Prognosezentrum des niedersächsischen Justizvollzuges ist eine landesweit zuständige, interdisziplinär besetzte Einrichtung zur Diagnostik und Prognostik von Strafgefangenen, die wegen schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten verurteilt wurden. Die primäre Aufgabe des Prognosezentrums ist die fundierte Vorbereitung vollzuglicher Entscheidungen bezüglich der Vollzugsplanung und der Lockerungsgewährung der genannten Gefangenen.
Zu 1: In den Monaten Februar bis Juli 2008 sind insgesamt 82 Gefangene begutachtet worden, also knapp 14 pro Monat. Die Zahl der Anmeldungen von Gefangenen für eine Begutachtung lag Mitte August bei insgesamt 304 Gefangenen; darunter waren 102 für eine Erstbegutachtung mit Indikationsstellung, 38 für ein Lockerungsgutachten und 160 für eine Indikationsstellung zur Sozialtherapie. Die hohe Zahl der Anmeldungen ist zum Teil auf Gutachtenaufträge zurückzuführen, die von der früheren Einweisungsabteilung bei der JVA Hannover nicht mehr abgearbeitet werden konnten bzw. zwischen deren Schließung und der Eröffnung des Prognosezentrums anfielen. Zum Teil beruht sie auf der durch § 104 Abs. 1 NJVollzG herbeigeführten Erweiterung der Zielgruppe der Gefangenen, für die eine Indikation für die Sozial
Zu 2: Die Frage lässt sich noch nicht beantworten. Eine durchschnittliche Wartezeit zwischen der Anmeldung des Gefangenen durch die für ihn zuständige Anstalt und der Begutachtung im Prognosezentrum ließe sich gegenwärtig nur dann angeben, wenn die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet würden. Die Begutachtung erfolgt jedoch nach einer Dringlichkeitsliste, die sich u. a. an dem voraussichtlichen Strafende orientiert. Dadurch wird z. B. vermieden, dass einem Sexualstraftäter mit relativ kurzer Restvollzugsdauer die Zeit für eine sozialtherapeutische Behandlung „davonläuft“, weil er zu lange auf die Indikationsstellung warten musste. Erst wenn alle Anmeldungen eines für die normale Praxis repräsentativen Zeitraums abgearbeitet sind, z. B. die der Monate Juni bis August 2008, lässt sich eine sinnvolle durchschnittliche Wartezeit berechnen.
Zu 3: Die Landesregierung wird zum einen durch eine vorübergehende personelle Verstärkung der Gutachterinnen und Gutachter des Prognosezentrums die Zahl der pro Monate begutachteten Gefangenen erhöhen. Sie wird zum anderen die Zahl der im Prognosezentrum zu begutachtenden Gefangenen verringern, insbesondere durch eine zentrale Vorprüfung der für eine SozialtherapieIndikation angemeldeten Gefangenen. Dazu werden zurzeit die Unterlagen der für eine Indikationsstellung angemeldeten Gefangenen geprüft, um z. B. bei Gefangenen, die mangels sprachlicher oder intellektueller Fähigkeiten nicht an einer Sozialtherapie teilnehmen können, eine aufwändige Begutachtung gar nicht erst einzuleiten.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 14 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)
Immer weniger BAföG-Empfänger in Niedersachsen und wachsende soziale Kluft an den Hochschulen - Was tut die Landesregierung dagegen?
Mitte August veröffentlichte das Statistische Bundesamt die aktuellen Gefördertenzahlen beim BAföG für das Jahr 2007. Danach erhielten in Niedersachsen insgesamt 71 256 junge Menschen Leistungen nach dem BAföG, davon
44 738 Studierende und 26 518 Schülerinnen und Schüler. Dies waren 2 037 Geförderte weniger als 2006. Die Zahl der Geförderten ist damit in Niedersachsen zum dritten Mal in Folge rückläufig (2005: 74 878, 2006: 73 293, 2007: 71 256).
In aktuellen Studien wie der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) und dem 10. Studierendensurvey des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde erneut deutlich, dass sich die „Schere“ der sozialen Herkunft beim Hochschulzugang vergrößert hat. Studieren aktuell von 100 Akademikerkindern 83, sind es von 100 Kindern, deren Eltern nicht studiert haben, nur 23. Im Jahr 2003 waren es immerhin noch 26. Die Studien zeigen weiter, dass die Aufnahme eines Studiums kaum von der schulischen Leistung abhängt, sondern von der sozialen Herkunft. Das heißt, nicht Begabung und Talent entscheiden über die Chance, eine Hochschule zu besuchen, sondern sozialer Status, Geld und Bildung der Eltern.
Gleichzeitig weist der von Bund und Ländern gemeinsam herausgegebene Bericht „Bildung in Deutschland 2008“ aus, dass nach wie vor zu viele junge Menschen auf ein Studium verzichten. Die Studienanfängerquote am Altersjahrgang lag 2007 mit knapp 37 % deutlich unter der politischen Zielmarke von 40 %. Niedersachsen erreicht sogar nur eine Studienanfängerquote von 29 % und rangiert im Ländervergleich in der Schlussgruppe.
Bildungsforscher weisen darauf hin, dass die von Bund und Ländern angestrebte Erhöhung der Studienanfängerquote nur erreicht werden kann, wenn es gelingt, die soziale Kluft zu verringern und mehr Nichtakademikerkindern ein Studium zu ermöglichen.
1. Sieht sie einen Zusammenhang zwischen zurückgehenden Förderzahlen beim BAföG, wachsender sozialer Kluft an den Hochschulen und Problemen der Studienfinanzierung (u. a. durch Einführung von Studiengebühren)? Wenn ja, welchen?