Protokoll der Sitzung vom 18.09.2008

In Sachsen und im Saarland wird zurzeit über eine Aufhebung diskutiert.

Eine im Frühjahr 2008 in den niedersächsischen Kommunen durchgeführte Evaluation zur Aufhebung des Sammlungsgesetzes hatte eine positive Resonanz der Kommunen zum Ergebnis. Nur eine Kommune erklärte, dass sie durch die Aufhebung des Sammlungsgesetzes zu wenige Eingriffsmöglichkeiten sähe. Andere Kommunen jedoch begrüßten die Aufhebung des Sammlungsgesetzes als Erleichterung für die Verwaltung. Zwar hätte es in Einzelfällen Nachfragen in der Bevölkerung gegeben, die Mehrheit der Kommunen meldete jedoch keine negativen Erkenntnisse.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Vereine „Gegen Kinderarmut e.V.“ sowie „Kinder in Not e.V.“ waren vor den durch die Presse bekannt gewordenen Sammlungen hier nicht bekannt. Aufgrund eines Presseartikels aus Gifhorn liegt hier eine Petition zur Stellungnahme vor. Aktuell wird von der Staatsanwaltschaft Lüneburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Verein „Kinder in Not e.V.“ geführt.

Zu 2: In Rheinland-Pfalz wird die Kontrolle von landkreisübergreifenden sowie erlaubnisfreien Sammlungen von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wahrgenommen, welche dem dortigen Ministeriums des Innern und für Sport unterstellt ist. Der dortige personelle Aufwand ist jedoch um ein Vielfaches höher, als er in Niedersachsen seinerzeit war. Um in Niedersachsen die gleichen Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten wie in Rheinland-Pfalz sicherstellen zu können, müsste nicht nur ein erheblich ausgeweitetes Sammlungsgesetz beschlossen werden, sondern auch in erheblichem Umfang Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung aufgebaut werden.

Zu 3: Eine Zunahme des Missbrauchs von Spendengeldern ist nicht bekannt. Um den Missbrauch ihrer Spenden zu vermeiden, stehen der Bevölkerung über den Deutschen Spendenrat e. V. oder das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen Informationsmöglichkeiten über die Seriosität sammelnder Organisationen zur Verfügung.

Anlage 38

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 40 der Abg. Hans-Dieter Haase, Grant Hendrik Tonne, Marco

Brunotte, Stefan Politze, Jürgen Krogmann und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Richter fordern Entlastung - Was haben sie von dieser Landesregierung zu erwarten?

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 1. September 2008 unter der Überschrift „Richter fordern Entlastung“ von der Landesvertreterversammlung des Niedersächsischen Richterbundes in Hildesheim. In diesem Bericht heißt es: „Niedersachsens Richter und Staatsanwälte fordern eine bessere Entlohnung und personelle Ausstattung.“ Der neu gewählte Vorsitzende des Richterbundes wird in diesem Zusammenhang mit folgenden Worten zitiert: „Die bisherige Bezahlung wird unserer Aufgabe überhaupt nicht gerecht.“ Immer mehr juristische Spitzenkräfte würden in Rechtsanwaltskanzleien abwandern, wo sie im Vergleich zum Richterdienst zum Teil das Doppelte verdienen können. Zudem fehlten in Niedersachsen etwa 300 Richter. Der amtierende Justizminister, so wird berichtet, sicherte den Richtern Gesprächsbereitschaft zu - „auch wenn wir 300 neue Stellen nicht hinkriegen“.

Diese Aussage steht in einem gewissen Widerspruch zu einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 25. April 2008, aus dem hervorgeht, dass der amtierende Justizminister beabsichtigt, in dieser Legislaturperiode 260 neue Richter und 90 Staatsanwälte einzustellen. „Das ist mein Wunsch“, hat sich der Minister damals wörtlich zitieren lassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie beziffert die Landesregierung den Bedarf an zusätzlichen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Niedersachsen, und viele neue Stellen hat die Landesregierung vor diesem Hintergrund in ihrem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?

2. Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Landesregierung bei der Schaffung der vom Justizminister für erforderlich gehaltenen 260 zusätzlichen Richterstellen und der 90 zusätzlichen Stellen bei den Staatsanwaltschaften?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Richterbundes, dass die derzeitige Bezahlung der richterlichen Tätigkeit nicht mehr gerecht wird? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, warum schlägt sich dies weder im von ihr vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2009 noch in der mittelfristigen Finanzplanung nieder?

Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2: Die in der Kleinen Anfrage erwähnten Zahlen (260 neue Richterinnen und Richter sowie 90 neue Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) sind mithilfe des in der Justiz eingesetzten bun

deseinheitlichen Personalbedarfsberechnungssystems (genannt PEBB§Y) ermittelt worden. Sie beruhen auf den im Monat April vorliegenden vorläufigen PEBB§Y-Zahlen.

Nach der endgültigen Personalbedarfsberechnung 2007/2008 besteht bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften derzeit ein Personalmehrbedarf von 252 Richterinnen und Richtern und 91 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Eine Ausweitung des Stellenbestandes ist jedoch unter Berücksichtigung der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und einer Prognose der Aufgabenentwicklungen nur schrittweise möglich.

Die Landesregierung behält sowohl den Abbau der Neuverschuldung als auch den Stellenbedarf im Blick. So sieht der Haushaltsplanentwurf 2009 insgesamt 19 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor; daneben enthält er vier zusätzliche Richterstellen für das Landessozialgericht NiedersachsenBremen.

Zur Verstärkung des staatsanwaltlichen Dienstes sind landesweit 13 zusätzliche Stellen vorgesehen, die in erster Linie nicht aus Belastungsgründen, sondern zweckgebunden für die Intensivierung der Gewinnabschöpfung ausgebracht werden.

Die Landesregierung wird die Bemühungen um einen Abbau des oben dargestellten Personalmehrbedarfs auch in den künftigen Jahren fortsetzen. Die Höhe des Personalmehrbedarfs wird dabei jährlich neu ermittelt; sie ist abhängig von der Entwicklung der Geschäftszahlen und den Ergebnissen der derzeit laufenden PEBB§YNacherhebung. Eine Prognose über den Ausgang der Nacherhebung ist derzeit nicht möglich, sodass konkrete Berechnungen des künftigen Personalmehrbedarfs erst nach dem Vorliegen der Nacherhebungsergebnisse etwa im April des kommenden Jahres vorgesehen sind.

Der Abbau des Mehrbedarfs muss dabei nicht notwendig zu Ausgabesteigerungen führen. Da sich bei den Folgediensten derzeit nach PEBB§Y ein Minderbedarf ergibt, erscheint in weiten Teilen eine Gegenfinanzierung der benötigten zusätzlichen Stellen durchaus im Bereich des Möglichen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung auch davon abgesehen, bereits in der jetzt vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung Haushaltsmittel für zusätzliche Stellen zu veranschlagen.

Zu 3: Die Landesregierung teilt nicht die Auffassung des Richterbundes, dass die derzeitige Be

zahlung der richterlichen Tätigkeit nicht mehr gerecht werde.

Für Richterinnen und Richter gilt ebenso wie für Beamtinnen und Beamte das auf Artikel 33 Abs. 5 GG beruhende Alimentationsprinzip. Dieses zählt zum Kernbestand der Strukturprinzipien des öffentlichen Dienstes, die der Gesetzgeber zu beachten hat und die auch durch das mit der Föderalismusreform eingefügte Fortentwicklungsgebot nicht angetastet wurden. Die (Richter-)Besoldung ist zwar auch der Höhe nach keine beliebig variable Größe, jedoch besitzt der Gesetzgeber nach feststehender verfassungs- und verwaltungsrichterlicher Rechtsprechung im Besoldungsrecht eine verhältnismäßig weitgehende Gestaltungsfreiheit. Im Rahmen dieser Gestaltungsfreiheit hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft zu festigen, Ausbildungsstand, Beanspruchung und Verantwortung des Amtsinhabers zu berücksichtigen und insgesamt dafür Sorge zu tragen, dass jede Beamtin und jeder Beamte über ein Nettoeinkommen verfügt, dass über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen dem Amt angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass jede Beamtin und jeder Beamte Unterhaltspflichten gegenüber der Familie erfüllen kann. Was als „amtsangemessene Besoldung“ anzusehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht bis heute nicht exakt entschieden, sodass eine eindeutige, verfassungsrechtliche gesicherte (Mindest-)Höhe für die „amtsangemessene Besoldung“ nicht besteht.

Sofern der Richterbund zum Beleg seiner These, dass die derzeitige Bezahlung der richterlichen Tätigkeit nicht mehr gerecht werde, personalwirtschaftlich argumentiert, können die Aussagen in tatsächlicher Hinsicht nicht bestätigt werden. Es ist nach wie vor möglich, hervorragende Nachwuchskräfte für den Richterdienst zu gewinnen. Dies zeigt, dass der Richterberuf in seiner Gesamtheit weiterhin attraktiv ist.

Die Amtsangemessenheit der Richterbesoldung als solcher ist auch vonseiten des Bundesverfassungsgerichts zu keinem Zeitpunkt in Zweifel gezogen worden.

Anlage 39

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 41 der Abg. Marco Brunotte, Heiner Aller, Silke Lesemann, Sigrid Leuschner, Stefan Politze und Stefan Schostok (SPD)

Sanierungsbedarf JVA Hannover

Im Jahr 1963 wurde die Justizvollzuganstalt in Hannover an ihrem jetzigen Standort an der Schulenburger Landstraße eingeweiht. Sie bietet aktuell 900 Haftplätze und ist damit die größte Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen.

Trotz der erfolgten Sanierung einiger Teilabschnitte (u. a. Verwaltungsgebäude, Prognose- zentrum) und begonnener Projekte (Neubau Küche und Besucherzentrum) ist die Anstalt in der Gesamtheit schwer sanierungsbedürftig. Putz fällt von den Decken, Duschen sind nicht benutzbar, und bei Regen läuft das Wasser an den Wänden herunter. Besonders fällt der schlechte Zustand der großen Hafthäuser 2 und 3 auf. Diese Umstände sind sowohl für Bedienstete als auch für Inhaftierte untragbar und erfordern sofortiges Handeln.

Entgegen ursprünglichen Planungen wurde der Bau einer Sporthalle für die JVA Hannover gestrichen, obwohl die Wirkung von ganzjährigen Sportangeboten für Inhaftierte unter Vollzugsexperten unbestritten ist. Die Entscheidung gegen einen Bau steht auch im Gegensatz zur Ausstattung neuer Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen, so wurden die Justizvollzugsanstalten Sehnde und Rosdorf mit Sporthallen gebaut. Für einen einheitlichen Justizvollzug in Niedersachsen ist auch eine einheitliche Ausstattung der Anstalten erforderlich.

Nach der bewusst getroffenen Entscheidung für eine Sanierung der JVA Hannover und gegen einen Abriss mit Neubau müssen dieser Entscheidung auch Konsequenzen folgen. Die Sanierung der JVA Hannover muss forciert werden, und auch der Bau einer Sporthalle ist erforderlich.

Unter Kenntnis dieser Tatsachen fragen wir die Landesregierung:

1. Welche akuten Sanierungsbedarfe sieht die Landesregierung in der JVA Hannover, insbesondere im Vergleich zu den neuen Haftanstalten in Sehnde und Rosdorf?

2. Aus welchen fachlichen Gründen verweigert die Landesregierung den Bau einer Sporthalle in der JVA Hannover, während in den neuen Einrichtungen beispielsweise in Sehnde und Rosdorf für angemessene Sportangebote Sporthallen selbstverständlich realisiert wurden?

3. Welche baulichen Maßnahmen wird die Landesregierung mit welchen Haushaltsansätzen gemäß einer Prioritätenliste unter Einschluss der Sanierung der Hafthäuser 2 und 3 sowie

des Neubaus einer Sporthalle in einem „Finanzierungsplan JVA Hannover“ kurz- und mittelfristig verlässlich absichern?

Die Hauptanstalt der JVA Hannover wurde in den Jahren 1958 bis 1962 errichtet und besteht im Wesentlichen aus acht Vollzugshäusern, einem die Unterkunftsbereiche verbindenden Zentralkomplex mit Anstaltsküche, einem medizinischen Bereich, Arbeitsbereichen sowie einem mehrstöckigen Verwaltungsgebäude. Anfang der 80er-Jahre wurde die JVA Hannover im Süden des Anstaltsgeländes um den damaligen Ausbildungsvollzug erweitert, der neben einer eigenen Pforte und einem Verwaltungsgebäude drei Unterkunftshäuser sowie Werkstätten für die Ausbildung umfasst. Zu der heutigen JVA Hannover gehören über die genannten Gebäude hinaus im Osten des Geländes angesiedelte Werk- und Lagerhallen sowie die Freigangsabteilung in der Haltenhoffstraße und die Abteilung Langenhagen mit weiteren drei Unterkunftshäusern.

Wie in allen anderen Landesliegenschaften ist in der Vergangenheit regelmäßig auch in die Bauunterhaltung der JVA Hannover investiert worden. Art und Umfang der Bauunterhaltung sind jeweils abhängig vom Sanierungsbedarf einerseits und den vorhandenen Haushaltsmitteln andererseits. Bei Baumaßnahmen im Justizvollzug ist zu berücksichtigen, dass jede Baumaßnahme in die Abläufe der Anstalt eingreift, die gegebenenfalls neu organisiert und in jedem Falle abgesichert werden müssen. Baumaßnahmen müssen daher nicht nur finanzierbar sein, sondern erfordern immer eine (auch) zeitliche Abstimmung aufeinander. In der Regel können Baumaßnahmen im Justizvollzug deshalb nur sukzessive durchgeführt werden.

Richtig ist, dass in der JVA Hannover ein hoher Sanierungsbedarf bestand und weiterhin besteht, der jedoch aus den genannten Gründen nur über einen längeren Zeitraum abgebaut werden kann. Seit dem Jahr 2000 wurden rund 10 Millionen Euro in die Sanierung der JVA Hannover investiert. Dazu gehören u. a. die Sanierung eines großen Hafthauses mit einem Volumen von ca. 2 Millionen Euro, die Erneuerung der Fassade des Verwaltungsgebäudes mit einem Volumen von ca. 1,2 Millionen Euro sowie die Sanierung einer Reihe von kleineren Anstaltsbereichen. Seit Mitte 2008 bereitet sich die JVA Hannover durch den Umbau der Sicherheitszentrale und des Besuchszentrums auf den Neubau der dringend erforderlichen Anstaltsküche vor. Diese Baumaßnahme wird

die JVA Hannover etwa bis zum Jahr 2010 vor große logistische Herausforderungen stellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Ein Vergleich der Sanierungsbedarfe der in den Jahren 1958 bis 1962 errichteten JVA Hannover mit den JVA’en Sehnde und Rosdorf ist im Hinblick auf deren Inbetriebnahme in den Jahren 2004 bzw. 2007 nur schwerlich möglich.

Akuter Sanierungsbedarf in der JVA Hannover besteht insbesondere im Bereich der Versorgungsleitungen. Hier wird bereits seit Jahren eng mit dem zuständigen Staatlichen Baumanagement Hannover zusammengearbeitet, und es sind weitere Maßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung geplant. Akuter Handlungsbedarf besteht in Bezug auf die Anstaltsküche der JVA Hannover. Die hierfür erforderliche große Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahme für den Neubau einer Anstaltsküche ist genehmigt und wird in den nächsten Jahren umgesetzt. Sanierungsbedürftig sind darüber hinaus die Hafthäuser 2 und 3.

Zu 2: Es gibt keine fachlichen Gründe für die Verweigerung des Baues einer Sporthalle der JVA Hannover. Angesichts des nicht nur in der JVA Hannover, sondern im gesamten niedersächsischen Justizvollzug bestehenden Sanierungsbedarfes sind wegen der nicht unbegrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen. Gegenwärtig hat die Sanierung von Unterkunftsbereichen und zwingend erforderlichen Versorgungseinrichtungen Vorrang vor durchaus wünschenswerten anderen Neubauten.